Die Gemeindekasse Morbach erinnert an die Zahlung der fällig werdenden
Diese Steuern sind gemäß des zuletzt ergangenen Steuerbescheides (Dauerbescheid) zu entrichten.
Weiterhin werden fällig:
Bei den Teilnehmern am Lastschrift-Einzugsverfahren werden die Beträge termingerecht abgebucht.
Wir möchten Sie bitten, die Zahlungen fristgemäß zu leisten, da sonst die rückständigen Beträge gemahnt werden müssen. Die hierbei entstehen Mahngebühren und Säumniszuschläge sind dann ebenfalls zu bezahlen.
Bei Überweisungen ist unbedingt darauf zu achten, dass die entsprechenden Bürger- bzw. Buchungsnummern angegeben werden.
Um Ihnen die Formalitäten einer Überweisung zu ersparen, bieten wir Ihnen das SEPA-Einzugsverfahren (Lastschriftverfahren) an.
Die Teilnahme am Einzugsverfahren bedeutet für Sie:
| - | Kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen (kostenpflichtig) |
| - | Kein lästiger Mahnbrief dadurch keine Mahngebühren und Säumniszuschläge |
| - | Kein Risiko ggf. Widerspruchsrecht |
Nach den geltenden EU-Richtlinien müssen die erteilten Einzugsermächtigungen im Original vorgelegt werden. Per Fax oder E-Mail übersandte Ermächtigungen entsprechen leider nicht den europarechtlichen Anforderungen.
Bitte teilen Sie uns Kontoänderungen zum SEPA-Einzugsverfahren früh genug mit.
Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindekasse Morbach unter den
Rufnummern 71 409 / 71 408 / 71 407.