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Morbacher Rundschau
Ausgabe 21/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der GEMEINDE MORBACH am 07.05.2024

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach

am 07.05.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:

Lfd.

Nr.

Spender

Betrag

Zweck

1.

Bauunternehmung Martini GmbH & Co. KG

289,00 €

Sachspende Farbenkreisteppich aus Filz für den Kindergarten Morbach Schulstraße

2.

Förderverein Kindergarten Weiperath

72,04 €

Sachspende Elektrobaukasten mit Erweiterung für den Kindergarten Weiperath

3.

Heimatverein Hundheim 2000 e.V.

461,25 €

Geldspende für eine Ruhebank im Ortsbezirk Hundheim

4.

Förderverein Kindergarten Weiperath

400,00 €

Sachspende Theateraufführung der Harzer Puppenbühne für den Kindergarten Weiperath

5.

Förderverein Kindergarten Morscheid

400,00 €

Sachspende Theateraufführung der Harzer Puppenbühne für den Kindergarten Morscheid

6.

Förderverein Kindergarten Bischofsdhron

400,00 €

Sachspende Theateraufführung der Harzer Puppenbühne für den Kindergarten Bischofsdhron

7.

Beerdigungsgruppe Gutenthal

410,00 €

Sachspende Ruhebank für den Friedhof Gutenthal im Ortsbezirk Gutenthal

Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.

Beschluss:

Der Annahme der Spenden gemäß § Abs. 3 GemO wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Vergabeverfahren

Zu Punkt 3.1: Ersatzbeschaffung eines Unimog U219 für den Bauhof

Sachverhalt:

Der Mercedes Benz Unimog 300, Baujahr 2013, steht zur Ersatzbeschaffung an. Die Ersatzbeschaffung dieses Fahrzeugs ist Bestandteil des Fahrzeugkonzeptes 2024.

Das Fahrzeug ist in der Finanzbuchhaltung noch mit einem Restbuchwert von derzeit 1,00 Euro erfasst und gilt seit 2023 als abgeschrieben. Der Neuanschaffungswert 2013 betrug rund 130.000,00 Euro.

Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für eine Ersatzbeschaffung auf ca. 220.000,00 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt. Die Ersatzbeschaffung eines Unimog soll öffentlich ausgeschrieben werden. Die erforderliche Fahrzeugausstattung wurde in beigefügtem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.

Beschluss:

Die Anschaffung eines Unimogs U219 für den Bauhof sowie die Freitage der Ausschreibung wird empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3.2: Ersatzbeschaffung eines Salzstreuers für den Unimog

Sachverhalt:

Das mit dem Haushaltsplan 2024 beschlossene Fahrzeugkonzept enthält die Ersatzbeschaffung eines Salzstreuers für den neu anzuschaffenden Unimog U219 des Bauhofes Morbach. Der Salzstreuer ist in der Finanzbuchhaltung noch mit einem Restbuchwert von derzeit 1,00 Euro erfasst und gilt als abgeschrieben.

Nach einer Markterkundung belaufen sich die Kosten für eine Ersatzbeschaffung auf ca. 27.000,00 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 eingestellt. Die Ersatzbeschaffung des Salzstreuers soll im Rahmen der Verhandlungsvergabe vergeben werden.

Beschluss:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zur Anschaffung eines Unimogs wird der Anschaffung eines Salzstreuers für den Bauhof zugestimmt und zur Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Vergaben

Zu Punkt 4.1: Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen sowie Software und Full-Service für das Rathaus

Sachverhalt:

Die Gemeindeverwaltung Morbach nutzt seit längerem einen Druck- & Wartungsvertrag, welcher seitens der Gemeinde Morbach zum 30.09.2024 gekündigt wurde. Weil Drucker und Kopierer weiterhin unverzichtbar sind, benötigt die Gemeinde Morbach ab dem 01.10.2024 eine neue Kopier- und Drucklösung. Da die Kosten für Gerätemiete, Toner, Wartung, steigende Energiepreise etc. in den letzten Jahren gestiegen sind, sollten wichtige Optimierungs- und Einsparpotenziale geprüft werden.

Über die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH wurde empfohlen, mit dem Partnerunternehmen KIS GmbH eine Ausschreibung für Kopier- und Drucklösungen durchzuführen. Die KIS GmbH ist eine bundesweit tätige Beratungsgesellschaft, die sich unter anderem auf die Optimierung von Kopier- und Drucklösungen spezialisiert hat. Die Experten der KIS sind beim Vergaberecht stets auf dem neuesten Stand und sorgen für sichere Ausschreibungsunterlagen und eindeutige Vergabekriterien.

Bei einem Treffen mit der Firma KIS GmbH im Rathaus der Gemeindeverwaltung Morbach wurden alle relevanten Informationen für die Vergabeunterlagen (Projektzeitplan, Technische Leistungsmerkmale, Preisblatt, Bewertungsmatrix etc.) erarbeitet.

Insgesamt wurden vier Angebote elektronisch eingereicht, welche auch auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit (§ 41 UVgO) geprüft wurden.

Die Angebote wurden auf Basis folgender Zuschlagskriterien gewertet:

Kriterium

Gewichtung

  1. Preis (Gesamtpreis inkl. der Verlängerungsoption gem. Anlage 2 Preisblatt)

90 %

  1. Energieverbrauchswerte (TEC-Werte Energy Star) für alle Systeme

4 %

  1. Ozon Emissionen in Betrieb für alle Systeme

2 %

  1. Staub Emissionen in Betrieb für alle Systeme

2 %

  1. Geräusche in Betrieb (Schalldruckpegel, LpA dB (A)) für alle Systeme

2 %

Summe

100 %

Die vorstehenden Zuschlagskriterien waren den Bietern mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben worden. Nach Auswertung aller Kriterien stellt sich die Rangfolge der Bieter wie folgt dar:

Bieter

Erreichte Punkte

Rang

KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH

1.000,00

1

Bieter B

562,10

2

Bieter C

480,78

3

Bieter D

357,86

4

Der Bieter KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH erreicht mit 1.000,00 Punkten die höchste Gesamtpunktzahl und hat damit das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Das Angebot entspricht allen Anforderungen. Der Bieter besitzt die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die geforderten Nachweise und Referenzen sind in den Angebotsunterlagen enthalten.

Beschluss:

Der Auftrag für einen Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen sowie Software und Komplett-Angebot für das Rathaus wird an die Firma KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH, in 67657 Kaiserslautern zum Angebotspreis von 47.963,52 € empfohlen. Der Kostenanteil der Verwaltung beläuft sich auf 40.721,03 €.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.2: Beschaffung persönlicher Schutzkleidung für Wald- und Vegetationsbrände

Sachverhalt:

Aufgrund der Vielzahl von Flächenbränden der letzten Jahre hat sich herausgestellt, dass die vorhandene Brandschutzkleidung, welche im Schwerpunkt für Gebäudebrände ausgelegt ist, für Wald- und Vegetationsbrände weniger geeignet ist, so dass mit der Beschaffung von geeigneter Schutzbekleidung (Vorlage 210/2023) begonnen wurde.

Um eine Ausstattung aller Feuerwehrangehörigen zu gewährleiten, sollen nun in einem weiteren Schritt 130 Jacken von der Firma HB Protective Wear beschafft werden.

Es sollen insgesamt 130 Jacken (116 Normalgröße und 14 Übergrößen) angeschafft werden. Der Brutto-Einzelpreis einer Jacke beträgt für die Größen 40 – 54 (Normalgröße) 317,93 € (116 Jacken). Für die größeren Größen 56-64 wird jeweils ein Übergrößenzuschlag von 10 – 50 % berechnet, so dass der Brutto-Einzelpreis für die Größe 56 – 58 (10 Jacken) 348,38 €, die Größe 60 – 62 (3 Jacken) 363,62 € und Größe 64 (1 Jacke) 378,84 € beträgt.

Die Kosten betragen somit für die Beschaffung für die 116 Jacken (Normalgröße) 36.880,15 € und für die 14 Jacken (Übergrößen) 4.953,53 €. Hiernach ergibt sich ein Gesamtpreis in Höhe 41.833,68 €.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung der Jacken soll an die Firma HB Protective Wear GmbH & Co.KG, Maischeider Straße 19, 56584 Thalhausen zu einem Gesamtpreis in Höhe von 41.833,68 € erteilt werden.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.3: Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Nach § 3 Absatz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten; hierzu können sie einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen und in regelmäßigen Abständen fortschreiben, in dem insbesondere der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt wird und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit berücksichtigt sind.

Obwohl die Aufstellung und regelmäßige Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans in Rheinland-Pfalz nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ein solcher für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen gefordert.

Die Forderung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist jedoch nicht der einzige Grund, warum sich die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans lohnt. Der Feuerwehrbedarfsplan stellt ein multifunktionales Planungsinstrument für die Politik, die Verwaltung und die Feuerwehr dar, mit dem die strategische Ausrichtung der Feuerwehr und die Festlegung des örtlichen Sicherheitsniveaus in Bezug auf die Leistungen des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung erfolgen.

Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfsplänen bietet anlassgebend die Gelegenheit für Politik und Verwaltung, sich intensiv mit der Feuerwehr und deren Belange auseinanderzusetzen, die gegenseitigen Bedürfnisse zu artikulieren und gemeinsame strategische Zielvorstellungen festzulegen.

Durch den Feuerwehrbedarfsplan wird eine gründliche und nachvollziehbare Bestandsaufnahme der Feuerwehr vorgenommen, in der die gegenwärtige IST-Situation der Feuerwehr verständlich dargestellt, dokumentiert und analysiert wird. Gleichzeitig erfolgt eine objektive bzw. politisch legitimierte Bedarfserhebung (SOLL-Planung), die auf der einen Seite die Feuerwehr vor einer Unterdimensionierung schützt, auf der anderen Seite eine willkürliche Dimensionierung verhindert.

Mit dem Feuerwehrbedarfsplan wird eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr vorgenommen. Er dient damit auch zur Sicherung der Qualität in der Aufgabenerfüllung und schafft Rechtssicherheit bei der gesetzlich geforderten Aufstellung der Feuerwehr.

Dabei wird durch die Feuerwehrbedarfsplanung die verpflichtende Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt. Denn die schablonenhafte Aufstellung einer Feuerwehr nach dem „Schema F“, die die örtlichen Verhältnisse der Gemeinde nicht berücksichtigt, ist gesetzeswidrig.

Der Feuerwehrbedarfsplan sorgt damit für Transparenz gegenüber der Politik, der Verwaltung und den Bürgern und schafft gleichzeitig Planungssicherheit für alle an der Sicherstellung der kommunalen Gefahrenabwehr Beteiligten – für die Politik, für die Verwaltung und auch für die Feuerwehr selbst. Der Feuerwehrbedarfsplan dient damit auch zur Rechtfertigung der eingesetzten und der in Zukunft geplanten Ressourcen.

Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung erfolgt eine Gefährdungs- oder Risikoanalyse für die Gemeinde, die gegebenenfalls im Kontext einer ganzheitlichen Gefahrenabwehrplanung der Gemeinde (Risikomanagement) auch zu präventiven Maßnahmen außerhalb der Feuerwehrbedarfsplanung führen kann (z. B. Hochwasserschutz, Auflagen für Gewerbetreibende mit besonderem Gefahrenpotenzial, Entschärfung von Unfallschwerpunkten).

Nur mit einem sorgfältig und fachlich fundiert aufgestellten Feuerwehrbedarfsplan kann die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Sicherheit der eigenen Einsatzkräfte sichergestellt werden, die nicht in unkalkulierbare Risiken geführt werden dürfen. Hierzu zählt auch der Schutz vor Überforderung der Feuerwehr. Andernfalls kann es zu ernsthaften körperlichen und psychischen Schäden kommen, denen es durch eine sorgfältige sowie fachlich und ethisch vertretbare Feuerwehrbedarfsplanung vorzubeugen gilt.

Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Grundlage für die Personal und Investitionsplanungen (Maßnahmen und Haushalt) der Kommune, auf dessen Basis Personalbedarfsermittlungen erfolgen und die notwendigen finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden können. Ferner dient er als Grundlage für die Einsatzplanung und -vorbereitung, indem potenzielle Schadenereignisse und deren Bewältigung Szenarien basiert im Bedarfsplan vorgedacht und bemessen werden. Hieraus resultiert auch die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO).

Die durch einen Bedarfsplan nachweislich leistungsfähig aufgestellte Feuerwehr kann als Standortfaktor (Standortvorteil) marketingtechnisch genutzt werden und den Zuzug von Bürgern sowie die Ansiedelung von Unternehmen begünstigen, indem ein hohes Schutzniveau für Mensch und Wirtschaft garantiert und beworben wird.

Die Feuerwehrbedarfspläne der einzelnen Kommunen werden durch die übergeordneten Behörden (Aufsichtsbehörden) zur Prüfung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung sowie zur Koordinierung der gesetzlich auferlegten Planung des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Hilfeleistung genutzt.

In Absprache mit der Wehrleitung und der Gemeindeverwaltung soll der für die Gemeinde Morbach zu erstellende Feuerwehrbedarfsplan folgende Eckpunkte enthalten:

1. Gefährdungs- und Risikoanalyse:

Feststellen von Gefährdungsschwerpunkten, Auswertung und Darstellung der Einsatzschwerpunkte und Risikoverteilung im Gemeindegebiet, Festlegung der Risikoklassen gemäß FwVO

2. Durchführung einer Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse (EVA) für ehrenamtliche Einsatzkräfte:

Onlinebefragung aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Morbach zur tageszeitabhängigen Verfügbarkeit und Bewertung der individuellen Leistungsfähigkeit.

3. Einsatzauswertung:

Aktualisierung der Einsatzstatistik und der Auswertung zur Schutzzielerreichung.

4. Simulation von Erreichungsgraden aus bestehenden Standorten:

Ermittlung von Fahrtzeiten zu den Risikoobjekten

5. Analyse und Darstellung der Einsatzstruktur:

Besetzung der Einsatzfahrzeuge, Ausrückebereiche und Einsatzkonzepte

6. Begehung und Bewertung der Feuerwehrhäuser:

Unfallschutz und zukunftssichere Nutzbarkeit für einen optimalen Einsatzablauf – Vororttermin

7. Durchsprache IST-Zustand:

Vororttermin

8. Erarbeitung und Darstellung von notwendigen Strukturanpassungen:

Entwicklung von Maßnahmen und Prioritäten zur zukünftigen technischen Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr (v.a. Fahrzeugkonzept). Ggf. notwendige Anpassungen der Wachen Struktur bzw. der Fahrzeugstandorte und/oder Funktionsstruktur zum sicheren Erreichen der vereinbarten Leistungsanforderungen gemäß den vereinbarten Schadensszenarien, Löschwasserversorgung

9. Erstellung:

Feuerwehrbedarfsplan-Entwurf

10. Abstimmung:

Feuerwehrbedarfsplan – Vororttermin

11. Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes im Gemeinderat

Aufgrund der Komplexibilität im Bereich der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für das Gemeindegebiet, ist beabsichtigt die Erstellung an einen Dienstleister zu vergeben. Hierzu wurden vier Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Gemeindeverwaltung sind insgesamt zwei Angebote eingegangen.

Aufgrund der Auswertung der Angebote wird empfohlen, den Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Morbach zum Angebotspreis von 18.009,60 € an die Firma FORPLAN GmbH aus Bonn zu vergeben.

Beschluss:

Der Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Gemeinde Morbach soll zum Angebotspreis in Höhe von 18.009,60 € an die Firma FORPLAN GmbH, Kennedyallee 11, 53175 Bonn vergeben werden.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen

Sachverhalt:

Auf Anfrage wird der Sachstand zur Barrierefreiheit des Ärztehauses erörtert.