- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes in Morbach mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Morbach V - An der Hochwaldstraße"
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes auf den Grundstücken der Gemarkung Morbach, Flur 9, Flurstücke Nr. 1/49 und 1/75 vor. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach V - An der Hochwaldstraße. Dieser setzt u.a. eine Baugrenze mit einem Abstand von 10 m zur Hochwaldstraße fest. Um die Grundstücksfläche optimal zu nutzen, beabsichtigt der Bauherr die Baugrenze zu überschreiten und das Gebäude mit einem Abstand von 7 m zur Hochwaldstraße bzw. ca. 4,50 - 5,00 m zum Bürgersteig zu errichten. Die Grundstücke befinden sich innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze, so dass die vorgesehene Anordnung des Eingangs und der Parkflächen zur Hochwaldstraße hin vertretbar ist.
Des Weiteren liegt das geplante Gebäude innerhalb einer vorgesehenen Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern. Als Kompensation wird eine bepflanzte Fläche hinter den bestehenden Garagen geschaffen.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für den Bauantrag „Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes“ in Morbach, Flur 9, Flurstücke 1/49 und 1/75 mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach V- An der Hochwaldstraße wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Vorstellung des Beschilderungskonzepts "Ortskern Morbach"
Sachverhalt:
Im Bereich des Ortskerns soll die Beschilderung dahingehend geändert werden, dass die bereits vorhandenen Halteverbotszonen in Teilen der Birkenfelder Straße, Breitwiese und Hebegasse auf die Bahnhofstraße, Unterer Markt und Birkenfelder Straße erweitert wird. Durch diese Beschilderung wird sich in dem betroffenen Bereich keine Änderung der Parkscheiben-Regelung ergeben. Die Parkzeit wird wie zuvor mit Parkscheibe an Werktagen von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt. Der Vorteil dieser Neuregelung liegt darin, dass für die Ausweitung der eingeschränkten Halteverbotszone nur eine geringe Anzahl an Schildern erforderlich ist, wobei im Zuge der Bahnhofstraße und der Birkenfelder Straße ca. 30 Schilder eingespart werden können. Durch die Verringerung der Schilder wird auch die Übersichtlichkeit für den Verkehrsteilnehmer gesteigert. Hier ist als Beispiel die Kreuzung Nähe der Eisdiele anzuführen. In dem genannten Bereich fallen insgesamt 6 Schilder weg. Das Schild für den Fußgängerüberweg ist durch die Verkehrsteilnehmer hierdurch besser wahrnehmbar. Die Einbahnstraßenregelung in der Breitwiese wird wieder aufgehoben und die provisorischen Markierungen final angebracht.
Beschluss:
Dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 4: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen:
Anfragen liegen nicht vor.
Mitteilungen:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
| • | die Starkregenereignisse in den letzten Wochen dank der vielen Helfer, insbesondere der Feuerwehr Morbach, zu keinen größeren Schäden im Ortsbezirk geführt haben. Auch die Regenrückhaltebecken haben die Lage wesentlich entschärft. |
| • | sich die Fertigstellung des Bike Parks am Sportzentrum verzögert hat. Die Fertigstellung mit Einweihung und Eröffnung ist für Mitte August 2024 vorgesehen. |
| • | die Überdachung an der Friedhofshalle auf dem Friedhof inzwischen angebracht wurde. Die Treppen wurden saniert, das Kreuz versetzt. Die Eingangstore wurden überarbeitet. Weitere Planungen zur künftigen Gestaltung des Friedhofsgeländes werden derzeit erstellt. |
| • | die Arbeiten zum Umbau des Morbacher Kreisels in Kürze beginnen. Es wird mit einer Bauzeit bis voraussichtlich Dezember 2024 gerechnet. |
| • | die Kirmesmesse anlässlich der St. Anna-Kirmes 2024 auf Samstag, 17:30 Uhr, festgelegt wurde. Die Morbacher St. Anna-Kirmes ist nunmehr Bestandteil des Morbacher Musiksommers. |