| Datum: | Dienstag, 9. Dezember 2025 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 18:49 Uhr bis 19:35 Uhr |
| TOP 2: | Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Morbach |
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Neufassung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) vom 17.06.2025 ist eine neue Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Morbach zu erlassen.
Insbesondere der neu gefasste § 55 LBKG, der den bisherigen § 36 LBKG ersetzt, wurde weitreichend neu formuliert und ermächtigt nunmehr das für Angelegenheiten des Brand- und Katastrophenschutzes zuständige Ministerium des Inneren und für Sport, pauschale Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge durch Rechtsverordnung festzulegen.
Aufgrund der erlassenen Rechtsverordnung ist in der neuen Satzung im Bereich der Einsatzfahrzeuge lediglich der Vorausrüstwagen (VRW) in der Satzung aufzunehmen, da alle anderen Einsatzfahrzeuge der Gemeinde Morbach bereits in der Rechtsverordnung erfasst sind.
Von dieser Ermächtigungsgrundlage machte das Ministerium Gebrauch und verfasste eine Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge. Somit sind nun die Vorgaben für die Abrechnung von Personen- und Sachkosten gesetzlich geregelt und im Land Rheinland-Pfalz einheitlich formuliert.
Aufgrund der bereits erfolgten Änderungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie der Erstellung der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge ist der Erlass einer neuen Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Morbach erforderlich.
Die Satzung, die als Mustersatzung vom Gemeinde- und Städtebund zur Verfügung gestellt wurde, ist als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Beschluss: Die dieser Niederschrift beigefügten Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Morbach vom 04.11.2025 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja
1 Nein
0 Enthaltung
| TOP 3: | Förderung der Sanierung der zentralen Sportanlage Morbach inkl. Neubau eines Sportlerheims durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS) |
Sach- und Rechtslage:
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Be-deutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Nach diesem Programm können entsprechende Projekte mit 45 % gefördert werden. Das Förderprogramm zielt auf größere Sanierungsmaßnahmen ab, für die ein Mindestvolumen von 560.000,00 € erforderlich ist. Im Förderprogramm werden explizit bauliche Maßnahmen an Sportanlagen sowie der Neubau bzw. die umfassende Sanierung von funktionsrelevanten Gebäuden genannt.
Die zentrale Sportanlage in Morbach bedarf aufgrund des Abnutzungsgrades und der intensiven Nutzung sowie des Alters dringend einer Sanierung des Kunstrasenplatzes und der Tartanflächen. Das bisherige der Zentralen Sportanlage zugeordnete Umkleidegebäude entfällt im Zusammenhang mit dem Neubau des Freibades. Auch besteht für dieses Gebäude ebenfalls ein erheblicher Sanierungsbedarf. Somit ist dringend ein Ersatzneubau eines Umkleidegebäudes im Zusammenhang mit der Sanierung der Zentralen Sportanlage notwendig und auch nach dem Bundesprogramm förderfähig. Für die Förderfähigkeit des Sportplatzumkleidegebäudes ist eine energetische, nachhaltige und klimafreundliche Bauweise von besonderer Bedeutung. Die Maßnahme soll daher mindestens die Effizienzgebäudestufe 55, möglichst jedoch Effizienzgebäude 40, erreichen und ist mit einer 100 % erneuerbare Wärmeversorgung zu realisieren.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 2.973.656,09 Euro brutto geschätzt. (Sanierung Zentrale Sportanlage 900.000,00 Euro brutto, Ersatzneubau Umkleidegebäude 2.073.656,09 Euro brutto).
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital und ist zweistufig. In der ersten Phase sind Projektskizzen mit dem Ratsbeschluss zur Teilnahme am Projektaufruf bis zum 15.01.2026 einzureichen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschließt voraussichtlich Ende Februar 2026 über die eingereichten Projekte. Sofern das Projekt ausgewählt wird ist folgt die zweite Phase mit der Einreichung eines Förderantrages. Während der Phase zwei wird die Planung finalisiert und auch den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Gemeinderat hat am 18.11.2025 bereits die Sanierung des Freibades zu diesem Bundesprogramm angemeldet. Nach Auskunft des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das mit der Durchführung des Bundesprogramms SKS beauftragt ist, ist es bei Einreichung mehrerer Projektskizzen nicht ausgeschlossen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags mehrere Vorhaben einer Kommune zur Förderung auswählt. Eine Priorisierung ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber durch entsprechende Darstellung an geeigneter Stelle im Projektskizzenformular deutlich gemacht werden. Damit ist jedoch keine Garantie verbunden, dass sich der Haushaltsausschuss in seiner Projektauswahl auf dieses Kriterium stützen wird.
Beschluss:
Der Projektskizze Sanierung der Zentralen Sportanlage Morbach verbunden mit dem Ersatzneubau des Umkleidegebäudes wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) mit folgender Priorisierung einzureichen und alle hierfür erforderlichen Unterlagen zu erstellen:
| • | Priorität 1: Sanierung Freibad Morbach |
| • | Priorität 2: Sanierung Zentrale Sportanlage mit Ersatzneubau Umkleidegebäude. |
Abstimmungsergebnis:
11 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
| TOP 4: | Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 |
Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 lag in der Zeit vom 29.11.2025 bis 12.12.2025 an insgesamt 14 Tagen öffentlich aus und konnte eingesehen und Vorschläge geäußert werden.
| 1. | Gesamthaushalt | |
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 ist festgesetzt, | ||
| im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 50.180.270 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 52.429.700 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) (E23) auf | -2.249.430 € |
| im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 20) auf | 3.720.520 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F 27) auf | 2.116.290 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 32) auf | 8.472.790 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F33) auf | -6.356.500 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (F 40) auf | 2.635.980 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 50.037.890 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 52.765.230 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen auf | -2.727.340 €. |
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen.
Eine Liquiditätskreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2026 ist nicht vorgesehen.
Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn
| 1. | der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist, |
| 2. | im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F 23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und den Mindest-Rückführungsbetrag nach § 105 Abs. 4 Satz 2 GemO zu decken, soweit die Auszahlungen zur Tilgung nicht anderweitig gedeckt sind. |
Danach ist der vorliegende Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen, da er einen Jahresfehlbetrag Position E23 von -2.249.430 € ausweist.
Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Position F20 in Höhe von 3.720.520 € aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite Position F36 in Höhe von 91.360 € zu decken. Es verbleibt damit eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ Position F44 von 3.629.160 €. Der Finanzhaushalt für sich betrachtet ist damit im Jahr 2026 ausgeglichen.
Wegen der geplanten Investitionen 2026 und dem daraus resultierenden Saldo der Ein- und Auszahlungen von Investitionstätigkeit Position F33 in Höhe von -6.356.500 € verbleibt ein Finanzmittelfehlbetrag Position 34 in Höhe von -2.635.980 €. Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von -2.635.980 € und die Tilgungsrate von 91.360 € kann durch die Einzahlung liquider Mittel aus den Vorjahren in Höhe von 2.727.340 € aufgefangen werden.
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Muster 14 (= Freie Finanzspitze) zeigt für die Folgejahre einen negativen Betrag (2027) von -3,3 Mio. €, sonst positive Beträge, die im Bereich zwischen 2,5 Mio. € und 2,7 Mio. € liegen.
Der Gesamthaushalt ist damit formell nicht ausgeglichen, da der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen ist.
2. Ergebnishaushalt 2026
Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Zahlen des Jahres 2024, die mit „Rechnungsergebnis Vorvorjahr“ beschrieben sind, nur das vorläufige Ergebnis darstellen, da ein formeller Jahresabschluss noch aussteht.
Die deutsche Wirtschaft steckt weiterhin in der Krise. Kriege in der Welt und die Neuordnung der Weltpolitik haben Auswirkungen auf die Wirtschaft – auch in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die fiskalpolitischen Instrumente der Bundesregierung (Förderprogramme, Steuererleichterungen, angekündigte Erleichterungen Vergabewesen etc.) auf die Wirtschaft Deutschlands und damit auch auf die Gemeinde Morbach hat.
Die mit dem Ergebnishaushalt 2026 vorgesehenen Steuererträge (Realsteuern, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw.) stellen eine Schätzung auf der Grundlage der aktuellen Messbescheide bzw. der Steuerschätzung Oktober 2025 dar.
Für die Planung des Haushaltsplan 2026 wurde, wie in den Vorjahren, sich an den Nivellierungssätzen des Landes angelehnt und die Berechnungen mit folgenden Hebesätzen durchgeführt: Grundsteuer A 345 v. H., Grundsteuer B 465 v. Gewerbesteuersatz 380 v. H..
Die Gewerbesteuer wird aufgrund einiger Rückmeldungen seitens der Gewerbebetriebe in Höhe von 23.500.000 € eingeplant. Hierbei wird mit wenigen Nachzahlungen aus den Vorjahren gerechnet. Ansonsten wird mit einem ähnlichen Jahr in Sachen Vorauszahlungen wie 2024/2025 gerechnet. Für die Folgejahre wird in der mittelfristigen Finanzplanung von einer leicht sinkenden Gewerbesteuer ausgegangen: für 2027, 2028 und 2029 jeweils 20.000.000 €.
Zur Stärkung der Eigenverantwortung wurden 1999 Unterhaltungsbudgets für die Ortsbezirke der Gemeinde Morbach eingeführt. Zur Verfügung gestellt werden in diesem Rahmen Mittel für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Jugendräumen, Spielplätzen, Wartehallen, Ortsgestaltung, Leichenhallen, Wirtschaftswegen, Gemeindehäusern, Grillhütten, Brauchtums-pflege, Seniorennachmittage, Verfügungsmittel. Dieses Budget verwaltet der Ortsvorsteher eigenverantwortlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Budgets werden alle drei bis vier Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 mit dem 1. Nachtragshaushalt 2024. Eine Anpassung des Investitionsbudgets wird kommendes Jahr geprüft.
Die Steuerkraft der Gemeinde hat sich im Jahr 2025/2026 im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich verstärkt. Die daraus resultierenden Umlagen werden erst aufgrund der Ist-Zahlungen im 4. Quartal 2025 im Jahr 2027 abgerechnet. Dies hat Auswirkungen für das Jahr 2026 und 2027 auf die Umlagen, insbesondere auf die Finanzausgleichsumlage, die Kreisumlage und den Vorteilsausgleich HuMos, etc..
Die Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen, erhöhen sich im Jahr 2026 um weitere 242.200 € auf insgesamt 22.933.150 € (2027: 27.942.550 €). In der mittelfristigen Finanzplanung wird mit sinkenden Steuereinnahmen 2027 und Folgejahre geplant. Deshalb wird mit sinkenden Umlagen ab 2028 (z. B. Gewerbesteuerumlage, Finanzausgleichsumlage) gerechnet.
Die Finanzausgleichsumlage steigt im Jahr 2026 um weitere 125.730 € und wird mit einem Betrag von 980.310 € eingeplant. Im Folgejahr 2027 wird mit einer Finanzausgleichsumlage von fast 2 Mio. € geplant. Danach pendelt diese sich wieder zwischen 700.000 € und 800.000 € ein.
Die Kreisumlage wurde auf dem festgesetzten Prozentsatz des letzten Jahres von 44,2 % berechnet. Sie liegt mit einem Ansatz von 13.264.770 € mit +101.740 € über dem Ansatz des Nachtrags 2025 (13.163.030 €). Aufgrund der hohen Steuerkraft der Vorjahre und der großen Gewerbesteuerzahlung im 4. Quartal 2025 wird auf Grundlage des aktuellen Kreisumlagesatz für 2027 mit einer Kreisumlage von über 16.043.720 € gerechnet.
Aufgrund der anstehenden hohen Kreisumlage im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich wird eine Rückstellung in Höhe von 5.360.090 € gebildet. Diese Rückstellung dient dazu, die Belastungen des zukünftigen Haushaltsjahres 2027 besser abzudecken.
Der Vorteilsausgleich HuMos steigt um weitere 363.120 € auf 4.541.060 €. Auch hier wird aufgrund der gestiegenen Steuerkraft 2025/2026 mit einer Zahlung von über 6.085.800 € für das Jahr 2027 geplant. Auf der anderen Seite wird mit einer Überschusszahlung an die Gemeinde Morbach seitens des Zweckverbands Gewerbepark HuMos von über 3.192.000 € in 2026 und in 2027in Höhe von 4.389.000 € gerechnet.
Nach dem neuen Kita-Gesetz sind auch Gemeinden an den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen zu beteiligen. Die Einführung einer Satzung im Juli 2025 rückwirkend zum 01.07.2021 hatte zu Folge eine KiTa Umlage schon im Nachtrag in Höhe von 1.185.600 € einzuplanen. Die Umlage wird nicht nur für das aktuelle Jahr erhoben, sondern die vergangenen Jahre ab dem 01.07.2021 werden rückwirkend in die Berechnung mit einbezogen. Für das Jahr 2026 wird eine KiTa-Umlage von 1.221.600 € eingeplant.
Weiterhin bleibt abzuwarten wie sich die neuen Förderprogramme („Bau-Turbo“, Förderung der Sportstätten etc.) auf die Einnahmesituation der Gemeinde, die Bauprojekte der Gemeinde und die Wirtschaft besonders auf die Gewerbebetriebe der Gemeinde Morbach auswirkt.
Die Aufwendungen (ohne Abschreibungen) verzeichnen eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 4.400.690 €. Insgesamt verteilt sich dieser Betrag wie folgt:
| Bezeichnung | Differenz z. Vorjahr |
| Personalaufwendungen (EH Posten E 9) | + 324.050 € |
| Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (EH Posten E10) | - 204.410 € |
| Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen (EH Posten E12) | + 242.200 € |
| Aufwendungen der sozialen Sicherung (EH Posten E13) | + 5.000 € |
| Sonstige laufende Aufwendungen (EH Posten E14) | +4.033.850 € |
| Gesamtdifferenz | 4.400.690 € |
Die Personalkosten wurden infolge der Tarifverhandlungen 2025 berechnet. Die in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Beträge sind mit einer leichten Erhöhung (+ 3,5 % der Vorjahre) eingeplant. Weiterhin wird eine Personalaufstockung aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen weiter vorgeschlagen. Des Weiteren wurde die Verwaltung durch eine Organisationsuntersuchung überprüft. Hierbei wurde die Verwaltung systematisch analysiert, mit dem Ziel ein Optimierungskonzept zu erarbeiten, das den gestellten Pflichtaufgaben und Freiwilligen Aufgaben, aber auch den Anforderungen einer modernen Verwaltung in die Zukunft gerichtet standhält. Diese Organisationsuntersuchung befindet sich aktuell in der Umsetzung.
Die Erläuterungen im Einzelnen zu den Änderungen können dem Bericht zum Stellenplan entnommen werden.
Auch in Zukunft soll stärker auf die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur geachtet werden. Die Mittel werden von der Regelunterhaltung unterschieden und separat auf den Konten 523131-523134 bei der jeweiligen Leistung dargestellt. Hierbei handelt es sich im Haushaltsjahr 2026 z. B. um die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus Morbach, Sanierung der Bodenbeläge im Archäologiepark Belginum, Instandsetzungsarbeiten der Burgmauern und des Burgfels der Burgruine Hunolstein und Unterhaltung von Kulturdenkmälern (z. B. der Burgruine Baldenau). Viele veranschlagte spezielle Unterhaltungen aus den Vorjahren sind als Haushaltsreste deklariert und werden somit nicht mit Mitteln des Haushaltsjahres 2026 finanziert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Unterhaltung werden die gemeindlichen Straßen der Gemeinde Morbach sein. Hierfür ist im Hauptplan 2026 ein Betrag von über 810.000 € vorgesehen. Dieser soll gemäß den noch abzustimmenden Planungen umgesetzt werden. Des Weiteren sind Mittel für den Glasfaserausbau in Odert, Rapperath, Hunolstein, Wederath und Hinzerath für das Jahr 2026 eingeplant.
Nach Umstellung der Kreisabrechnung auf ein eigenes Abrechnungsprogramm wurden schon im Nachtragshaushalt 2024 und 2025 die Erträge und Aufwendungen nach unten angepasst. Die Erträge (Ansatz: 84.690 €) und Aufwendungen (Ansatz: 293.000 €) stellen den zu übernehmenden Gemeindeanteil dar (einschließlich Vorhaltekosten etc.). Die Anteile wurden hinsichtlich der Sozialhilfefälle der letzten Jahre der Gemeinde Morbach entsprechend angepasst. Aufgrund der weiter anhaltendenden Kriege in der Welt u. a. zwischen der Ukraine und Russland und der daraus resultierenden Flüchtlingssituation könnten die Aktuell im Gespräch befindlichen Gesetzesänderungen in Zukunft neue Kosten für die Gemeinde Morbach mit sich bringen.
Wegen des Solidarpaktes mit Landesforsten über die Standorte für Windenergieanlagen „Am Ranzenkopf“, wird die Gemeinde Morbach 20 % der Pachteinnahmen für Projekte aufwenden, die unter die Schlagworte „Energie und Demographie“ fallen. Dieser Teil der Einnahmen ist damit zweckgebunden und steht der allgemeinen Deckung der Aufwendungen des Haushalts nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energie und Demographie“ ins Leben gerufen. Bürger der Gemeinde Morbach können entsprechend der Förderkriterien seit dem 01.01.2018 Mittel beantragen. Die Darstellung der Mittelherkunft (Leistung: 141132) und der Verwendungsmöglichkeiten (Leistung: 522110) sind im Budget 96 beschrieben.
Weitere Erläuterungen sind auch unter 9. Beteiligungen Windkraft zu lesen.
3. Kennzahlen und Ziele im Ergebnishaushalt
Die GemHVO nimmt in § 4 Abs. 6 Bezug auf die Erstellung von Kennzahlen: „In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“
Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden für diesen Haushalt die Kennzahlen und Ziele weitergeführt, die für den Haushalt 2016 erstmals formuliert wurden. Begonnen wurde mit dem Teilhaushalt 1 „Zentralverwaltung“ für den nachfolgende Kennzahlen für folgende Leistungen gebildet wurden:
| • | Museen der Gemeinde Morbach | |
| - | Leistung 251001 - 251060, 281111 Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| - | Leistung 252101 - 251050 Holzmuseum Weiperath |
| - | Leistung 252201 - 252230 Telefonmuseum Morbach |
| • | Grundschulen der Gemeinde Morbach | |
| - | Leistung 211005 Grundschule Haag |
| - | Leistung 211012 Grundschule Morbach |
| - | Leistung 211013 Grundschule Morscheid |
Die Kennzahlen werden in diesem Haushalt einzeln beschrieben und Zielvorgaben entsprechend formuliert.
4. Teilergebnishaushalte (Fachbereichsbudgets) 2026
Die produktorientierten Teilhaushalte sind im Haushalt 2026 dargestellt. Der Überschuss bzw. Zuschussbedarf in den Fachbereichsbudgets wird nachstehend zusammenfassend dargestellt.
Über alle Teilhaushalte sind Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen verteilt in Höhe von insgesamt 1.533.560 €.
Teilhaushalt 1 -Zentralverwaltung- Verantwortlicher: Leon Schmitz
Im Teilhaushalt der Zentralverwaltung sind folgende Produktgruppen ausgewiesen:
| 111 | Verwaltungssteuerung, Sonstige Zentrale Steuerungen Zentralabteilung |
| 112 | Personal |
| 113 | Organisation |
| 114 | Zentrale Dienste (EDV, Versicherungen etc.) |
| 119 | Recht (Ortsrecht, Verwaltungsstreitverfahren) |
| 121 | Statistik, Wahlen |
| 201 - 243 | Schulwesen |
| 251 | Kulturzentrum Archäologiepark Belginum (Gebäude, Ausstellung) |
| 252 | Hunsrücker Holzmuseum, Deutsches Telefonmuseum |
| 281 | Förderung von Einrichtungen, Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| 314 | Soziale Einrichtungen |
| 361 - 365 | Kindertagesstätten |
| 412 | Kommunale Gesundheitseinrichtungen |
| 523 | Denkmalschutz und –pflege |
| 548 | Hunsrückbahn |
| 551 | Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch |
| 575 | Tourismus, Überörtliche Tourismusförderung |
Teilhaushalt 2 -Bürgerdienste- Verantwortlicher: Marc Diedrich
| Im Teilhaushalt Bürgerdienst sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Ordnungsabteilung |
| 122 | Ordnungsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsamt, Personenstands-, Einwohnerwesen, Ausweise und sonstige Dokumente |
| 123 | Verkehrsangelegenheiten, auch Verkehrsplanung und -lenkung |
| 126 | Brandschutz |
| 128 | Zivil- und Katastrophenschutz |
| 262 - 263 | Musikpflege |
| 271 - 272 | Volkshochschule, Büchereien |
| 281 | Heimat- und Kulturpflege mit Brauchtumspflege, Seniorenveranstaltungen etc. |
| 291 | Förderung von Kirchengemeinden |
| 311 - 313 | Soziale Hilfen, Grundversorgung (SGB XII), Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber |
| 331 | Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege |
| 362 - 366 | Jugendarbeit, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, |
| Jugendräume, Sozialarbeit |
| 421 | Förderung des Sports |
| 573 | Durchführung von Märkten |
Teilhaushalt 3 -Bauverwaltung- Verantwortlicher: Matthias Schabbach
| Im Teilhaushalt Bauverwaltung sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Bauabteilung, Verwaltungssteuerung Teilbereich Ortsbezirksbudgets für Maßnahmen |
| 114 | Zentrale Dienste, Teilbereiche Liegenschaften, Grundstücksverkehr, Bauhof |
| 126 | Brandschutz, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern |
| 366 | Einrichtungen der Jugendarbeit, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Spielplätzen |
| 424 | Sportstätten, Bau und Unterhaltung Sportplätze, Freibad, zentrale Sportanlagen |
| 511 | Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, u.a. Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Dorferneuerung, Städtebauförderung und Bodenordnung |
| 521 | Bau- und Grundstücksordnung, Baurechtliche Verfahren, Bauanträge, Bauaufsicht |
| 522 | Wohnungsbauförderung, Förderung erneuerbarer Energien |
| 523 | Denkmalschutz und -pflege, Unterhaltung Kulturdenkmäler |
| 534 | Kommunale Fernwärmeversorgung - Nahwärmeversorgung |
| 535 | Kommunale Versorgung Regenerative Energien |
| 541 - 546 | Gemeindestraßen, Bau und Unterhaltung, Glasfaserausbau, Beleuchtung, Wartehallen, Winterdienst |
| 551 | Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch, Ortsverschönerung (Budgets) |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Bau, Unterhaltung und Hochwasserschutz |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen |
| 554 | Naturschutz- und Landschaftspflege, Ökokonto |
| 555 | Landwirtschaft, Flurbereinigung, Wirtschaftswege, Jagdverpachtung |
| 561 | Umweltschutzmaßnahmen |
| 571 | Wirtschaftsförderung, auch Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Morbacher Energielandschaft |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, z.B. Gemeinde- und Mehrzweckhäuser, Grillhütten, |
| Steinbruch, Toilettenanlagen, sonstige allgemeine Einrichtungen, Versorgung WLAN |
| 623 | Treuhandvermögen Jagdgenossenschaft |
Teilhaushalt 4 -Zentrale Finanzdienstleistungen- Verantwortlicher: Sebastian Gorges
| Im Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Finanzabteilung |
| 116 | Finanzen, Zentrale Finanzwirtschaft, Haushalt, Kasse, Zahlungsabwicklung |
| 611 | Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, u.a. Finanzausgleich |
| 612 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Zinseinnahmen, Schuldendienst, Kreditwesen |
| 623 | Wirtschaftliche Unternehmen als Sonderrechnungen |
| 626 | Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens |
5. Finanzhaushalt 2026
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.
Ähnlich der Unterhaltungsbudgets soll die örtliche Gemeinschaft gefördert werden, indem ihr ein Betrag für kleinere Investitionen im Ortsbezirk zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat entscheidet durch Beschluss über die Verwendung der Mittel. Ein Ansparen der Mittel, um später damit ein größeres Projekt zu finanzieren, ist grundsätzlich möglich. Möglichkeiten und Wege, um größere Projekte zu finanzieren sollen kommendes Jahr mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern erörtert werden.
Schwerpunkt der Investitionen 2026 sind u. a. die Pflichtaufgabe der Feuerwehr in Beschaffung neuer Fahrzeuge, Beschaffung weiterer Gerätschaften oder Umbauten der Feuerwehr-gerätehäuser, Grundstücksangelegenheiten, weitere Umbauten in den gemeindlichen Kindergärten, Ausbau der K100 Gutenthal, Ausbau der Biergasse im Ortsbezirk Morbach oder weiterer Straßen Zum Sportplatz im Ortsbezirk Hoxel und Borgasse, Mühlentalweg im Ortsbezirk Morscheid-Riedenburg. Die einzelnen Investitionen werden in verschiedenen Darstellungsformen z. B. Aufstellung Nachweisung der Einzelmaßnahmen und Investitionsübersicht erläutert.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) in Höhe von 8.472.790 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) werden in Höhe von 2.116.290 € erwartet, so dass sich ein Saldo aus dem Investitionsbereich (F33) von - 6.356.500 € ergibt.
| Die Investitionsmaßnahmen sollen bei den folgenden Produktgruppen getätigt werden: | ||
| 111 | Verwaltungssteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, OB-budget Maßnahmen | 102.190 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, EDV | 155.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Liegenschaften, Grundstücke und Gebäude | 500.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Bauhof | 297.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, allgemeine Verwaltung | 276.600 € |
| 126 | vorbeugender Brandschutz, Brandschutz, Feuerwehrgeräte, Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser | 2.405.000 € |
| 201-218 | Schulen | 197.000 € |
| 251-281 | Kulturförderung, Instrumentenzuschüsse, Gebäude Museen etc. | 32.000 € |
| 365 | Kindertagesstätten | 1.088.000 € |
| 421 | Förderung des Sports, vereinseigene Anlagen | 25.000 € |
| 424 | Sportstätten, Bau zentraler Sportanlagen, Freibad | 1.150.000 € |
| 511 | Räumliche Planung, Stadtumbau Morbach | 75.000 € |
| 541 | Gemeindestraßen, Straßenbau, Plätze, Straßenbeleuchtung, Wartehallen | 1.610.000 € |
| 551 | Wanderwege, Radwege, Campingplätze, Naherholungsgebiet | 200.000 € |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Gewässerschutz, Hochwasserschutz | 150.000 € |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen | 50.000 € |
| 553 | Wirtschaftsförderung | 100.000 € |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, Gemeinde-, Mehrzweckhäuser, Grillhütten, sonstige allgemeine Einrichtungen | 60.000 € |
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 32) | 8.472.790 € |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit ergeben sich aus folgenden Vorgängen:
| ||
| Investitionszuwendungen | 1.621.290 € |
| Beiträge und ähnliche Entgelte | 120.000 € |
| Einzahlungen für Sachanlagen / Vermögensveräußerung | 375.000 € |
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F 27) | 2.116.290 € |
somit Saldo der Auszahlungen und Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit (F 33) — - 6.356.500 €
Finanzmittelbedarf der Investitionen — - 6.356.500 €
Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 20) (ohne Investitionstätigkeit)
in Höhe von — 3.720.520 €
beträgt der Finanzmittelfehlbetrag (F34) insgesamt — - 2.635.980 €.
| Die Finanzierung dieses Finanzmittelfehlbetrages erfolgt durch: | ||
| Tilgung von Investitionskrediten (Auszahlung Position F 36) | - 91.360 € |
| Aufnahme von Investitionskrediten | 0 € |
| Abnahme der liquiden Mittel (F 38) in Höhe von | 2.727.340 € |
| Rückzahlung von Liquiditätskrediten zur Vorfinanzierung von Bauland aus dem Vorjahr | 0 € |
| Aufnahme von Liquiditätskrediten z. B. zur Vorfinanzierung von Bauland | 0 € |
Saldo aller Einzahlungen und Auszahlungen — 0 €
Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre:
Die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich wie folgt:
In der Investitionsübersicht und der Aufstellung zur Nachweisung der Einzelmaßnahmen werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.
Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 6.255.000 € veranschlagt. Dies ergibt sich u.a. aus der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in den nächsten Jahren (1.550.000 €), der Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Morbach (1.200.000 €), der Nutzungserweiterung Kindergarten Gonzerath (500.000 €), der Nutzungserweiterung Kindergarten Weiperath (900.000 €), der Generalsanierung Freibad Morbach (1.300.000 €), dem Bau eines Sportlerheims an der zentralen Sportanlage Morbach (400.000 €), dem Ausbau der Ortsdurchfahrt in Gutenthal (155.000 €), Fertigstellung Erschließungsstraße „In der Leimkaul“ in Hunolstein (150.000 €) und der Erneuerung der Holzstege im Naherholungsgebiet Ortelsbruch (100.000 €). Für diese Verpflichtungsermächtigungen werden rechnerisch neue Investitionskredite in Höhe von 0 € erforderlich.
Ein Nachweis über die Verpflichtungsermächtigungen und der Verteilung auf die Haushaltsjahre ist dem Haushaltsplan beigefügt (vgl. Muster 3). Diese sind auch im Nachweis der Einzelmaßnahmen ablesbar.
6. Personalkosten / Stellenplan
Den Kommunen und der Verwaltung werden aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und neuer gesetzlicher Projekte immer mehr Aufgaben zugeteilt. Neben den gesetzlichen Aufträgen ist mit einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen der Gemeinde Morbach zu rechnen. Um den gewachsenen Aufgaben und Aufträgen entgegen zu wirken, wurde eine Organisationsuntersuchung im Kernbereich der Verwaltung durchgeführt. Die Erkenntnisse der Organisationsuntersuchung befinden sich in Prüfung und teilweise schon in der Umsetzung. Eine Weiterentwicklung mit Optimierung des Stellenplans ist also nicht ausgeschlossen.
Die Personalkosten wurden aufgrund der Tarifverhandlungen 2025 und auf den Zahlen des Personalstands Ende 2025 / Anfang 2026 berechnet. Die Folgejahre sind auf einer leichten Steigerung (3,5%) gerechnet. Diese weisen somit Mehraufwendungen in Höhe von 324.050 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 aus. Aktuell wird im Hinblick auf die durchgeführte Organisationsuntersuchung weiteres Personal akquiriert und eingestellt. Demgegenüber stehen Personalkostenzuschüsse seitens des Landes bzw. des Landkreises. Weitere Aufstockungen sind aktuell nicht einberechnet.
Weitere Erläuterungen zu Personalbewegungen in einzelnen Produkten/Leistungen sind in den Beschreibungen des Stellenplans ausgewiesen.
7. Schulden aus Investitionskrediten
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten der Gemeinde Morbach belaufen sich
am Ende des Haushaltsjahres 2025 voraussichtlich auf
| • | Originärer Gemeindehaushalt | 444.944 € |
| • | Gemeindeanteile ehem. Schulverband IGS Kredite | 0 € |
| • | zusammen | 444.944 € |
Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 91.355 €
| Es entfallen auf: | (2025 NT) | ||
| a) | Zinsen | (43.267 €) | 24.919 € |
| b) | ordentliche Tilgung | (156.182 €) | 91.355 € |
| c) | veranschlagte Sondertilgung | (1.265.000 €) | 0 € |
Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2026 — 0 €
Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2026 — 353.590 €
Investitionskredite dürfen grundsätzlich nur für Anlagevermögen aufgenommen werden, d. h. für Grundstücke, Bauwerke und bewegliches Vermögen, welches langfristig im Gemeindevermögen verbleiben soll. Investitionskredite dürfen demnach nicht für Umlaufvermögen, wie z. B. Bauplätze oder sonstige zur Weiterveräußerung vorgesehenen Vermögensgegenstände, aufgenommen werden. Dieses Umlaufvermögen, sowie nicht im Planjahr eingehende Zuwendungen von Dritten, sind als sog. Liquiditätskredite, als Zwischenfinanzierung aufzunehmen.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt.
8. Finanzanlagen
Freiwillige Pensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,
KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2024 — 1.355.628,45 €
vorgesehene Zuführung 2025 (
Verzinsung noch nicht bekannt) — 13.716,00 €
vorgesehene Abführung 2025 — - 13.080,00 €
vorgesehene Zuführung 2026 — 21.591,00 €
vorgesehene Abführung 2026 — - 1.984,00 €
—
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2026 (weitere Verzinsung noch nicht bekannt) — 1.375.871,45 €
—
Pflichtpensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,
KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2024 — 231.414,94 €
—
vorgesehene Zuführung 2025 (Verzinsung noch nicht bekannt) — 0,00 €
vorgesehene Zuführung 2026 — 0,00 €
—
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2026
(weitere Verzinsung noch nicht bekannt) — 231.414,94 €
Die „Pflicht“ zur Einzahlung in die Pflichtpensionsrücklage wurde gesetzlich aufgehoben. Trotzdem werden weitere Beträge in die „Freiwillige“ Pensionsrücklagen zugeführt. Seit 2023 werden aufgrund „Pensionszahlungen“ auch Gelder abgeführt.
Rücklagen
Baugebiete Bischofsdhron, Merscheid, Morbach
(Stand: 31.12.2020) — 489.100,00 €
Zuführung 2021 — 84.400,00 €
—
Stand am 31.12.2024 — 573.500,00 €
—
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2026 -
gesamte Finanzanlagen - — 2.180.786,39 €
9. Beteiligungen Windkraft
Im Jahr 2014 haben sich neben der Gemeinde Morbach, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Stadt Wittlich und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich auf den Weg gemacht, um im Bereich Windenergie zusammenarbeiten. Die Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden gründeten eigene Energie-AöRs als Zusammenschlüsse. Im Juni 2014 wurde die „Energie Bernkastel-Wittlich Anstalt des öffentlichen Rechts“. Im Jahr 2014 wurden die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, die Stadt Wittlich und die Windenergie Wittlich-Land AöR ebenfalls Mitglieder der Gesellschaft. Die Ziele der Energie Bernkastel-Wittlich AöR wurden in § 2 der Satzung mit Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschrieben. Im Jahr 2015 kam zu den Zielen auch der Bau und der Betrieb von Windkraftanlagen hinzu.
Am Ende des Entwicklungsprozesses wurden 10 Windkraftanlagen der Marke Enercon E-115 „Am Ranzenkopf“ errichtet, die von der „Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co. KG“ betrieben werden. Die Gemeinde Morbach ist an der Gesellschaft mit 25 % beteiligt. Das damals eingebrachte Eigenkapital in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro wird in jährlichen Raten verzinst zurückgezahlt.
Aktuell führt die „Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co. KG“ die Planung der Erweiterung, bzw. der Nachverdichtung um 3 neue Windkraftanlagen der 7,5 MW-Klasse durch. Sollte ein Zuschlag der Bundesnetzagentur zur Einspeisung der erzeugten Energie erfolgen, ist die Inbetriebnahme der drei Anlagen im Laufe des Jahres 2017 geplant.
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung werden die Beteiligungen Windkraft und die Leistungen der Umliegenden Betreiber in eigenen Leistungen dargestellt. Das nähere Zahlenwerk ist bei den Leistungen
| • | 114132 Unbebaute Grundstücke –Windenergie |
| • | 626101 Beteiligungen an der „Energie Bernkastel-Wittlich AöR“ (EBW AöR) |
| • | 626102 Beteiligungen an Gesellschaften für Windenergie |
ausgewiesen. Die Zahlen basieren auf den aktuellsten Planungen.
10. Stand der liquiden Mittel
An Liquiden Mitteln der Gemeinde Morbach waren am 31.12.2024 vorhanden (Kontostand des Gemeindemandanten 502) — 18.751.175,84 €
abzgl. Resteübertrag 2024 nach 2025(Ermächtigungen FH und Investitionen) — 6.773.530,00 €
bereinigte Liquidität zum 31.12.2024 — 11.977.645,84 €
zuzgl. Einzahlung liquider Mittel NT 2025 — 5.398.450,00 €
abzgl. Rückzahlung Liquiditätskredit — 0,00 €
voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2025 — 17.376.095,84 €
—
Nachrichtlich Rücklagenbildung für Baugebiete:
Rücklagenbildung Baugebiete aus 2020 — 489.100,00 €
Rücklagenbildung Baugebiete NT 2021 — 84.400,00 €
abzgl. Rücklagenbildung Baugebiete 2020 u. 2021 — 573.500,00 €
—
Nachrichtlich Pauschalzuschuss Feuerwehrwesen:
Zuschuss Zahlung für das Jahr 2025 — 85.229,63 €
Verzinsung für das Jahr 2025 (noch nicht bekannt) — 0,00 €
abzgl. Pauschalzuschuss Feuerwehrwesen — 85.229,63 €
voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2025 — 16.717.366,21 €
—
Als Anlage sind dieser Sitzungsvorlage der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen beigefügt.
Beschluss:
Die dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird zur Kenntnis genommen.
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Anfragen
Schriftliche Anfragen liegen nicht vor.
Mitteilungen
Bürgermeister Besiri informiert darüber, dass mit schreiben vom 26.11.2025 der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt wurde.