- öffentlicher Teil –
| Datum: | Dienstag, 21. April 2026 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 18:07 Uhr bis 19:12 Uhr |
TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Ohne Aussprache erhalten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis darüber, dass
| • | eine Wasserversorgungsleitung der Kläranlage Morbach im Zuge der Arbeiten am Knotenpunkt B327/ B269 umgelegt werden muss. Dazu erfolgt ein Anschluss an einen Endhydranten in der Jugendherbergstraße innerhalb der Ortslage Morbach, dann eine Querung der B327 mittels Spülbohrverfahren und anschließend die Weiterführung zur Kläranlage. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass die bestehende Leitung komplett entfallen kann und der spätere Bauablauf erheblich vereinfacht wird. Sowohl die Gemeindewerke Morbach als auch der Landesbetrieb Mobilität Trier haben sich auf die Umsetzung dieser Variante verständigt. Der LBM Trier hat der neuen Trassenführung zugestimmt, wobei eine ausreichende Tiefenlage gewährleistet sein muss, um eine im Bankett verlaufende Sickerleitung nicht zu beschädigen. Am 16. April 2026 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität Trier, und den Gemeindewerken Morbach eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung geschlossen. Diesbezüglich wird im Rahmen der nächsten Werkausschuss Sitzung noch einmal detaillierter informiert. |
| • | die vorgesehenen Mittel des Förderprogramms „Verbesserung der Wohnbauqualität“ bereits vollständig ausgeschöpft sind. Die Aktualisierung der Förderrichtlinien war somit sehr erfolgreich. |
TOP 3: Förderrichtlinie für Vereine in der Gemeinde Morbach
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Morbach unterstützt seit vielen Jahren die örtlichen Vereine im Rahmen der kommunalen Vereinsförderung. Die Festlegung der Sockelbeträge sowie der Zusatzbeiträge für Mitglieder erfolgte bislang auf Grundlage einzelner Beschlüsse des Jugend- und Kulturausschusses beziehungsweise des Haupt- und Finanzausschusses.
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der bisherigen Verfahrensweise sowie zur Schaffung einer transparenten und rechtssicheren Grundlage für die Vereinsförderung soll nunmehr eine einheitliche Förderrichtlinie beschlossen werden.
Ziel der Richtlinie ist es, die Förderpraxis künftig klar, nachvollziehbar und verwaltungsseitig einfacher abwickelbar zu gestalten. Insbesondere sollen in der Richtlinie die förderberechtigten Vereine eindeutig definiert sowie die geltenden Sockelbeträge und Zusatzbeiträge je Mitglied verbindlich festgelegt werden.
Darüber hinaus sollen die bisherigen Sockelbeträge und Zusatzbeiträge im Zuge der Neuregelung angehoben werden. Hierdurch soll den gestiegenen allgemeinen Aufwendungen der Vereine Rechnung getragen und deren wichtige Arbeit für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben in der Gemeinde Morbach weiterhin angemessen unterstützt werden.
Die Sockelbeträge betragen zurzeit für Sportvereine 50,00 €, Musikvereine 300,00 €, soziale Vereine 200,00 € und Brauchtumspflege 120,00 €. Die Zusatzbeiträge für erwachsene Vereinsmitglieder betragen zurzeit für Erwachsene 0,10 € und für Vereinsmitglieder unter 18 Jahren 2,00 €.
Mit der Beschlussfassung über die Förderrichtlinie wird eine klare, einheitliche und dauerhafte Regelung für die Vereinsförderung in der Gemeinde Morbach geschaffen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen neben dieser Förderrichtlinie den Turnverein Morbach, die JFV Hunsrückhöhe Morbach und das Jugendorchesters Con Brio aufgrund der herausragenden Jugendarbeit weiterhin mit einem Pauschalbetrag, wie in der Vergangenheit in Höhe von 5.000,00 € festgesetzt, ohne Antragsstellung nach der Förderrichtlinie zu unterstützen.
Darüber hinaus werden die katholischen und evangelischen Kirchengemeinden gemäß Beschluss des Sozial-, Jugend – und Kulturausschuss vom 01.12.2008 ein Zuschuss für die kirchliche Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von 100,00 € gewährt. Hier wird verwaltungsseitig vorgeschlagen diesen Betrag auf 200,00 € zu erhöhen.
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den in der Förderrichtlinie festgelegten Sockelbeträgen sowie den Zusatzbeiträgen je Mitglied. Durch die vorgesehene Anhebung der Förderbeträge ist mit einem entsprechend höheren jährlichen Mittelbedarf im Haushalt zu rechnen. Die bisherigen Förderbeträge betragen jährlich 22.170,00 € und werden nach Erlass der Förderrichtlinie auf ca. 35.000,00 € steigen. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssten im Nachtraghaushalt bereitgestellt werden.
Beschluss:
| 1. | Dem Erlass der Förderrichtlinie für Vereine in der Gemeinde Morbach wird zugestimmt. |
| 2. | Der pauschalen Förderung des Turnverein Morbach, der JFV Hunsrückhöhe Morbach und des Jugendorchesters Con Brio wird zugestimmt. |
| 3. | Der Förderung der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden wird zugestimmt. |
| 4. | Kunst- und Kulturvereine werden in der Förderrichtlinie unter § 2 ergänzt. Außerdem erhalten Sie nach § 4 den gleichen Sockelbetrag wie Vereine der Brauchtumspflege. |
Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung
TOP 4: Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes in der Gemeinde Morbach; Freigabe Vergabe
Ortsbezirke Haag, Gonzerath, Hundheim und Morscheid-Riedenburg
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Maßnahmen für Schutz, Vorsorge und Prävention hat der Gemeinderat am 15.02.2022 beschlossen, dass ein flächendeckendes Sirenennetz für die Warnung der Bevölkerung aufgebaut werden soll.
Neben den bereits installierten Sirenen in den Ortsbezirken Bischofsdhron, Elzerath, Gonzerath, Gutenthal, Haag, Heinzerath, Hinzerath, Hoxel, Hundheim, Hunolstein, Merscheid, Morbach, Morscheid-Riedenburg, Rapperath Odert, Weiperath, Wederath, Wenigerath und Wolzburg soll im vorerst letzten Schritt zum Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes der Austausch der drei vorhandenen Motorsirenen in den Ortsbezirken Haag (Grundschule), Hundheim (Gemeindehaus) und Gonzerath (Schackberghalle) sowie eine Masterrichtung im Ortsbezirk Morscheid-Riedenburg (Spielplatz) erfolgen. Diese Umrüstungen sowie die Masterrichtung sind aufgrund der Größe der Ortsbezirk erforderlich.
Da bereits 17 Sirenen von der Firma Sonnenburg Electronics AG montiert wurden, ist beabsichtigt, die noch vier ausstehenden Sirenen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe zu einem Angebotspreis 58.517,00 € (Brutto) an die Firma Sonnenburg Electronics AG zu vergeben.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß dem Sondersirenenförderprogramm des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz 2025/2026 wurde bereits am 10.03.2026 gestellt. Die Zuwendung könnte bei einer Gewährung 49.900,00 € betragen.
Für die Maßnahme sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereits im Haushalt auf der Buchungsstelle 128.101-096.130-2012-593 „Anlagen im Bau – sonstige -“ eingeplant.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und Montage der vier elektrischen Sirenen wird an die Firma Sonnenburg Electronics AG, Lauterbachstraße 45, 84307 Eggenfelden gemäß dem Angebot vom 09.04.2026 in Höhe von 58.517,00 € vergeben.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung
TOP 5: Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeug (LF 20) für die Stützpunktwehr Morbach; Freigabe Ausschreibung
Sach- und Rechtslage:
Im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Morbach ist eine Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) der Stützpunktwehr Morbach für das Jahr 2026 vorgesehen. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung soll dieses TLF 16/25, Baujahr 1997, durch ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) ersetzt werden.
Im Rahmen einer Markterkundung belaufen sich die Anschaffungskosten auf ca. 700.000,00 €. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine europaweite Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.
Für die Ersatzbeschaffung sind die entsprechenden Haushaltmittel im Haushalt 2026 in Form einer Verpflichtungsermächtigung unter der Haushaltsstelle 126.130-071.200-2003-560 eingestellt.
Beschluss:
Der vorgestellten Planung zur Beschaffung des LF 20 wird zugestimmt und das vorliegende Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung freigegeben.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung
TOP 6: Erwerb eines Großflächenmähers für den Bauhof der Gemeinde Morbach
Sach- und Rechtslage:
Die Ersatzbeschaffung eines Großflächenmähers ist Bestandteil des Fahrzeug- & Gerätekonzeptes 2026. Im Haushalt sind hierfür 80.000,00 € eingestellt.
Der vorhandene Großflächenmäher (Baujahr 2018) ist aufgrund seines Alters sowie des fortgeschrittenen Abnutzungsgrades ersatzbedürftig. Das Gerät ist zudem seit dem Jahr 2024 vollständig abgeschrieben.
Für die Beschaffung eines Großflächenmähers wurden drei Angebote eingeholt.
Nach Wertung der eingereichten Angebote erfüllen alle Großflächenmäher die Anforderungen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. MOHBA GmbH, 54292 Trier abgegeben. In Abstimmung mit dem Bauhof wird verwaltungsseitig empfohlen, den Zuschlag für den Erwerb eines Großflächenmähers des Fabrikats ISEKI SF 551 an die Fa. MOHBA GmbH zu erteilen.
Beschluss: Der Auftrag zur Lieferung eines Großflächenmähers, Fabrikat ISEKI SF 551 für den Bauhof der Gemeinde Morbach wird auf der Grundlage des Angebotes der Fa. MOHBA GmbH, 54292 Trier zum Angebotspreis von insgesamt 77.900,01 € als wirtschaftlichstes Angebot erteilt.
Finanzierung:
Bei Leistung 114301 Maßnahme 3003 sind ausreichend Haushaltsmittel veranschlagt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung
TOP 7: Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen
Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der kontinuierlichen Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der ergonomischen Ausstattung im Rathaus hat der Bürgermeister die Prüfung der Beschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen beauftragt. Diese bieten den Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Arbeitsposition flexibel zu gestalten und zwischen sitzender und stehender Tätigkeit zu wechseln. Dies fördert nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern trägt auch zur Steigerung von Konzentration und Produktivität bei.
Angesichts der wachsenden Bedeutung ergonomischer Arbeitsplätze im Rathaus und der zahlreichen Vorteile elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische wird die Ausstattung der Arbeitsplätze im Rathaus mit neuen Schreibtischen in Erwägung gezogen. Ziel ist es, ein modernes und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden fördert und gleichzeitig effiziente Arbeitsabläufe unterstützt.
Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für die Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen für das Rathaus auf ca. 52.000 €. Entsprechende Haushaltsmittel für die Beschaffung sind im Haushalt 2026 eingeplant. Die Beschaffung soll im Wege einer beschränkten Ausschreibung erfolgen. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.
Beschluss:
Der Beschaffung der Schreibtische sowie der Ausschreibung gemäß dem beigefügten Leistungsverzeichnis wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung
TOP 8: Anfragen
Folgende Anfragen wurden von Ausschussmitgliedern gestellt:
Anfrage 1:
Ein Ausschussmitglied erkundigt sich, ob es möglich wäre, in den Ortsbezirken an Straßen, an denen die Regelung „Rechts vor Links“ gilt, Blockmarkierungen anzubringen.
Antwort:
Die Verwaltung sieht hierbei gewisse Problematiken, wird den Sachverhalt jedoch erneut prüfen.
Anfrage 2:
Ein weiteres Ausschussmitglied fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Anschaffung eines Forst- und Systemschleppers.
Antwort:
Derzeit wird eine entsprechende Vorlage für eine der kommenden Sitzungsrunden erarbeitet.
Weitere Anfragen liegen nicht vor.