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Morbacher Rundschau
Ausgabe 25/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

- öffentlicher Teil - über die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschusses

Datum:

Donnerstag, 15. Mai 2025

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:10 Uhr bis 20:05 Uhr

TOP 2: Vergabeverfahren

TOP 2.1: Vergabe von Arbeiten der hochmechanisierten Holzernte (Harvesterarbeiten)

Sach- und Rechtslage:

Die Harvesterarbeiten für Lang- und Kurzholz für das Jahr 2025 war neu auszuschreiben. Den Auftrag zur Ausschreibung der Harvesterarbeiten in 2 Losen erteilte der FLA mit Beschluss vom 12.12.2024.

Die Submission der Harvesterarbeiten erfolgte am 03.02.2025. Es beteiligten sich sechs Unternehmen an der Ausschreibung an Los 1 und fünf Unternehmen an der Ausschreibung für Los 2. Der günstigste für beide Lose, die Firma Holz Lex aus Köwerich hat den Auftrag am 10.03.2025 zum Angebotspreis von jeweils 74.475,00 € pro Los erhalten.

TOP 2.2: Vergabe von Rückearbeiten im Lang- und Kurzholz

Sach- und Rechtslage:

Die Rückearbeiten für Lang- und Kurzholz für die Jahre 2025 und 2026 waren neu auszuschreiben. Den Auftrag zur Ausschreibung der Holzrückearbeiten in 2 Losen erteilte der FLA mit Beschluss vom 12.12.2024.

Die Submission der Holzrückearbeiten erfolgte am 03.02.2025. Es beteiligten sich fünf Unternehmen an der Ausschreibung an jeweils beiden Losen. Der günstigste Bieter hat seine Angebote nach einem Aufklärungsgespräch am 25.02.2025 zurückgezogen, da er die Anforderungen doch nicht erfüllen kann. Der nächstgünstigste Bieter für beide Lose, die Firma Schuster GbR aus Kempfeld hat den Auftrag am 24.03.2025 zum Angebotspreis von jeweils 34.560,00 € pro Los erhalten.

TOP 2.3: Vergabe von motormanuellen Arbeiten der Holzernte

Sach- und Rechtslage:

Die motormanuellen Arbeiten der Holzernte für die Jahre 2025 und 2026 war neu auszuschreiben. Den Auftrag zur Ausschreibung der motormanuellen Arbeiten erteilte der FLA mit Beschluss vom 12.12.2024.

Die Submission der motormanuellen Arbeiten der Holzernte erfolgte am 03.02.2025. Es beteiligten sich sieben Unternehmen an der Ausschreibung. Der günstigste Bieter hat seine Angebote nach einem Aufklärungsgespräch am 25.02.2025 zurückgezogen, da er die Anforderungen doch nicht erfüllen kann. Der nächstgünstigste Bieter, die Firma Metal Forest s.r.o., Papradno aus der Slowakei, hat den Auftrag am 31.03.2025 zum Angebotspreis von 67.386,80 € erhalten.

TOP 2.4: Vergabe der Forsteinrichtung des Gemeindeforstes Morbach zum 01.01.2026

Sach- und Rechtslage:

Die Forsteinrichtung zum 01.01.2026 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach war auszuschreiben. Den Auftrag zur Ausschreibung der Forsteinrichtung erteilte der FLA mit Beschluss vom 12.12.2024.

Die Submission der Forsteinrichtung zum 01.01.2026 erfolgte am 29.04.2025. Es beteiligten sich drei Planungsunternehmen an der Ausschreibung. Der günstigste Bieter, die Firma FoNat Klaus Remmy aus Pluwig wird den Auftrag zur Erstellung des Forsteinrichtungswerkes am 12.05.2025 zum Angebotspreis von 153.928,00 € erhalten, da keine Beanstandungen durch Mitbieter eingegangen sind.

TOP 3: Freigabe Leistungsverzeichnis zur Ersatzbeschaffung eines Allradkastenwagens für den Gemeindeforst Morbach

Sach- und Rechtslage:

Für das im Jahr 2025 war die Ersatzbeschaffung des Caddy Kastenwagens (Baujahr 2009) des Gemeindeforstes Morbach geplant. Zwischenzeitlich hat das Fahrzeug einen Hinterachsschaden erlitten, dessen Reparatur vollkommen unwirtschaftlich wäre. Leihweise wurde dem Forst das Ersatzfahrzeug des Bauhofhofes zur Verfügung gestellt.

Die Anforderungen an das ersatzzubeschaffende Fahrzeug wurden in anliegenden Leistungsverzeichnis verschriftlicht.

Beschluss:

Das vorliegende Leistungsverzeichnis zur Beschaffung eines Kastenwagens als Ersatzbe-schaffung für den Gemeindeforst Morbach wird freigegeben und um eine Baustellenbeklebung als Kriterium erweitert.

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel wurden im Wirtschaftsplan 2025 eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 4: Anschaffung eines Forstschleppers

Sach- und Rechtslage:

Im Forstwirtschaftsplan 2025 sind Mittel für die Beschaffung eines Forstschleppers für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach enthalten, die vom Gemeinderat unter Erläuterungs­vorbehalt gestellt wurden. Anlässlich der Haushaltssitzung vom 17.12.2024 wurden bereits einige Argumente vorgebracht, die nun näher erläutert werden.

Ausstattung des Forstschleppers:

Der Forstschlepper sollte über folgende Spezifikationen verfügen:

1.

Front- und Heckhydraulik

2.

Forstausstattung Sicherheit und Schutz

3.

Kompakte Bauform, möglichst breite Bereifung

4.

Anbaukran mit Greifer, abnehmbar

5.

Doppelseilwinde

6.

Besonderer Schutz für Betriebs- und Schmierstoffe

7.

Frontkraftheber

Einsatzbereiche:

1.

Verkehrssicherung

2.

Ausbildung

3.

Einzelschadbaumaufarbeitung

4.

Unfallverhütung

5.

Integrierte Aufarbeitung

6.

Vorliefertätigkeit zur anschließenden Harvesteraufarbeitung

7.

Wegeunterhaltung

Zu 1 Verkehrssicherung:

Der Gemeindeforst Morbach ist für die Verkehrssicherung an Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen, insgesamt 70 km klassifizierte Straßen zuständig, hinzu kommen viele weitere Kilometer Waldwege, die wegen der Ausweisung als Wanderwege ebenfalls erhöhten Kontrollaufwand erfordern. Aufgrund der immer weiter zunehmenden Waldschädigungen (Borkenkäfer, Eichenprachtkäfer, Dürreschäden, etc.), nimmt auch der Verkehrssicherungsaufwand immer mehr zu. An Bundesstraßen dürfen neuerdings Maßnahmen nur noch in der verkehrsarmen Zeit, an Wochenenden oder nachts durchgeführt werden. Dieser Umstand bedingt erheblichen zusätzlichen Organisationsaufwand.

Aktuell werden akute Maßnahmen mit Fremdunternehmern durchgeführt, wie dem unter Vertrag stehenden Rückeunternehmer. Dies führt häufig dazu, dass die regulären Arbeiten (Einschlag, Rückearbeiten, etc.) eingestellt werden müssen und ruhen, bis die ad hoc Maßnahme abgeschlossen ist. Hieraus folgt, dass die eigenen Forstwirte, die bei der regulären Arbeitsmaßnahme beschäftigt sind, einen anderen Arbeitsauftrag aufnehmen müssen. Dies verringert die Effizienz der Ausführung, erhöht die Kosten durch viele unnötige Wege sowie Umrüstzeiten und führt zu vielen angefangenen Arbeiten, die alle nicht zügig abgeschlossen werden oder am Ende gar unfertig zurückbleiben.

Zu 2. Ausbildung:

Im Rahmen der Ausbildung zum Ausbildungsberuf Forstwirt, welche wir auch in Kooperation mit Landesforsten durchführen, ist auch der Umgang mit forstwirtschaftlichen Maschinen wesentlicher Ausbildungsinhalt. Derzeit findet die Ausbildung, wenig intensiv, an den Fremdfirmenmaschinen der eingesetzten Unternehmer statt. Dies verursacht neben Kosten für Standzeiten auch versicherungsrechtliche Probleme. Auch hier wird die eigene Rückemaschine wichtige Dienste im Rahmen der Ausbildung leisten.

Zu 3. Einzelschadbaumaufarbeitung:

Während der Käfersaison wird regelmäßig so vorgegangen, dass alle verfügbaren Forstwirte die gefährdeten Waldbereiche begehen und frischbefallene Bäume suchen und markieren. Diese Bäume sollen möglichst kurzfristig gefällt, gerückt und abgefahren werden. Gelingt dies schnell, dämmt dies die Population stark ein. Beim Fremdunternehmereinsatz funktioniert dies nur bedingt, da meist nur eine Rückemaschine verfügbar ist, daher abgewägt werden muss, wo der Einsatz wichtiger ist. Eine eigene leistungsfähige Maschine, auf die man unmittelbar zugreifen kann, erhöht die Schlagkraft im Kampf gegen die Schädlinge.

Zu 4. Unfallverhütung:

Insbesondere bei Schadbäumen kommt es oft zu gefährlichen Situationen, bei denen der Baum mit einer Seilwinde gesichert werden muss, um ihn möglichst gefahrlos zu Boden zu bringen. Auch eine weniger gefährliche Situation kann die Notwenigkeit einer Seilunterstützung erfordern, immer dann, wenn ein gefällter Baum nicht zu Boden fällt, sondern im umstehenden Bäumen hängen bleibt. In diesem Fall ist die Fällarbeit zu unterbrechen und die Seilunterstützung anzufordern. Ist die Rückemaschine bei einem anderen Fälltrupp, so kommt es regemäßig zu Arbeitsunterbrechungen, bis die notwendige Maschine da ist. Teilweise muss die Arbeit dann an diesem Arbeitsort eingestellt und der Waldort abgesichert werden, bis eine Maschine verfügbar ist.

Zu 5. Integrierte Aufarbeitung:

In der Vergangenheit konnte ein Hieb, durch die eigenen Forstwirte häufig gehauen werden und anschließend wurde dieses Holz vom Rückeunternehmer gerückt. Durch die veränderten Bestandessituationen in den letzten Jahren, auf die wir besonders Rücksicht nehmen müssen (Naturverjüngung, Voranbau, Biotopbäume, etc.), wird es immer wichtiger, die Rückemaschine aktiv in die Rundholzaufarbeitung zu integrieren. Eine ständig verfügbare eigene Maschine erhöht auch hier die Effizienz und verringert den Organisationsaufwand im Vergleich zum Einsatz fremder Unternehmer.

Zu 6. Vorliefertätigkeit zur anschließenden Harvesteraufarbeitung:

Die Rückegassenabstände der Vergangenheit von zumeist 20 m, werden zunehmend durch die neuen Förderprogramme nicht mehr möglich sein. Es werden Abstände von 40 m etabliert, die nicht mehr vollständig in einem Arbeitsgang vollmechanisiert durch einen Harvester bearbeitet werden können. Auf diesen Flächen ist ein Vorliefern für die nicht in der Kranreichweite des Harvesters liegenden Bäume, durch eine Seilmaschine zwingend notwendig.

Zu 7. Wegeunterhaltung:

Der anzuschaffende Forstschlepper sollte so beschaffen sein, dass es möglich ist, durch Anbaugeräte an Front, Heck oder Kran einfache Wegeunterhaltungsarbeiten durchführen zu können. Direkt nach Abschluss nach größeren Hiebsmaßnahmen, können durch diese Unterhaltungsmaßnahmen an den beanspruchten Wegen, schnell und effektiv wieder ordnungsgemäße Zustände hergestellt werden.

Fazit:

Durch die eigene Maschine wird die Arbeit der Forstwirte und damit des ganzen Betriebes sicherer und effizienter. Der eigene Forstschlepper wird auch zu einer besseren Plan- und Steuerbarkeit der Betriebsabläufe führen. Dies wird zu Veränderungen im Unternehmereinsatz führen.

Die Sitzung wird für die Zeit von 19:20 bis 19:30 Uhr unterbrochen.

Beschluss:

Die Verwaltung ermittelt die notwendigen Kosten eines UVV Schleppers sowie eines Forstschleppers und stellt ein Leistungsverzeichnis zusammen.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja

2 Nein

0 Enthaltung

TOP 5: Bericht der Revierleitungen

Die Revierleiter Janik Messemer und Guido Haag stellen die Arbeiten der vergangenen Monate anhand einer Präsentation vor.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

TOP 6: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen liegen keine vor.

Die Anwesenden erhalten ohne Aussprache davon Kenntnis, dass ein Einleitungsgespräche zur Forsteinrichtung stattfinden soll. Im Rahmen einer Land- und Forstausschusssitzung wird ein Waldbegann durchgeführt und mit dem Forsteinrichter Klaus Remmy die Betriebsziele für die nächsten zehn Jahre besprochen und festgelegt. Ein Termin wird in Kürze mitgeteilt.