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Morbacher Rundschau
Ausgabe 25/2023
Bekanntgaben + Informationen
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U N T E R R I C H T U N G über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der GEMEINDE MORBACH am 14.06.2023

über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses

der Gemeinde Morbach

am 14.06.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Bebauungsplan Hinzerath II - Allwies: Einstellung des Verfahrens

Sachverhalt:

Im Ortsbezirk Hinzerath wurde eine Fläche im Bereich des Gemeindehauses geprüft, um im Sinne der Innenentwicklung eine kleine Lösung der Ortsentwicklung durch Abrundung der Ortslage vorzubereiten ohne aufwendige Erschließung neuer Bauflächen im Außenbereich. Der Gemeinderat hat hierzu am 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.

Eine Abfrage bei den Eigentümern hat ergeben, dass die Flächen im Plangebiet nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig empfohlen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

Beschluss:

Das Bauleitplanverfahren „Hinzerath - „Allwies“ zur Schaffung von verbindlichem Baurecht für neue Wohnbauflächen wird aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit eingestellt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3: Bausache;

Zu Punkt 3.1: Bauantrag zur Errichtung eines Heizungs- und Gartengeräteraumes mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße

Sachverhalt:

Es liegt ein Bauantrag für den „Anbau eines Heizungs- und Geräteraumes an eine bestehende Garage“, in Morbach, Flur 4, Flurstück 184/6 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße. Dieser setzt unter anderem fest, dass Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze zulässig sind.

Wegen Platzmangels innerhalb der Baugrenzen liegt der Anbau im hinteren Grundstücksbereich und überschreitet die festgesetzte Baugrenze. Die Wand des Gebäudekomplexes hat zum Nachbargrundstück eine Länge von rund 12 m und am höchsten Punkt eine Höhe von rund 3 m.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Anbau eines Heizungs- und Geräteraumes an eine bestehende Garage“, in Morbach, Flur 4, Flurstück 184/6 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0