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Morbacher Rundschau
Ausgabe 2/2026
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses

- öffentlicher Teil -

über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses

Datum:

Mittwoch, 10. Dezember 2025

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:34 Uhr bis 20:05 Uhr

TOP 2:

Ausbau der K 100 - OD Gutenthal; Beschluss über das Leistungsverzeichnis

Sach- und Rechtslage:

Zur Verbesserung der Verkehrsanlagen soll die K 100 in der Ortsdurchfahrt Gutenthal auf einer Länge von ca. 887 m erneuert werden, wobei etwa 40 m außerhalb der jetzigen OD-Grenze überplant und ausgebaut werden.

Die Ausbaustrecke wird komplett im Vollausbau erneuert. Die vorhandene Ortsdurchfahrt wird in einer den Verkehrsmengen entsprechenden und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Breite ausgebaut. Die zurückgebauten sowie zu erwerbenden Flächen werden den Gehwegen / Schrammborden zugeschlagen, so dass hier vorhandene Engstellen zugunsten der Fußgängersicherheit größtenteils entschärft und die Begehbarkeit erheblich verbessert werden kann.

Des Weiteren ist vorgesehen, im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt, den vorhandenen Buswendeplatz, inkl. der dazugehörigen Park- und Gehweganlage zu erneuern. Dieser hat insgesamt eine Länge von ca. 90 m.

Träger der Baulast für den Straßenbau und der Schrammbordanlage ist der Landkreis Bernkastel-Wittlich, für die Gehweg- und Bordanlagen, sowie den Buswendeplatz die verbandsfreie Gemeinde Morbach. Der LBM übernimmt die Ausschreibung der gesamten Maßnahme. Diese soll kurzfristig erfolgen und der Baubeginn ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.

Beschluss: Das beigefügte Leistungsverzeichnis sowie die Kostenberechnung für den Ausbau der K 100 – OD Gutenthal (Gehweg und Buswendeplatz) wird zur Ausschreibung freigegeben.

Finanzierung:

Unter der Haushaltsstelle 541104.096120 Maßnahme 14017 und 14018 sind für die Jahre 2026 ff. die notwendigen Mittel vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 3:

Bauantrag zum Umbau eines Marktes mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach XI - In der Bremerwiese, 2. Änderung

Sach- und Rechtslage:

Es liegt ein Bauantrag zum Umbau eines Marktes in Morbach, Flur 4, Flurstück 141/13 vor.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Morbach XI - In der Bremerwiese, 2. Änderung“. Neben den Änderungen des Marktaufbaus im Inneren ist auch geplant, das Lager an der Straße „Bremerwiese“ zu erweitern. Die Lagerfläche ist notwendig, um den Betrieb an diesem Standort aufrecht zu erhalten.

Das bestehende Lager wurde vor Rechtskraft des Bebauungsplanes genehmigt und liegt außerhalb der jetzigen Baugrenze. Auch durch die neu geplante Erweiterung wird die festgesetzte Baugrenze überschritten. Es soll ein 2 m höher Zaun aufgestellt werden, der die Nutzung als Lagerfläche abgrenzt.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Sichtdreiecke zur „Bernkasteler Straße“ werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Umbau eines Marktes“ in Morbach, Flur 4, Flurstück 141/13 mit Befreiung von der festgesetzten Baugrenze wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4:

Bauantrag zur Errichtung eines Löschteichs / Speicherteichs mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath IV - Gewerbegebiet Klettbach

Sach- und Rechtslage:

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Löschteichs / Speicherteichs in Gonzerath, Flur 4, Flurstück 7/3 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gonzerath IV – Gewerbegebiet Klettbach.

Am angegebenen Standort setzt der Bebauungsplan neben gewerblicher Baufläche folgende Maßnahmenflächen fest, um das Gewerbegebiet in das Landschaftsbild einzubinden und die Flächenversiegelung auszugleichen:

-

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (Grünfläche)

-

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft (Ausgleichsfläche)

Durch die Errichtung eines Löschteichs werden die Ziele der o.g. Festsetzungen nicht erreicht.

Da diese Festsetzungen des Bebauungsplanes Ausfluss der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung und Kompensation sind, ist eine Befreiung nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Errichtung eines Löschteichs / Speicherteichs“ in Gonzerath, Flur 4, Flurstück 7/3 wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB versagt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5:

Errichtung einer Garage für das Feuerwehrfahrzeug GW-TS für die Löschgruppe Gutenthal

Aufgrund von Befangenheit nach §22 GemO verlässt das Ausschussmitglied Ulrich Anton den Sitzungstisch und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Sach- und Rechtslage:

Die Löschgruppe Gutenthal verfügt derzeit zur Brandbekämpfung über einen Tragkraftspritzenanhänger (TSA), der in einer kleinen Garage hinter dem Gemeindehaus untergebracht ist.

Ein TSA ist ein Anhänger mit einer tragbaren Pumpe (Tragkraftspritze) und Ausrüstung zur Brandbekämpfung, der im Einsatzfall mit einem landwirtschaftlichen Traktor oder einem geeigneten Zugfahrzeug zur Einsatzstelle gezogen werden muss. Dieses System gilt heute als nicht mehr zeitgemäß, da es eine erhöhte Rüstzeit, eine eingeschränkte Einsatzbereitschaft bei Nacht oder schlechter Witterung sowie eine Abhängigkeit von verfügbaren Zugfahrzeugen mit sich bringt.

Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Morbach wurde für den Standort Gutenthal die Anschaffung eines Gerätewagens Tragkraftspritze (GW-TS) als bedarfsgerechte Lösung ermittelt. Der GW-TS verfügt über denselben Einsatzwert wie der bisherige TSA, bietet jedoch durch den eigenständigen Fahrbetrieb (Selbstfahrer) eine deutlich höhere Einsatzschnelligkeit und Flexibilität. Der Beschaffung eines Gerätewagens-Tragkraftspritze (GW-TS) für die Stützpunktwehr Gutenthal wurde bereits mit Sitzungsvorlage 142/2025 zugestimmt.

Da das vorhandene Garagengebäude in Gutenthal nicht die erforderlichen Abmessungen für den neuen GW-TS aufweist, ist der Neubau eines geeigneten Stellplatzes erforderlich. Die Garage soll hinter dem Gemeindehaus (Zum Fallgarten 4, 54497 Morbach-Gutenthal) errichtet werden und dient ausschließlich dem Unterstellen des Feuerwehrfahrzeugs sowie der einsatzrelevanten Ausstattung. Umkleiden, WCs und Schulungsräume verbleiben weiterhin im Hauptgebäude.

Die Garage soll in Holzbauweise durch einen Zimmereibetrieb hergestellt. Die Außenhülle besteht aus Sandwichpaneelen mit IPN-Dämmkern und beidseitig kunststoffbeschichteten Stahldeckblechen. Umlaufend ist eine 30 cm hohe Betonaufkantung vorgesehen, auf der die Holzkonstruktion aufbaut. Das Pultdach erhält eine maximale Neigung von 5° und wird ebenfalls mit Sandwichpaneelen belegt. Eine Kastenrinne mit Fallrohr ist Bestandteil der Leistung. Weiterhin umfasst die Baumaßnahme ein elektrisch betriebenes Industrie-Sektionaltor, eine Stahlblechtür sowie die vollständige Statik und Werkplanung. Die Elektroinstallation erfolgt bauseits.

Die Angebotsanfrage wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe an insgesamt vier leistungsfähige Zimmereibetriebe versendet.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist gingen zwei Angebote ein. Nach erfolgter technischer und rechnerischer Prüfung erfüllen beide Angebote die gestellten Anforderungen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Reichert GmbH aus Kommen mit einer Bruttoangebotssumme von 34.483,18 €.

Im Haushalt 2026 sollen für diese Maßnahme 50.000 € bereitgestellt werden.

Die Ausführung der Maßnahme ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.

Beschluss:

Der Auftrag zur Herstellung eines Stellplatzes für das neue Feuerwehrfahrzeug GW-TS in der beschriebenen Bauweise wird an die Fa. Reichert GmbH aus Kommen zum Angebotspreis in Höhe von 34.483,18 €

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

1 Befangenheit gemäß §22 GemO

Anschließend nimmt Herr Anton am Sitzungstisch wieder Platz und an den Beratungen sowie Beschlussfassungen wieder teil.