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Morbacher Rundschau
Ausgabe 17/2026
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Ortsbeirates Weiperath

Datum:

Donnerstag, 2. April 2026

Ort:

Bürgersaal Weiperath

Dauer:

18:33 Uhr bis 19:13 Uhr

Öffentlicher Teil

TOP 1:

Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung

Frage:

Wann werden die Schäden an dem Wirtschaftsweg (Radweg) in Richtung Gutenthal beseitigt?

Antwort:

Der bituminöse Ausbau des Radweges soll in die Prioritätenliste der Gemeinde für das Jahr 2027 aufgenommen werden. Die bestehenden Schadstellen werden durch den Ortsbezirk beseitigt.

Frage:

Welche Arbeiten sind an der Grillhütte noch auszuführen?

Antwort:

Es sind noch folgende Arbeiten fertigzustellen:

-

Elektroarbeiten und

-

Verputzarbeiten am Pizzaofen

Frage:

Besteht die Möglichkeit, in Weiperath ein Modell nach dem Vorbild des „Balkankesselchens“ umzusetzen?

Antwort:

Die Beantwortung dieser Frage erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 2.

TOP 2:

Mitteilungen des Vorsitzenden

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

-

am 25.04.2026 ein „Dreck-Weg-Tag“ stattfindet. Treffpunkt und Uhrzeit werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt sowie in der Orts-App bekannt gegeben. Der Ortsbeirat lädt hierzu alle Bürgerinnern und Bürger zur aktiven Teilnahme ein.

-

das Ingenieurbüro Reihsner PartG mbB am 27.04.2026 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus in Gutenthal das erarbeitete Starkregenversorgungskonzept für Weiperath, Odert, Hunolstein und Gutenthal vorstellen wird. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Orte eingeladen.

-

der Heimatverein die Restaurierung des altersbedingt sanierungsbedürftigen Lexekreuzes übernimmt.

-

im Zusammenhang mit der Anfrage zur Einführung eines „Balkankesselchens“ in Weiperath der Ortsvorsteher beabsichtigt, mit den betroffenen Ortsvorstehern Gespräche zu führen, um eine gemeinsame Lösung herbeizuführen.

TOP 3:

Aufstellung des Bebauungsplanes Weiperath II - Unterste Heberwies II: Aufstellungsbeschluss

Den Vorsitz übernimmt für den Tagesordnungspunkt 3 - aufgrund des Sonderinteresses des Vorsitzenden - der stellvertretende Ortsvorsteher Lukas Huber.

Sach- und Rechtslage:

Im Ortsbezirk Weiperath kann die Gemeinde im bestehenden Neubaugebiet Unterste Heberwiese keine Baugrundstücke für Bauvorhaben mehr anbieten. Aufgrund dessen wird im Ort der Bedarf gesehen, im Rahmen des geltenden Flächennutzungsplanes weitere Wohnbauflächen für die Ortsentwicklung anzubieten. Der geltende Flächennutzungsplan stellt angrenzend an das bestehende Neubaugebiet Unterste Heberwiese potentielle Wohnbauflächen für die Ortsentwicklung dar, die von der Gemeinde bereits zu einem großen Anteil erworben werden konnten. Für die Entwicklung dieser Flächen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Beschluss:

Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Weiperath wird zur Schaffung von verbindlichem Baurecht ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „Weiperath II – Heberwies II“ durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

1 Sonderinteresse (Wilhelm Feilen)

TOP 4:

Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung "Weiperath - Niederwies": Aufstellungs- u. Entwurfsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

Im Ortsbezirk Weiperath soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der bebaubare Innenbereich im Bereich Niederwies unter Einbeziehung von zwei Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Durch Einbeziehung der Außenbereichsflächen kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden.

Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Weiperath wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weiperath – Niederwies“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung von zwei Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.

Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5:

Haushalt 2027

TOP 5.1:

Prioritätenliste Investiv

Sach- und Rechtslage:

Für den Ortsbezirk Weiperath werden folgende Prioritäten für investive Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Umbau des Kindergartens unter Einbeziehung einer barrierefreien Toilette für den Bürgersaal
  2. Erteilung eines Planungsauftrages zur Erstellung/Fertigstellung des Baugebietes „Heberwies II“
  3. Zeitnahe Erschließung des Baugebietes „Heberwies II“
  4. Innensanierung der Küche des Bürgersaals
  5. Bituminöser Ausbau des Radweges von Weiperath nach Gutenthal – unterhalb Flur 7, Nr. 253/2 „Ober Wilsborn“ im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Radwegekonzeptes der Gemeinde Morbach

Abstimmungsergebnis:

6 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5.2:

Prioritätenliste Unterhaltung

Sach- und Rechtslage:

Für den Ortsbezirk Weiperath werden folgende Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen vorgeschlagen:

1.

Sanierung der Wirtschaftswegen entsprechend der jeweiligen Schadenslage

2.

Sanierung des alten Wasserhauses

3.

Ausbesserung der Friedhofsmauern

Abstimmungsergebnis:

6 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5.3:

Verwendung von Budgetierungsmitteln

Sach- und Rechtslage:

Die verfügbaren Budgetierungsmittel sollen wie folgt verwendet werden:

Investive Maßnahmen:

  1. Anschaffung einer neuen Bank
  2. Bereitstellung eines Teilbetrags für die Erneuerung der Küche
  3. Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum „Eisenhammer“ (sofern dies machbar ist)

Unterhaltungsmaßnahmen:

  1. Unterhaltungsmaßnahmen an den Wirtschaftswegen
  2. Reinigung und Instandhaltung von Bänken
  3. Unterstützung bei der Sanierung des Wasserhaus

Abstimmungsergebnis:

6 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 6:

Friedhofsangelegenheiten

TOP 6.1:

Sanierungsmaßnahmen des Friedhofs in Weiperath

Beschluss:

Die Friedhofsmauer weist kleinere Schäden auf und bedarf entsprechender Sanierungsarbeiten, um größere Instandsetzungsmaßnahmen künftig zu vermeiden.

Darüber hinaus sollen zur gestalterischen Aufwertung der Leichenhalle zwei größere Kunstpflanzen mit einer Höhe von ca. 1,70 m bis 2,00 m angeschafft werden.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 6.2:

Mögliche Änderungen der Friedhofssatzung

Beschluss:

Nach Ablauf der Nutzungszeiten der untersten Familiengrabreihen auf dem Friedhof Weiperath soll erneut geprüft werden, ob an den vorhandenen Baumreihen Baumbestattungen möglich und gewünscht sind.

Nach der Prüfung, wird die Bestattungsform in der Friedhofssatzung der Gemeinde Morbach ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 7:

Anfragen

Es wird angefragt,

-

wie der aktuelle Planungsstand hinsichtlich des Umbaus des Kindergartens in Weiperath ist,

-

ob die Möglichkeit besteht, im Bürgersaal eine barrierefreie Toilette mit einzuplanen und einzurichten,

-

wie der Bürgersaal nach dem Ausbau der Heizung des Kindergartens künftig beheizt werden soll.

-

die Küche im Kindergarten entsprechend zu planen bzw. vorzubereiten, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Kesselchens erfüllt sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anfragen zeitnah zu beantworten.