| Datum: | Donnerstag, 30. April 2026 |
| Ort: | Bürgersaal Weiperath |
| Dauer: | 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr |
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung
Es wird angefragt, ob der Fahrradweg nach Gutenthal im Rahmen der LEADER-Förderung geteert werden kann.
Antwort: Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Förderung der Teerung des Fahrradwegs nach Gutenthal im Rahmen der LEADER-Förderung nicht möglich ist.
TOP 2: Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Weiperath Weiperath - Niederwies: Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinderat Morbach hat am 1.7.2025 dem Entwurf der Satzung zugestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 2.2.2026 bis zum 6.3.2026 eine Offenlage durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 6.3.2026.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gibt es keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Die vorgetragenen Hinweise der Fachbehörden beziehen sich auf geltende Regelungen oder redaktionelle Änderungen, die ohne inhaltliche Änderung der Planung in die Satzung aufgenommen werden können.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussvorschläge zur Abwägung. Da sich aus der Beteiligung kein Änderungsbedarf ergibt, der eine erneute Beteiligung erforderlich macht, kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entschieden.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Weiperath – Niederwies“ aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, einschließlich der zu berücksichtigenden Stellungnahmen wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja
0 Nein
1 Enthaltung
TOP 3: Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in Weiperath
Sach- und Rechtslage:
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines ebenerdigen Zweifamilienhauses in Weiperath, Flur 5, Flurstück 51/2 vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Weiperath - Unterste Heberwiese.
Der Bauherr beantragt eine Abweichung bzgl. der Dachneigung und Dachform. Geplant ist ein Pultdach mit 6° Neigung, da das Dachgeschoss nicht benötigt wird und ein Pultdach die günstigste Lösung darstellt. Zulässig gem. Bebauungsplan wäre ein Sattel- oder Walmdach mit 30-42° Dachneigung.
Die neu beschlossenen Regelungen zum Wohnungsbauturbo sind auf Abweichungen von gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht anwendbar.
Verwaltungsseitig bestehen Bedenken gegen die abweichende Dachgestaltung, da sie sich nicht in die Art des Baugebiets einfügt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde bislang noch keiner vergleichbaren Abweichung zugestimmt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Errichtung eines Zweifamilienhauses“ in Weiperath, Flur 5, Flurstück 51/2 mit Abweichung von der Dachneigung und Dachform des Bebauungsplanes Weiperath – Unterste Heberwiese wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja
0 Nein
1 Enthaltung
TOP 4: Bauantrag zur Erweiterung einer Garage in Weiperath
Sach- und Rechtslage:
Es liegt ein Bauantrag zur Erweiterung einer Garage in Weiperath, Flur 5, Flurstück 51/3 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Weiperath - Unterste Heberwiese.
Die ca. 65 qm große und im Mittel rund 2,75 hohe Garage überschreitet die festgesetzte Baugrenze um rund 6,50 m nach hinten. Da sie aufgrund ihrer Länge zur Grundstücksgrenze zum Flurstück 51/2 nicht mehr in den Abstandsflächen privilegiert ist, sind zu dieser Grenze private Abstandsflächenbaulasten erforderlich. Eine Baulasteintragung zum gemeindlichen Grundstück 51/5 ist entgegen den vorgelegten Plänen nicht erforderlich.
Der Bauherr beantragt die Befreiung von der festgesetzten Baugrenze. Die abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Erweiterung einer Garage in Weiperath, Flur 5, Flurstück 51/3 mit Befreiung von der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes Weiperath – Unterste Heberwiese wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja
1 Nein
2 Enthaltung
TOP 5: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen:
Es wird angefragt, ob eine Möglichkeit besteht zusammen mit der Dorfgemeinschaft einen Pumptrack (Fahrradparcours) im Ortsbezirk Weiperath zu errichten.
Antwort: Der Vorsitzende verweist die Anfrage zur Prüfung an die Verwaltung.
Mitteilungen:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Einführung eines „Dhrontalkesselchens“ in Weiperath und den umliegenden Orten auch der Ortsvorsteher von Rapperath zu diesem Thema befragt werden soll.