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Morbacher Rundschau
Ausgabe 20/2024
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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - fälschlicherweise als „Heizungsgesetz“ bekannt geworden - regelt hauptsächlich den Wärmedämmstandard und die Heizungstechnik aller beheizten oder klimatisierten Gebäude. Die Vorgaben unterscheiden zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

Das GEG gilt seit 2020 und wurde zum Januar 2024 vor allem bezüglich der Heizung novelliert. Es soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen und so auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas reduzieren. Seit Januar 2024 muss grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Aber das ist kein Grund zur Panik. Eine funktionierende Heizung muss nicht ausgetauscht werden und eine kaputte Heizung kann repariert werden, solange das möglich ist. Und es gibt mehrjährige Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Aber spätestens ab dem Jahr 2045 dürfen gar keine fossil betriebenen Heizungen mehr eingebaut und alle Heizungen müssen ab dann mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das sollte auch jetzt schon bei der Planung einer neuen Heizung bedacht werden. Denn in der Regel läuft eine neue Heizung 20 Jahre oder mehr.

Seit Januar 2024 muss in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt

es Fristen, die an die kommunale Wärmeplanung geknüpft sind.

Weitere Details zu den neuen Vorgaben zur Heizungstechnik erläutern Ihnen auch gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung oder unsere digitalen Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/welche-heizung.

Die Energieberaterin hat am Samstag, den 08.06.24 von 10.00 – 16.00 Uhr Sprechstunde im Sitzungssaal der Energielandschaft Morbach. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung Morbach unter: 0 65 33/71 317. oder: