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Morbacher Rundschau
Ausgabe 28/2023
Bekanntgaben + Informationen
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U N T E R R I C H TU N G über die Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsausschusses der GEMEINDE MORBACH am 03.07.2023

am 03.07.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Vorstellung Baumpatenschaften Heimatbaum

Sachverhalt:

Der Gemeindeforst Morbach ist verpflichtet sogenannte Habitatbäume zu schützen, zu markieren und alle 5 Jahre zu kontrollieren/dokumentieren wie sich der Zustand entwickelt hat. Diese Habitatbäume sind Bäume mit besonderen Merkmalen, wie Baumhöhlen, besonderem Wuchs oder besonderen Bewohnern. Mit der Suche, der Markierung, Registrierung und späteren Kontrolle sind Personal sowie Sachkosten verbunden, denen keine zusätzlichen Einnahmen entgegenstehen.

Aus diesem Grund wurde die Idee geboren, diese besonderen Habitatbäume, die erhalten werden müssen für Baumpatenschaften auszuloben und auf Spendenbasis interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich am Natur-, Wald- und Artenschutz zu beteiligen. Auch eignet sich eine solche Patenschaft hervorragend als Geschenk für Mitmenschen, die bereits alles haben, aber naturverbunden sind.

Die damalige Recherche ergab, dass es zwar schon ähnliche Projekte gibt, jedoch nicht im näheren Umfeld. Hier wurden ähnliche Projekte in Österreich, der Schweiz und dem Saarland gefunden. Der Forst- und Landwirtschaftsausschuss war schnell von der Idee überzeugt und es wurde ein Logo sowie Patenschaftsurkunden in Auftrag gegeben. Daneben wurde ein Internetauftritt erstellt im Rahmen der Gemeinde Morbach-Seite und ein erster Katalog mit Patenbäumen unterschiedlicher Preisklassen erstellt.

Im Rahmen der Patenschaft garantiert der Gemeindeforst Morbach, sich 20 Jahre um den Erhalt des Baumes zu kümmern und nur unter wenigen Bedingungen einzugreifen.

Nach der Vorstellung im Gemeinderat soll die Vermarktung offiziell starten.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

Zu Punkt 3: Aufteilung des Forstrevieres Morbach in zwei Forstreviere

Sachverhalt:

Das aktuelle Forstrevier Morbach umfasst ca. 3.000 ha Gemeindewald. Der aktuelle Stellenplan sieht die Beförsterung durch einen Revierleiter mit einem Stellenanteil von 1,0 und einer stellvertretenden Revierleitung mit 0,5 Stellen vor. Die stellvertretende Revierleitung ist seit dem 01.01.2023 vakant.

Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an die Waldbesitzenden in Bezug auf Dokumentation, Planung und Bezuschussung sowie der Borkenkäfersituation und den Erfahrungen in der Vergangenheit mit der hälftigen Stellvertretung, sollten zwei volle Kräfte für die Revierleitung des Gemeindeforstes Morbach eingesetzt werden.

Für den staatlichen Revierdienst, welcher der kommunale Revierbeamte leistet, erhält der Eigenbetrieb Gemeindeforst eine Kostenerstattung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz. Diese Revierdienstkostenerstattung wird für jedes Forstrevier in kommunaler Beförsterung gewährt, jedoch nicht für etwaige Stellvertreter. Landesforsten hat seine eigenen Forstreviere in Größenordnungen von ca. 1.500 ha je Revier eingeteilt und entsprechend mit Personal besetzt. Aus diesem Grund sollte auch das Forstrevier Morbach in zwei Einheiten von jeweils ca. 1.500 ha aufgeteilt werden. Nach der Aufteilung ist der Eigenbetrieb berechtigt, eine Revierdienstkostenerstattung für jedes einzelne Forstrevier zu beantragen.

Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Schäfer vom GStB und dem Forstamt Idarwald, Herrn Schneberger, obliegt die Aufteilung des Forstrevieres Morbach allein der Gemeinde Morbach. Eine Anhörung oder Beteiligung Dritter ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, das aktuelle Forstrevier Morbach in zwei neu zu bildende Forstreviere Morbach-West mit den Ortsbezirken Morbach, Gutenthal, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wolzburg, Weiperath, Odert, Hunolstein, Haag, Merscheid und Morbach-Ost mit den Ortsbezirken Hinzerath, Wederath, Hundheim, Bischofsdhron, Wenigerath, Gonzerath, Heinzerath, Elzerath, Rapperath aufzuteilen und dem Forstamt Idarwald bekannt zu machen:

Weiter soll der Stellenplan der Gemeinde Morbach und des Gemeindeforstes Morbach angepasst werden. Die 0,5 Stelle stellvertretende Revierleitung soll aufgehoben und eine Stelle von 1,0 Revierleitung geschaffen werden. Etwaige Anpassungen sollen bereits mit dem Nachtragsstellenplan 2023 erfolgen. Die Ausschreibung der neuen Revierleitung und die damit verbundenen Mittel werden freigegeben. Die Finanzierung der Personalmehraufwendungen für 2023 erfolgt über die zusätzliche Revier-dienstkostenerstattung. Für den Fall dass weitere Mehrkosten über die geplanten Personalkosten entstehen, werden Mehreinnahmen aus Kalamitätsholzverkauf herangezogen.

Beschluss:

Dem Gemeinderat wird empfohlen, das aktuelle Forstrevier Morbach in zwei neu zu bildende Forstreviere Morbach-West und Morbach-Ost wie folgt aufzuteilen und dem Forstamt Idarwald bekannt zu machen:

Morbach-West

Morbach-Ost

Morbach

Hinzerath

Gutenthal

Wederath

Hoxel

Hundheim

Morscheid-Riedenburg

Bischofsdhron

Wolzburg

Wenigerath

Weiperath

Gonzerath

Odert

Heinzerath

Hunolstein

Elzerath

Haag

Rapperath

Merscheid

Weiter sollte der Stellenplan der Gemeinde Morbach und des Gemeindeforstes Morbach angepasst werden. Die 0,5 Stelle stellvertretende Revierleitung sollte aufgehoben, um eine Stelle von 1,0 Revierleitung neu zu schaffen. Die Anpassungen sollten mit dem Nachtragsstellenplan 2023 erfolgen. Die Ausschreibung der neuen Revierleitung und die damit verbundenen Mittel sollten werden freigegeben werden. Die Finanzierung für 2023 kann über Mehreinnahmen aus Kalamitätsholzverkauf erfolgen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Vereinbarung über die dauerhafte Ausbildung von Forstwirten für Landesforsten

Sachverhalt:

Ende des Jahres 2022 kam die Landesforstverwaltung auf den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach zu und fragte nach, ob es möglich wäre, dass Landesforsten Forstwirtauszubildende vollständig durch den Gemeindeforst Morbach ausbilden lassen könnte. Grund für die Idee sei, dass Landesforsten die eigenen Ausbildungsstandorte an Stützpunkten zusammengezogen habe und in den vergangenen Jahren bereits gute Auszubildende, wegen etwaiger Probleme zum Ausbildungsort zu gelangen, einen anderen Ausbildungsbetrieb oder gar einen anderen Ausbildungsberuf gewählt hätten.

Diese Fragestellung wurde intern diskutiert und das Ansinnen als sinnvoll angesehen, wenn die Kooperation auf Dauer angelegt ist und der Gemeindeforst Morbach bei der Bewerberauswahl mitwirken darf. In weiteren Gesprächen wurden diverse Rahmenbedingungen besprochen, wonach Landesforsten für Entgelt, Kleidung u.a. aufkommt. Zusätzlich wird ein Ausbildungsbetriebsentgelt pro Jahr für jeden Auszubildenden gezahlt, mit dem jedoch alle betriebsinternen Kosten zu decken sind. Der hierfür zu zahlende Betrag wird aktuell neu berechnet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Sollte die Vereinbarung mit Landesforsten zustande kommen, sind Umstrukturierungen im Bereich Ausbildung erforderlich und ggf. ist ein eigenes Ausbildungsfahrzeug anzuschaffen, um die erhöhte Anzahl an Auszubildenden zum Einsatzort bringen zu können. Die entstehenden Kosten sollten sich durch die jährliche Ausbildungsbetriebsvergütung refinanzieren lassen.

Die Verhandlungen mit Landesforsten werden weitergeführt.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

Zu Punkt 5: Vergabeverfahren

Zu Punkt 5.1: Auftragsvergabe Revierleiterfahrzeug Gemeindeforst Morbach

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Lieferung des Revierleiterfahrzeuges für den Gemeindeforst Morbach konnte zum Angebotspreis von 25.746,01 € (30.637,75 € brutto) an die Autohaus Lofi GmbH & Co. KG, Idar-Oberstein am 02.05.2023 vergeben werden. In diesem Preis enthalten ist ein Sorgenfreipaket für 72 Monate bis 70.000 km im Wert von 2.410,00 € brutto enthalten, welches aus vorhandenen Unterhaltungsmitteln aufzubringen ist.

Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen werden keine gestellt.

Die Anwesenden erhalten ohne Aussprache davon Kenntnis, dass der Gemeindeforst Morbach insgesamt 2.960 Raummeter Brennholz an 6 Versteigerungsterminen an 242 verschiedene Haushalte in der Gemeinde Morbach abgegeben hat. Damit wurde die gegeben Zusage eingehalten. Sollten noch Bedarfe angemeldet werden, wird wie zugesagt, Borkenkäferholz zum Birkenholzpreis abgegeben.