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Morbacher Rundschau
Ausgabe 21/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 25.04.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2:

Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

-

folgende Ausschusssitzungen - u. a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

-

am 18.04.2023 die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

-

am 19.04.2023 die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss

-

am 20.04.2023 die Sitzung des Tourismusauschuss

-

nach Mitteilung des LBM vom heutigen Tag die B 269 aufgrund einer Deckensanierung zwischen dem KVP Blockhaus und Gonzerath für die Dauer vom 02.05.2023 bis 30.06.2023 voll gesperrt wird.

Zu Punkt 2.1:

Auftragsvergabe zur Ergänzung und Erweiterung der Belginum-App (Digitalisierung in Belginum)

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Ergänzung und Erweiterung der Belginum-App (Augmented Reality-Technologie) konnte zum Angebotspreis von 78.977,16 € (brutto) an die Fa. ARGO Edutainment Solutions GmbH, 54296 Trier am 21.03.2023 vergeben werden. Die jährliche Wartungspauschale beträgt 642,60 € (brutto). Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurden insgesamt 4 Angebote eingereicht.

Zu Punkt 3:

Bericht des Bürgermeisters gemäß § 119 Abs. 3 LBG zu ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern im Jahr 2022

Sachverhalt:

Mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes für Rheinland-Pfalz wurden in § 119 Abs. 3 Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.

Nach der Information ist der Teil der Niederschrift auf der Internetseite der kommunalen Körperschaft zu veröffentlichen.

Eine entsprechende Übersicht von Bürgermeister Andreas Hackethal ist beigefügt.

Zu Punkt 4:

Vereinsgründung "Premiumwanderregion Saar-Hunsrück e.V."

Sachverhalt:

Um die Arbeitsfähigkeit des „Wanderbüros Saar-Hunsrück“ weiter zu verbessern, soll die Organi-sationsstruktur optimiert werden. Der Geschäftsführer erklärte auf der Vollversammlung am 21.07.2022, dass das Wanderbüro in der aktuellen Organisationsstruktur - nicht zuletzt wegen einer kürzlich erfolgten steuerlichen Neubewertung - nicht mehr fortgeführt werden kann. Es wurden daher alternative Modelle vorgestellt.

Mögliche Organisationsstrukturen:

1.

Vollintegration in eine bestehende Struktur (vorgestellt am Beispiel der Ansiedlung bei einer DMO = Destination Management Organisation / regionale Tourismusorganisation)

2.

Gründung einer eigenen Rechtsperson (vorgestellt am Beispiel eines Vereins)

An der letzten Vollversammlung des Wanderbüros Saar-Hunsrück am 25.11.2022 wurden beide Modelle nochmals ausführlich vorgestellt und diskutiert (-> siehe Anlagen). Im Anschluss daran erfolgte die Abstimmung durch die Mitglieder.

Folgende Modelle standen für die Abstimmung zur Wahl:

1.

Verbleib des Wanderbüros im Eigenbetrieb der Gemeinde Losheim (wegen steuerlicher Neubewertung keine Option für die Zukunft)

2.

Gründung eines Vereins mit Sitz in Losheim am See

3.

Ansiedlung bei einer DMO (Destinations Management Organisation, Hunsrück-Touristik mbH)

Mit 19 zu 14 Stimmen sprach sich die Versammlung mehrheitlich für eine Vereinsgründung mit Sitz in Losheim am See aus. Das Wanderbüro Saar-Hunsrück bereitet seitdem die entsprech-ende Vereinsgründung vor (beispielsweise die Ausarbeitung einer Satzung; ein erster Entwurf lag bereits zur letzten Vollversammlung vor -> siehe Anlagen).

Im Rahmen des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Wanderbüro Saar-Huns-rück (Eigenbetrieb Losheim am See) beteiligt sich die Gemeinde Morbach bereits seit Jahren an der Finanzierung des Saar-Hunsrück-Steigs mit einem jährlichen Beitrag i.H. 11.000,00 € (brutto). Dieser Betrag wird seit Jahren im jeweiligen Haushaltsplan berücksichtigt.

Im Hinblick auf die strukturelle Neuausrichtung des Wanderbüros Saar-Hunsrück wird seitens der Tourist-Information empfohlen, diesen Betrag dem neu zu gründenden Verein „Premiumwander-region Saar-Hunsrück e.V.“ auch weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Nur so kann die erfolgreiche Vermarktung der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück weiterhin gewähr-leistet werden.

Beschluss:

Der Mitgliedschaft im neu zu gründenden Verein „Premiumwanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ und der damit verbundenen, finanziellen Beteiligung i.H. von jährlich ca. 11.000 € wird zuge-stimmt. Diese Finanzierungsbeteiligung ersetzt die bestehende Finanzierungsbeteiligung ab dem Zeitpunkt der Auflösung des Wanderbüros Saar-Hunsrück.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  25

Nein-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltungen:  —  0

Zu Punkt 5:

Bebauungsplan "Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1, 2. Änderung": Auswertung der Behörden- u. Öffentlichkeitsbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Morbach hat am 15.2.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Hundheim den Bebauungsplan „Hundheim II - Auf der Noh, 1. Änderung“ für die derzeit noch nicht erschlossenen Flächen des Bebauungsplangebietes zu ändern, um eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen (insbesondere durch Anhebung der Geschossigkeit von einer eingeschossigen auf eine zweigeschossige Bebauung und einer entsprechenden Erhöhung der zulässigen Traufhöhen).

Darüber hinaus wurden in der Planzeichnung die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich begradigt und damit etwas mehr Spielraum für die Stellung der Gebäude ermöglicht.

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung. Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Die Planunterlagen des Entwurfes, wie sie der Beteiligung zu Grunde lagen, sind zur Information als Anlagen über PVRat nochmals abrufbar.

Ratsmitglied Bärbel Anton beantragt, den Hinweis der Kreisverwaltung, die mögliche Umsetzung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Ausbaus der erneuerbaren Energien im Rahmen der Aufstellung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen und verbindlich festzulegen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  3

Nein-Stimmen:  —  19

Stimmenthaltungen:  —  3

Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.

Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1 einschließlich der gestalterischen Festsetzungen nach der Landesbauordnung wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Hundheim sowie unter Berücksichtigung der Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Satzung beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  22

Nein-Stimmen:  —  3

Stimmenthaltungen:  —  0

Zu Punkt 6:

Aufstellung der Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Haag "Haag - Südlicher Ortsrand": Aufstellungs- u. Entwurfsbeschluss

Sachverhalt:

Im Ortsbezirk Haag soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch der bebaubare Innenbereich am südlichen Ortsrand unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Durch Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden. Die einbezogenen Flächen sind erschlossen und im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt.

Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet südlich der Kunibertstraße bis zum südlichen Ortsrand des Ortsbezirkes Haag wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Haag - Südlicher Ortsrand“ - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Haag - beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.

Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme abzugeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  25

Nein-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltungen:  —  0

Zu Punkt 7:

Anbau einer Verabschiedungshalle an die Leichenhalle auf dem Friedhof in Morbach; Objektplanung

Sachverhalt:

Mit Bewilligungsbescheid vom 23.05.2022 wurde eine Zuwendung aus dem I-Stock zur Förderung der o.g. Maßnahme in Höhe von 43.000 Euro (30 % der zuwendungsfähigen Kosten von 144.735 Euro) erteilt. Mit den Bauarbeiten sollte lt. Bewilligungsbescheid bis 31.12.2022 begonnen werden.

Aufgrund der weltweiten Entwicklungen und den damit verbundenen Preissteigerungen und dem Materialmangel auf dem Bausektor konnte das Projekt in 2022 nicht durchgeführt werden.

Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin eine Verlängerung des Baubeginns beantragt, dem mit Schreiben der ADD Trier vom 21.12.2022 bis zum 30.06.2023 zugestimmt wurde.

Die vorliegende Objektplanung sieht den Anbau der bestehenden Leichenhalle mit einer Überdachung des Vorplatzes vor. Die statische Konstruktion besteht aus Quadratrohrstützen auf denen ein Flachdach in Holz- und Strahlkonstruktion ruht, das als Gründach ausgebildet werden soll. Die dadurch entstehende Überdachung hat eine Nutzfläche von rd. 105 m² und eine mittlere Höhe von ca. 3,75 m. Die fortgeschriebene Kostenberechnung auf der Grundlage der Ausführungsplanung beläuft sich auf 162.600 Euro.

Im Haushalt der Gemeinde Morbach sind bei Leistung 553212 Maßnahme 22073 (Überdachung Vorfläche Leichenhalle Morbach) Mittel in Höhe von 149.900 Euro verfügbar.

In der Prioritätenliste 2023 ist die Maßnahme unter Ziffer 1.1 als finanzierte Maßnahme dargestellt mit der Maßgabe, dass der Förderantrag bewilligt und das Ortsbudget Morbach in die Finanzierung eingebunden wird.

Der Ortsbeirat Morbach hat am 17.04.2023 eine Beteiligung an den Gesamtkosten in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten, maximal 40.000 € beschlossen.

Die Finanzierung stellt sich somit wie folgt dar:

Investitionskosten  —  162.000 Euro

Zuwendungen  —  43.000 Euro

Investitionsbudget Morbach  —  40.000 Euro

Eigenanteil  — 79.000 Euro

Beschluss:

Der vorliegenden Planung und Finanzierung wird zugestimmt und die Durchführung des Vergabeverfahrens freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  18

Nein-Stimmen:  —  2

Stimmenthaltungen:  —  3

Sonderinteresse:  —  2 (Dr. Jürgen Jakobs, Georg Schuh)

Zu Punkt 8:

Kommunaler Klimapakt (KKP)

Zu Punkt 8.1:

Beitritt der Gemeinde Morbach zum Kommunalen Klimapakt (KKP); Antrag der SPD-Fraktion

Sachverhalt:

„Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von sehr hoher Priorität. Den Kommunen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, denn Klimaschutzmaßnahmen werden vor allem vor Ort umgesetzt und können nur bei Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erfolgreich umgesetzt werden. Um die Klimaziele zu erreichen, und damit unseren Beitrag zur Einhaltung des Ziels den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung 2023 eine kommunale Klima-Offensive gestartet. Gemeinsam mit der Energieagentur Rheinland-Pfalz, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen hat das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP den Kommunalen Klimapakt (KKP) initiiert. Der KKP soll den Kommunen dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen. So erhalten die Kommunen u.a. umfassende und auf die Kommune angepasste Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgeanpassung. Perspektivisch sollen die beigetretenen Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren. U.a. folgende Vorteile bietet der KKP-Beitritt: Analyse des aktuellen Zustandes in Sachen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, bedarfsorientierte Beratung und individuelle Begleitung, gemeinsame Erarbeitung von Klimaschutz-Strategien, Instrumente und Hilfestellungen (Tools wie z. B. Energiemanagement, Leitfäden, Checklisten, Auslegungshilfen), Begleitung bei der Planung und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen, konkrete Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem profitieren die Kommunen von einem fachlichen Austausch innerhalb eines Netzwerks. Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei bereits ab dem 1. März 2023 möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung. Mit Stand vom 23.03. umfasste das KKP-Netzwerk bereits 52 rheinland-pfälzische Kommunen. Mit der beantragten Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennt sich die SPD-Fraktion in Morbach zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und möchte, dass die Gemeinde an den KKP-Vorteilen partizipiert.“

Beschluss:

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Morbach schnellstmöglich dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beitreten und von den Vorteilen profitieren möge.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  24

Nein-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltungen:  —  1

Zu Punkt 8.2:

Teilnahme am Kommunalen Klima-Pakt RLP (KKP)

Sachverhalt:

Die Regierungsparteien haben sich auf Initiative der kommunalen Seite im Koalitionsvertrag 2021 - 2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“ (2035 - 2040) zu erreichen. Der Kommunale Klimapakt soll den Kommunen dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Der Pakt wurde federführend vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium des Innern, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und der Energieagentur Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen erarbeitet. Die kommunalen Verbände sind die zentralen Pakt-Partner.

Der KKP ist ein dynamischer Prozess und wird nach den Unterstützungsbedürfnissen der Kommunen regelmäßig fortgeschrieben. Hierfür ist der Austausch mit den kommunalen Verbänden essentiell. Durch ihre Rückmeldungen können die Leistungen (Beratung, Förderung, Hilfsmittel) und Strukturen nach den Bedürfnissen der KKP-Kommunen stetig angepasst werden.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen:

Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes.

Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.

Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapakt anschließen. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Ein Bestandteil der Beratung ist u. a. die konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung sowie bei der gemeinsamen Erarbeitung von Klimaschutz- und Klimawandelfolgenanpassungsstrategien.

Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung, die u. a. einen Ratsbeschluss beinhaltet. Ein Beitritt ist ab dem 1. März 2023 möglich.

Mit Unterzeichnung verpflichtet sich die Gemeinde, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge auf Grundlage des derzeit in Erstellung befindlichen Konzeptes

  • Unterstützung von Veranstaltungen Dritter zum Thema Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z. B. Energieagentur RLP)

  • Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen

  • Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

  • Umstellung auf E-Mobilität

Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei.

Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in der Gemeinde Morbach ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Beschluss:

Die Gemeinde Morbach tritt dem Kommunalen Klimapakt (KKP) bei.

Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge auf Grundlage des derzeit in Erstellung befindlichen Konzeptes

  • Unterstützung von Veranstaltungen Dritter zum Thema Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z. B. Energieagentur RLP)

  • Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen

  • Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

  • Umstellung auf E-Mobilität

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  23

Nein-Stimmen:  —  1

Stimmenthaltungen:  —  1

Zu Punkt 9:

ÖPNV Konzept RLP Nord für den Landkreis Bernkastel-Wittlich; Antrag der FWM-Fraktion

Sachverhalt:

„Im Rahmen der Erstellung des ÖPNV-Konzeptes RLP Nord wurden innerhalb des Landkreises Bernkastel-Wittlich vier Linienbündel gebildet. Der Start des Linienbündels Hunsrück wurde zwischenzeitlich auf den 31.07.2024 vorgezogen. Das Vergabeverfahren hat sich gegenüber den ursprünglichen Zeitplänen deutlich verkürzt. Die Ausschreibung des Linienbündels Hunsrück soll nunmehr bereits Ende Mai 2023 veröffentlicht werden. Die FWM Fraktion beantragt, dass ÖPNV Konzept RLP Nord, Landkreis Bernkastel-Wittlich, Linienbündel Hunsrück im Gemeinderat vorzustellen und etwaige Änderungswünsche der Kreisverwaltung mitzuteilen.

Ein tragfähiges ÖPNV Konzept im ländlichen Raum kann nur gelingen, wenn die Nutzer in den Prozess mit eingebunden werden. Deshalb sollten den Gemeinderäten/Ausschüssen vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, das Konzept mit zu beraten. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Anbindung der Schnellbuslinie 800, Idar-Oberstein - Trier des RNN an den Zentralort Morbach, ins Auge gefasst werden. Die vom Land Rheinland-Pfalz finanzierte Schnellbus-Linie 800 verkehrt Montag bis Freitag stündlich und am Wochenende im Zweistundentakt zwischen Idar-Oberstein und Trier. Die FWM Fraktion schlägt dem Gemeinderat Morbach vor, die Verwaltung zu beauftragen diesbezüglich mit dem RNN und dem Land Rheinland-Pfalz Verhandlungen aufzunehmen.“

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit einer Delegation des Gemeinderats vor dem 08.05.2023 den VRT aufzusuchen und die Forderungen zum Ausschreibungsbündel darzulegen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  25

Nein-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltungen:  —  0

Zu Punkt 10:

Anfragen

Sachverhalt:

FWM-Fraktion:

Seit Jahren befindet sich die Grundschule „Blandine Merten“ in der Sanierung. Fortlaufend wurden Bezugstermine zur Aufnahme des Unterrichts in der Grundschule „Blandine Merten“, Morscheid verschoben. Namens der FWM wird angefragt:

  1. Welche Arbeiten sind noch auszuführen?

  2. Wann kann mit dem Unterricht in der Grundschule „Blandine Merten“ wieder begonnen werden, bzw. wann findet der Umzug in die o.g. Grundschule statt?

Antwort:

Es stehen noch Restarbeiten, insbesondere am Geländer der Treppenhäuser sowie die anschließende Grundreinigung aus, so dass ein Umzug in den Sommerferien 2023 stattfinden kann.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Das Frühjahr schreitet voran und das Wetter bessert sich, somit steht die Radsaison unmittelbar bevor. Es ist fest zustellen das einige ausgewiesene Radwege in der Gemeinde in einem schlechten Zustand sind. Durch die stark angestiegene E-Bike Nutzung und dem damit einhergehenden Radverkehr stellt der unbefriedigende Zustand der Radwege eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar. Nennen will ich hier exemplarisch die Römerstraße zwischen Hundheim und Gonzerath, alter Sportplatz. Wie vor kurzem in der Presse berichtet wird sich, laut Aussage von Forstamtsleiter Schneberger, auf dem zerstörten Stück Hinüberweg von der L 159 bis zum unteren Luderbruch die nächsten 2 - 3 Jahre nichts tun. Gerade dieser beliebte Weg der ausgiebig von Radfahrer*innen, Kinderwagen und von auf Rollator und Rollstuhl angewiesene Menschen genutzt wurde ist mit den genannten Fahrzeugen nicht mehr befahrbar.

Fragen an den Bürgermeister.

  1. Werden die ausgewiesenen Radwege in der Gemeinde vor Saisonbeginn kontrolliert und gegebenenfalls ausgebessert?

  2. Was gedenkt die Gemeinde zu unternehmen damit das zerstörte Stück Hinüberweg zeitnah instandgesetzt wird?

Antwort:

Die Anfrage wird in der nächsten Sitzung beantwortet.