Am 09. Juni 2024 finden die Europawahl und die Kommunalwahlen statt.
Sie können oder möchten nicht persönlich zur Wahl kommen?
Dann wählen Sie doch ganz einfach per Briefwahl!
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder mündlich (persönlich) bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig!
Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Unterlagen werden Ihnen dann unmittelbar ausgehändigt und es besteht für Sie die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.
Rund um die Uhr, einfach und praktisch: Online Briefwahlantrag
Wer schnell und unkompliziert, zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit, seinen Wahlschein beantragen möchte kann die Möglichkeit des online-Antrags wie folgt nutzen.
| - | Über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Im QR-Code sind Ihre Daten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bereits hinterlegt. |
| - | Über die Homepage der Gemeindeverwaltung „Wahlschein online beantragen“. Hier erscheint ein Erfassungsformular für die individuellen Antragsdaten. |
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeindeverwaltung Morbach wenden unter Tel. 06533/71-108.