- Öffentliche Sitzung -
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung
Von der Einwohnerfragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 2: Wahl, Ernennung und Vereidigung des/der Verbandsvorstehers/-in
Sach- und Rechtslage:
Mit der Ernennung und dem Amtsantritt von dem Bürgermeister der Gemeinde Morbach Andreas Hackethal zum Landrat des Landkreises Bernkastel-Wittlich zum 01.03.2025 hat sein Ehrenamt als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- automatisch geendet. Somit gilt es eine/n neue/n Verbandsvorsteher/-in zu wählen.
Der Vorsitzende verweist auf die Sonderbestimmungen des Zweckverbandsrechtes und der Verbandsordnung, wonach der Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen in offener Abstimmung gewählt wird. Der/Die Verbandsvorsteher/ in soll gesetzlicher Vertreter/ in eines Verbandsmitgliedes sein. Die gesetzlichen Vertreter sind kraft ihres Amtes Vertreter ihrer Gemeinde in der Verbandsversammlung.
Der Gemeinderat Morbach hat seine Vertreter beauftragt, den Bürgermeister der Gemeinde Morbach zum Verbandsvorsteher zu wählen.
Zur Wahl des Verbandsvorstehers wird als einziger Kandidat Bürgermeister Arianit Besiri, Gemeinde Morbach vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
Damit ist der Bürgermeister der Gemeinde Morbach Arianit Besiri zum Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Gewerbewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- gewählt.
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers erfolgt durch den stellvertretenden Verbandsvorsteher Leo Wächter.
Verbandsvorsteher Arianit Besiri dankt für seine einstimmige Wahl zum Verbandsvorsteher und bittet die Vertreter in der Verbandsversammlung und die Verbandsmitglieder um eine gute Zusammenarbeit, damit die Aufgaben des Zweckverbandes gemeinsam möglichst erfolgreich wahrgenommen werden können.
Anschließend übernimmt der neugewählte Verbandsvorsteher den Vorsitz.
TOP 3: Haushalt und Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsvorsteher legt den Haushaltsentwurf 2026 nach den Vorschriften der Doppik Rheinland-Pfalz vor.
Der (doppische) Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 ist festgesetzt,
Ergebnishaushalt
Der vorliegende Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Er weist einen Jahresüberschuss von 425.570 € aus.
Im Ergebnishaushalt 2026 ist gegenüber dem Jahr 2025 eine Ertragssteigerung von 381.060 € zu verzeichnen. Dies beruht insbesondere auf höheren Einzahlungen aus dem Vorteilsausgleich. Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2026 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich berücksichtigt die vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 aus dem Verbandsgebiet eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2025 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2024 um 10.422.769 € erhöht.
Die laufenden Aufwendungen (ohne Abschreibungen) betreffen die Sach- und Dienstleistungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und des Anlagevermögens sowie die sonstigen Aufwendungen für die Geschäftsstelle.
Die Höhe der Aufwendungen von für Sach- und Dienstleistungen (E10) von 110.500 € haben sich gegenüber dem Vorjahresansatz um ca. 23.000 € verringert, was auf einen geringeren Bedarf bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke zurückzuführen ist.
Der Ressourcenverbrauch ist mit den Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 68.800 € veranschlagt. Dem stehen Auflösungen von Sonderposten (aus Zuwendungen) von 56.210 € gegenüber. Hieraus resultiert in diesem Jahr ein Negativsaldo von 12.590 €.
Die Freie Finanzspitze errechnet sich aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen, vermindert um die planmäßigen Tilgungen, und beträgt somit 438.160 €. Tilgungsleistungen stehen keine an. Es verbleibt damit eine „Freie Finanzspitze“ von 438.160 €. Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes zeigt auch für die Folgejahre eine positive Entwicklung. Bei gleichbleibender Konjunktur werden sich sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben stabilisieren.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt stellt, im Gegensatz zum Ergebnishaushalt, die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen, beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzhaushalt ist insgesamt ausgeglichen. Er weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von 438.160 € aus. Dieser verringert sich durch den negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -872.340 €. Der Finanzmittelfehlbetrag von -872.340 € verringert die liquiden Mittel. Die Aufnahme von Krediten ist nicht erforderlich. Tilgungen von Investitionskrediten stehen keine an.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind insgesamt Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.540.000 € und Auszahlungen in Höhe von 2.850.500 € vorgesehen, so dass der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit einem Betrag von -1.310.500 € abschließt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Ansätze für die Erschließungsanlagen des Gewerbegebietes Gonzerath -Hinter Kreuz-.
| Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von | 438.160 € |
| ergibt dies ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von | -872.340 € |
Der Finanzmittelüberschuss verringert die liquiden Mittel entsprechend.
Die Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Für die Haushaltsjahre 2027 bis 2028 ist jeweils ein Finanzmittelfehlbetrag zu verzeichnen, der über die Inanspruchnahme vorhandener liquider Mittel finanziert werden kann. Damit wird auch der Saldo der Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten finanziert.
Der Haushaltsausgleich ist damit auch für die mittelfristige Finanzplanung gewährleistet.
Investitionsübersicht / Verpflichtungsermächtigungen
In der Investitionsübersicht werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind Planungsleistungen für die Ingenieurplanung und Bauaufwendungen zur Erschließung des Gewerbegebietes Gonzerath Hinter Kreuz geplant. Geplant ist ferner, das Teilgebiet 2 auf der Gemarkung Gutenthal für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln. Für die Aufstellung einer Bauleitplanung sind bei Produktgruppe 511 weitere Haushaltsmittel veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine veranschlagt.
Vorteilsausgleich/Erlöse
Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr und die Folgejahre ist insbesondere durch die Erträge / Einzahlungen des Vorteilsausgleichs gewährleistet.
Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2026 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich von 4.541.060 € berücksichtigt die vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 aus dem Verbandsgebiet tatsächlich eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2025 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2024 zwar um 10.422.769 € erhöht.
Auszahlung von Erlösen
Nach § 13 Abs. 6 der Verbandsordnung werden Überschüsse -soweit sie nicht für Investitionen, Grunderwerb oder außerordentliche Schuldentilgungen genutzt werden- an die Verbandsmitglieder ausgezahlt.
Der Bestand an liquiden Mitteln erlaubt trotz der anstehenden Investitionen eine Auszahlung von 4.000.000 € an die Verbandsmitglieder. Die vorhandenen liquiden Mittel werden zusätzlich zur Finanzierung der Investitionstätigkeiten und für den vorgesehenen Grunderwerb eingesetzt. Schulden sind keine vorhanden. Somit sind die Voraussetzungen zur Auszahlung von Erlösen gegeben.
Der Betrag von 4.000.000 € ist wie folgt an die Verbandsmitglieder zu verteilen:
Die Erhebung einer Umlage nach § 14 Verbandsordnung (VerbO) ist nicht erforderlich.
Schulden aus Investitionen
Der Zweckverband ist seit 2008 schuldenfrei. Einzahlungen und Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt. Die Haushaltssatzung legt einen Höchstbetrag für Zwischenfinanzierungen und Kontokorrentkredite von 0,00 Euro fest.
Kassenbestand (Liquide Mittel)
An liquiden Mitteln des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -
| HuMos- waren am 31.12.2024 vorhanden | 5.790.479,46 € |
| zzgl. Bildung liquider Mittel im Haushaltsjahr 2025 | 20.100,00 €. |
| abzgl. Entnahme liquider Mittel im Haushaltsjahr 2026 | 872.340,00 € |
| Voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2026 | 4.938.239,46 € |
Beschluss:
Der beigefügten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und dem Haushaltsplan einschließlich des Ergebnishaushalts und dem Finanzhaushalt mit den geplanten Investitionsmaßnahmen auch für die Folgejahre laut der Investitionsübersicht und der Anlage Produkthaushaltsbuch wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Sach- und Rechtslage:
Die Vermögensschadenrisiken der Kommunen sind über 3 Säulen geschützt.
| 1. | Die allgemeine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Drittschäden im Außenverhältnis. |
| 2. | Die Vermögenseigenschadenversicherung für unmittelbare Vermögensschäden im Innenverhältnis. |
| 3. | Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für mittelbare Vermögensschäden im Innenverhältnis. |
Der Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- ist über den Haftpflichtversicherungsvertag und die Vermögenseigenschadenversicherung der Gemeinde Morbach beitragsfrei versichert. Dabei beträgt die Deckungssumme der Vermögenseigenschadenversicherung 2,5 Mio. Euro. Eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung besteht beim Zweckverband derzeit nicht.
Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt für ehemalige, gegenwärtige und zukünftige haupt- und nebenamtliche Bürgermeister, Mitglieder der Vertretungskörperschaften und der Ausschüsse, Wahlbeamte, Bedienstete in Führungspositionen, Betriebsleiter von Eigen- und Regiebetrieben, Mitglieder der Betriebsausschüsse, Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte, Mitglieder gesetzlich vorgeschriebener Interessenvertretungen und Beiräten.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift, wenn dem Zweckverband durch eine dieser Personen ein Vermögensschaden entsteht und die Deckungssumme von 2,5 Mio. Euro der Vermögenseigenschadenversicherung zur Abdeckung dieses Schadens nicht ausreicht.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro abzuschließen. Hierfür liegt dem Zweckverband ein Angebot des Kommunalversicherers mit einem Jahresbeitrag von 185,64 Euro vor. Vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionen und der damit verbundenen Risiken empfiehlt sich ein entsprechender Abschluss.
Beschluss:
Für den Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- soll bei dem Kommunalversicherer der Gemeinde Morbach eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 5: Mitteilungen
Ohne Aussprache erhalten gibt der Vorsitzende folgende Mitteilungen bekannt:
| • | Mit der Ernennung zur Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zum 01.10.2025 ist Frau Dr. Tamara Breitbach kraft ihres Amtes auch Vertreterin für ihre Verbandsgemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos- geworden. Gleichzeitig ist die bisherige Bürgermeisterin Vera Höfner aus der Verbandsversammlung ausgeschieden. Einer zusätzlichen Verpflichtung gem. § 30 GemO bedarf es nicht. |
| • | Die europaweite Ausschreibung Planungsleistungen für die Erschließung des Gewerbegebietes Gonzerath -Hinter Kreuz- wurden am 13.02.2026 veröffentlicht. Planungsaufgabe ist es die Ingenieurbauwerke Geländemodellierung und Straßenbau, sowie Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen und zu bauen. Es handelt sich um ein sog. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 16.03.2026, 10:00 Uhr, haben sich drei Bewerber gemeldet, die nach Prüfung der eingereichten Unterlagen auch alle zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden. Die Angebotsfrist läuft am 27.04.2026 ab. Nach Prüfung und Auswertung der eingereichten Angebote findet am Montag, dem 11.05.2026, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Morbach eine Verhandlung mit den Bewerbern statt, zu der die Verbandsmitglieder je eine Person benennen sollen. |
| Folgende Personen wurden benannt: Bürgermeister Arianit Besiri (GV Morbach), Bürgermeister Leo Wächter (VG Bernkastel-Kues) und Bürgermeisterin Tamar Breitbach (VG Thalfang a.E.) | |
| • | Für die Weiterentwicklung des Teilgebietes 2 im Gewerbepark Hunsrück-Mosel bei Morbach-Gutenthal wurden die vom Zweckverband erworbenen Ersatzflächen im Rahmen eines Tauschvertrages wieder veräußert. Damit konnten die notwendigen Flächen zur Fortentwicklung des Gewerbeparks gesichert und dem Widerspruch eines Landwirts gegen die Fortentwicklung der Flächennutzungsplanung/Bauleitplanung des Teilgebietes 2 abgeholfen werden. Die Fortschreibung der Flächennutzungsplanung und die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet 2 werden derzeit erarbeitet. |
| • | Die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2024 sind erstellt und bedürfen noch der Prüfung und Beschlussfassung. Hierzu soll noch im I. Quartal 2026 eine Prüfung durch den Rechnungs- und Prüfungsausschuss erfolgen, so dass im II. Quartal 2026 die Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung und anschließender Veröffentlichung erfolgen kann. |