Zu Punkt 2: | Vereinsgründung "Premiumwanderregion Saar-Hunsrück e.V." |
Sachverhalt:
Um die Arbeitsfähigkeit des „Wanderbüros Saar-Hunsrück“ weiter zu verbessern, soll die Organi-sationsstruktur optimiert werden. Der Geschäftsführer erklärte auf der Vollversammlung am 21.07.2022, dass das Wanderbüro in der aktuellen Organisationsstruktur – nicht zuletzt wegen einer kürzlich erfolgten steuerlichen Neubewertung – nicht mehr fortgeführt werden kann. Es wurden daher alternative Modelle vorgestellt.
Mögliche Organisationsstrukturen:
| 1. | Vollintegration in eine bestehende Struktur (vorgestellt am Beispiel der Ansiedlung bei einer DMO = Destination Management Organisation / regionale Tourismusorganisation) |
| 2. | Gründung einer eigenen Rechtsperson (vorgestellt am Beispiel eines Vereins) |
An der letzten Vollversammlung des Wanderbüros Saar-Hunsrück am 25.11.2022 wurden beide Modelle nochmals ausführlich vorgestellt und diskutiert (siehe Anlagen). Im Anschluss daran erfolgte die Abstimmung durch die Mitglieder.
Folgende Modelle standen für die Abstimmung zur Wahl:
| 1. | Verbleib des Wanderbüros im Eigenbetrieb der Gemeinde Losheim (wegen steuerlicher Neubewertung keine Option für die Zukunft) |
| 2. | Gründung eines Vereins mit Sitz in Losheim am See |
| 3. | Ansiedlung bei einer DMO (Destinations Management Organisation, Hunsrück-Touristik GmbH) |
Mit 19 zu 14 Stimmen sprach sich die Versammlung mehrheitlich für eine Vereinsgründung mit Sitz in Losheim am See aus. Das Wanderbüro Saar-Hunsrück bereitet seitdem die entsprechende Vereinsgründung vor (beispielsweise die Ausarbeitung einer Satzung; ein erster Entwurf lag bereits zur letzten Vollversammlung vor siehe Anlagen).
Im Rahmen des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Wanderbüro Saar-Hunsrück (Eigenbetrieb Losheim am See) beteiligt sich die Gemeinde Morbach bereits seit Jahren an der Finanzierung des Saar-Hunsrück-Steigs mit einem jährlichen Beitrag i.H. 11.000,00 € (brutto). Dieser Betrag wird seit Jahren im jeweiligen Haushaltsplan berücksichtigt.
Im Hinblick auf die strukturelle Neuausrichtung des Wanderbüros Saar-Hunsrück wird seitens der Tourist-Information empfohlen, diesen Betrag dem neu zu gründenden Verein „Premiumwander-region Saar-Hunsrück e.V.“ auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Nur so kann die erfolgreiche Vermarktung der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück weiterhin gewährleistet werden.
Beschluss:
Der Mitgliedschaft im neu zu gründenden Verein „Premiumwanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ und der damit verbundenen, finanziellen Beteiligung i.H. von jährlich ca. 11.000 € wird zugestimmt. Diese Finanzierungsbeteiligung ersetzt die bestehende Finanzierungsbeteiligung ab dem Zeitpunkt der Auflösung des Wanderbüros Saar-Hunsrück.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 9
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 3: | Organisations- und Finanzierungsmodell für die touristische Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald |
Sachverhalt:
Im Zuge der organisatorischen Weiterentwicklung der Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald stieß der Arbeitskreis „Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald“ (bestehend aus den Touristikern der Region) bereits im Jahr 2021 einen „Workshop“ an. Dieser wurde von der „BTE Tourismus- und Regionalberatung“ am 11./12.10.2021 durchgeführt. Zunächst wurden gemeinsam grundlegende Fragestellungen im Hinblick auf die touristische Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald erörtert. Im Zuge dessen wurde von BTE ein Strategiepapier „Tourismus in der Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald“ erstellt. In diesem wird u.a. die Organisation innerhalb der Nationalpark-Region thematisiert. Ende 2019 wurde die Notwendigkeit eines Kümmerers bzw. einer Koordinierungsstelle inkl. des benötigten Budgets auf Bürgermeisterebene vorgeschlagen und dort grundsätzlich positiv bewertet.
Die Angliederung dieser benötigten Koordinierungsstelle soll nach intensiver Diskussion bei einer regionalen DMO (touristische Dachorganisation) – in diesem Falle bei der Naheland-Touristik – erfolgen. Zudem wurde der Nationalpark Hunsrück-Hochwald im Rahmen eines Gutachtens zur Neuordnung der touristischen Strukturen der Naheland-Touristik bereits als sogenannte „Produkteinheit“ definiert.
Diese Angliederung hat folgende Vorteile:
Aufgaben der „Produkteinheit Nationalpark-Region“
Zu finanzierender Aufwand zur Etablierung der „Produkteinheit Nationalpark-Region“
| 41.250 € | Personalkosten (Personal: 0,75 VZÄ, Eingruppierung lt. TVöD 9b/2) |
| 2.500 € | Sachkosten |
| 30.000 € | Marketingkosten |
Gesamt: 73.750 € / Jahr
Zum Erreichen des Idealzustandes sowie zur kurzfristigen Deckung des Handlungsbedarfs wird eine stufenweise Entwicklung im Zeitraum 2023-2025 angestrebt:
Stufe 1
01.07.2023 – 30.06.2024 Minijob (5-6 Stunden/Woche, reduzierter Aufgabenkatalog)
= zu finanzierender Aufwand pro Jahr: 38.740 €
Paritätisches Modell zur Finanzierung
= 4.850 € pro Partner/Jahr (bei insgesamt 8 Partnern: EdelSteinLand bestehend aus VG Herr-
stein-Rhaunen und Stadt Idar-Oberstein, VG Baumholder, VG Birkenfeld, VG Hermeskeil, VG
Thalfang, EG Morbach, Nonnweiler, Nohfelden)
Stufe 2
01.07.2024 – 30.06.2025 halbe Stelle (19,5 Stunden/Woche, erweiterter Aufgabenkatalog)
= zu finanzierender Aufwand pro Jahr: 65.000 €
Paritätisches Modell zur Finanzierung
= 8.500 € pro Partner/Jahr (bei insgesamt 8 Partnern: EdelSteinLand bestehend aus VG Herr-
stein-Rhaunen und Stadt Idar-Oberstein, VG Baumholder, VG Birkenfeld, VG Hermeskeil, VG
Thalfang, EG Morbach, Nonnweiler, Nohfelden)
Stufe 3
01.07.2025 – 30.06.2026 dreiviertel Stelle (30 Stunden/Woche, vollständiger Aufgabenkatalog)
= zu finanzierender Aufwand pro Jahr: 83.750 €
Paritätisches Modell zur Finanzierung
= 11.200 € pro Partner/Jahr (bei insgesamt 8 Partnern: EdelSteinLand bestehend aus VG Herr-
stein-Rhaunen und Stadt Idar-Oberstein, VG Baumholder, VG Birkenfeld, VG Hermeskeil, VG
Thalfang, EG Morbach, Nonnweiler, Nohfelden)
Zum 01.07.2026 wird eine Evaluierung der Koordinierungsstelle erfolgen.
Die oben aufgeführten Kommunen zahlen bereits seit mehreren Jahren auf freiwilliger Basis einen einheitlich festgelegten Marketingbeitrag zur gemeinsamen, touristischen Vermarktung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald. Die EG Morbach beteiligte sich bisher ebenfalls mit einem Jahresbeitrag i.H. von 3.500 € am Marketingbudget.
Die Zahlungen der einzelnen Kommunen fielen in diesem Jahr aufgrund der ungeklärten organi-satorischen und finanziellen Weiterführung der touristischen Nationalpark-Region entsprechend aus. Im Haushaltsplan der EG Morbach ist der bisherige jährliche Beitrag jedoch für das aktuelle Haushaltsjahr sowie für die kommenden HH-Jahre bereits eingeplant. Dieser müsste gemäß dem vorgestellten Finanzierungsmodell entsprechend jährlich angepasst werden.
Um die gesamte Region weiterhin touristisch attraktiv vermarkten zu können, empfiehlt die Tourist-Information Morbach die Beteiligung an dem oben vorgestellten Organisations- und Finanzierungsmodell, die die Einführung einer umlagefinanzierten „Produkteinheit Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald“ bei der Naheland-Touristik vorsieht.
Beschluss:
Einer Beteiligung an der Finanzierung der touristischen Nationalpark-Region Hunsrück-Hochwald im Zeitraum vom 01.07.2023 – 30.06.2026 sowie der damit einhergehenden Anpassung der entsprechenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 6
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 2
Zu Punkt 4: | VRT-GästeTicket |
Der VRT ist der „Mobilitätsmacher für die Menschen in der Region Trier“. Er gestaltet den Nah-verkehr mit Bussen und Zügen. Damit immer mehr Menschen in der Region Busse und Züge als selbstverständlichen, umweltfreundlichen Baustein in ihrem persönlichen Mobilitätsmix nutzen können, bietet das Verkehrsunternehmen VRT daher ein neues VRT-GästeTicket an.
Es ermöglicht den Übernachtungsgästen teilnehmender Beherbergungsbetriebe die verbundweite Nutzung von Bussen und Zügen im VRT-Gebiet (2. Klasse) für die Dauer des Aufenthaltes. Die VRT-GästeTicket-Kooperation besteht zwischen dem Beherbergungsbetrieb (BHB), der „Clearing- und Abrechnungsstelle“ (VG/Kreis/Stadt/Tourist-Information) und dem Verkehrsunternehmen VRT. Betriebe können mit dem VRT und der örtlichen „Clearingstelle“ einen Kooperationsvertrag eingehen, um all ihren Übernachtungsgästen das Ticket anbieten zu können. Der Betrieb zahlt dafür einen jährlichen Ausgleichsbetrag. Dieser wird pauschal ermittelt und steht zu Beginn eines Vertragsjahres (1. April – 31. März) fest. Ebenfalls kann unterjährig jederzeit eine Kooperation begonnen werden.
Der Preis ermittelt sich wie folgt:
Bettenanzahl des Betriebes * kommunale Bettenauslastungsquote gemäß Statischem Landesamt * 365 Tage * 60 Cent
Interessierte Betriebe können sich über folgenden Beitragsrechner ihren persönlichen Jahres-beitrag errechnen: www.vrt-info.de/VRT-Gaesteticket-Beitragsrechner
Alternativ zu einzelnen Betrieben kann auch eine Kommune GästeTicket-Kooperationspartner werden. Sie übernimmt in diesem Falle die anfallenden Gesamtkosten all ihrer ansässigen Beher-bergungsbetriebe. Für die Einheitsgemeinde Morbach mit einer aktuellen Gesamtbettenzahl von 320 Betten (gemäß Stat. Landesamt) würde sich der aktuelle Jahresbeitrag auf ca. 31.000 € belaufen. Diese Option wird seitens der Gemeindeverwaltung nicht empfohlen.
Eine „Clearingstelle“ ist immer eine öffentliche Institution, z.B. Verbandsgemeindeverwaltung, kommunale Tourist-Info, o.ä. Diese übernimmt lokal die Ticketverteilung, die Abrechnung mit den Betrieben, die Vermarktung und Akquise. Mit dieser schließt der VRT eine Rahmenvereinbarung.
Das Ticketpapier wird vom VRT unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Möchte eine „Clearingstelle“ ein eigens gestaltetes Ticketpapier (beispielsweise im eigenen Corporate Design), so kann sie dies gemäß der Vorgaben des VRT entwerfen, finanziert das Ticketpapier dann jedoch selbst.
Leistungen VRT (Überblick)
Leistungen „Clearingstelle“ (in diesem Falle „Tourist-Information Morbach“)
VRT-Gebiet
4 Landkreise und eine Stadt:
Im Rahmen der lokalen Akquise informierte die Tourist-Information Morbach ihre Beher-bergungsbetriebe am 27.03.2023 postalisch über das neue VRT-GästeTicket. In dem Akqui-seschreiben bietet die Tourist-Information jedem Beherbergungsbetrieb zudem jederzeit ein individuelles Beratungsgespräch hierzu an.
| Zu Punkt 5: | Anfragen und Mitteilungen |
Es wird auf die bevorstehende Geburtstagswanderung „90 Jahre Jakob Maria Mierscheid“ am 06. Mai 2023 hingewiesen.