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Morbacher Rundschau
Ausgabe 17/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath vom 09.04.2025

Unterrichtung über die Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath vom 09.04.2025

TOP 1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung

Von der Einwohnerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

TOP 2:

Mitteilungen des Vorsitzenden

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis darüber,

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dass die Innenbeleuchtung der Schackberghalle gegen eine LED-Beleuchtung ausgetauscht wird und somit eine Stromeinsparung von rd. 50 % erzielt wird.

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dass die Wege Kendele und HuGo im Zuge einer Wirtschaftswegsanierung von der Fa. Meter neu geschottert und verdichtet werden, sodass wieder eine bessere Befahrbarkeit gewährleistet werden kann.

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dass der Wiesenmäher mit Auftrag vom 24.02.2025 zur Lieferung an die Fa. Relex erteilt wurde, es allerdings Lieferschwierigkeiten gibt und das Gerät bis jetzt noch nicht zur Verfügung steht

TOP 3:

Verwendung von Budgetierungsmitteln

TOP 3.1:

Beschaffung eines neuen Schonbodens für die Schackberghalle

Sachverhalt:

Der ursprünglich verwendete Schonboden der Schackberghalle war rund 20 Jahre im Einsatz. Wegen Brandflecken und penetrantem Geruch war er nicht mehr funktionstüchtig und es wurde entschieden, auf einen Ersatz zu verzichten.

Nach Veranstaltungen zeigen sich allerdings teils massive Kratzer im Sporthallenboden durch z.B. Steinchen oder Glasscherben an Schuhsohlen. Der Sportboden wird dadurch sichtbar beschädigt. Diese Art von Oberflächenschäden gefährdet die Substanz des Hallenbodens.

Demzufolge soll wieder ein funktionaler, robuster Schutzbelag für diverse Veranstaltungen angeschafft werden. Er schützt den Hallenboden vor abrasiven Einflüssen. Der Bodenbelag soll bei Events ausgerollt werden. Nur so bleibt der Sportboden langfristig intakt.

Für einen entsprechenden Schutzboden wurden mehrere Bieter angefragt und nach Wertung hinsichtlich Qualität und Handhabung sowie Preis erwies sich ein Schutzboden von der Fa. Bateco als Optimallösung für den Einsatzzweck in der Schackberghalle.

Somit soll der Auftrag zur Lieferung des Schutzbodens von der Fa. Bateco an die Fa. Dirk Nüssgen aus Gonzerath zum Angebotspreis in Höhe von 8.071,77 € erteilt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Auftrag zur Lieferung eines Schonbodens der Firma Bateco wird an die Firma Fußbodentechnik Nüssgen aus Gonzerath zum Angebotspreis in Höhe von 8.071,77 €erteilt. Finanziert wird die Maßnahme über das Investitionsbudget des Ortsbezirks.

Abstimmungsergebnis:

13 Ja

1 Sonderinteresse (Dirk Nüssgen)

TOP 3.2:

Ersatzbeschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage

Sachverhalt:

Der Ortsbezirk verfügt über drei Radarmessanlagen. Zwei stehen an den Ortseinfahrten der B 269. Eine befindet sich am Klettbach in Höhe des Kindergartens.

Die Anlage am Ortseingang aus Richtung Bernkastel (Tankstelle) ist aktuell defekt.

Es handelt sich um einen Totalausfall – höchstwahrscheinlich durch einen Akkudefekt.

Eine Reparatur ist grundsätzlich möglich. Beim Gerät am Kindergarten wurde sie bereits zu einem Kostenpunkt von rund 1.000 € durchgeführt. Das Gerät funktioniert wieder, zeigt jedoch Verschleißerscheinungen. Mehrere LEDs sind beschädigt. Die Anzeige ist künftig nur eingeschränkt lesbar. Ein Austausch ist absehbar unvermeidlich.

Eine Reparatur ist in diesem Fall nicht effizient und es wird eine Neuanschaffung empfohlen.

Der Ortsbeirat schlägt die Anschaffung von 2 Stück neuen Messanlagen vor, die an den Ortseingängen installiert werden sollen. Eine weitere soll dann in Richtung Friedhof installiert werden.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat beauftragt die Gemeindeverwaltung zur Beschaffung von zwei neuen Geschwindigkeitsmessanlagen des Herstellers Data Collect zu einem Preis von 4.500,-€.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja

TOP 3.3:

Ersatzbeschaffung mehrerer Ruhebänke

Sachverhalt:

An folgenden Stellen sind Ruhebänke defekt und sollten wegen der Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse und guten Erfahrungen, durch Bänke der Firma HAHN-Kunststoffe ersetzt werden:

Spielplatz Am Klettbach – Bank/Tischkombination Serengeti grün/grau

die abgängige Bank/Tischkombi wurde entfernt und muss ersetzt werden, Kosten für dieses Modell: 1100,-€ brutto

Ruhebank Ehrental/Weg zur alten Grillhütte, Trafalgar Square

Die Bank wurde beschädigt und soll ersetzt werden, Kosten: 450,-€ brutto

Ruhebänke Waldweg/Am Klettbach, Trafalgar Square

Vorschlag zur Beschaffung von zwei Ruhebänken für den noch zu pflasternden Platz, wo der alte Trafo stand, Kosten: 2 x 450,-€ = 900,-€ brutto

Beschlussvorschlag:

Der Ortsvorsteher wird damit beauftragt, die Ruhebänke bei der Fa. Hahn-Kunststoffe zu einem Betrag von rd. 2.500,- € aus dem Investitionsbudget des Ortsbezirks zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja

TOP 3.4:

Beschaffung von Trittplatten für den Friedhof

Sachverhalt:

Bei Beerdigungen im Bereich der Baumgräber entsteht bei Regen regelmäßig eine Schlammzone.

Die Rasenfläche wird aufgeweicht und unpassierbar. Besucher tragen oft kein wasserfestes Schuhwerk. Das führt zu nassen Füßen und Unmut.

Abhilfe schafft eine strukturierte Wegeführung. Laufmatten ermöglichen einen trockenen Zugang.

Zwei Optionen stehen zur Auswahl:

Rasenteppich (robuste Textilmatte)

Lattenroste der Firma Hahn-Kunststoffe (modulare Elemente aus Recyclingmaterial)

Die Variante mit Lattenrosten ist langlebig, rutschfest und leicht verstaubar. Sie ermöglicht eine flexible Verlegung bei Bedarf.

Beschlussvorschlag:

Der Anschaffung von 10 Stück Lattenrosten zum Preis von rd. 700 € wird zugestimmt.

Die Finanzierung erfolgt über das Investitionsbudget des Ortsbezirks.

Abstimmungsergebnis:

14 Ja

TOP 4:

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage in Gonzerath mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath I - Klettbachtal

Sach- und Rechtslage: Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage in Gonzerath, Flur 7, Flurstück 134/1 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gonzerath I – Klettbachtal, welcher unter anderem eine Baugrenze festsetzt. Aus Platzgründen soll die gewünschte Garage außerhalb dieser Baugrenze errichtet werden.

Nach § 23 Abs. 5 Satz. 2 BauNVO kann die Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden, da die abstandsflächenrechtlichen Voraussetzungen nach § 8 Abs. 9 LBauO erfüllt sind.

Die Zufahrt zur Garage ist über das gemeindliche Grundstück, Flur 3, Flurstück 139/31 geplant. Der Weg ist unabhängig davon erforderlich, um die Pflege des Regenrückhaltebeckens sicherzustellen. Da das Grundstück als Grünfläche ausgewiesen ist, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich. Zudem wird die Eintragung eine Zufahrtsbaulast gefordert.

Die vorgesehene abweichende Bebauung und die Zufahrt über das Flurstück 139/31 ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss: Für das Bauvorhaben „Errichtung einer Garage“ in Gonzerath, Flur 7, Flurstück 134/1 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gonzerath I – Klettbachtal wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. Gegen die Überschreitung der Baugrenze und die Zufahrt über das gemeindliche Flurstück 139/31 bestehen keine Bedenken. Der Eintragung einer Zufahrtsbaulast wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

1 Nein

2 Enthaltungen

TOP 5:

Anfragen

Anfragen wurden keine gestellt.