- Öffentliche Sitzung -
| Zu Punkt 2: | Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags |
Sachverhalt:
Alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 05.05.2020 verpflichtet, die einmaligen Ausbaubeiträge abzuschaffen und durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu ersetzen. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Morbach (Finanzabteilung) stellen den Ortbeiräten die Vorgehensweise zur Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags in der Gemeinde Morbach vor. Durch die gesetzliche Neuregelung ist es notwendig, dass sogenannte Abrechnungseinheiten gebildet werden. Die Gemeindeverwaltung macht hierzu einen ortsbezirksbezogenen Vorschlag, der duch die Ortsbeiratsmitglieder beschlossen werden soll.
Beschluss:
Die definierte Abrechnungseinheit für den Ortsbezirk Wederath zur Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge wird beschlossen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 3: | Neugestaltung des Spielplatzes |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand zur Neugestaltung des Spielplatzes. Die vorliegende Kostenkalkulation beläuft sich auf insgesamt 14.383,68 EUR. Gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung Morbach soll ein LEADER-Förderantrag bei der LAG Hunsrück eingereicht werden. Im Falle einer Bewilligung, können 50% der Gesamtkosten über die Fördergelder gedeckt werden. Voraussetzung für die Einreichung des Fördermittelantrags ist, dass die Deckung der Eigenmittel gewährleistet ist.
Beschluss:
Der Ortsbeirat stimmt zu, dass die benötigten Eigenmittel zur Deckung der Fördersumme (brutto) aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 4: | Haushalt |
| Zu Punkt 4.1: | Prioritätenliste Investitionen 2024 |
Beschluss:
Als Investitionsmaßnahmen im Ortsbezirk Wederath werden für das Haushaltsjahr 2024 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
| 1. | Erwerb baufälliger Anwesen |
| 2. | Weiterer Ausbau des Gemeindehauses (Obergeschoss) |
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 4.2: | Prioritätenliste Unterhaltungsmaßnahmen 2024 |
Beschluss:
Als Unterhaltsmaßnahmen im Ortsbezirk Wederath werden für das Haushaltsjahr 2024 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
| 1. | Sanierung der Straße „Aufm Wildendrieschen“ |
| 2. | Sanierung des Gebäudes „Alte Mühle“ (Außenputz, Fenster und Dachrinne) |
| 3. | Unterhaltungsmaßnahmen am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus und an der ehemaligen Gefrieranlage (Erneuerung Treppenstufe, Reparatur Eingangstür, Reparatur Mauer am Brunnen und Überprüfung der elektrischen Anlagen) |
| 4. | Fußweg zum Festplatz; |
| Rutschfeste Neugestaltung der Holzabdeckung über dem Dantesbach. |
| Es ist zu prüfen, ob er mit Drahtbezug sicherer werden kann. |
| 5. | Ausbessern der Zufahrt zum Festplatz |
| 6. | Prüfung der Starkregensituation unbefestigter Weg Hochgerichtsheide aufgrund des Starkregenkonzepts |
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 4.3: | Verwendung von Budgetierungsmitteln |
Beschluss:
Aufgrund einer Überflutung der Grillhütte sind umfassende Sanierungsmaßnahmen zur Instandsetzung notwendig. Die Versicherungsleistung beläuft sich in diesem Fall auf 800 EUR. Aus dem Budget des Ortsbezirks werden weitere Mittel zur Wiederherstellung der Grillhütte bereitgestellt.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
| Zu Punkt 5: | Anfragen und Mitteilungen |
Frage:
Die Dorflinde ist ein Wahrzeichen im Ortsbezirk. Nach eigenen Beobachtungen ist der Baum in keinem guten Zustand. Kann dies von Fachleuten überprüft werden?
Antwort:
Der Vorsitzende hat zu diesem Thema bereits Rücksprache mit dem zuständigen Pastor gehalten, da die Linde auf Privatgelände (Kirche) steht. Dem Pastor ist die Bedeutung der Linde bewusst und lässt den Baum in regelmäßigen Abständen pflegen und prüfen.
Frage:
Es besteht Interesse an einer erneuten Waldbegehung. Kann dies organisiert werden?
Antwort:
Hierzu wird mit dem Gemeindeforst Kontakt aufgenommen.
Frage:
Aufgrund der jüngsten Erfahrungen einiger Einwohner, wird die Vorgehensweise bei der Holzversteigerung in Frage gestellt. Ist eine andere Vorgehensweise denkbar?
Antwort:
Bürgermeister Hackethal ist von der aktuellen Vorgehensweise überzeugt und spricht von einer aktuellen Überreaktion auf dem Brennholzmarkt. Dabei erwähnt er, dass er keine Gefahr für einen möglichen Brennholzmangel im Privatbereich sieht, da diesem bereits mit einigen Maßnahmen entgegengewirkt wird. So wird die Gemeinde Morbach neue Holzsegmente (z.B. Birke, Fichte) erschließen.
Frage:
Die Dorfstraße ist an einigen Stellen brüchig. Kann diese ausgebessert werden, bevor größere Schäden entstehen?
Antwort:
Bei der Dorfstraße handelt es sich um eine Kreisstraße, die in die Zuständigkeit des Landkreises fällt. Dieser priorisiert u.a. auch die Ausbaumaßnahmen. Da es derzeit einige Kreisstraßen in deutlich schlechterem Zustand gibt, macht der Bürgermeister wenig Hoffnung, auf eine schnelle Ausbesserung, sagt aber zu, die Situation an den Landkreis weiterzuleiten und prüfen zu lassen.