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Morbacher Rundschau
Ausgabe 22/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

- öffentlicher Teil - über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Datum:

Dienstag, 13. Mai 2025

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:30 Uhr bis 20:42 Uhr

TOP 2: Beteiligungsbericht Windkraft "Am Ranzenkopf" und Sachstand Nachverdichtung

Sach- und Rechtslage:

Werkleiter Günther Alt berichtet ausführlich über den Sachstand der Nachverdichtung der Windkraft. Die „Windkraft am Ranzenkopf GmbH & Co. KG“ wird von den Gesellschaftern „Energiewelt Hunsrück-Mosel AöR“ Bernkastel-Kues (25%), der Gemeinde Morbach (25%), der „Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR“ (25%), der „Windenergie Wittlich Land AöR“, Wittlich (10%), dem Landkreis Bernkastel-Wittlich (10%) und der „Energie Bernkastel-Wittlich AöR“, Wittlich (20%) gehalten. Die Gründung im Jahr 2016, in zunächst 2 Gesellschaften für geplante 16 bzw. 17 Windkraftanlagen wurde im Jahr 2017 in die jetzige Gesellschaft zusammengefasst, als feststand, dass lediglich 11 bzw. 10 Anlagen errichtet werden können. Ebenfalls im Jahr 2017 fand die Einzahlung des notwendigen Eigenkapitals zum Bau der verblieben 10 Windkraftanlagen in Höhe von 2.705.187,75 € (Anteil der Gemeinde Morbach) statt. Der Baubeginn erfolgte ebenfalls in 2017. Die Inbetriebnahme der ersten Anlage erfolgte in der 2. Jahreshälfte 2018.

Von den zehn umgesetzten Anlagen befinden sich sieben Anlagen im Staatsforst und drei Anlagen auf Gemeindegrundstücken der Gemeinde Morbach. Zwei dieser Grundstücke liegen in der Gemarkung Haag und eine Anlage steht auf einem Grundstück in der Gemarkung Filzen, welches aber zum Gemeindeforst Morbach gehört und im Eigentum der Gemeinde Morbach ist. Da Landesforsten die Windkraftstandorte regulär an den Meistbietenden vergeben hätte, jedoch den Kommunalen Windpark unterstützen wollte, wurde ein sogenannter Solidarpakt geschlossen, an den jeder der Pachterträge erzielt, 20 % der Pachterlöse einzahlen muss. Die Mittel werden an die Standortkommunen anteilmäßig ausgezahlt und sind für energetische und demographische Zwecke zu verwenden. Die Gemeinde Morbach hat mit diesen Mitteln ein Förderprogramm „Energie und Demographie“ aufgelegt.

Zwischenzeitlich kann auf ca. sieben Betriebsjahre zurückgeblickt werden, die von geänderten Bedingungen und Krisen durchzogen waren. Kurz nach Inbetriebnahme der Anlagen im Jahr 2020 musste festgestellt werden, dass drei Windkraftanlagen auf der Gemarkung Haag wesentlich weniger Energie produzierten, als dies vorher angenommen wurde. In diesem Zuge haben Landesforst und die Gemeinde Morbach auf Pachtanteile verzichtet um die Gesamtwirtschaftlichkeit des Windparks „Am Ranzenkopf“ nicht zu gefährden. Gleichzeitig begann die Coronakriese mit teilweise stillstehender Produktion in der Industrie. 2022 begann der Ukrainekrieg mit stark steigenden Strompreisen, was zwischenzeitlich dazu führte, das an der Strombörse mehr gezahlt wurde, als die EEG-Vergütung vorgab. Es wurde über eine Übergewinnsteuer für alle Stromerzeuger diskutiert, die nicht über Gas oder Erdöl Strom gewannen. Die Einführung betraf dann jedoch nur noch die Monate November und Dezember 2023, was bei den sehr hohen Erträgen aber wenig ins Gewicht fiel. Seit dem letzten Quartal 2024 normalisieren sich die Strompreise an der Börse wieder unterhalb der EEG-Einspeisevergütung, so dass auch mit einer Normalisierung der Gewinnsituation gerechnet wird.

Die anliegende Aufstellung enthält alle Einlagen sowie alle Erträge und Aufwendungen, die direkt mit der Windkraft „Am Ranzenkopf“ in Verbindung gebracht werden können. Sie weist neben der Eigenkapitalrückzahlung, die seit 2020 jährlich erfolgt, auch die Verzinsung des Eigenkapitals mit 2,4 % per Anno aus. Ebenfalls werden die Einnahmen aus dem Solidarpakt und der Gewerbesteuer gezeigt. Ab dem Jahr 2025 wird die Gemeinde Morbach aus freiwilligen Zahlungen aus dem EEG 2023, über 0,2 Cent pro erzeugtem kwh Strom entsprechend der Anliegeraufteilung zusätzlich erhalten. Bei den Aufwendungen wurden alle Kosten, wie Steuern, Baulasten für Dritte, Abstandsflächenvergütungen und Aufwendungen für Steuerberater ausgewiesen. Ohne die Gewinne aus der Gesellschaft selbst hat die Gemeinde Morbach bis heute Netto Erträge in Höhe von 614.345,73 € erzielt. Bei der Gesellschaft stehen weitere rund 1,1 Mio. € zum Abruf bereit. Dazu kommt noch ein Sonderrückstellungsanteil für Windschwache Jahre in Höhe von 250.000 €, die am Ende der Geschäftstätigkeit ebenfalls noch an die Gemeinde ausgezahlt werden. Zusammen macht das bisher ohne Kapitalrückzahlung rund 1,97 Mio. € Rendite. Die Gewinne der Gesellschaft sind bis 2023 berücksichtigt, da der Jahresabschluss 2024 noch nicht festgestellt wurde. Auch hier ist wieder mit einem Gewinn zu rechnen.

Die positiven Zahlen werden jedoch von den windschwachen Monaten Januar bis März 2025 getrübt, die dafür sorgen werden, dass es im Jahr 2025 tendenziell eher zu einem moderaten Verlust kommen wird, da die fehlende Erzeugung nur mit vielen schweren Herbststürmen wieder aufgefangen werden kann. Ob dies eintreten wird bleibt abzuwarten.

Auf das Zahlenwerk in der Anlage wird verwiesen.

Nachverdichtung:

Die EU-Energie-Notfallverordnung, welche aus der Energiekrise des Ukrainekrieges und der daraus resultierenden Russlandsanktionen für Gas und Öl, entstanden ist, eröffnet die Möglichkeit bereits geprüfte Windkraftstandorte, die bisher aus Gründen des Arten- und Naturschutzes nicht in Frage kamen, neu zu prüfen. Dies ist erfolgt und lässt weitere drei Standorte „Am Ranzenkopf“ zu. Nachdem der HFA am 07.11.2023, der Gemeinderat am 14.11.2023 und der Umweltausschuss am 30.11.2023 übereinstimmt dafür gestimmt haben, dass eine Verdichtung des Windparks „Am Ranzenkopf“ geprüft werden soll. Die EU-Energienotfallverordnung sah zunächst eine Einreichungsfrist für BImSchG-Anträge bis 30.06.2024 vor, welche aber zwischenzeitlich auf den 30.06.2025 verlängert wurde. Die entsprechenden Anträge auf Erteilung einer BImSchG für drei weiter Windkraftanlagen wurde durch die Energie Bernkastel-Wittlich AöR am 03.04.2025 bei der SGD-Nord als Genehmigungsbehörde eingereicht. Eine Karte der vorgesehenen Standorte liegt den Ausschussmitgliedern vor.

TOP 3: Beschaffung von drei baugleichen Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) für die Stützpunktwehren Morbach, Haag u. Gonzerath; Freigabe Leistungsverzeichnis

Sach- und Rechtslage:

Für die Stützpunktwehren Morbach, Gonzerath und Haag sollen drei baugleiche Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) beschafft werden.

Hierbei handelt es sich bei der Stützpunktwehr Haag um eine Neubeschaffung und bei den Stützpunktwehren Morbach und Gonzerath um eine Ersatzbeschaffung. Zur Sicherstellung der Tagesalarmstärke soll das vorhandene MTF Morbach bei der Firma Papier Mettler stationiert werden. Das MTF Gonzerath wird aufgrund des Zustandes außer Dienst gestellt und über Zoll-Auktion versteigert werden.

Die Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) für die Feuerwehr ist aus mehreren wesentlichen Gründen von großer Bedeutung. Ein MTF dient primär der sicheren und effizienten Beförderung von Einsatzkräften und Ausstattung zum Einsatzort und während der Nachbereitung von Einsätzen. Hier sind die zentralen Argumente für die Notwendigkeit dieser Anschaffung:

Sicherer Transport von Einsatzkräften

Mannschaftstransportfahrzeuge ermöglichen den sicheren Transport von Feuerwehrleuten zu Brandorten oder anderen Einsatzstellen. In Notfällen ist eine schnelle und sichere Beförderung der Feuerwehrangehörigen unerlässlich, um eine zügige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Dabei schützt das Fahrzeug vor den Gefahren des Straßenverkehrs und ermöglicht eine sichere Ankunft ohne Verzögerung.

Der Einsatz eines MTF minimiert den Aufwand für den Transport der Feuerwehrangehörigen mit privaten oder anderen unzureichend geeigneten Fahrzeugen. Dies führt zu einer besseren Arbeitsorganisation, reduziert den personellen Aufwand und erhöht die Verfügbarkeit der Feuerwehrkräfte, da weniger Zeit mit der An- und Abreise von Einsatzstellen verloren geht.

Verbesserte Reaktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft

In Notfällen, in denen jede Minute zählt, ist die schnelle Verfügbarkeit und der schnelle Transport der Einsatzkräfte entscheidend. Ein MTF sorgt dafür, dass auch bei großen Einsätzen oder Katastrophen jederzeit ausreichend Personal schnell an den Einsatzort gelangen kann, was die Reaktionsfähigkeit der Feuerwehr erheblich steigert.

Jugendfeuerwehr/Bambini-Feuerwehr

Das MTF wird auch genutzt, um die Jugendlichen zu den Übungseinheiten, Schulungen und anderen Veranstaltungen zu transportieren. Dabei kann es sowohl zu lokalen Einsätzen als auch zu überregionalen Veranstaltungen wie Wettbewerben, Zeltlagern oder Jugendfeuerwehrtreffen eingesetzt werden.

Im Rahmen einer Markterkundung betragen die Anschaffungskosten je Fahrzeug ca. 80.000,00 € (Brutto). Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine europaweite Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen

Für die Maßnahme sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereits im Haushalt auf der Buchungsstelle 126.130-071.200-2003-560 „Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge“ eingeplant.

Beschluss: Der vorgestellten Planung zur Beschaffung der Mannschaftstransportfahrzeugen wird zugestimmt und das vorliegende Leistungsverzeichnis für die öffentliche Ausschreibung freigegeben.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4: Anschaffung eines Mindestsatz für die Technische Hilfe im Ausrückebereich Hoxel

Sach- und Rechtslage:

Die Feuerwehrverordnung (FwVO) regelt den Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen der Feuerwehren anhand der erfolgten Einteilung der Risikoklassen für Brandgefahren (B 1 bis B 5), technische Gefahren und durch Naturereignisse (T 1 bis T 5), Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC 1 bis ABC 5) und Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer (W 1 bis W 5).

Der Ausrückebereich Hoxel ist in die Risikoklasse B 2, T 2, ABC 1 und W 1 eingestuft. In Vollzug der Feuerwehrverordnung ist in Rheinland-Pfalz gefordert, dass bei der Risikoklasse T 2 ein Mindestsatz Technische Hilfe (MST-TH) als Sonderausrüstung vorzuhalten.

Aufgrund einer erfolgten Markterkundung soll die Vergabe im Rahmen einer Verhandlungsvergabe erfolgen. Hierzu wurden drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, welche auch alle ein Angebot abgegeben haben.

Aufgrund der eingereichten Angebote soll der Auftrag zur Lieferung des Mindestsatz Technische Hilfe zu dem Angebotspreis in Höhe von 17.232,78 € an die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik vergeben werden.

Die entsprechenden Hausmittel sind im Haushaltsplan 2025 unter der Haushaltstelle 126.140-0821.130-2002-571 (Betriebsausstattung - Werkzeuge) eingestellt.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung wird zum Angebotspreis in Höhe von 17.232,78 € an die Firma W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Rheinstraße 182, 56564 Neuwied, vergeben.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen liegen keine vor.

Mitteilungen:

Ohne Aussprache teilt der Vorsitzende mit, dass die Eröffnung des Freibades wegen eines Rohrbruches verschoben werden muss. Entsprechende Veröffentlichungen sind veranlasst.