Antragstellung nach den Richtlinien der Gemeinde Morbach über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sport- und Kulturförderung für das Jahr 2026
Die Gemeinde gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und der Kultur. Für förderfähige Anschaffungen nach den Richtlinien der Gemeinde Morbach über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sport- und Kulturförderung im Jahr 2026 sind die
Zuwendungsanträge bis zum 30.01.2026
bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gefördert wird die Anschaffung von zwingend notwendigen Geräten zur Unterhaltung der Sportanlagen, von Einrichtungen, die ausschließlich der Ausübung des Sports dienen sowie von Instrumenten, die der Verein seinen Mitgliedern zum Zwecke der musikalischen Ausbildung und zur Musikausübung zur Verfügung stellt.
Die Förderung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag (Vordruck).
Anmeldung von Baumaßnahmen für 2026/2027
Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- oder Teilsanierungen von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen gelten die o. g. Richtlinien nicht.
Die Vereine werden jedoch gebeten, solche Maßnahmen, die in den Jahren 2026/2027 geplant sind, mit Angabe der überschlägigen Kosten, ebenfalls bis zu dem v. g. Termin anzumelden.
Ansprechpartnerin:
Frau Chiara Möger, Tel.-Durchwahl 06533/71-210,
Telefax-Nr. 06533/95997-210,
eMail-Adresse: cmoeger@morbach.de
Die Förderrichtlinien und den Antragsvordruck finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.morbach.de/anliegen/sportfoerderung/ und https://www.morbach.de/anliegen/kulturfoerderung/
Morbach, den 15.12.2025
Gemeindeverwaltung
54497 Morbach