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Morbacher Rundschau
Ausgabe 17/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach am 19.04.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Aufstellung der Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Haag "Haag - Südlicher Ortsrand": Aufstellungs- u. Entwurfsbeschluss

Sachverhalt:

Im Ortsbezirk Haag soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch der bebaubare Innenbereich am südlichen Ortsrand unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Durch Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden. Die einbezogenen Flächen sind erschlossen und im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt.

Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet südlich der Kunibertstraße bis zum südlichen Ortsrand des Ortsbezirkes Haag wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Haag - Südlicher Ortsrand“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.

Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme abzugeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: —  10

Nein-Stimmen: —  0

Stimmenthaltungen:  — 0

Zu Punkt 3:

Vergaben

Zu Punkt 3.1:

Vergabe der Planungsleistungen zur Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für die weitere Ortsentwicklung des Ortsbezirkes Morbach im Bereich "In den Seifen"

Sachverhalt:

Zur Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die Ortsentwicklung des Ortsbezirkes Morbach im Bereich „In den Seifen“ liegt ein Angebot des Planungsbüros ISU (Immissionsschutz-Städtebau-Umweltplanung) aus Kaiserslautern vom 13.3.2023 vor. Die Bearbeitung der Planung durch das Büro ISU wird seitens der Verwaltung empfohlen, da ISU bereits mit planerischen Untersuchungen für ein Teilgebiet dieser Fläche (im Rahmen der Anwendbarkeit des § 13 b BauGB) befasst war.

Grundlage des Angebotes ist die HOAI, in der Entwicklungskonzepte und städtebauliche Entwürfe als besondere Leistungen zur Flächenplanung aufgeführt sind. Ein normiertes Leistungsbild gibt die HOAI nicht vor. Das Honorar ist demnach frei zu vereinbaren und wurde nach realistischem Aufwand kalkuliert. Die Leistung wird zum Bruttohonorar von 24.177,83 € angeboten.

Beschluss:

Die Planungsleistungen zur Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die Ortsentwicklung des Ortsbezirkes Morbach im Bereich „In den Seifen“ werden an das Planungsbüro ISU, Kaiserslautern, auf der Grundlage seines Angebotes vom 13.3.2023 und der HOAI als besondere Leistung zu einem Bruttohonorar von 24.177,83 € vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: —  10

Nein-Stimmen: —  0

Stimmenthaltungen: —  0

Zu Punkt 3.2: Umbau der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg; Auftragsänderung Schlosserarbeiten (Geländer)

Sachverhalt:

Die ursprünglich geplante Ausführung des Treppengeländers in der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg kann u.a. aus statischer Sicht nur mit erheblichem Aufwand ertüchtigt werden, so dass die ursprünglich angebotenen Leistungen, mit einem Auftragswert von 15.398,60 €, nicht ausgeführt werden soll.

Stattdessen wurde ein Nachtragsangebot mit beigefügter Begründung und Skizzen ausgearbeitet, welches mit insgesamt 27.942,39 € abschließt. Das Nachtragsangebot beinhaltet ebenso die Ertüchtigung des Geländers im Treppenhaus 2 sowie nachzurüstende Handläufe, die nicht Bestandteil des anfänglichen Auftrages waren und entspricht allen Anforderungen der Fachbehörden, insbesondere des Unfallschutzes.

Beschluss:

Der Auftrag für die Herstellung der Geländer für die Baumaßnahme der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg wird an die Firma Metallbau GmbH Walter, Schaumbergstraße 145, 66822 Lebach zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 27.942,39 € vergeben. Die Gesamtauftragssumme von 27.942,39 € ersetzt den Ursprungsauftrag in Höhe von 15.398,60 €.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 10

Nein-Stimmen:  — 0

Stimmenthaltungen: —  0

Zu Punkt 4:

Bausachen

Zu Punkt 4.1:

Anbau einer Verabschiedungshalle an die Leichenhalle auf dem Friedhof in Morbach;

Objektplanung

Sachverhalt:

Mit Bewilligungsbescheid vom 23.05.2022 wurde eine Zuwendung aus dem I-Stock zur Förderung der o.g. Maßnahme in Höhe von 43.000 Euro (30% der zuwendungsfähigen Kosten von 144.735 Euro) erteilt. Mit den Bauarbeiten sollte lt. Bewilligungsbescheid bis 31.12.2022 begonnen werden.

Aufgrund der weltweiten Entwicklungen und den damit verbundenen Preissteigerungen und dem Materialmangel auf dem Bausektor konnte das Projekt in 2022 nicht durchgeführt werden.

Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin eine Verlängerung des Baubeginns beantragt, dem mit Schreiben der ADD Trier vom 21.12.2022 bis zum 30.06.2023 zugestimmt wurde.

Die vorliegende Objektplanung sieht den Anbau der bestehenden Leichenhalle mit einer Überdachung des Vorplatzes vor. Die statische Konstruktion besteht aus Quadratrohrstützen auf denen ein Flachdach in Holz- und Strahlkonstruktion ruht, das als Gründach ausgebildet werden soll. Die dadurch entstehende Überdachung hat eine Nutzfläche von rd. 105 m² und eine mittlere Höhe von ca. 3,75 m. Die fortgeschriebene Kostenberechnung auf der Grundlage der Ausführungsplanung beläuft sich auf 162.600 Euro.

Im Haushalt der Gemeinde Morbach sind bei Leistung 553212 Maßnahme 22073 (Überdachung Vorfläche Leichenhalle Morbach) Mittel in Höhe von 149.900 Euro verfügbar.

In der Prioritätenliste 2023 ist die Maßnahme unter Ziffer 1.1 als finanzierte Maßnahme dargestellt mit der Maßgabe, dass der Förderantrag bewilligt und das Ortsbudget Morbach in die Finanzierung eingebunden wird.

Der Ortsbeirat Morbach hat am 17.04.2023 eine Beteiligung an den Gesamtkosten in Höhe von 1/3 max. 40.000 Euro beschlossen.

Die Finanzierung stellt sich somit wie folgt dar:

Investitionskosten —  162.000 Euro

Zuwendungen  — 43.000 Euro

Investitionsbudget Morbach  — 40.000 Euro

Eigenanteil  — 79.000 Euro

Beschluss:

Der vorliegenden Planung und Finanzierung wird zugestimmt und die Durchführung des Vergabeverfahrens freigegeben unter der Maßgabe, dass eine Dämmung für das Flachdach vorgesehen wird und ein evtl. erforderlicher Blitzschutz geprüft wird.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: —  9

Nein-Stimmen:  — 1

Stimmenthaltungen: —  0

Zu Punkt 4.2: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarglasdachs als Freisitz und Geräteschuppen mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Merscheid - In der Langwies"

Sachverhalt:

Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarglasdachs als Freisitz mit integriertem Geräteschuppen in Merscheid, Flur 8, Flurstück 97/3 vor. Die Solarfläche soll als Stromlieferant für das Wohnhaus dienen. Die Anbringung von Solarflächen auf dem Dach des Wohnhauses ist aufgrund der Ausrichtung und des Aufbaus des Daches nicht möglich.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merscheid - In der Langwies. Das geplante Solarglasdach liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Da laut Bebauungsplan Nebenanlagen nur innerhalb der bebaubaren Fläche zulässig sind, beantragt der Bauherr eine Befreiung von dieser Festsetzung.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das geplante Bauvorhaben hält ausreichend Abstand zum Lenscherdbach ein.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Errichtung eines Solarglasdachs als Freisitz mit integriertem Geräteschuppen“, in Merscheid, Flur 8, Flurstück 97/3 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Merscheid - In der Langwies“ wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 10

Nein-Stimmen: —  0

Stimmenthaltungen:  — 0

Zu Punkt 4.3: Bauvoranfrage zur Restaurierung einer Wassermühle zu Wohnzwecken und zum Mühlenbetrieb im Außenbereich

Sachverhalt:

Es liegt eine Bauvoranfrage zur Restaurierung einer Wassermühle zu Wohnzwecken und zum Mühlenbetrieb in Merscheid, Flur 13, Flurstücke 3/1, 26, 28 und 29 vor.

Die Grundstücke liegen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Bei dem Mühlenanwesen handelt es sich um ein historisches, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude. Die Sanierung der Mühle zu Wohnzwecken, die Nutzung der vorhandenen Scheune und des Stalls sowie die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs dienen der zweckmäßigen Verwendung des Gebäudes und dem Erhalt des Gestaltwerts. Demnach kann das geplante Vorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB zugelassen werden.

Im Gebiet ist eine Wasserleitung vorhanden. Die Beseitigung des Abwassers muss durch die Errichtung einer DIN-gerechten Kleinkläranlage sichergestellt werden.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Restaurierung einer Wassermühle zu Wohnzwecken und zum Mühlenbetrieb“, in Merscheid, Flur 13, Flurstücke 3/1, 26, 28 und 29 wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  — 10

Nein-Stimmen:  — 0

Stimmenthaltungen: —  0

Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Ausschussmitglied Tobias Martini hat in der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss am 22.03.2023 angefragt, in welcher Höhe voraussichtlich Abfallgebühren für die Entsorgung von belastetem Erdreich im Zuge der Baumaßnahme Renaturierung des Morbachs anfallen werden.

Antwort

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat am 12.07.2022 das Leistungsverzeichnis für die Renaturierung des Morbachs beschlossen mit der Maßgabe, bei Position 03.2 ff. aufzunehmen, dass der Auftraggeber (Gemeinde) die Entsorgungsgebühren übernimmt.

Für die Entsorgungsgebühren sind insgesamt rd. 48.500 Euro kalkuliert.

Mitteilungen:

Mitteilungen liegen keine vor.