K 100 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Gutenthal
Am 11. Mai wurde mit dem Ausbau der K 100 in der Ortsdurchfahrt Gutenthal begonnen. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich vom Ortseingang aus Richtung Weiperath bis zur Einmündung „Zum Wendehammer“.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Internetseite des Landesbetrieb Mobilität Trier. www.lbm.rlp/service/presse-aktuelles/detail/-K100
K 96 - Decksanierung Elzerath nach Heinzerath
Die Sanierungsarbeiten der K 96 von Elzerath nach Heinzerath haben am 15.06.2026 begonnen und sollen bis zum 26.06.2026 abgeschlossen sein.
Die Umleitungsstrecke verläuft über die K 95 und die K 80 von Merscheid zur K 96 bei Heinzerath sowie in Gegenrichtung entsprechend analog. Nähere Informationen sowie Details zur Umleitungsstrecke entnehmen Sie bitte dem Mobilitätsatlas RLP unter verkehr.rlp.de.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Internetseite des Landesbetrieb Mobilität Trier.
www.lbm.rlp.de/service/presse-aktuelles/detail/k-96-deckenerneuerung-zwischen-heinzerath-und-k-95-unter-vollsperrung
Übergangsregelung für Werbebanner und Werbeanlagen für Veranstaltungen
Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Morbach informiert darüber, dass die Regelungen für das Anbringen von Werbebannern, Spannbändern, Werbetafeln und sonstigen Werbeanlagen für Veranstaltungen derzeit überarbeitet werden.
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gemeinderates im September gilt ab sofort folgende Übergangsregelung:
Übergangsregelung für Veranstaltungswerbung Werbeanlagen für Veranstaltungen dürfen an maximal drei Standorten je Veranstaltung, zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, im Gemeindegebiet angebracht oder aufgestellt werden.
Hierzu zählen insbesondere Werbebanner, Spannbänder und Werbetafeln.
Vor dem Anbringen ist eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Morbach erforderlich.
Die Werbeanlagen dürfen den fließenden Verkehr nicht beeinträchtigen und keine Gefahr für Verkehrsteilnehmende oder Dritte darstellen.
Nach Ende der Veranstaltung sind die Werbeanlagen unverzüglich wieder zu entfernen.
Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Änderung der Sondernutzungssatzung vorbereitet. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat voraussichtlich in seiner Sitzung im September.
Alle Vereine, Veranstalter und sonstigen Verantwortlichen werden gebeten, sich vor dem Anbringen von Werbeanlagen rechtzeitig mit dem Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Morbach in Verbindung zu setzen.