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Morbacher Rundschau
Ausgabe 26/2026
Bekanntgaben + Informationen
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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates Morbach vom 09. Juni 2026

Am 9. Juni 2026 tagte der Gemeinderat Morbach unter Vorsitz von Bürgermeister Arianit Besiri im Sitzungssaal des Rathauses.

Die vollständige Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung ist online im Rats- und Bürgerinformationssystem unter:

https://morbach.gremien.info/meeting/510

einsehbar.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte abzuändern. Der Tagesordnungspunkt 6 „Strombilanzkreis und Eigenstromnutzung unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes“ wird als Tagesordnungspunkt 3.4 behandelt. Außerdem wird Tagesordnungspunkt 14 „Bebauungsplan MEL – Zentralbereich Teilgebiet 2, 1. Änderung: Beratung über den Vorentwurf“ als Tagesordnungspunkt 6 behandelt.

Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitglieds

Das Ratsmitglied Frau Dr. Tamara Müller hat mit Schreiben vom 18.05.2026 ihr Mandat als Mitglied des Gemeinderates Morbach niedergelegt. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 rückt Frau Beate Thacker als Ersatzperson für Frau Dr. Müller in den Gemeinderat nach. Frau Tacker hat die Wahl angenommen. Der Bürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Bürgermeister Besiri stellte dem Gemeinderat Herrn Feras Mouad vor, der seit kurzem als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Ärztehaus in Morbach tätig ist. Außerdem wurden die beiden Hospitanten aus dem Kosovo, Bardh Hakiu und Adhurim Murseli, vorgestellt, die derzeit im Rahmen einer von der Gemeinde Morbach und der cusanus trägergesellschaft trier ermöglichten Hospitation bei der ctt tätig sind.

Weiter wurde über den begonnenen Ausbau der K 100 in Gutenthal, den aktuellen Stand zum Batteriepark in der Energielandschaft sowie über die Möglichkeiten eines Strombilanzkreises und der Eigenstromnutzung unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes informiert. Hintergrund ist, dass die Gemeinde und die Gemeindewerke perspektivisch selbst erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen besser für eigene Liegenschaften und Einrichtungen nutzen möchten.

Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Nach dem Ausscheiden von Frau Dr. Müller waren Nachwahlen für verschiedene Ausschüsse erforderlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Der Gemeinderat wählt das Ratsmitglied Beate Thacker zum stellvertretenden Mitglied des Haupt- und Finanzausschuss.

Der Gemeinderat wählt das Ratsmitglied Beate Thacker zum stellvertretenden Mitglied des Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Gemeinderat wählt das Ratsmitglied Beate Thacker zum stellvertretenden Mitglied des Energie- und Umweltausschuss.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Beschluss der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte aller Ortsteile der Gemeinde Morbach

Für alle 19 Ortsbezirke der Gemeinde Morbach wurden Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte durch das Planungsbüro Reihsner/ Wittlich erstellt. Diese wurden nach Begehungen mit den jeweiligen Ortsvorstehern und Ortsvorsteherinnen, der Verwaltung und der Feuerwehr erstellt. Anschließend wurden diese in Bürgerversammlungen vorgestellt und ergänzt. Das Büro Reihsner stellte eine Zusammenfassung der Planungen im Gemeinderat vor und zeigte anhand einiger Beispiele in unterschiedlichen Ortsteilen Maßnahmenempfehlungen auf.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Hochwasser- und Starkregenkonzepten der 19 Ortsbezirke der Gemeinde Morbach zu.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Bebauungsplan MEL - Zentralbereich Teilgebiet 2, 1. Änderung: Beratung über den Vorentwurf

Mit der Änderung des Bebauungsplans für den Zentralbereich der Morbacher Energielandschaft soll das Nutzungsspektrum im Bereich der dortigen Bunker erweitert werden. Hintergrund ist, dass in Morbach derzeit nur noch wenige geeignete Flächen für kleinere Gewerbebetriebe, insbesondere Handwerksbetriebe, zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll der besondere Charakter der Energielandschaft als nachhaltiger Standort erhalten bleiben. Deshalb ist nicht die Ausweisung eines klassischen Gewerbegebiets vorgesehen, sondern eine Erweiterung des bestehenden Sondergebiets um Nutzungen, die in besonderer Weise Nachhaltigkeit repräsentieren. Ergänzend sollen auch weitere ökologische und gestalterische Vorgaben in den Bebauungsplan aufgenommen werden, etwa zur Dachbegrünung, Nutzung von Solarenergie, Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung und Beleuchtung.

Beschluss:

Dem vorliegenden Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange freigegeben.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

An- und Umbau Kindergarten Weiperath; Vorstellung Entwurfsplanung

Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes verließ das Ratsmitglied Michael Herlach aufgrund von Befangenheit nach § 22 GemO den Sitzungstisch und nahm im Zuschauerraum Platz. Er nahm weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Dem Gemeinderat wurde die Entwurfsplanung für den An- und Umbau des Kindergartens Weiperath vorgestellt. Auf Grundlage der bereits beschlossenen Vorentwurfsplanung wurde das Projekt weiter konkretisiert. Vorgesehen sind unter anderem ein eingeschossiger Anbau mit zusätzlichem Gruppenraum, weitere Funktions- und Differenzierungsräume, eine Neuordnung der Küchenbereiche sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, des Brandschutzes und der technischen Ausstattung. Darüber hinaus sind energetische Maßnahmen vorgesehen, darunter eine Wärmepumpe, eine Flächenheizung, dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und die Prüfung einer Photovoltaikanlage. Die aktuelle Kostenberechnung nach DIN 276 beläuft sich auf insgesamt 4.020.000,00 Euro. Mit dem Beschluss kann die Planung nun in die nächste Phase überführt und auch die Prüfung möglicher Förderprogramme fortgesetzt werden.

Beschluss:

Der vorgestellten Entwurfsplanung einschließlich der dazugehörigen Kostenberechnung nach DIN 276 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.020.000,00 € wird zugestimmt.

Auf Grundlage der vorgestellten Planung sind die weiteren Planungsschritte einzuleiten und die Genehmigungsplanung einschließlich der erforderlichen Bauantragsunterlagen zu erstellen. Darüber hinaus sind mögliche Förderprogramme zu prüfen und die erforderlichen Förderanträge vorzubereiten beziehungsweise einzureichen.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung, 1 Befangenheit gemäß § 22 GemO

Nach der Abstimmung nahm Herr Herlach wieder am Sitzungstisch Platz.

Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) an den Grundschulen in der Gemeinde Morbach sowie Festlegung von Elternbeiträgen für Betreuungsleistungen

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes an den Grundschulen in Morbach. Das Gesetz ist am 12.10.2021 in Kraft getreten. Die wichtigsten Rahmenbedingungen lauten:

Jedes Kind hat ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.

Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend mit Klassenstufe eins. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder bis Klassenstufe vier.

Der Umfang der Förderung beträgt an Werktagen acht Stunden täglich. Über diesen Zeitraum hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

Der Anspruch gilt auch in den Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen festgelegt werden. Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, hiervon Gebrauch zu machen.

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung ist freiwillig. Die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung in den betreuenden Grundschulen bleibt weiterhin kostenpflichtig.

Während die Bedarfsplanung beim Landkreis liegt, sind die Schulträger für die Organisation und Finanzierung der Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit zuständig. In Morbach kann der Rechtsanspruch in der Schulzeit grundsätzlich über die bestehenden Angebote abgedeckt werden. Die Betreuung in den Ferienzeiten stellt eine besondere Herausforderung dar, da hier hohe Planungsunsicherheiten bestehen und die Bedarfe sich von denen während der Schulzeit unterscheiden können. Die Ferienbetreuung wird an ausgewählten Standorten im Landkreis angeboten, darunter auch Morbach.

Beratungsbedarf bestand insbesondere bei der Staffelung der Elternbeiträge.

Der Schulträgerausschuss hatte empfohlen, den Elternbeitrag pauschal auf 40,00 Euro festzulegen. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion fand jedoch keine Mehrheit.

Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion:

8 Ja, 16 Nein, 0 Enthaltung

Anschließend fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeinderat Morbach stimmt dem Konzept zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ab dem 01.08.2026 zu.

Die Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung an den betreuenden Grundschulen in Morbach werden ab August 2026 wie folgt festgelegt:

Betreuung bis 15:00 Uhr: 40,00 € pro Monat

Betreuung bis 16:00 Uhr: 80,00 € pro Monat

Die Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung an der Ganztagsschule in Angebotsform in Morbach werden ab August 2026 wie folgt festgelegt:

Betreuung 12:00 bis 13:00 Uhr (Montag bis Donnerstag): 23,00 € pro Monat

Betreuung Freitagnachmittag bis 14:00 Uhr 8,00 € pro Monat

Betreuung Freitagnachmittag bis 16:00 Uhr 16,00 € pro Monat

Der maximale Betrag für die Nachmittagsbetreuung je Haushalt wird auf 80,00 € pro Monat festgelegt.

Die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung werden auf 100,00 € (halbtags) bzw. 160,00 € (ganztags) pro Woche festgelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes in enger Abstimmung mit dem Landkreis und den beteiligten Akteuren weiterzuführen und die Eltern entsprechend zu informieren. Außerdem wird vereinbart, nach den Osterferien 2027 eine Evaluierung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung

Vergabeverfahren; Freigabe des Leistungsverzeichnis zum Austausch der Abwasserpumpstation im Gewerbepark HuMos

Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurde der Austausch der Abwasserpumpstation im Gewerbepark HuMos beraten. Die bestehende Anlage ist verschlissen, weist erhebliche Korrosionsschäden auf und muss ausgetauscht werden, um einen Ausfall der Abwasserableitung im Bereich der Schleife Süd zu vermeiden. Da es sich um eine speziell eingebaute Fertigteilanlage handelt, ist nur ein baugleicher Ersatz möglich.

Beschluss:

Das vorliegende Leistungsverzeichnis mit der Kostenschätzung wird für die Ausschreibung freigegeben.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Vergabeverfahren; Leistungsverzeichnis Austausch der Eingangstüren aller Wasserhochbehälter gegen Türen aktueller Schutzklassen

Außerdem wurde der Austausch der Eingangstüren aller Wasserhochbehälter beraten. Hintergrund sind Hinweise des Gesundheitsamtes, wonach die Türen künftig den aktuellen Sicherheitsklassen entsprechen müssen, um den Schutz der Trinkwasseranlagen zu verbessern.

Beschluss:

Das vorliegende Leistungsverzeichnis wird zur Ausschreibung freigegeben.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Morbach

Der Gemeinderat befasste sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines weiteren Wohnhauses in Morbach in zweiter Reihe auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Morbach III – An der Bahnhofstraße, 1. Änderung“. Die geplante Wohnnutzung ist grundsätzlich zulässig. Erforderlich ist jedoch eine Befreiung von der festgesetzten Mindestgröße für Baugrundstücke, da sich diese bei einer zusätzlichen Bebauung rechnerisch geringfügig unterschreiten würde. Aus Sicht der Verwaltung ist die Nachverdichtung städtebaulich sinnvoll und entspricht den Zielen der Innenentwicklung.

Beschluss:

Für die Bauvoranfrage „Errichtung eines Wohnhauses“ in Morbach, Flur 26, Flurstück 182/1 mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach III - An der Bahnhofstraße, 1. Änderung, wird die Zustimmung gem. § 36a BauGB i.V.m. § 31 Abs. 3 BauGB vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Morbach erteilt.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Vorbereitende Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Antrag auf Landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land hat die Gemeinde Morbach im Rahmen eines landesplanerischen Verfahrens beteiligt. Hintergrund ist die geplante Entwicklung größerer Gewerbe- und Industrieflächen im Bereich Osann-Monzel / Platten. Das Projekt ist Teil der landesweiten Gewerbeflächenstrategie für Großansiedlungen. Die Gemeinde Morbach hatte Gelegenheit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.

Beschluss:

Die Gemeinde Morbach hat gegen die Planung keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltung

Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Wenigerath - Hinter den Zäunen: Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Nach Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnte der Satzungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Wenigerath – Hinter den Zäunen“ gefasst werden. Im Rahmen der Beteiligung ging aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahme ein. Von Seiten der Fachbehörden gab es im Wesentlichen redaktionelle Hinweise. Die Landwirtschaftskammer äußerte zwar grundsätzliche Bedenken, diese wurden jedoch im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen, da die Gemeinde die Planung weiterhin städtebaulich für sachgerecht hält.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entschieden.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Wenigerath - Hinter den Zäunen“ aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, einschließlich der zu berücksichtigenden Stellungnahmen, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Anfragen

Im Rahmen der Anfragen regte die FWM-Fraktion an, eine Nadelholzinitiative für Morbach und die Region auf den Weg zu bringen. Die CDU-Fraktion sprach sich ergänzend dafür aus, hierzu einen runden Tisch einzuberufen. Außerdem regte die CDU-Fraktion an, die SGD Nord hinsichtlich der Wasserrechte der Gemeinde anzufragen und das Thema in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln.

Nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Gemeinderat mit einer Ergänzung der Rahmenvereinbarung zum MVZ Morbach.

Die Sitzung endete um 22:07 Uhr.