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Morbacher Rundschau
Ausgabe 21/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach am 09.04.2024

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach

am 09.04.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: - Konkretisierung Vorplanung Freibad Morbach für Zuschussantrag beim Landkreis

Sachverhalt:

Am 15.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, das Freibad Morbach unter „Beibehaltung des Badcharakters“ zu sanieren und mit den beiden Planern Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach und der Firma Balneatechnik, Wiesbaden, weiter zusammen zu arbeiten.

Damit das Projekt weitergeführt werden kann, ist die Erstellung einer Vorplanung mit Kostenschätzung erforderlich, welche die Grundlage bildet, um in das Sportförderprogramm des Landkreis Bernkastel-Wittlich aufgenommen zu werden. Ein solcher Antrag ist bis zum Jahresende zu stellen, da der Kreistag im kommenden Februar das Sportförderprogramm beschließt. Eine Aufnahme sowie fordere Platzierung im Sportförderprogramm des Landkreises, bildet wiederum die Bedingung für den Förderantrag beim Land.

Auf Nachfrage hat die Firma Balneatechnik mitgeteilt, den Vertrag aus Kapazitätsgründen nicht weiterführen zu können. Anfragen an Technikplanungsbüros für Bäder blieben bisher erfolglos. Da das Freibad Morbach mit aktueller bewährter Standardbadtechnik saniert werden soll, ist im Stadium der Vorplanung eine spezielle Badtechnikplanung noch nicht erforderlich, so dass vorgeschlagen wird, den Auftrag des Büros Jakobs-Fuchs um die Vorplanung der Technik zu erweitern, um möglichst zügig einen Schritt weiter zu kommen.

Damit das Büro Jakobs-Fuchs die Vorplanung zur Sportförderantragstellung beim Landkreis erarbeiten kann, ist es erforderlich, den Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2021 zur „Sanierung des Freibades Morbach unter Beibehaltung des Badcharakters“ zu konkretisieren. Hierbei sollten folgende Punkte hervorgehoben werden:

  • Erhaltung möglichst vieler der 50 m Bahnen, bei gleichzeitiger Reduzierung der Wassermenge
  • Energetische Sanierung auf Stand der aktuellen Technik unter Berücksichtigung regenerativer Energieträger
  • Verfolgung des Ansatzes der geringstmöglichen Folgekosten im laufenden Betrieb
  • Beibehaltung einer Sprunganlage bis 3 m
  • Attraktivierung des Bades mit einer Rutschenanlage
  • Änderung des Baby- und Kleinkinderbeckens in einen Kleinkinderwasserspielplatz mit Babybecken
  • Realisierung einer barrierefreien Gebäudelösung, möglichst ohne technische Niveauüberwindung
  • Modernisierung der Duschen- und Toilettenanlagen
  • Schwimmmeisterraum in Beckennähe
  • Beibehaltung einer modernen Kiosklösung
  • Ausreichend Schattenplätze auf den Liegewiesen

Um den Sportförderantrag beim Landkreis rechtzeitig stellen zu können und dem Rat ausreichend Zeit zu geben den Vorentwurf zu beraten, ist eine Vorlage in den Gremien in der Septembersitzungsrunde notwendig.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, seinen Beschluss vom 15.11.2021 in der Weise zu konkretisieren, dass mit „Beibehaltung des Badcharakters“ folgende Punkte zu verbinden sind:

  • Erhaltung möglichst vieler der 50 m Bahnen, bei gleichzeitiger Reduzierung der Wassermenge
  • Energetische Sanierung auf Stand der aktuellen Technik unter Berücksichtigung regenerativer Energieträger
  • Verfolgung des Ansatzes der geringstmöglichen Folgekosten im laufenden Betrieb
  • Beibehaltung einer Sprunganlage bis 3 m
  • Attraktivierung des Bades mit einer Rutschenanlage
  • Änderung des Baby- und Kleinkinderbeckens in einen Kleinkinderwasserspielplatz mit Babybecken
  • Realisierung einer barrierefreien Gebäudelösung, möglichst ohne technische Niveauüberwindung
  • Modernisierung der Duschen- und Toilettenanlagen
  • Schwimmmeisterraum in Beckennähe
  • Beibehaltung einer modernen Kiosklösung
  • Ausreichend Schattenplätze auf den Liegewiesen

Das Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs wird im Rahmen des Auftragsverhältnisses, erweitert um die Technikvorplanung, damit beauftragt, die Vorplanung der Freibadsanierung zu erarbeiten und eine erste Vorstellung der Entwurfsplanung für die Septembersitzungsrunde, vorzulegen. Ziel ist die Sportförderantragstellung noch in diesem Jahr beim Landkreis Bernkastel-Wittlich einzureichen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Sonderinteresse:

1 (Dr. Jürgen Jakobs)

Zu Punkt 3: - Organisation der Feuerwehr; Neueinteilung der Risikoklassen des Ausrückebereiches Morbach von B3, T3 in B4, T4

Sachverhalt:

Nach § 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) vom 21.03.1991 die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von acht Minuten (Stufe 1) wirksame Hilfe einleiten kann. Entsprechend ist in dem Zuständigkeitsbereich nach § 1 Abs. 2 FwVO in Ausrückebereiche zu unterteilen. Jeder Ausrückbereich wiederum ist nach § 3 Abs. 2 FwVO in eine der nachfolgend beschriebenen Risikoklassen einzuordnen:

1.

Brandgefahren B1 bis B5

2.

Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse T 1 bis T 5

3.

Gefahren durch Gefahrstoffe (ohne radioaktive Stoffe) G 1 bis G 5

4.

Gefahren durch radioaktive Stoffe R 1 und R 5

5.

Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer W 1 bis W 5

Entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 15.02.1993 bzw. vom 18.01.1995 (Änderung Ausrückbereich Haag) den Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr in sechs Ausrückebereiche mit folgenden Risikoklassen unterteilt. Aufgrund der Änderung des § 3 der FwVO am 16.05.2012 wurden die Risikoklassen 3 und 4 zu der Risikoklasse Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren) in der Risikoklasse ABC 1 bis ABC 5 zusammengefasst, so dass sich die Risikoklassen der Gemeindefeuerwehr wie folgt darstellen:

Gemeinde Morbach

B

T

ABC

W

Ausrückbereich Morbach

3

3

2

1

Ausrückbereich Haag

2

2

1

1

Ausrückbereich Dhrontal

1

1

1

1

Ausrückbereich Hinzerath

2

2

1

1

Ausrückbereich Hoxel

2

2

1

1

Ausrückbereich Gonzerath

2

2

1

1

Aufgrund der Veränderung der Gemeinde in den vergangenen Jahrzehnten ist eine Neubewertung der Risikoklassen erforderlich und es ist beabsichtigt den Ausrückbereich Morbach in die Risikoklasse B 4 und T 4 einzustufen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Einteilung in eine Risikoklasse sich nicht nach Einzelobjekten richtet, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur im Ausrückbereich zu erfolgen hat.

Kriterien für die Einstufung in B 4 und T 4 sind laut Anlage 1 zu § 3 FwVO unter anderem Gebäude mit Rettungshöhen über 18 m, Krankenhäuser, Messehallen, Einkaufszentren über 10.000 m² Geschossfläche, Wohn-, Büro- und Geschäftshochhäuser, Großwerkstätten mit besonderen Gefahren, große Industrieanlagen, großer Durchgangsverkehr.

In der Gemeinde Morbach haben sich in den vergangenen Jahren einige Veränderungen in Bezug auf die Bewertung der Brandgefahren ergeben bzw. werden sich in naher Zukunft ergeben.

1.

Erweiterung der Beherbergungsbetriebe „Hotel 2te Heimat“ und „Hotel St. Michael sowie die Errichtung mehrerer Mehrfamilienhäuser.

2.

Großes Seniorenwohnheim, an dem ggf. ein weiterer Wohnbereich entsteht.

3.

Großes zusammenhängendes Einzelhandelsgebiet mit starker Kundenfrequenz.

4.

Die bereits vorhandenen großen Industrieanlagen, die sowohl große Produktionsbereiche als auch große Lagerbereiche mit brennbaren Produkten vorhalten. In diesen Bereichen befinden sich zusätzlich auch große Werkstattbereiche mit besonderen Gefahren. Neu hinzugekommen ist aktuell eine zweite Recyclinghalle in dem größeren Mengen an Kunststoffen aus dem Abfallkreislauf aufbereitet werden. Darüber hinaus wird in einem weiteren Industriebetrieb ein Gefahrstofflager mit verschiedenen Mengen an Gefahrstoffen vorgehalten.

5.

Weiterhin ist die Gemeinde Morbach ein großer Standort der Holz- und Sägeindustrie mit ebenfalls großen Gefahrenpunkten im Produktionsbereich.

6.

Die in Planung befindliche neue Biogasanlage in der Morbacher Energielandschaft, welche Flüssiggas produzieren und abfüllen soll, wird nach Fertigstellung der Störfallverordnung unterliegen. Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Biogasanlagen im Einsatzgebiet.

7.

Die Gemeinde Morbach liegt an einem Knotenpunkt zweier Bundesstraßen und befindet sich im Planungsgebiet für den weiteren Ausbau der B50 neu. Bedingt durch die großen Industriebetriebe herrscht hier täglich ein erhebliches Aufkommen an Schwerlastverkehr. Die B327 dient nach wie vor als Abkürzung für den Verkehr aus dem Westen (A1) nach Osten (A61), was ebenfalls zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen führt.

Durch die Umstufung von B 3 und T 3 in die Risikoklassen B 4 und T 4 werden aktuell keine weiteren Fahrzeuge benötigt, die nicht ohnehin schon in B 3 und T 3 vorgehalten werden müssen. Angedacht ist, die Mittleren Löschfahrzeuge (Stützpunktwehren Gonzerath, Hinzerath u. Merscheid) in Löschgruppenfahrzeuge umzuwandeln. Dieses ist allerdings heute schon notwendig, um die entsprechenden Gefahren in den jeweiligen Ausrückebereichen abzudecken und den größeren Herausforderungen bei Wald- und Vegetationsbränden gerecht zu werden.

Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, den Ausrückbereich Morbach in die Risikoklasse B 4 und T 4 neu einzustufen und die beantragten Mittleren Löschfahrzeuge in Löschgruppenfahrzeuge umzuwandeln.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Umstufung des Ausrückbereichs Morbach von den Risikoklassen B 3 und T 3 in die Risikoklasse B 4 und T 4 und der Umwandlung der bereits beantragten Mittleren Löschfahrzeuge in Löschgruppenfahrzeuge zuzustimmen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: - Vergaben

Zu Punkt 4.1: - Vergabe Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser für die Stützpunktwehr Weiperath

Sachverhalt:

Nach Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Beschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) durch den Gemeinderat am 19.12.2023 (Vorlage 273/2023) erfolgte die europaweite Ausschreibung in zwei Losen. Los 1 beinhaltete das Fahrgestell und den Fahrzeugaufbau und Los 2 die Beladung. Seinerzeit wurden die Kosten hierfür mit 320.000 € inkl. MwSt. kalkuliert.

Zum Submissionstermin am 19.02.2024 wurden für Los 1 zwei Hauptangebote und ein Nebenangebot abgegeben, für Los 2 lediglich ein Angebot.

Da das Nebenangebot für Los 1 leicht von den Vorgaben des Landes für das Fahrgestell abweicht, wurde die Freigabe des Nebenangebotes bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beantragt. Mit Schreiben vom 06.03.2024 erteilte die ADD die Freigabe des Nebenangebotes, so dass das Nebenangebot zu den Hauptangeboten für die Bewertung gleichgesetzt wurde.

Aufgrund der Auswertung der Ausschreibung des TSF-W (Los 1) hat die Firma WISS GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim mit dem Nebenangebot das beste Ergebnis erzielt.

Der Auftrag zur Lieferung des Loses 1 soll zu dem Angebotspreis in Höhe von 240.380,00 € an die Firma WISS GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim erteilt werden. Die Vergabe für Los 2 erfolgte bereits an Fa. W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182, 56564 Neuwied zu dem Angebotspreis in Höhe von 63.242,51 €.

Aufgrund der erfolgten Ausschreibung belaufen sich die Gesamtkosten für Los 1 und Los 2 auf 303.622,51 €.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung des Los 1 wird zu dem Angebotspreis in Höhe von 240.380,00 € an die Firma WISS GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim wird empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.2: - Vergabe Notstromerzeuger für die Stützpunktwehren Haag, Hinzerath, Hoxel, Merscheid, Weiperath

Sachverhalt:

Zur Sicherstellung des Zivilschutzes, der Gefahrenabwehr und Versorgung der kritischen Infrastrukturen wurde von der Gemeindeverwaltung ein Alarm- und Einsatzplan „Stromausfall“ (AEP Stromausfall), welcher unter Beachtung der Checkliste „Einsatzmaßnahmen bei Stromausfall“ des Ministeriums des Inneren für Sport und Infrastruktur, erarbeitet.

Die behördliche Gefahrenabwehr und die Aufstellung der erforderlichen AEP ist Aufgabe der Gemeinde als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Insbesondere bei langfristigem Stromausfall ist die Selbsthilfe der Bevölkerung Grundlage der Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen der öffentlichen Aufgabenträger sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch die im öffentlichen Interesse gebotenen behördlichen Maßnahmen ergänzen.

Ansonsten liegt die Zuständigkeit, wie bei anderen Schadensereignissen in den jeweiligen AEP festgeschriebenen Alarmstufen 1-3, bei der Gemeindeverwaltung und bei dem Fall einer großflächigen bzw. länger andauernden Schadenslage, bei der mehrere Verbandsgemeinden betroffen sind, beim Landkreis.

Im AEP-Stromausfall der Gemeinde Morbach ist festgelegt, dass die Feuerwehreinsatzzentrale sowie die Feuerwehrgerätehäuser bei einem Stromausfall länger als 30 Minuten zu besetzen sind. Aufgrund des Strommausfalls sind digitale Telefone und Telefonanlagen nicht mehr betriebsbereit, so dass bei Notfällen keinerlei Notrufe (Arzt, Rettungsdienst, Polizei u. Feuerwehr) von der Bevölkerung abgesetzt werden können.

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Feuerwehrgerätehäuser ist beabsichtigt, zunächst die fahrzeugführenden Stützpunktwehren Haag, Hinzerath, Hoxel, Merscheid und Weiperath mit Notstromerzeugern (14 kVA) zu versorgen. Die Stützpunktwehr Gonzerath ist von dieser Planung zunächst ausgenommen, da hier ggf. der ganze Gebäudekomplex „Schackberghalle“ als Evakuierungsraum in Frage kommt und für die Notstromversorgung ein größeres mobiles Notstromaggregat, vergleichbar mit dem Notstromaggregat des Rathauses, beschafft werden muss.

Aufgrund der erfolgten Planung und Markterkundung wurden insgesamt vier Firmen zur Angebotsabgabe für fünf 14 kVA Notstromerzeuger, welche für die Hauseinspeisung geeignet sind, aufgefordert. Daraufhin wurden bei der Gemeindeverwaltung zwei Angebote abgegeben.

Aufgrund der Auswertung der Angebote wird empfohlen, den Auftrag zur Lieferung der fünf 14 kVA Notstromerzeuger zum Angebotspreis von 46.433,80 € an die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik aus Neuwied zu vergeben.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird der Auftrag zur Lieferung von fünf 14 kVA Notstromerzeugern an die Firma W. Schmitt Feuerwehrtechnik, Rheinallee 182, 56564 Neuwied zum Angebotspreis in Höhe von 46.433,80 € inkl. MwSt. empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: - Anfragen und Mitteilungen

Sachverhalt:

Anfrage wird der Sachstand zur Barrierefreiheit des Ärztehauses erörtert.