Nach Abriss der Gebäude in der Rochusstraße 25 und 27 in Hundheim und einer Neuordnung der Grundstücksgrenzen in diesem Bereich kann die Gemeinde Morbach ein gemeindliches Baugrundstück in der Ortslage Hundheim zum Kauf und zur Wiederbebauung anbieten. Das Grundstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan markiert.
Es handelt sich um Teilflächen der Parzellen Flur 16 Nr. 66/1 und 66/2, die im vorderen Bereich zur Rochusstraße zu einem Baugrundstück mit einer Größe von ca. 628 qm vereinigt werden. Das neu entstehende Baugrundstück wird zu einem Kaufpreis von 44 €/qm angeboten.
Die Gemeinde Morbach hat für den Verkauf folgende Bedingungen festgelegt:
Das Grundstück muss innerhalb einer Frist von 5 Jahren mit einem Wohngebäude bebaut werden, das an die Umgebungsbebauung anzupassen ist.
Es wird eine zweigeschossige Bebauung vorgegeben.
Die First- und Traufhöhe muss sich an der Nachbarbebauung orientieren (Abweichung max. 0,50 m).
Sofern das neue Gebäude nicht an den grenzständigen Giebel der Nachbarbebauung angebaut wird, ist zum Nachbargebäude ein Abstand von mindestens 6 m einzuhalten.
Es sind nur Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 35° und 45° mit schiefergrauer Dacheindeckung zulässig.
Gebäude in Stammholzbauweise sind nicht zulässig.
Ab sofort kann ein Antrag auf Kauf des gemeindlichen Baugrundstücks gestellt werden.
Nähere Auskünfte zum Verkauf erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Saskia Marx, OG 203, Tel. Nr. 71303 und Thomas Recktenwald, OG 206, Tel. Nr. 71315.
Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 12.4.2023