| Datum: | Mittwoch, 22. April 2026 |
| Ort: | Kleiner Saal der Schackberghalle Gonzerath |
| Dauer: | 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr |
Öffentlicher Teil
| TOP 2: | Mitteilungen des Vorsitzenden |
| Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis, dass: | |
| • | der Pflanztag trotz mäßigem Wetter von vielen Bürgern gut angenommen wurde und ein voller Erfolg war. |
| • | die Trostbank vom Christlichen Hospizverein gestiftet, geliefert und aufgestellt wurde. Die Aufstellfläche auf dem Friedhof wurde mittlerweile auch durch den Bauhof gepflastert. |
| • | die bei der letzten Sitzung beschlossene Weihnachts-Mastbeleuchtungen eingetroffen ist. |
| • | im Zuge der anstehenden Baumaßnahme Anbindung der B269 an die B327 ausgeschrieben ist. Anvisierter Baubeginn ist allerdings noch unbekannt |
| • | das neue Spielgerät am 01. April auf dem Spielplatz am Klettbach aufgebaut wurde. Der Beton von den Standfüßen muss wegen der Gewährleistung 28 Tage aushärten. Danach ist es erst von den Kindern bespielbar. |
| TOP 3: | Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Gonzerath |
Sach- und Rechtslage: Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in Gonzerath, Flur 7, Flurstück 42/30 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gonzerath VI - In der Geisch“.
Das Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:
| 1. | Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) |
| Zulässig GRZ I 0,3; GRZ II 0,36 | |
| Durch das geplante Gebäude mit drei Wohneinheiten und dementsprechend fünf erforderlichen Stellplätzen, wird die GRZ II um 0,09 überschritten und beträgt die 0,45. Die GRZ I wird eingehalten. | |
| 2. | Traufhöhe |
| Zulässig 4 m ab OKFFB EG | |
| Um im Dachgeschoss einen nutzbaren Raum zu erhalten, wird die Traufhöhe um 0,36 cm überschritten wird beträgt 4,36 m. | |
| 3. | Dachform |
| Zulässig Sattel- oder Walmdach | |
| Geplant ist die Ausführung von Pultdächern mit 12° und 15° anstelle eines Sattel- oder Walmdaches. | |
| 4. | (eventuell) Geschossigkeit |
| Zulässig ein Vollgeschoss | |
| Der Bau einer Wohneinheit im Kellergeschoss führt eventuell dazu, dass das Kellergeschoss rechnerisch ein zweites Vollgeschoss darstellt. Hier ist die Prüfung noch nicht gänzlich abgeschlossen. |
Der Bauherr beantragt die Befreiung von den o.g. Festsetzungen und bittet um die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung und der Änderung des Baugesetzbuches (hier § 31 Abs. 3 BauGB) hat die Gemeinde die Möglichkeit, weitreichenden Abweichungen/Befreiungen vom Bebauungsplan zuzustimmen.
Die vorgesehene Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss: Für das Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses“ in Gonzerath, Flur 7, Flurstück 42/30 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath VI – In der Geisch, wird die Zustimmung gem. § 36a BauGB i.V.m. § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 4: | Ersatzbeschaffung Schonboden Halle |
Sachverhalt:
Der im vergangenen Jahr angeschaffte Schonboden für die Schackberghalle in Gonzerath hat sich aus verschiedenen Gründen nicht bewährt. Der Schutzboden wurde daher reklamiert und vom Lieferanten anstandslos zurückgenommen. Die hierfür entstandenen Kosten wurden vollständig erstattet.
Ungeachtet dessen besteht weiterhin die Notwendigkeit, den Sporthallenboden bei unterschiedlichen Veranstaltungen abzudecken, um ihn wirksam vor Oberflächenschäden zu schützen.
Zu diesem Zweck sollen erneut Angebote von spezialisierten Lieferanten eingeholt werden, die entsprechende Schutzlösungen anbieten. Nach Vorliegen geeigneter und wirtschaftlicher Angebote soll der Vorsitzende ermächtigt werden, einen entsprechenden Auftrag zur Beschaffung eines geeigneten Hallenschutzbodens bis zu einem Betrag von 8.000 Euro zu vergeben.
Beschluss:
Es wird beschlossen, einen neuen, für den vorgesehenen Einsatzzweck geeigneten und langlebigen Schutzboden für die Schackberghalle anzuschaffen.
Der Vorsitzende wird ermächtigt, den Auftrag zur Lieferung bis zu einem Betrag in Höhe von 8.000 Euro zu erteilen.
Die Finanzierung erfolgt über das Investitionsbudget des Ortsbezirks.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 5: | Anfragen |
| Aus den Reihen des Ortsbeirates werden folgende Anfragen gestellt: | |
| Anfrage 1: | Es wurde festgestellt, dass im Bereich des Bachlaufs im Hinterbachtal diverse Bachauskolkungen vorhanden sind und die Bach tritt zum Teil bereits über das Ufer. |
| Antwort zu 1: | Die Bauverwaltung wird gebeten gemeinsam mit dem Ortsvorsteher eine Ortstermin in der Örtlichkeit zu vereinbaren um diesen Sachverhalt zu begutachten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. |
| Anfrage 2: | Ist es möglich z.B. am Parkplatz, am Startpunkt des Wanderweges „Butzel-Kewes-Weg“ eine E-Ladestation für Elektroautos aufzustellen? |
| Antwort zu 2: | Die Gemeinde betreibt selbst keine E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge, allerdings wird die Verwaltung gebeten die Aufstellung bzw. Installation einer E-Ladestation für Elektrofahrzeuge zu prüfen und entsprechende Anbieter anzufragen. |