| Datum: | Dienstag, 6. Mai 2025 |
| Ort: | Bürgersaal Weiperath |
| Dauer: | 20:08 Uhr bis 21:40 Uhr |
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung
Es wird angefragt, ob eine Umstellung von einer Freileitung mit Dachständer auf Erdkabel durch den Netzbetreiber vorgenommen wird.
Antwort: Ja. Jedoch nicht im kompletten Ortsbezirk, die betroffenen Anwohner werden hierzu rechtzeitig von dem Netzbetreiber unterrichtet.
Weiterhin wird angefragt, ob noch eine Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau stattfinden wird.
Antwort: Eine entsprechende Bürgerversammlung ist geplant und der Termin wird in der Morbacher Rundschau bekannt gegeben.
Weiterhin wird angefragt, ob ein Dreck-Weg-Tag auch im Ortsbezirk Weiperath zukünftig stattfinden könnte.
Antwort: Es ist im Jahr 2026 ein Dreck-Weg-Tag in Weiperath vorgesehen.
Weiterhin wird angefragt, ob die Misteln an den gemeindeeigenen Obstbäumen entfernt werden.
Antwort: Die Pflege der Obstbäume obliegt dem Bauhof der Gemeinde Morbach.
TOP 2: Bildung des Senioren- und Behindertenbeirates; Vorschlag für ein Mitglied und Stellvertreter
Sach- und Rechtslage: Mit der Satzung der Gemeinde Morbach über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates vom 15.10.2012 hat der Gemeinderat Morbach den „Morbacher Senioren- und Behindertenbeirat“ geschaffen.
Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates werden auf die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates berufen. Die Amtszeit des vorangegangenen Gemeinderates hat am 30.06.2024 geendet. Somit ist auch der Senioren- und Behindertenbeirat neu zu wählen.
Gemäß § 5 Abs. 2 der o.g. Satzung werden die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der Ortsbeiräte vom Gemeinderat berufen.
Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Morbach, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und Behinderte mit körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX können vorgeschlagen werden.
Jeder Ortsbeirat kann ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied vorschlagen.
Beschluss:
Für den Senioren- und Behindertenbeirat werden dem Gemeinderat folgende Personen vorgeschlagen:
| Mitglied: | Dr. Heribert Petry |
| Stellvertreter: | Hans-Georg Stein |
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3: Bauantrag zur Umnutzung eines Bauernhauses im Außenbereich in ein Ferienhaus in Weiperath
Sach- und Rechtslage: Es liegt ein Bauantrag zur Umnutzung eines bäuerlichen Einfamilienhauses in ein Ferienhaus in Weiperath, Flur 7, Flurstück Nr. 327/1 vor.
Das Grundstück liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage (Außenbereich gem. § 35 BauGB). Bei dem Anwesen handelt es sich um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Hof. Geplant ist, das vorhandene Wohnhaus zukünftig an Feriengäste zu vermieten.
Da die äußere Gestalt des Anwesens im Wesentlichen gewahrt bleiben soll und die Umnutzung der zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient, kann das Vorhaben nach
§ 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zugelassen werden. Baulich sind keinerlei Eingriffe in die Bausubstanz geplant.
Beschluss:
Für die Umnutzung eines ehemaligen bäuerlichen Einfamilienhauses in ein Ferienhaus im Außenbereich (Gemarkung Weiperath, Flur 7, Flurstück Nr. 327/1) wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Bauantrag zur Umnutzung eines Stalls in eine Wohnung und Anbau einer Terrassenüberdachung im Außenbereich in Weiperath
Sach- und Rechtslage:
Es liegt ein Bauantrag zur Umnutzung eines ehemaligen Stalls in eine Wohnung sowie die Errichtung einer Terrasse mit Überdachung in Weiperath, Flur 7, Flurstück Nr. 327/1 vor.
Das Grundstück liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage (Außenbereich gem. § 35 BauGB). Bei dem Anwesen handelt es sich um einen ehemaligen landwirtschaftlichen Hof. Der ehemalige Stall wurde bereits von den Vorbesitzern zu Wohnzwecken ausgebaut und eine Terrasse mit Überdachung errichtet.
Da die äußere Gestalt des Anwesens im Wesentlichen gewahrt bleibt und die Umnutzung der zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient, kann das Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zugelassen werden.
Beschluss:
Für die Nutzungsänderung eines Stalls in eine Wohnung und den Anbau einer Terrassenüberdachung im Außenbereich (Gemarkung Weiperath, Flur 7, Flurstück Nr. 327/1) wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 5: Haushalt 2026
TOP 5.1: Prioritätenliste Investitionen
Beschluss:
Folgende Prioritäten für Investitionsmaßnahmen im Ortsbezirk Weiperath werden vorgeschlagen:
| 1. | Erweiterung und Ausbau Kindergarten in Einbeziehung der Errichtung einer behindertengerechten Toilette für den Bürgersaal |
| 2. | Planungsauftrag zur Erstellung/Fertigstellung des Baugebietes „Heberwiese“ |
| 3. | Zeitnahe Erschließung der Erweiterung des Baugebietes „Heberwiese“ |
| 4. | Bituminöser Ausbau des Radweges von Weiperath nach Gutenthal – unterhalb Flur 7, Nr. 253/2 „Ober Wilsborn“ im Zusammenhang mit Fördermöglichkeiten in dem bevorstehenden Radwegekonzeptes der Gemeinde Morbach |
| 5. | Innensanierung der Küche des Bürgersaals |
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 5.2: Prioritätenliste Unterhaltungsmaßnahmen
Beschluss:
Folgende Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen im Ortsbezirk Weiperath werden vorgeschlagen:
| 1. | Außengestaltung der Grillhütte |
| 2. | Anschaffung von 2 weiteren Hundetoiletten |
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 5.3: Verwendung von Budgetierungsmitteln
Beschluss:
Die verfügbaren Budgetierungsmittel werden wie folgt verwendet:
1. Sanierung der Wirtschaftswege anhand der Schadenslage
2. Wasserschutzmaßnahmen/Oberflächenentwässerung an der Walholzkirche
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 6: Stand der Planung der Sanierung/des Umbaus des Kindergartens Weiperath
Die Entwurfsplanung wird in Kürze im Bau- und Liegenschaftsausschuss beraten und es findet zusätzlich eine Ortsbegehung im Kindergarten Weiperath statt.
TOP 7: Schaffung einer Behindertentoilette im Bürgersaal
Beschluss:
Es wird eine Notwendigkeit in der Errichtung einer behindertengerechten Toilette im Bürgersaal Weiperath gesehen, diese hat hohe Priorität und die Verwaltung wird um zeitnahe Planung und Umsetzung im Rahmen der „Baumaßnahme Erweiterung und Generalsanierung des Kindergartens Weiperath“ gebeten.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 8: Außengestaltung der Grillhütte
Beschluss:
Es soll eine Sitzgarnitur für den Außenbereich an der Grillhütte angeschafft werden und die Pflasterarbeiten übernimmt der Bauhof Morbach.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 9: Planung und Erschließung von weiterem Bauland
Beschluss:
Der Ortsbeirat bittet noch in diesem Jahr (2025) die Verwaltung und den Bürgermeister in dem vorgesehenen Baugebiet „laut Flächennutzungsplan“ nun eine Bauland-Erschließungsplanung in die Wege zu leiten. Damit auch in naher Zukunft Baugrundstücke in Weiperath verfügbar sind.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 10: Anfragen und Mitteilungen
Es wird angefragt, ob eine Möglichkeit besteht die Bürger an ihre Reinigungspflicht des Gehweges und der Rinnsteine zu erinnern.
Antwort: Der Vorsitzende will den betroffenen Personenkreis persönlich ansprechen und an deren Pflichten erinnern. Zudem ist angedacht auch ein Aufruf in der Morbacher Rundschau zu veröffentlichen.
Weiterhin wird angefragt, ob die Bäume auf dem Friedhof Weiperath zurückgeschnitten werden können.
Antwort: Der Bauhof wird hierzu kontaktiert und erhält ggf. einen Auftrag.
Mitteilungen:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
| - | der Heimatverein Weiperath e. V. plant die Unebenheiten an der Pflasterfläche am „Eisenhammer“ zu beseitigen. |
| - | die Bestellung des Pizzaofens für die Grillhütte wird in Kürze erfolgen, zudem wurden die Dachdeckerarbeiten/Mauerarbeiten abgeschlossen und der Kamin wurde auch installiert. |
| - | in Kürze ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, Techniker der Bauverwaltung und Georg Steffen vereinbart wird um die Wasserschutzmaßnahmen/ Oberflächenentwässerung an der Walholzkirche besprechen zu können. |