| Datum: | Dienstag, 2. Juni 2026 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 18:08 Uhr bis 18:40 Uhr |
TOP 3: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| 1. | Geldspende für die Restaurierung der Fahne in Hundheim | 2.000,00 € |
| 2. | Geldspende für den Spielplatz in Elzerath | 2.000,00 € |
| 3. | Geldspende für den Erste-Hilfe-Kurs, Kindergarten Weiperath | 95,00 € |
| 4. | Kostenübernahme Harzer Puppenbühne, Kindergarten Morbach | 450,00 € |
| 5. | Geldspende für den Spielplatz in Hundheim | 315,00 € |
| 6. | Kostenübernahme Harzer Puppenbühne, Kindergarten Weiperath | 450,00 € |
| 7. | Kostenübernahme Harzer Puppenbühne, Kindergarten Gonzerath | 450,00 € |
| 8. | Kostenübernahme Harzer Puppenbühne, Kindergarten Morscheid | 450,00 € |
| 9. | Geldspende für KIRFAM | 605,00 € |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Anfragen
Anfrage 1:
Ein Ausschussmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand zur Beschaffung der Containerlösung für das Feuerwehrhaus in Hoxel.
Antwort:
Der genaue Sachstand ist derzeit nicht bekannt. Die Verwaltung wird diesen ermitteln und entsprechend informieren.