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Morbacher Rundschau
Ausgabe 17/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 28.03.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Aufgrund von vorliegenden Anhörungsbögen der Staatsanwaltschaft fragen zwei Betroffene an, ob die Gemeinde Morbach nach der Demonstration vor der letzten Gemeinderatsitzung am 14.02.2023 Anzeige erstattet und Daten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat. Beide Fragestellungen werden seitens des Vorsitzenden verneint.

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

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folgende Ausschusssitzungen - u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

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am 21.03.2023 die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss sowie des Schulträgerausschuss

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am 22.03.2023 die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss

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am 23.03.2023 die Sitzung des Werkausschuss

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am 27.03.2023 die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschuss

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die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier am 13.03.2023 die Notwendigkeit für die Beschaffung eines „Tanklöschfahrzeugs TLF 2000 mit Zusatzbeladung Waldbrand“ anerkennt und wegen der gebotenen Dringlichkeit ausnahmsweise einer vorzeitigen Beschaffung vor Bewilligung einer Zuwendung zustimmt.

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Die Einführung der „meinOrt-App“ des Wittich-Verlags, das sogenannte „digitaleAmtsblatt“ für Mai 2023 geplant ist. In diesem Zusammenhang wird es in den kommenden Wochen eine Veröffentlichung in der Morbacher Rundschau zu einen Schulungsangebot für alle Einsender von Texten für den redaktionellen Teil geben. Im Rahmen dieser Umstellung erfolgt ebenfalls eine Anpassung der Druck-Ausgabe an das bestehende Corporate Design der Gemeinde Morbach.

Zu Punkt 3: Bericht des Wehrleiters der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Der Jahresbericht 2022 der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Morbach wird durch den Wehrleiter vorgestellt.

Zu Punkt 4: Umrüstung der bestehenden Biogasanlage in eine Bioabfallvergärungsanlage; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbacher Energielandschaft - MEL - Zentralbereich, Teilgebiet 1, 1. Änderung

Sachverhalt:

Die Biogasanlage (BGA) in der Energielandschaft Morbach wurde 11/2006 in Betrieb genommen und 10/2018 durch die ABO Kraft & Wärme AG von der Bioenergie Morbach GmbH & Co. KG übernommen. Betreiberin ist die ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ABO Kraft & Wärme AG. Die Anlage wird aktuell mit landwirtschaftlichen Substraten (nachwachsende Rohstoffen (NawaRo) und Wirtschaftsdünger (Mist und Gülle) betrieben. Da die BGA seit der Übernahme laut Angabe der Betreiber weit hinter den wirtschaftlichen Erwartungen zurückgeblieben ist, wurde im Jahre 2020 durch die ABO Kraft & Wärme eine Studie zu Optionen für den Weiterbetrieb bis 2026 und darüber hinaus beauftragt.

Auf Basis dieser Studie strebt die „ABO Kraft und Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG“ innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Umbau der BGA von einer NawaRo-Anlage zu einer (Bio-) Abfallvergärungsanlage (AVA) an, in der überlagerte Lebensmittel sowie Fehlchargen (Abfallverzeichnisverordnung AVV 02 02 03, 02 03 04) entpackt, aufbereitet und zusammen mit bereits aufbereiteten Küchen- und Kantinenabfällen (AVV 20 01 08) verarbeitet werden. Verarbeitung und Verwertung sollen dabei dem in der AVA Ettinghausen erprobten Verfahren folgen. Diese Anlage wurde am 24.05.2022 durch Mitglieder des Gemeinderats Morbach besichtigt.

Der geplante Umbau wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 19.07.2022 vorgestellt.

Das Anlagenkonzept sieht vor, biologische Abfälle zu entpacken, zu hygienisieren und zu vergären und das bei diesem Prozess entstehende Biogas zu verwerten. Zur Stabilisierung des biologischen Prozesses werden dem Prozess zusätzlich Wirtschaftsdünger (Rindergülle und Mist) aus regionalen Betrieben zugeführt. Das Biogas erfährt neben der Verwendung in zwei BHKW-Modulen eine weitere Aufbereitung zu Gas mit Erdgasqualität (Biomethan), das wiederum zu Flüssiggas (LNG-Liquid Natural Gas) umgewandelt wird. Das im Gasaufbereitungsprozess abgeschiedene CO2 wird ebenfalls verflüssigt (Flüssig-CO2 bzw. LCO2) und vermarktet. Der Strom wird zum größten Teil zur Versorgung der Abfallvergärungsanlage genutzt, der überschüssige Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Außerdem wird die beim BHKW-Betrieb anfallende Wärmeenergie für die Betriebsprozesse der Biogasanlage und für die Hygienisierung der Abfälle genutzt.

Die Entpackung der mittels LKW angelieferten Bioabfälle erfolgt in einer neu zu errichtenden Annahmehalle. In dieser Halle herrscht Unterdruck, wodurch das Austreten von Geruchsemissionen in einem wahrnehmbaren Maß verhindert wird. Bei Anlieferung fährt der LKW rückwärts in die Halle und kippt seine Ladung in die Annahmegruben ab. Für das Öffnen des Hallentors, die Durchfahrt und das Schließen werden maximal 2 Minuten benötigt. Bei der Entladung wird das Substrat auf mögliche Stör- und Fremdstoffe geprüft. In regelmäßigen Abständen werden zur Qualitätssicherung und Dokumentation Proben für eine Laboranalyse entnommen (Rückstellproben). Nach der Entladung wird das Fahrzeug bzw. der Container mittels Hochdruckreiniger mit 70°C heißem Wasser gereinigt und gegebenenfalls mit Wasserstoff-Peroxid desinfiziert. Es wird eine Einwirkzeit von 10 Minuten eingehalten. Danach durchfährt das Fahrzeug ein im Hallenboden eingelassenes Desinfektionsbecken. Danach kann der LKW die Halle verlassen.

Das nach der Vergärung anfallende flüssige Gärprodukt wird regelmäßig Labortests unterzogen, bevor es als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird. Das Gärprodukt muss der Düngemittelverordnung entsprechen. Wie bei der AVA in Ettinghausen wird der Betreiber zudem die strengere RAL-Zertifizierung der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. anstreben.

Mit der verfahrenstechnischen Umstellung der Anlage zu einer Abfallvergärungsanlage wird die Substratmenge zukünftig auf 36.000 t pro Jahr steigen (10 - 12 LKW / Tag). Das Einzugsgebiet für die benötigten Abfallstoffe erstreckt sich laut ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG auf die Region zwischen Landesgrenze Luxemburg, Bingen / Bad Kreuznach, Koblenz und Kaiserslautern.

Voraussetzung für die Darstellung der Wirtschaftlichkeit der notwendigen Investitionen in Höhe von rund 20 Mio. Euro ist der Umbau der bestehenden NawaRo-Anlage in eine wie eingangs beschriebene (Bio-)Abfallvergärungsanlage mit Gasverflüssigung (LNG). Hierfür ist das Vorhaben gemäß §16 BImSchG zu genehmigen. Es wird mit rund 12 Monaten Bauzeit gerechnet. Betreiber soll die „ABO Kraft & Wärme Hammelbüsch GmbH & Co. KG“ werden.

Um den zusätzlichen Schritt der Flüssiggasherstellung (LNG) auch räumlich auf der Fläche ermöglichen zu können, will die ABO Kraft & Wärme AG unmittelbar westlich angrenzend eine Fläche von 3.900 m² pachten durch Fortschreibung des bestehenden Erbbau-Pachtvertrags (Gemarkung Rapperath, Flur 1, Flurstück 51/14 (teilw.) und Gemarkung Wenigerath, Flur 1, Flurstück 18/9 (teilw.)). Diese Fläche liegt zwischen der jetzigen Biogasanlage und der zukünftigen Fläche des Wertstoffhofes und ist mit der A.R.T. bereits abgestimmt.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Morbacher Energielandschaft - MEL - Zentralbereich, Teilgebiet 1, 1. Änderung“. Grundsätzlich ist eine solche Anlage laut Bebauungsplan zulässig. Der Bebauungsplan setzt aber eine maximale Bauwerkhöhe von 12 m fest.

Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der festgesetzten Bauhöhe für folgende Anlagen:

  • Fermenter 1 und 2 mit Bauhöhen von 20 m
  • Gärrestbehälter 1, 2 und 3 mit Bauhöhen inkl. Doppelmembrandach von 26 m
  • CO2 Lagertank mit einer Bauhöhe von ca. 13 m
  • Methantank mit einer Bauhöhe von ca. 15 m

Begründung:

Der Planung liegen die geplante Produktionsmenge und die begrenzte vorhandene Fläche zu Grunde. Um dabei ein Optimum zwischen Lagerkapazität und Bio-Reaktionen der Behälterinhalte zu gewährleisten, wurden die Höhen der Behälter entsprechend geplant. Die vorgesehenen Höhen sind aus den Erfordernissen der Anlagenkapazität entstanden.

Gem. Bebauungsplan kann die Überschreitung der Bauhöhe durch betrieblich erforderliche technische Einrichtungen, Bauteile oder Nebenanlagen zugelassen werden. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das Gelände der Morbacher Energielandschaft ist mit Bäumen (Wald) umstanden, die die Sichtbarkeit auf die Biogasanlage einschränken.

Beschluss:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Wenigerath wird dem Bauvorhaben „Umrüstung der bestehenden Biogasanlage in eine Bioabfallvergärungsanlage“ und die Inanspruchnahme einer zusätzlichen Fläche für die Flüssiggasherstellung (LNG) in der Energielandschaft Morbach zugestimmt. Der Erbbauvertrag ist entsprechend anzupassen.

Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 26

Nein-Stimmen:  — 0

Stimmenthaltungen: —  1

Zu Punkt 5: Vergabeverfahren

Zu Punkt 5.1: Optimierung des Vergabewesens in der Gemeindeverwaltung Morbach / Evaluationsphase Umstellung Beschlussfassung des Leistungsverzeichnisses

Sachverhalt:

Zum Ende des Jahres 2022 endet die Evaluationsphase hinsichtlich der Umstellung der Beschlussfassung des Leistungsverzeichnisses. Diese werden derzeit testweise durch die jeweils zuständigen Gremien, vor Durchführung des Vergabeverfahrens, beschlossen.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, aufgrund der positiven Erfahrungen und der nachfolgend aufgeführten Gründe, die Umstellung bei der Beschlussfassung dauerhaft fortzuführen.

Die vorherige Vorgehensweise bei der Beschlussfassung der Leistungsverzeichnisse gestaltete sich als ineffizient. Vor Durchführung des Vergabeverfahrens wurden die Leistungsverzeichnisse dem Ältestenrat, zur Information, weitergeleitet. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgte die Beschlussfassung durch die Gremien, wobei eine echte Einflussnahme des zuständigen Gremiums nicht gegeben war. Der Zuschlag ist aufgrund des Vergabevorschlags dem wirtschaftlichsten Bieter, mit dem wirtschaftlichsten Angebot, zuzusprechen. Ein Beschluss entgegen des Vergabevorschlages kann weitreichende Folgen haben, wie z.B. bei zuwendungsfähigen Maßnahmen den Einbehalt von Fördermitteln oder Schadensersatzansprüche bei Nichtberücksichtigung des Erstbieters aus vergabefremden Erwägungen (z. B. kein ortsansässiger Bieter).

Probleme ergaben sich zudem bei den einzuhaltenden Fristen (Angebotsfrist, Submissionstermin, Bindefrist, Zuschlagsfrist), die an den Sitzungsdienstkalender angepasst werden mussten. Auftretende Veränderungen innerhalb des Vergabeverfahrens (z.B. Verlängerung der Angebotsfrist wegen kalkulationsrelevanten Bieterfragen zum Ende der Angebotsfrist, Verschiebung des Vergabeverfahrens wegen fehlender Unterlagen, Sitzungsverschiebungen) konnten zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe führen und zu Problemen mit der Bindefrist. Auch um die Einflussnahme der politischen Gremien auf das Vergabeverfahren deutlich zu optimieren (z.B. Höhe des Pflasters, Auswahl des Bodenbelags, Mitsprache bei zu wählenden Zuschlagskriterien, etc.), wurde verwaltungsseitig eine Umstellung der Beschlussfassung vorgeschlagen.

Aufgrund der zuvor aufgeführten Gründe wurde eine Umstellung der Beschlussfassung, im Rahmen einer einjährigen Evaluationsphase, verwaltungsseitig favorisiert und dementsprechend beschlossen.

Das Jahr 2022 war aufgrund des Ukraine-Krieges von teilweise erheblichen Preissteigerungen und Materialengpässen geprägt. Hierdurch mussten einige Vergaben, deren Leistungsverzeichnisse bereits im Vorfeld von den Gremien beschlossen waren, aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen (mehr als 20 % Abweichung von der Kostenschätzung) erneut in den Ausschüssen thematisiert werden.

Nach Ablauf der Evaluationsphase überwiegen aus Sicht der Verwaltung die positiven Argumente für eine dauerhafte Umstellung. Das Vergabewesen in der Gemeindeverwaltung Morbach kann hierdurch weiter optimiert werden. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, den Fokus der Beschlussfassung nicht ausschließlich auf das Leistungsverzeichnis zu richten, sondern auf die dem Gremium vorgestellte Planung des jeweiligen Ingenieurbüros. Des Weiteren soll die Berichterstattung über die durchgeführten Vergaben optimiert werden. Diese Informationen sollen dem jeweils zuständigen Gremium zukünftig im Rahmen einer Mitteilungsvorlage vorgelegt werden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen innerhalb des Jahres 2022, unter Berücksichtigung der aufgeführten Aspekten, die zu einer weiteren Optimierung des Vergabewesens führen sollen, wird verwaltungsseitig empfohlen, das umgestellte Verfahren bei der Beschlussfassung dauerhaft fortzuführen.

Beschluss:

Die beschlossenen Planungen (die in das Leistungsverzeichnis überführt wurden) und das Leistungsverzeichnis, werden durch die jeweils zuständigen Gremien, zur Ausschreibung freigegeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Vergabeverfahren dementsprechend durchzuführen und den anschließenden Auftrag zu erteilen. Das Gremium wird nach Durchführung des Vergabeverfahrens, im Rahmen einer Mitteilungsvorlage, über die durchgeführte Vergaben (Anzahl der Bieter, Preise, etc.) informiert. Die Zuordnung zu den gemeindlichen Gremien erfolgt, entsprechend der Regelungen in der Hauptsatzung, auf der Grundlage der Kostenberechnung. Das zuständige Gremium wird bei einer Überschreitung der Kostenberechnung (von mehr als 20 Prozent) oder bei einem zulässigen, eingegangenen Nebenangebot, durch das sich die Bieterreihenfolge ändert, zur Entscheidung hinzugezogen. Gleiches gilt für den Fall, dass der wirtschaftlichste Bieter ein Nebenangebot abgegeben hat.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 24

Nein-Stimmen: —  0

Stimmenthaltungen: —  3

Zu Punkt 5.2: Hochbehälterauskleidung HB Ortelsbruch; Vorstellung Planung und Freigabe zur Ausschreibung

Sachverhalt:

Am 05.07.2022 haben Mitglieder des Werkausschusses und des Gemeinderates an der Exkursion zu den Hochbehältern der Gemeindewerke Morbach teilgenommen, um den Zustand und die Sanierungsbedarfe zu begutachten. Aus dieser Runde heraus reifte der Vorschlag die Auskleidung der Wasserkammern des Hochbehälters Ortelsbruch anzugehen. Beschlossen wurde dies durch den Werkausschuss am 07.09.2022 und den Gemeinderat am 12.09.2022.

Die Planungen sind abgeschlossen und werden dem Gremium vorgestellt und erläutert.

Beschluss:

Die vorgestellte Planung wurde in das Leistungsverzeichnis überführt und wird zur Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 25

Nein-Stimmen: —  0

Stimmenthaltungen:  — 2

Zu Punkt 5.3: Anschaffung von zwei Notstromerzeugern (Rathaus und Feuerwehrgerätehaus Morbach); Freigabe Auschreibung

Sachverhalt:

Zur Sicherstellung des Zivilschutzes, der Gefahrenabwehr und Versorgung der kritischen Infrastruktur soll zunächst für das Rathaus ein mobiler Notstromerzeuger mit Lichtmast und ein Notstromerzeuger für das Feuerwehrgerätehaus Morbach beschafft werden.

Die Stationierung des mobilen Notstromerzeugers mit Lichtmast wird im Feuerwehrgerätehaus Morbach erfolgen und steht der Feuerwehr bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Morbach und sonstigen Gefährdungslagen zur Verfügung.

Der Notstromerzeuger für das Feuerwehrgerätehaus Morbach soll festinstalliert werden, damit die Funktionalität der Stützpunktwehr Morbach mit Feuerwehreinsatzzentrale und Werkstätten dauerhaft gewährleistet ist.

Im Rahmen der durchgeführten Kostenkalkulation wurden Anschaffungskosten in Höhe von ca. 120.000,00 € ermittelt. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine öffentliche Ausschreibung unter der Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.

Beschluss:

Der vorgestellten Planung wird zugestimmt und das vorliegende Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 22

Nein-Stimmen: —  0

Stimmenthaltungen:  — 0

Es fehlen: Bärbel Anton, Ulrich Anton, Hugo Bader und Tobias Schwarz

Zu Punkt 5.4: Anschaffung von zwei baugleichen Mehrzwecktransportfahrzeugen 2 mit Ladehilfe; Freigabe Ausschreibung

Sachverhalt:

Das MZF 2 Hinzerath und TSF Hoxel sollen aufgrund des vom Gemeinderat am 05.11.2018 beschlossenen Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr Morbach durch jeweils ein neues MZF 2 ersetzt werden.

Aufgrund der angespannten Marktlage, insbesondere der Lieferzeiten, sollen die Fahrzeuge gemeinsam beschafft werden. Darüber hinaus könnte durch eine gleichzeitige Beschaffung die Synergieeffekte (Planungs-, Aufbau- und Abnahme) genutzt werden, so dass hier ggf. auch eine Reduzierung der Anschaffungskosten möglich erscheint.

Für die beiden Fahrzeuge wurden die entsprechenden Zuwendungsanträge bereits in den Jahren 2018 und 2021 gestellt. Die mögliche Zuwendung beträgt gemäß der Festbetragsübersicht des Landes je Fahrzeug 30.000,00 €. Aufgrund der nicht vorliegenden Bewilligungsbescheide wurde ein Antrag auf vorzeitige Beschaffung der beiden Fahrzeuge bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gestellt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Dringlichkeit der Ersatzbeschaffungen anerkannt und dem Antrag auf vorzeitige Beschaffung zugestimmt.

Im Rahmen einer Markterkundung betragen die Anschaffungskosten je Fahrzeug ca. 290.000,00 €. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine europaweite Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.

Beschluss:

Der vorgestellten Planung zur Beschaffung der MZF 2 wird zugestimmt und das vorliegende Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 26

Nein-Stimmen:  — 0

Stimmenthaltungen: —  0

Zu Punkt 6: Vergaben

Zu Punkt 6.1: Vergabe der Filtermatrialsilos für den ZHB und den HB Ortelsbruch

Sachverhalt:

Auf Empfehlung des Werkausschusses vom 15.03.2022 beschloss der Gemeinderat am 22.03.2022 die Ausschreibung von zwei Filtermaterialsilos für den Zentralhochbehälter in Morbach und den Hochbehälter Ortelsbruch. Die Angebotsfrist endete am 10.08.2022 und brachte kein Angebot. Am 07.09.2022 wurde der Werkausschuss und am 12.09.2022 der Gemeinderat über die Empfehlung der Vergabestelle informiert, leistungsfähige Firmen direkt anzusprechen und um Angebote zu bitten, mit dem Ziel den Auftrag freihändig zu vergeben.

Die Verhandlungen brachten dann am 17.11.2022 ein Angebot zu Tage, welches die ursprüngliche (Vorkriegs-)Kostenschätzung (202.746,00 €) um 47 % (+ 95.816,00 €) überstieg. Eine Vergabe auf dieser Grundlage wurde verwaltungsintern ausgeschlossen.

Zwischenzeitlich verzeichnet der Markt Auftragsrückgänge, aber auch sinkende Stahlpreise, so dass die Kostenschätzung im Januar 2023 überabeitet und mit dem Betrag von 247.579,00 € neu ermittelt wurde. Die daran anschließende erneute öffentliche Ausschreibung, die mit der Submission am 01.03.2023 endete, brachte zwei Angebote. Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 274.370,40 € und liegt somit 10,8 % (24.191,60 €) über der neuen Kostenschätzung und 71.624,40 € über der Vorkriegskosteschätzung des Jahres 2022.

Aus Resten der Vorjahre und Mitteln des Wirtschaftsplans 2023 stehen für die beiden Filtermaterialsilos 224.000,00 € zur Verfügung. Der übersteigende Betrag in Höhe von 50.370,40 € kann über vorhandene Mittel des Verrechnungskontos gedeckt werden.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Auftrag zur Errichtung der beiden Filtermaterialsilos gemäß des vorliegenden Angebots zu vergeben.

Beschluss:

Der Auftrag zur Errichtung der beiden Filtermaterialsilos am Zentralhochbehälter Morbach und am Hochbehälter Ortelsbruch wird zum Angebotspreis von 274.370,40 € (netto) an die Firma WBH Water GmbH, Industriestraße 22, 54576 Hillesheim vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 21

Nein-Stimmen:  — 2

Stimmenthaltungen:  — 2

Sonderinteresse: Dr. Jürgen Jakobs

Zu Punkt 7: Unterrichtung über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Morbach sowie der Fischerei- und Jagdgenossenschaft gemäß § 33 Abs. 1 GemO

Sachverhalt:

Der Fachbereich Revision/Gemeindeprüfung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Morbach in den Haushaltsjahren 2017 - 2021 geprüft und befasst sich mit folgenden Prüfungsschwerpunkten:

  • Finanzwirtschaftliche Entwicklung 2017 bis 2021
  • Erhebung von Entgelten (Mieten, Pachten)
  • Erhebung von Gebühren und Beiträgen
  • Personalbedarf (Verwaltung und Eigenbetriebe)
  • Personalkosten
  • Investitionsmaßnahmen
  • Internes Kontrollsystem der Verwaltung

Parallel dazu fand die Prüfung der Fischerei- und Jagdgenossenschaft statt.

Die örtlichen Erhebungen wurden in der Zeit vom 12.10.2021 bis 15.12.2021 durchgeführt.

Der Prüfbericht zur Jagdgenossenschaft ist am 17.01.2022 und der Prüfbericht der Verwaltung ist am 11.03.2022 bei der Gemeinde Morbach eingegangen, die - mit Ausnahme der Anlagen zum Prüfbericht - in Kopie den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeindeverwaltung Morbach hat - nach Beantragung einer Fristverlängerung - zu den Prüffeststellungen mit Schreiben vom 29.12.2022 und 14.02.2023 Stellung genommen.

Beschluss:

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Gemeindeverwaltung Morbach durch den Fachbereich Revision/Gemeindeprüfung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und die Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 26

Nein-Stimmen:  — 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 8: Anfragen

Sachverhalt:

Die Anfrage der FWM-Fraktion vom 28.03.2023 zur Freibad-Sanierung wird wie folgt beantwortet:

Frage 1:

Wie hoch waren die Heizungskosten des Freibades in der Vergangenen Saison 2022?

Antwort:

Es wurden 12.151 l Heizöl zu 17.350,04 € verbraucht, zuzüglich der Kosten für den Heizcontainer von 7.064,79 €, zusammen 24.414,83 €. (2021: 27.217 l, 20.044,45 €/Heizöl, 26.859,82 €/Heizkosten gesamt)

Frage 2:

Wie teuer wäre eine Wasserbeckenabdeckung wie sie in vielen anderen Bädern auch vorhanden ist und könnte diese dann nicht auch nach der Sanierung des Bades weiter genutzt werden?

Antwort:

Eine Ermittlung der Kosten für eine Beckenabdeckung aus dem Jahr 2015 hat ergeben, dass mit Kosten von damals rund 220.000 € zur rechnen war. Bei den aktuellen Kostenexplosionen dürfte mit einer Kostensteigerung von ca. 50 % seit 2015 ausgegangen werden, so dass aktuell von rund 330.000,00 € auszugehen ist.

Eine Weiterverwendung nach Sanierung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, könnte aber an optischen und/oder praktischen Erwägungen scheitern. Eine Nachrüstlösung wird oberirdisch aufgebaut und eine Lösung im Rahmen einer Freibadsanierung kann z. B. in den Beckenrand integriert werden, damit weniger Platz in Anspruch nehmen und für eine aufgeräumtere Optik sorgen.

Frage 3:

Wieviel Heizöl ist etwa notwendig, um den nächtlichen Wärmeverlust von ca. 1-1,5 Grad Celsius wieder auszugleichen?

Antwort:

Der tatsächliche Wärmeverlust beträgt durchschnittlich rund 1,15 Grad Celsius in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.08.2022. In diesem Zeitraum wurde nachts kaum geheizt. In der Zeit vom 01.09.2022 bis 10.09.2022 betrug der Temperaturverlust nachts 0,74 Grad Celsius, allerdings erkauft mit ca. 3.000 l Heizöl. Ziel ist eine relativ konstante Wassertemperatur von 24 Grad Celsisus.

Antwort:

Frage 4:

Was kostet die Solarheizung (die schwarzen Wasserschläuche, die auf dem Dach verlegt wurden) und könnte eine solche Heizung nach der Sanierung nicht auch weiter verwendet werden?

Antwort:

Die vorhandene Anlage ist ca. 25 Jahre alt und seit der Saison 2022 außer Betrieb, da durch irreparable Undichtigkeiten abgängig. Die Anlage hat im Betrieb lediglich Strom für eine Pumpe benötigt und hat bei direkter Sonneneinstrahlung oder hohen Außentemperaturen einen hohen Beitrag zur Wassertemperatur geleistet. Bei entsprechender Witterung wurden Wassertemperaturen weit oberhalb der 24 Grad Celsius erreicht.

Eine Erneuerung außerhalb der Freibadsanierung kommt nicht in Frage, da keine neue Anlage auf die vorhandene Dacheindeckung aufgebracht werden darf.

Das Aufbringen einer ähnlichen Anlage bei der Sanierung wird seitens der Verwaltung für sinnvoll erachtet, soll aber im Gesamtkontext einer Planung geprüft werden.

Auf Anfrage zum Sachstand des Antrags der SPD-Fraktion zum Beitritt der Gemeinde Morbach zum Kommunalen Klimapakt (KKP) vom 26.03.2023 ergeht folgende Antwort:

Der Antrag wird als Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatsitzung aufgenommen.

Auf Anfrage erläutert der Vorsitzende den Sachstand zur Sitzungsvorlage 100/2022 wie folgt: Es besteht die Hoffnung, dass der Sachverhalt in absehbarer Zeit wieder auf die Tagesordnung aufgenommen werden kann.

Die Anfrage zum Sachstand zur Sitzungsvorlage 248/2022 wird wie folgt beantwortet: Der Beschluss des Gemeinderats Morbach wurde überbracht, Beratungen haben stattgefunden, weitere Prüfungen laufen.