TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung
Von der Einwohnerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| 1. | Musikverein Weiperath e. V. | 500,00 € | Geldspende für den Bau der Grillhütte Weiperath |
| 2. | Förderverein des Kindergartens Morscheid e. V. | 664,96 € | Sachspende: Spielmaterial für den Kindergarten Morscheid |
| 3. | Förderverein der Kindertagesstätten Morbach e.V. | 796,00 € | Sachspende: Bausteine und Tunnelröhre für die Turnhalle des Kindergartens Morbach Schulstraße |
| 4. | Förderverein des Kindergartens Merscheid e. V. | 1.354,34 € | Sachspende: Kamera und Spielmaterial für den Kindergarten Merscheid |
| 5. | Förderverein der Kindertagesstätten Morbach e. V. | 100,00 € | Sachspende: Bilderbücher für die Bücherei des Kindergartens Merscheid |
| 6. | Förderverein der Kindertagesstätten Morbach e. V. | 199,51 € | Geldspende: Übernahme der Miet- und Nebenkosten für die Kindertagesstätte „Auf der Huhf“ Morbach für das Gemeindehaus Bischofsdhron im Zuge einer Musicalaufführung |
| 7. | Förderverein des Kindergartens Weiperath e. V. | 638,00 € | Sachspende: Klappkuschelecke für den U-Bereich des Kindergartens Weiperath |
| 8. | Frauengemeinschaft Weiperath | 200,00 € | Geldspende für den Bau der Grillhütte Weiperath |
| 9. | Andreas Hackethal | 640,00 € | Geldspende für den Heimatbaum Nr. 1974 |
| 10. | Optik Mertiny Uhren u. Schmuck GmbH | 55,00 € | Geldspende für Wurfmaterial für den Rosenmontagsumzug Morbach |
| 11. | Papier Mettler KG | 500,00 € | Geldspende für Wurfmaterial für den Rosenmontagsumzug Morbach |
| 12. | Stefan Hubert Schulte | 33,00 € | Geldspende für Wurfmaterial für den Rosenmontagsumzug Morbach |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
TOP 3: Erwerb eines neuen LKW für den Bauhof der Gemeinde Morbach
Sach- und Rechtslage:
Die Ersatzbeschaffung dieses Fahrzeugs ist Bestandteil des Fahrzeugkonzeptes 2025. Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für eine Ersatzbeschaffung auf ca. 155.000,00 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 eingestellt. Die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren LKWs soll ausgeschrieben werden. Die erforderliche Fahrzeugausstattung wurde im beigefügtem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.
Beschluss:
Der Anschaffung eines LKWs für den Bauhof wird zugestimmt und zur Ausschreibung freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
TOP 4: Ersatzbeschaffung Dienstwagen Gemeindeverwaltung
Sach- und Rechtslage:
Der aktuell genutzte Dienstwagen der Gemeinde Morbach, ein Elektro-Golf aus dem Baujahr 2015, ist inzwischen seit zehn Jahren im Einsatz und hat eine Laufleistung von über 100.000 km. Aufgrund des Alters und der damit verbundenen Akkukapazität ist die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs mittlerweile auf maximal 50 km begrenzt. Dies beeinträchtigt die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich und führt zu Einschränkungen bei dienstlichen Fahrten.
Der Dienstwagen wird überwiegend von der Bauverwaltung genutzt, insbesondere im Bereich Hoch- und Tiefbau. Da das Fahrzeug nicht nur auf Straßen, sondern auch auf Feld- und Wirtschaftswegen sowie auf diversen Waldwegen und auf sämtlichen Baustellen eingesetzt wird, ist eine höhere Bodenfreiheit erforderlich. Daher soll ein SUV beschafft werden, um den Anforderungen im täglichen Einsatz besser gerecht zu werden.
Es soll ein Voll-Hybrid-Fahrzeug beschafft werden. Ein reines Elektrofahrzeug wäre aufgrund der begrenzten Lademöglichkeiten und der Anforderungen im Gelände weniger geeignet.
Ein Voll-Hybrid bietet den Vorteil, dass er im Nahbereich - insbesondere bei Fahrten innerhalb der Gemeinde - bis zu 80 % rein elektrisch betrieben werden kann. Bei Überlandfahrten oder längeren Strecken kommt ein kleiner, effizienter Benzinmotor zum Einsatz, der gleichzeitig über Rekuperation den Fahrzeug Akku wieder auflädt. Dadurch wird eine hohe Reichweite sichergestellt, während dennoch ein überwiegend elektrischer Fahrbetrieb gewährleistet ist.
Im Haushaltsjahr 2025 wurden finanzielle Mittel für die Neubeschaffung eines Dienstwagens eingeplant
Beschluss:
Das Gremium stimmt der Beschaffung eines neuen Dienstwagens gemäß dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren in die Wege zu leiten.
Finanzierung:
Auf der Kostenstelle 114601-071110-1003-560 stehen ausreichend Haushaltsmittel zu Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
TOP 5: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen und Mitteilungen liegen nicht vor.