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Morbacher Rundschau
Ausgabe 20/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach am 18.04.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2:

Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:

Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.

Beschluss:

Der Annahme der genannten Spenden wird gemäß § 94 Abs. 3 GemO zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3:

Kommunaler Klimapakt (KKP)

Zu Punkt 3.1:

Beitritt der Gemeinde Morbach zum Kommunalen Klimapakt (KKP); Antrag der SPD-Fraktion

Sachverhalt:

„Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von sehr hoher Priorität. Den Kommunen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, denn Klimaschutzmaßnahmen werden vor allem vor Ort umgesetzt und können nur bei Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erfolgreich umgesetzt werden. Um die Klimaziele zu erreichen, und damit unseren Beitrag zur Einhaltung des Ziels den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung 2023 eine kommunale Klima-Offensive gestartet. Gemeinsam mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen hat das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP den Kommunalen Klimapakt (KKP) initiiert. Der KKP soll den Kommunen dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen. So erhalten die Kommunen u. a. umfassende und auf die Kommune angepasste Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgeanpassung. Perspektivisch sollen die beigetretenen Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren. U. a. folgende Vorteile bietet der KKP-Beitritt: Analyse des aktuellen Zustandes in Sachen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, bedarfsorientierte Beratung und individuelle Begleitung, gemeinsame Erarbeitung von Klimaschutz-Strategien, Instrumente und Hilfestellungen (Tools wie z. B. Energiemanagement, Leitfäden, Checklisten, Auslegungshilfen), Begleitung bei der Planung und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen, konkrete Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem profitieren die Kommunen von einem fachlichen Austausch innerhalb eines Netzwerks. Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei bereits ab dem 1. März 2023 möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung. Mit Stand vom 23.03. umfasste das KKP-Netzwerk bereits 52 rheinland-pfälzische Kommunen. Mit der beantragten Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennt sich die SPD-Fraktion in Morbach zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und möchte, dass die Gemeinde an den KKP-Vorteilen partizipiert.“

Beschluss:

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Morbach schnellstmöglich dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beitreten und von den Vorteilen profitieren möge.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

Zu Punkt 3.2:

Teilnahme am Kommunalen Klima-Pakt RLP (KKP)

Sachverhalt:

Die Regierungsparteien haben sich auf Initiative der kommunalen Seite im Koalitionsvertrag 2021-2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“ (2035 - 2040) zu erreichen. Der Kommunale Klimapakt soll den Kommunen dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Der Pakt wurde federführend vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium des Innern, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und der Energieagentur Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen erarbeitet. Die kommunalen Verbände sind die zentralen Pakt-Partner.

Der KKP ist ein dynamischer Prozess und wird nach den Unterstützungsbedürfnissen der Kommunen regelmäßig fortgeschrieben. Hierfür ist der Austausch mit den kommunalen Verbänden essentiell. Durch ihre Rückmeldungen können die Leistungen (Beratung, Förderung, Hilfsmittel) und Strukturen nach den Bedürfnissen der KKP-Kommunen stetig angepasst werden.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen:

Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes.

Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.

Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapakt anschließen. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ein Bestandteil der Beratung ist u.a. die konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung sowie bei der gemeinsamen Erarbeitung von Klimaschutz- und Klimawandelfolgenanpassungsstrategien.

Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung, die u.a. einen Ratsbeschluss beinhaltet. Ein Beitritt ist ab dem 1. März 2023 möglich.

Mit Unterzeichnung verpflichtet sich die Gemeinde, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge auf Grundlage des derzeit in Erstellung befindlichen Konzeptes

  • Unterstützung von Veranstaltungen Dritter zum Thema Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z. B. Energieagentur RLP)

  • Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen

  • Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

  • Umstellung auf E-Mobilität

Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei.

Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in der Gemeinde Morbach ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Beschluss:

Die Gemeinde Morbach tritt dem Kommunalen Klimapakt (KKP) bei.

  • Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge auf Grundlage des derzeit in Erstellung befindlichen Konzeptes

  • Unterstützung von Veranstaltungen Dritter zum Thema Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z.B. Energieagentur RLP)

  • Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen

  • Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

  • Umstellung auf E-Mobilität

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

Zu Punkt 4:

Vergabeverfahren

Zu Punkt 4.1:

Auftragsvergabe zur Ergänzung und Erweiterung der Belginum-App (Digitalisierung in Belginum)

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Ergänzung und Erweiterung der Belginum-App (Augmented Reality-Technologie) konnte zum Angebotspreis von 78.977,16 € (brutto) an die Fa. ARGO Edutainment Solutions GmbH, 54296 Trier am 21.03.2023 vergeben werden. Die jährliche Wartungspauschale beträgt 642,60 € (brutto). Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurden insgesamt 4 Angebote eingereicht.

Zu Punkt 5:

Erbangelegenheit Testamentsvollstreckung Vermächtnis Verstorbener Heinz Günter Wilbert

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 01.03.2023 hat das Nachlassgericht Amtsgericht Hamburg-Harburg das Testament von Heinz Günter Wilbert der Gemeindeverwaltung Morbach überlassen. Der Verstorbene Wilbert hinterlässt in einem Vermächtnis an die Gemeinde Morbach 50.000,00 €. Als Verwendungszweck werden soziale Aufgaben und Projekte vorgegeben.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vermächtnisanspruch durch das Testament des Verstorbenen Heinz Günter Wilbert beim Testamentsvollstrecker geltend zu machen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0