| Datum: | Donnerstag, 16. April 2026 |
| Ort: | Gemeindehaus Wenigerath |
| Dauer: | 18:02 Uhr bis 19:37 Uhr |
- öffentlicher Teil -
TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass
| - | der Umwelttag wie geplant am 02.05.2026 stattfindet. |
| - | im Kreuzungsbereich „Zum Kaisergarten / Dionysiusweg“, hier: Ausfahrt an der Kirche; nach einem Ortstermin mit dem Ordnungsamt, ein Spiegel zur besseren Einsicht in den fließenden Verkehr angebracht wird. |
| - | im Rahmen der Digitalisierung des Stromnetzes ist ein neues Trafohäuschen erforderlich ist. Der Standort befindet sich am Ende des Panoramawegs. Das bisherige Trafohäuschen in der Bohrwiese wird zurückgebaut. |
| - | der Pavillon / Regenunterstand für den Spielplatz geliefert wurde und in Kürze in Eigenregie aufgebaut wird. |
| - | die Rinnensanierung im Bereich „Zur Schorr / Hinter den Zäunen“ erledigt ist. |
| - | am Montag, den 04.05.2026 um 18.00 Uhr ein Termin zur Vorstellung des Starkregenkonzepts im Gemeindehaus Hundheim stattfindet. |
TOP 3: Haushalt 2027
TOP 3.1: Prioritätenliste Investitionen
Gemeindehaus Wenigerath
Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung darum, den Beschluss des Bau- und Liegenschaftsausschusses vom 29.Januar 2026, umzusetzen.
Hierin wurde der Neubau eines Gemeindehauses beschlossen. Weiterhin bittet der Ortsbeirat darum die notwendigen Budgetmittel zur Verfügung zu stellen.
Schlachthaus Wenigerath
Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, sich der Thematik des Schlachthauses Wenigerath konzeptionell anzunehmen.
Investitionen in den Erhalt der Immobilie wurden seit längerem nicht mehr getätigt. Lediglich Unterhaltungen im Rahmen des Ortsbudgets konnten durchgeführt werden, damit eine Aufrechterhaltung der Immobilie gewährleistet ist.
Auch sollte die neue Situation der Jagd in Eigenregie in diese Konzeption integriert werden.
Die aktuelle Situation bedarf nun zügig einer finalen Erklärung.
Zusätzlich sollte die Nutzung durch den Heimatverein Wenigerath berücksichtigt werden.
Situation Fuß- und Radweg
Seit längerem fordert der Ortsbeirat Wenigerath eine sinnvolle Anbindung eines Fuß- bzw. Radweges, die einen gefahrlosen Weg nach Morbach darstellt.
Alle aktuell bestehenden Möglichkeiten beinhalten entweder die Kreuzung einer Bundesstraße oder folgen dem Verlauf einer schmalen und relativ stark mit großen Fahrzeugen befahrenen Kreisstraße und somit einer gefährlichen Wegführung.
Kinder auf diesem Weg alleine nach Morbach gehen oder fahren zu lassen, wird kritisch gesehen.
Auch das Radverkehrskonzept der Gemeinde Morbach sieht keine Verbesserung in dieser Hinsicht vor. Dies sieht der Ortsbeirat kritisch.
Hier soll eine Verbesserung der Situation im Hinblick auf unsere Kinder sowie der Bürgerinnen und Bürger herbeigeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.2: Prioritätenliste Unterhaltung
Unterhaltung, Erneuerung und Instandsetzung der Wirtschaftswege
Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung darum, die geforderte Aufbereitung diverser Wirtschaftswege im Ortsbezirk Wenigerath konzeptionell und mit Nachdruck umzusetzen.
Die aufgezeigten Notwendigkeiten beispielsweise für „In der Sang“, „In den Tänken“, „Ellerwiese“ und im Kurvenbereich Hundheimer Berg, sind die dringendsten Maßnahmen. Eine komplette Aufbereitung und Katalogisierung aller Wirtschaftswege, mit unterschiedlicher Priorität und Notwendigkeit zur Umsetzung wäre wünschenswert.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.3: Verwendung von Budgetierungsmitteln
Im Rahmen der Verwendung von Budgetierungsmitteln bittet der Ortsbeirat die Verwaltung circa 1.500 Euro zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung und circa 3.000 Euro zur Anschaffung eines neuen Pelletofens für den Jugendraum bereit zu stellen.
Der Ortsvorsteher kümmert sich um entsprechende Angebote und wird den Ortsbeirat zeitnah informieren.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Anfragen
Ein Ortsbeiratsmitglied fragt an, wie der Sachstand bezüglich der „Kreisstraße 123, Zum Kaisergarten“, ist.
Da es sich dabei um eine Kreisstraße handelt, wird der Ortsvorsteher sich nochmal an die Kreisverwaltung wenden.