am 13.06.2023
- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd. Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | Förderverein Kindergarten Hundheim e. V. | 400,00 € | Theateraufführungen der Harzer Puppenbühne im Kindergarten Hundheim |
| 2. | Förderverein Kindergarten Gonzerath e. V. | 400,00 € | Theateraufführungen der Harzer Puppenbühne im Kindergarten Gonzerath |
| 3. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron e. V. | 400,00 € | Theateraufführungen der Harzer Puppenbühne im Kindergarten Bischofsdhron |
| 4. | Clementine Terwey, Morbach | 100,00 € | Geldspende für die Seniorenarbeit |
| 5. | Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen | 1.000,00 € | Geldspende für die Kindergärten der Gemeinde Morbach |
| 6. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron e. V. | 96,64 € | Entdeckerset und Kinderferngläser für den Kindergarten Bischofsdhron |
| 7. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron e. V. | 32,50 € | Fachliteratur Naturführer für Kinder für den Kindergarten Bischofsdhron |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Verlängerung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages inkl. Sanierungskonzept Straßenbeleuchtung zu 100 % auf LED mit der Firma Westenergie AG, Trier
Sachverhalt:
Vertragsverlängerung
Der aktuelle Straßenbeleuchtungsvertrag „Licht & Service“ hat eine Vertragslaufzeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2025. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Ohne Kündigung verlängert sich die Laufzeit automatisch um drei Jahre.
Vertragsbestandteile sind der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage, Instandhaltung der Leuchtstellen, Instandhaltung des Straßenbeleuchtungsnetzes sowie der Ersatz von Schäden (Vandalismus). Eigentümer ist die Firma Westenergie AG. Bei Auslauf des Vertrages gehen die Leuchtstellen unentgeltlich an die Gemeinde über. Das Straßenbeleuchtungsnetz müsste zum Sachzeitwert erworben werden. Das aktuelle Entgelt für die Wartung pro Leuchtstelle beträgt 39,32 € (netto) im Jahr inkl. Vandalismusschäden.
Die Westenergie AG bietet nun eine Vertragsverlängerung in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter an (Zusatzvereinbarung).
Die Zusatzvereinbarung beinhaltet unter anderem:
Umstellung auf LED-Beleuchtung
Nach der RoHS-Richtlinie und Ökodesign-Richtlinie der EU gibt es ab Juli 2023 Handelsverbote für die T8-Röhre und ab 2027 für die HIT-Lampe. Westenergie empfiehlt daher die Umstellung der betroffenen Leuchten auf LED-Technik.
In der Gemeinde Morbach sind von mittlerweile 1.979 Leuchten noch 388 Leuchten auf energieeffiziente LED-Technik umzurüsten. Die Schätzkosten für eine Umrüstung betragen 550,00 Euro pro Leuchte, somit insgesamt rd. 213.400,00 Euro.
Für die Umstellung auf LED gewährt Westenergie einen Rabatt auf die jährliche Wartungspauschale von 6,48 Euro pro Leuchte. Ferner werden Strombezugskosten eingespart.
Westenergie bietet den Vertragspartnern ein Sanierungskonzept im Rahmen der ersten vier Jahre – bis 30.06.2027 – mit folgenden Wahlmöglichkeiten an:
| - Wahlmöglichkeit 1: | Die Investitionskosten der LED-Umrüstung werden als Finanzierung („innogizer“) über die Restlaufzeit des Vertrages umgelegt oder |
| - Wahlmöglichkeit 2: | können über Angebote abgerechnet werden. |
Die Firma Westenergie AG, Trier hat hierzu ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches in der Sitzung vorgestellt werden soll.
Beschluss:
Die Zustimmung zu vorliegender Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 01.01.2016 inkl. der Umstellung zu 100 % auf LED-Technik unter Auswahl der Wahlmöglichkeit 2 wird empfohlen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 4: Vergabeverfahren;
Zu Punkt 4.1: Auftragsvergabe zur Umrüstung von sechs Motorsirenen (E57) und Neuerrichtung einer elektrischen Sirene
Sachverhalt:
Der Auftrag zur Umrüstung von sechs Motorsirenen (E57) und Neuerrichtung einer elektrischen Sirene konnte zum Angebotspreis von 82.400,00 € (brutto) an die Fa. Sonnenburg Electronic AG, Lauterbachstraße 45, 84307 Eggenfelden am 23.05.2023 vergeben werden.
Zu Punkt 4.2: Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 2000; Freigabe Ausschreibung
Sachverhalt:
Ergänzend zu dem bestehenden Fahrzeugkonzept soll ein Tanklöschfahrzeug 2000 (TLF 2000) beschafft werden.
Aufgrund des erhöhten Wald- und Vegetationsbrandrisikos und der großen Industrieansiedlung mit einem erhöhten Risiko soll im Rahmen des Sonderförderprogrammes des Landes Rheinland-Pfalz ein TLF 2000 beschafft werden. Dieses Fahrzeug wird sowohl in der überörtlichen Hilfe des Landkreises Bernkastel-Wittlich, als auch im Konzept „Überregionale Hilfe“ des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzt werden.
Für das Fahrzeug wurden die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt. Die Sonderförderung des Landes Rheinland-Pfalz beträgt laut Mitteilung der ADD 111.000,00 €. Von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde eine Zuwendung von 40.000,00 € in Aussicht gestellt, welche jedoch noch durch den Kreisausschuss (KA) zu bewilligen ist. Die gesamte Zuwendung beträgt nach Zustimmung des KA somit 151.000,00 €.
Im Rahmen einer Markterkundung betragen die Anschaffungskosten für das TLF 2000 ca. 360.000,00 €. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine europaweite Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.
Beschluss:
Die Zustimmung der vorgestellten Planung zur Beschaffung des TLF 2000 sowie die Freigabe des vorliegenden Leistungsverzeichnisses für die europaweite Ausschreibung werden empfohlen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 5: Vergaben
Zu Punkt 5.1: Auftragsvergabe für die Planungsleistungen zur Neu- und Umgestaltung der Dauerausstellung im Hunsrücker Holzmuseum
Sachverhalt:
Seit der Eröffnung des Hunsrücker Holzmuseums im Oktober 2000 ist die Einrichtung mit annähernd 100 ehrenamtlichen Mitarbeitern zu einer fest etablierten Größe nicht nur in der Einheitsgemeinde Morbach avanciert. Zahlreiche Aktionen wie Workshops, Mitmachaktionen für Kinder, Lesungen, Märkte, Führungen, wechselnde Sonderausstellungen u.v.m. garantieren den Besuchern aus nah und fern stets neue Eindrücke. Die Konstante bildet jedoch die Dauerausstellung, die im Jahr 2000 mit wenigen Mitteln von den ehrenamtlichen Mitgliedern des damaligen Arbeitskreises konzipiert und eingerichtet worden ist und bis heute in ihren Grundzügen noch immer Bestand hat. Nach über 22 Jahren bedarf es nun einer zeitgemäßen Überarbeitung.
Die Gestaltungsmaßnahmen beziehen sich auf die Fläche der ehemaligen Scheune und des ehemaligen Stalls im Erdgeschoss. Derzeit befinden sich inhaltlich die Bereiche „Holzerfahrungsraum“ sowie „Verwandlung des Baumes“ in diesen Räumen. Zusätzlich ist die Überarbeitung des Raumes im OG (Haus Elsen) vorgesehen, der derzeit die Morbacher Holzschnitzkunst im Allgemeinen inhaltlich behandelt. Zukünftig soll hier stellvertretend für die Holzschnitzkunst das Werk des akademischen Künstlers Klaus Rothe anhand von Ausstellungsstücken, Entwürfen, Fotos und seiner Vita näher beleuchtet werden. Es ist vorgesehen, die Ausstellungsbereiche im Erdgeschoss so zu konzipieren, dass aktuelle Themen, wie Klimawandel und Waldumbau/Waldbewirtschaftung mit einbezogen werden ohne bisher bewährte Themenbereiche in Gänze zu vernachlässigen. Dabei soll Bewährtes moderner aufbereitet und überarbeitet werden. Dazu gehört z.B. das Feld der Dendrochronologie oder „Holz mit allen Sinnen erleben“. All diese Maßnahmen implizieren neben dem Einbau von neuen Elementen, auf das ein oder andere Ausstellungsobjekt aus dem Fundus des Museums zurückzugreifen und sofern möglich, damit stets den unmittelbaren Bezug zur Region herzustellen sowie die Unverwechselbarkeit des Museums zu garantieren. Die Einzigartigkeit und der hohe Identifizierungsgrad der ehrenamtlichen Mitarbeiter mit ihrer Einrichtung stehen bei allem Tun -so wie bisher- auch zukünftig im Vordergrund und folgen dabei dem Gründungsgedanken.
Beschluss:
Die Planungsleistungen zur Neu- und Umgestaltung der Dauerausstellung im Hunsrücker Holzmuseum in Weiperath werden an das Architektur- und Ingenieurbüro Van der Heyde + Eiden PartG mbB auf der Grundlage seines Angebots vom 15. Mai 2023 zu einem Bruttohonorar von 26.180,00 € vergeben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 5.2: Auftragsvergabe: Lieferung von zwei Notstromerzeuger
Sachverhalt:
Der Auftrag zur Lieferung von zwei Notstromerzeugern von sechs Motorsirenen konnte zum Angebotspreis von 108.639,86 € (brutto) an die Fa. Technische Handelsonderneming Kwakkel, Bergstraat 23, NL-7161 EE Neede, Niederlande am 01.06.2023 vergeben werden.
Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen
Sachverhalt:
Mitteilungen liegen keine vor. Anfragen werden durch den Vorsitzenden wie folgt beantwortet:
Frage: Wie ist der Sachstand zum Wertstoffhof?
Antwort: Die Beauftragung eines Notars zur Erstellung der entsprechenden Verträge erfolgt zur Zeit – auf eigenen Wunsch – durch den ART Trier.
Frage: Wie ist der Sachstand zum Radwegekonzept?
Antwort: Aktuell werden weiter Aktive für die jeweiligen Arbeitsgruppen gesucht.
Frage: Gibt es bereits einen Termin zur Klage B50 neu?
Antwort: Ein Termin liegt nicht vor.