Zu Punkt 1: | Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung |
Sachverhalt:
Frage:
Wie ist der Sachstand zur Umbenennung der Mehrzweckhalle?
Antwort:
Die Umbenennung der Halle soll beim gestarteten „Zukunfs-Check Dorf“ thematisiert werden. Gegebenenfalls soll die Entscheidung durch ein Einwohnervotum getroffen werden.
Zu Punkt 2: | Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags |
Sachverhalt:
Alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 05.05.2020 verpflichtet, die einmaligen Ausbaubeiträge abzuschaffen und durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu ersetzen. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Morbach (Finanzabteilung) stellen den Ortsbeiräten die Vorgehensweise zur Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags in der Gemeinde Morbach vor. Durch die gesetzliche Neuregelung ist es notwendig, dass sogenannte Abrechnungseinheiten gebildet werden. Die Gemeindeverwaltung macht hierzu einen ortsbezirksbezogenen Vorschlag, der durch die Ortsbeiratsmitglieder beschlossen werden soll.
Beschluss:
Die im Anhang definierte Abrechnungseinheit für den Ortsbezirk Haag zur Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge wird beschlossen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
| Zu Punkt 3: | Haushalt |
| Zu Punkt 3.1: | Prioritätenliste Investitionen 2024 |
Beschluss:
Es werden folgende Prioritäten für Investitionsmaßnahmen im Ortsbezirk festgelegt:
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 3.2: Prioritätenliste Unterhaltungsmaßnahmen 2024
Beschluss:
Es werden folgende Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen im Ortsbezirk festgelegt:
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 3.3: | Verwendung von Budgetierungsmitteln |
Beschluss:
Die Budgetierungsmittel für das Haushaltsjahr 2024 sollen bereitgestellt werden.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 4: | Errichtung einer Unterstellmöglichkeit im Bereich der Turnhalle |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende schlägt vor, einen Garagenkomplex mit Überdachung auf dem Schulhof zu errichten, um eine Unterstellmöglichkeit und zusätzliche Lagerfläche zu schaffen.
Zur Umsetzung der Maßnahme soll zunächst eine Abstimmung mit der Grundschule erfolgen.
Zu Punkt 5: | Instandsetzung Wirtschaftswege |
Beschluss:
Im Rahmen der Wirtschaftswegeunterhaltung sollen folgende Wirtschaftswege saniert werden:
| - | Kunibertstraße Richtung Merschbach |
| - | Kutscherweg Richtung Kutscherboor |
| - | Trompetenstück Einfahrt von der K80 zum Heiligenhäuschen |
| - | Zufahrt zwischen Kutscherweg 45 und 47 |
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 6: | Aufstellung der Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Haag "Haag - Südlicher Ortsrand": Aufstellungs- u. Entwurfsbeschluss |
Sachverhalt:
Im Ortsbezirk Haag soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch der bebaubare Innenbereich am südlichen Ortsrand unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Durch Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden. Die einbezogenen Flächen sind erschlossen und im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt.
Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet südlich der Kunibertstraße bis zum südlichen Ortsrand des Ortsbezirkes Haag wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Haag – Südlicher Ortsrand“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.
Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme abzugeben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
| Zu Punkt 7: | Bausachen |
| Zu Punkt 7.1: | Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich |
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück der Gemarkung Haag, Flur 17, Flurstück 29 vor. Es ist vorgesehen private Kleintierhaltung zu betreiben und das Gebäude u.a. als Lagerfläche für Traktor und landwirtschaftliche Kleingeräte zu nutzen. Die Nutzung soll rein privat sein. Die Verwendung des Gebäudes für eine gewerbliche Betätigung ist nicht beantragt.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB, welcher grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist. Die Errichtung eines Gebäudes zur reinen Hobbytierhaltung und als private Lagerfläche ist im Außenbereich nicht zulässig. Ein Privilegierungstatbestand wie beispielsweise bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben liegt nicht vor.
Beschluss:
Die Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich nach § 35 BauGB ohne Privilegierungstatbestand ist nicht zulässig. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird versagt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: — 7
Nein-Stimmen: — 0
Stimmenthaltungen: — 0
Zu Punkt 8: | Anfragen und Mitteilungen |
Sachverhalt:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
| - | die stationären Raumbelüftungsgeräte in den Klassenräumen der Grundschule in Betrieb genommen wurden |
| - | das Programm Zukunfts-Check Dorf gestartet ist |
| - | die Gemeinde Morbach die Trägerschaft, die Verwaltung und den Betrieb des kirchlichen Friedhofs übernehmen wird |
| - | die noch vorhandene Teerplatte am Standort der ehemaligen Bushaltestelle an der Ortseinfahrt entfernt wird |