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Morbacher Rundschau
Ausgabe 28/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbacham 09.05.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

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folgende Ausschusssitzungen - u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

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gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und des Bau- und Liegenschaftsausschuss am 03.05.2022

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Sitzung des Werkausschuss am 04.05.2022

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das rheinlandpfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität als Zuwendung für wasserrechtliche Maßnahmen die Renaturierung des Morbachs vom Gerberweg bis zur B327 den vorzeitigen Maßnahmebeginn sowie eine Zuweisung in Höhe von 457.600,- € beschieden hat.

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die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion einen Verpflichtungsbescheid vom 31.03.2022 zu Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Trinkwassernotversorgung nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) in Höhe von 40.000,- € für die Erneuerung einer Wasserleitung und rückwärtige Erschließung eines Ortsbezirks der Gemeindewerke Morbach erlassen hat.

Zu Punkt 3: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022

Sachverhalt:

Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist erforderlich, da sich weiterer Finanzbedarf bei den Gemeindewerken Morbach für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergeben hat, der in den ersten Nachtragswirtschaftsplänen dargestellt wird.

Beschluss:

Die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit den Nachtragswirtschaftsplänen wird beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Es fehlt: Tobias Schwarz

Zu Punkt 4: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke, Betriebszweig Wasserversorgung

Sachverhalt:

Die Erstellung eines Nachtragswirtschaftsplans für den Betriebszweig Wasserversorgung wurde erforderlich, da das Neubaugebiet Hundheim „Auf der Noh“ noch in diesem Jahr ausgeschrieben und in die Umsetzung gebracht werden soll. Eine Anpassung der Investitionsvolumen und Verpflichtungsermächtigungen für 2022 ist daher erforderlich, damit eine Ausschreibung des Baugebietes Hundheim, „Auf der Noh“ noch im Sommer 2022, mit anschließender Vergabe, erfolgen kann.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplans 2022 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2022 der Gemeindewerke, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Sachverhalt:

Die Erstellung eines Nachtragswirtschaftsplans für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung wurde erforderlich, da das Neubaugebiet Hundheim „Auf der Noh“ noch in diesem Jahr ausgeschrieben und in die Umsetzung gebracht werden soll. Eine Anpassung der Investitionsvolumen und Verpflichtungsermächtigungen für 2022 ist daher erforderlich, damit eine Ausschreibung des Baugebietes Hundheim, „Auf der Noh“ noch im Sommer 2022, mit anschließender Vergabe, erfolgen kann. Daneben wurde die im Dezember 2021 beschlossene Gebührenerhöhung auf 2,50 € pro cbm Abwasser in den Erfolgsplan übernommen.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplans 2022 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 6: Erschließung NBG Hundheim "Auf der Noh" mit Kanal, Wasser, Niederschlagswasser und Straße im Vorstufenausbau; Stoffpreisgleitklausel

Sachverhalt:

Nach Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit Nachtragswirtschaftsplänen der Gemeindewerke und deren Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, voraussichtlich Mitte Juni 2022 soll die Erschließung des Neubaugebietes Hundheim „Auf der Noh“ zügig ausgeschrieben werden, damit ein Baubeginn noch in diesem Jahr möglich ist. Um die Ausschreibung möglich zu machen, haben sowohl Bau- und Liegenschaftsausschuss, als auch der Werkausschuss am 15.03.2022 das Leistungsverzeichnis, welches auf der Entwurfsplanung die im Gemeinderat am 15.02.2022 vorgestellt wurde, fußt, dem Gemeinderat zum Beschluss empfohlen. Dem ist der Gemeinderat auch am 04.04.2022 gefolgt. Die Kostenberechnungen des Leistungsverzeichnisses vom 15.03.2022 basieren jedoch auf den Zahlen, die vor dem Ukraine Krieg zu erwarten waren.

Aufgrund der aktuellen Preissituation hat der Bund seinen Behörden die Ausschreibung, unter Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für bestimmte Güter, vorgeschrieben. Aufgrund der Vorgehensweise des Bundes und der Erwartung, dass die anbietenden Firmen das Risiko zu erwartender Preissteigerungen nicht mehr abschätzen können, wurde der Gemeinderat zur Stoffpreisgleitklausel bereits in seiner gemeinsamen Sitzung mit Bau- und Liegenschaftsausschuss und Werkausschuss am 25.04.2022 kurz informiert.

Da mit einer Bauzeit bis weit in das Jahr 2023 zu rechnen ist und die aktuelle Preisentwicklung am Markt die Kalkulation von Preisen für Betonrohre, Betonschächte, Straßeneinläufe, Kunststoffrohre, Gussrohre und Bitumen schwer möglich macht, wird dringend empfohlen, die Stoffpreisgleitklausel für die genannten Materialien bereits für diese Maßnahmen einzuführen und den Auftrag zur Erarbeitung des VHB-Formblattes 225 an das beauftragte Planungsbüro zu vergeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Stoffpreisgleitklausel für die Erschließung des Neubaugebietes Hundheim, „Auf der Noh“ zur Anwendung zu bringen. Sie soll für die Güter Betonrohre, Betonschächte, Straßeneinläufe, Kunststoffrohre, Gussrohre, Bitumen sowie Bodenaufbereitung angewendet werden. Der Auftrag zur Erarbeitung des VHB-Formblattes 225 und die spätere Abrechnung werden an das Ingenieurbüro Jakobs+Fuchs vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Nichtteilnahme: Manuel Blatt

Zu Punkt 7: Bebauungsplan "Morbach XI - In der Bremerwiese, 2. Änderung": Auswertung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Beratung über den Entwurf

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Morbach hat am 7.5.2018 beschlossen, im Ortsbezirk Morbach den Bebauungsplan „Morbach XI - In der Bremerwiese“ zu ändern. Durch die Änderung soll eine Modernisierung / Erweiterung der bestehenden Lebensmittelmärkte ermöglicht werden. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan an die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes angepasst und die Sortimente auf nahversorgungsrelevante Sortimente begrenzt werden.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

Auf der Grundlage der Auswertung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der endgültige Bebauungsplanentwurf erstellt, für den nach Zustimmung der zuständigen Gremien die förmliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Entwurf ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entschieden.

Dem vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Morbach - zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 8: Bebauungsplan "Wenigerath - An der Rapperather Anwand, 1. Änderung": Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung.

Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wenigerath - An der Rapperather Anwand einschließlich der gestalterischen Festsetzungen nach der Landesbauordnung wird als Satzung beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

Sonderinteresse: Thomas Jakobs

Zu Punkt 9: Anfragen

Anfrage der Fraktion FWM vom 22.04.2022 zum Bauzeitenplan der Umbauarbeiten der Grundschule Blandine Merten in Morscheid

Anfrage:

Ist es nach derzeitigem Sanierungsfortschritt realistisch, dass wie vorgesehen, die Schüler+innen den Unterricht ab dem Schuljahr 2022/2023 in der neu sanierten Grundschule „Blandine Merten“, Morscheid, aufnehmen werden?

Antwort:

Der Bauablaufplan für die zeitliche Durchführung der einzelnen Bauleistungen für die Baumaßnahme wird kontinuierlich fortgeschrieben. Nach dem aktuellen Bauzeitenplan vom 02.05.2022 wäre die Wiederaufnahme des Unterrichtes ab dem Schuljahr 2022/2023 theoretisch möglich. Die Ausführung der Außenanstricharbeiten der Turnhalle wird noch über die Sommerferien 2022 hinaus andauern, was allerdings nicht zur Beeinträchtigung des Unterrichtes führen wird.

Bis zum Schulbeginn des Schuljahres 2022/2023 am 05.09.2022 sind noch rd. 4 Monate Zeit um die ausstehenden Arbeiten abzuschließen.

Allerdings hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die zeitliche Taktung des Bauablaufes stark abhängig von den ausführenden Handwerksunternehmen (Fachkräftemangel, Krankheitsfälle, etc.) sowie Lieferengpässen bei der Materialbeschaffung ist.

Ferner steht noch die Beschaffung der Möblierung aus. Das Vergabeverfahren erfolgt im Monat Mai. Es ist mit Lieferfristen von bis zu 3 Monaten zu rechnen.

Aufgrund dieser Unwägbarkeiten und der aktuellen Situation im Bausektor ist es vernünftig den Umzug in die sanierte Grundschule Blandine-Merten in Morscheid-Riedenburg eher in die Herbstferien zu verlegen. Die Herbstferien 2022 beginnen am 17. Oktober 2022 und enden am 01. November 2022, so dass die Schüler den Unterricht ab dem 02. November 2022 in der neu sanierten Grundschule aufnehmen können.

Die kommissarische Schulleitung und der Elternbeirat wünschen möglichst einen Umzug in den Sommerferien.

Eine finale Entscheidung wird in Abstimmung mit der Schulleitung und dem Elternbeirat entsprechend dem Baufortschritt in den nächsten zwei Monaten erfolgen.

Finanzierung:

Nach der aktuellen Kostenübersicht vom 02.05.2022 belaufen sich die voraussichtlichen Kosten (Kostenprognose) auf rd. 2.145.000 Euro und liegen somit 112.000 Euro unter dem Ansatz laut Kostenberechnung von 2.257.000 Euro.

Förderung Investitionsprogramm Ganztagsschule Bund

Der Bundestag hat am 16.12.2021 mit Zustimmung des Bundesrates vom 17.12.2021 eine Gesetzesinitiative der Bundesländer zur Verlängerung der Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsgrundschulen um ein Jahr bis Ende 2022 beschlossen. Das Gesetz ist am 31.12.2021 in Kraft treten.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit VV vom 06.02.2022 ebenfalls die Laufzeit auf den 31.12.2022 verlängert.

Dadurch wird es der Gemeinde Morbach ermöglicht über den 31.12.2021 hinaus weitere verausgabte Mittel im Zusammenhang mit dem Umbau der Grundschule Blandine Merten Morscheid als Zuschuss beim Bund abzurufen.

Mit dem ersten Mittelabruf vom 15.11.2021 wurden von den bewilligten Mitteln von 1.213.350,00 Euro zunächst 655.000,00 Euro abgerufen. Der Restbetrag von 558.350,00 Euro drohte durch Ablauf des Bewilligungszeitraumes 31.12.2021 zu verfallen. Nun kann auch der Restbetrag als Mittelabruf bis 15.11.2022 geltend gemacht werden.