Am Mittwoch, dem 21. Juni 2023, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Morbach statt.
Tagesordnung | |
| 1. | Mitteilung des Jagdvorstehers |
| 2. | Vortrag Veterinäramt Bernkastel-Wittlich zur Schweinepest ASP |
| 3. | Jagdpachteinnahmen und deren Verwendung im Jagdjahr 2022/2023 |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Haushaltsplan 2023/2024 |
| 6. | Überarbeitung der Vereinbarung der Übertragung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde Morbach |
| 7. | Verschiedenes |
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Morbach vom 22.03.2012 werden alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Morbach (Gesamtbereich der verbandsfreien Gemeinde Morbach), die bejagbare Grundflächen in diesem Jagdbezirk haben, hiermit zu der Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Gemäß § 7 der Satzung kann sich jedes Mitglied durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Jagdgenossenschaftskataster nur auf Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise berichtigt wird. Das Jagdgenossenschaftskataster kann bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr.19, 54497 Morbach, Zimmer DG 316, eingesehen werden.