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Morbacher Rundschau
Ausgabe 25/2026
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschusses

über die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschusses

Datum:

Montag, 1. Juni 2026

Ort:

Forstbetriebshof

Dauer:

18:35 Uhr bis 20:25 Uhr

Öffentlicher Teil

TOP 1: Mitteilungen des Vorsitzenden

TOP 1.1: Rundholzkartell in 2. Instanz durch OLG RLP bestätigt

Sach- und Rechtslage:

Im Jahr 2020 erhob die Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH (ASG3), eine eigens gegründete Gesellschaft, welche die möglichen Ansprüche diverser Sägewerksgesellschaften bündelt klage, gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen des Bestehens eines Kartells zur Vermarktung von Rundholz in den Jahren 2006 bis 2018. Hintergrund ist die Landesgesetzliche Regelung zur Vermarktung von Rundholz aus den Kommunalwäldern über die Vermarktungswege von Landesforsten. Anschuldigung war, dass durch die Bündelung nahezu aller öffentlichen Holzmengen und der fehlenden Konkurrenz am Markt, zu hohe Preise für Rundholz gezahlt worden wären. Diesen Schaden bezifferte man für den genannten Zeitraum mit Verzinsung auf 120 Mio. € bis zum 08.05.2020. Davon entfielen zu dem Zeitpunkt auf den Gemeindeforst Morbach 904.612,09 € inkl. Verzinsung des Schadens.

Das Land Rheinland-Pfalz machte von der Möglichkeit Gebrauch, den Kommunen, für die das Land handelte, den „Streit zu verkünden“. Hierbei handelt es sich um die juristische Möglichkeit, im Falle einer Verurteilung zum Schadenersatz, den auf die jeweiligen Nutznießer entfallenden Schadenersatzanteil einfordern zu können. Die Streitverkündung erfolgte am 07.12.2021 an insgesamt 1.094 Kommunen im Land. Im Rahmen der Streitverkündung besteht die Möglichkeit, dass die Kommunen sich direkt am Verfahren beteiligen, d. h. an den Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Hierzu ist ein Antrag zu stellen, der unterstützt vom Gemeinde- und Städtebund (GStb) von der Gemeinde Morbach und der Stadt Ingelheim stellvertretend für alle betroffenen Kommunen im Land erfolgte.

Mit Urteil vom Oktober 2022 wies das Landgericht Mainz erstinstanzlich die Schadenersatzklage ab und begründete dies damit, dass die Vermarktung auf gesetzlichen Vorgaben beruhte und eine kartellbedingte Preisüberhöhung nicht plausibel dargelegt wurde. Gegen dieses Urteil legte die ASG3 GmbH als Klägerin Berufung beim OLG Koblenz ein.

Mit Urteil vom 19.02.2026 (Az.: U 1721/22 Kart) bestätigte das OLG Koblenz dem Grunde nach, das Vorliegen eines Rundholzkartells als unbestritten, bestritt jedoch die Schadenersatzansprüche der Höhe nach. Eine Revision beim BGH wurde zugelassen und wurde zwischenzeitlich vom Land Rheinland-Pfalz eingelegt. Im Folgeverfahren wird nun das Urteil des OLG Koblenz überprüft und die etwaige tatsächliche Schadenshöhe untersucht, an deren Richtigkeit ernstliche Zweifel bestehen.

TOP 1.2: Errichtung 5G Standard am Vodafonfunkmast Weiperath

Sach- und Rechtslage:

Der Betreiber des Mobilfunkmastes in Weiperath, die Vantage Towers AG, hat vertragsgemäß die beabsichtigte Bestückung des Funkmastes mit dem Standard 5G für den Anbieter Vodafone mitgeteilt. In diesem Zusammenhang wurde erfragt, ob es Einwände gibt. Mit Schreiben vom 20.03.2026 wurde dem Betreiber mitgeteilt, dass keine Einwände bestehen.

TOP 2: Die Zukunft der Fichte im Gemeindewald Morbach (Waldbegang)

Revierleiter Guido Haag leitet die Exkursion in die Abteilung 14 c in Hundheim und erläutert, wie die Österreicher mit dem Projekt Fichte Plus dem Klimawandel und Schädlingsbefall entgegnen wollen. Das Projekt "Fichte Plus" des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW) geht einen innovativen Weg: Wissenschaftler suchen in stark geschädigten Gebieten gezielt nach Überlebensbäumen – Fichten, die inmitten von Schadholzflächen vital geblieben sind. Von diesen besonders widerstandsfähigen Bäumen werden Reiser geerntet und veredelt sowie Saatgut gesammelt, um die genetischen Eigenschaften zu erhalten. Das Erbgut wird auf Trockenheitsresistenz untersucht. Ziel ist es, durch diese "Plus-Fichten" langfristig klimaangepasstes Saatgut zu gewinnen, das die österreichischen Wälder fit für den Klimawandel macht. Bisher wurden über 300 solcher Überlebensbäume identifiziert.

Die statistischen Daten aus den vergangenen Forsteinrichtungen zeigen die Entwicklung des Fichtenbestandes über die Jahre. Zwar ist davon auszugehen, dass die neue Forsteinrichtung einen leichten Rückgang der Gesamtfichtenzahl im Forstbetrieb dokumentieren wird, doch die erfreulich starke Naturverjüngung bei der Fichte wirkt diesem Trend entgegen und wird den Rückgang deutlich abfedern.

Guido Haag erläutert, dass die natürliche Verjüngung der Fichte eine wichtige Rolle bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel spielt. Bei der Naturverjüngung entstehen neue Fichtengenerationen aus dem Samen der Altbäume am Standort, ohne künstliche Pflanzung. Dieser Prozess bringt entscheidende Vorteile mit sich: Die Jungbäume stammen von lokal angepassten Mutterbäumen, die bereits bewiesen haben, dass sie mit den örtlichen Bedingungen zurechtkommen. Durch die natürliche Selektion setzen sich automatisch jene Individuen durch, die am besten an Trockenheit, Hitze oder andere klimatische Stressfaktoren angepasst sind. Zudem entsteht durch die Vielzahl verschiedener Mutterbäume eine größere genetische Vielfalt als bei Pflanzungen aus Baumschulen, was die Anpassungsfähigkeit des Bestandes erhöht. Naturverjüngung ist zudem kostengünstig und produziert Bäume mit oft besserer Wurzelentwicklung. Allerdings betont er, dass Naturverjüngung kein Allheilmittel sei – auf stark geschädigten Flächen oder bei ungünstigen Standortbedingungen kann eine gezielte Pflanzung mit klimafitten Herkünften oder Mischbaumarten notwendig sein. Die Kombination aus Naturverjüngung und gezielter Bewirtschaftung gilt als vielversprechender Ansatz für klimaresiliente Wälder.

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass sich unter der Fichtennaturverjüngung häufig auch andere Baumarten einfinden, die vom Halbschatten profitieren. Besonders Tanne, Buche und Bergahorn nutzen den Schutz der jungen Fichten und tragen so zur Entstehung klimastabiler Mischbestände bei.

Dabei ist der Einsatz eigener gut ausgebildeter Mitarbeiter bei der Selektion und Pflege von Naturverjüngungen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für zukunftsfähige Waldbestände. Die Auswahl der richtigen Bäume in einer Naturverjüngung erfordert fundiertes Fachwissen und Erfahrung: Mitarbeiter müssen vitale, gut gewachsene Exemplare erkennen, Mischbaumarten fördern und gleichzeitig ungünstige Entwicklungen frühzeitig korrigieren können. Gut geschultes Personal kann beurteilen, welche Jungbäume langfristig stabil sind, wo Konkurrenz reduziert werden muss und welche Pflegemaßnahmen zum optimalen Zeitpunkt durchgeführt werden sollten. Die Investition in qualifiziertes Personal zahlt sich langfristig durch gesunde und stabile Waldbestände aus, die den Herausforderungen des Klimawandels besser gewachsen sind.

Im Rahmen der Exkursion konnten auch Fragestellungen zum Thema angepasste Wildbestände und Gatterung erklärt werden. Insbesondere künstlich begründete Pflanzungen sind durch Wildverbiss stark gefährdet, während sich Naturverjüngungen häufig besser etablieren können.

TOP 3: Bericht der Revierleitungen

Revierleiter Janik Messemer berichtet zu folgenden Themen:

Die Frühjahrspflanzungen wurden überwiegend als Nachbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten zwei Freiflächenaufforstungen in Gattern, von denen eine im Rahmen einer Fördermaßnahme umgesetzt wurde.

In diesem Frühjahr wurden zwei Pflanzaktionen in Ortsbezirk Haag und Gonzerath erfolgreich durchgeführt.

Zum Schutz der auflaufenden Naturverjüngung wurden in den durchforsteten Eichenbeständen der letzten Saison Gatter mit Robinienpfählen errichtet.

Entlang der Strecke von Wederath nach Kommen wurde eine Verkehrssicherungsmaßnahme durchgeführt. Dabei wurden abgängige Buchen und Eichen entfernt.

Aufgrund der aktuell guten Holzpreise in der Fichte sowie der bislang vergleichsweise ruhigen Borkenkäfersituation wurde seit Jahresbeginn verstärkt Frischholz in den Fichtenbeständen eingeschlagen. Die Firma Metal Forest ist seit vergangener Woche gemeinsam mit der Firma Schuster in der motormanuellen HE um kleinere Käfernester aufzuarbeiten.

Im Zuge der Neuverpachtung des Jagdbogens Wenigerath, der von Arthur Schäfer und Nadine Schanbacher aus Schweich übernommen wurde, erfolgte eine Anpassung der Jagdgrenzen.

In diesem Zusammenhang wurden rund 80 Hektar Gemeindewald dem Jagdbogen MEL zugeordnet. Dieser wird seit dem 01.04. als gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Eigenregie bejagt.

Guido Haag und ich wurden von der Jagdgenossenschaft als Jagdausübungsberechtigte mit der Organisation des Jagdbogens beauftragt. Ziel ist es, überhöhte Wildbestände auf ein waldverträgliches Maß zu reduzieren, um eine naturgemäße Waldwirtschaft zu ermöglichen. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, wie Wald und Wild im Einklang bewirtschaftet werden können und welches Potenzial die natürliche Verjüngung unserer Wälder besitzt.

Beim Windpark Ranzenkopf sind die Rodungsarbeiten bereits seit dem Frühjahr abgeschlossen. Die Kampfmittelfreigabe wurde im vergangenen Monat erteilt, sodass im Laufe dieses Monats mit dem Wegebau sowie den erforderlichen Fräsarbeiten begonnen werden kann. Über die Sommermonate wird die Kabeltrasse hergestellt. Für September sind die Betonagearbeiten vorgesehen. Nach der erforderlichen Trocknungszeit über den Winter ist die Errichtung der Windenergieanlagen für Frühjahr/Sommer 2027 geplant.

Zusätzlich ist die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage im Bereich der Moosbruchschneise vorgesehen.