- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wird folgende Frage gestellt:
Ist es möglich, die gemeindeeigenen Ahornbäume im Bereich der Anwesen Elzerather Straße 32 bis 36 und die durch Wurzelwuchs entstandenen Hebungen im Bürgersteig zu beseitigen?
Der Vorsitzende wird die Frage an die Gemeinde-Bauabteilung weiterreichen.
Zu Punkt 2: Friedhof
Beschluss:
Es wird sich dafür ausgesprochen, die vorgesehenen Pflasterarbeiten – entsprechend dem Beschluss vom 15.03.2023 – wie folgt auszuführen:
Pflasterung der Wege 1 (entlang der oberen Grabreihe) und 2 (entlang der mittleren Grabreihe) vom Vorplatz Leichenhalle bis zum Urnengrabfeld, sowie entlang des Urnengrabfeldes bis zum Friedhofskreuz.
Auf die Pflasterung des Weges Nr. 3 (unterer Weg) wird vorerst verzichtet.
Die Ausführung der Arbeiten soll in Eigenleistung erfolgen, mit der Bitte um Prüfung, ob das Setzen der Randsteine vom gemeindlichen Bauhof übernommen werden kann.
Weiterhin wird sich dafür ausgesprochen, den Brunnen am Friedhof, der sich in einem zunehmend schlechten baulichen Zustand befindet, mittels einer Edelstahlwanne auszukleiden. Die weiteren Schritte sollen mit der Gemeinde-Bauabteilung abgeklärt werden.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Glasfaserausbau
Beschluss:
Der Vorsitzende wird beauftragt, mit der Verwaltung abzuklären, wann der Glasfaserausbau für den Ortsbezirk Elzerath vorgesehen ist.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen:
Es wird angefragt, ob durch den Bauhof geprüft werden kann, inwieweit die östliche Einfriedungs-mauer am Gemeindehaus durch die Wurzeln des auf dem Nachbargrundstück stehenden Nussbaums beeinträchtigt wird.
Der Vorsitzende wird eine diesbezügliche Anfrage an den Bauhof richten.
Weiterhin wird angefragt, wie es mit der Baustelle bzw. dem Bauschutt auf dem Grundstück Elzerather Straße 8 weitergeht?
Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, wird sich der Vorsitzende mit der Verwaltung zwecks Klärung der Zuständigkeiten in Verbindung setzen.