- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
die Erschließung des Neubaugebiets planmäßig verläuft.
die Planungen des Glasfaserausbaus fertig gestellt sind. Die Firma Araz wird die Arbeiten voraussichtlich im Spätsommer/Herbst diesen Jahres ausführen.
der Seniorentag am 16.07.2023 stattfindet.
der Ortsbezirk seit zwei Monaten einen Gemeindehelfer hat. Der Gemeindehelfer erledigt verschiedene Arbeiten im Ort, wie z. B. Pflanzkübel Streichen und Bepflanzen, das Aufstellen der Ruhebank, Arbeiten am Bolzplatz, Instandhaltung des Sandariums.
Zu Punkt 3: Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags
Sachverhalt:
Alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 05.05.2020 verpflichtet, die einmaligen Ausbaubeiträge abzuschaffen und durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu ersetzen. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Morbach (Finanzabteilung) stellen den Ortsbeiräten die Vorgehensweise zur Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags in der Gemeinde Morbach vor. Durch die gesetzliche Neuregelung ist es notwendig, dass sogenannte Abrechnungseinheiten gebildet werden. Die Gemeindeverwaltung macht hierzu einen ortsbezirksbezogenen Vorschlag, der durch die Ortsbeiratsmitglieder beschlossen werden soll.
Beschluss:
Die im Anhang definierte Abrechnungseinheit für den Ortsbezirk Hundheim zur Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge wird beschlossen.
Ergänzung:
Die Gewichtung der Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit erfolgt nach den beitragsrechtlichen Vorgaben und setzt eine parzellengenaue Abrechnung voraus.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 3 |
Zu Punkt 4: Bebauungsplan "Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1, 2. Änderung": Auswertung der Behörden- u. Öffentlichkeitsbeteiligung und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Morbach hat am 15.2.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Hundheim den Bebauungsplan „Hundheim II – Auf der Noh, 1. Änderung“ für die derzeit noch nicht erschlossenen Flächen des Bebauungsplangebietes zu ändern, um eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke zu ermöglichen (insbesondere durch Anhebung der Geschossigkeit von einer eingeschossigen auf eine zweigeschossige Bebauung und einer entsprechenden Erhöhung der zulässigen Traufhöhen).
Darüber hinaus wurden in der Planzeichnung die Baugrenzen im rückwärtigen Bereich begradigt und damit etwas mehr Spielraum für die Stellung der Gebäude ermöglicht.
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussempfehlungen zur Abwägung und zum Umgang mit den Anregungen bei der Bebauungsplanung. Nach Prüfung der Stellungnahmen durch die gemeindlichen Gremien kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Die Planunterlagen des Entwurfes, wie sie der Beteiligung zu Grunde lagen, sind zur Information als Anlagen über PVRat nochmals abrufbar.
Beschluss:
Über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge entschieden.
Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hundheim II – Auf der Noh, Teilgebiet 1 einschließlich der gestalterischen Festsetzungen nach der Landesbauordnung wird unter Berücksichtigung der Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung als Satzung beschlossen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Zu Punkt 5: Änderung der Nutzungsbedingungen für das Gemeindehaus
Beschluss:
Der festinstallierte Fernseher im großen Saal des Gemeindehauses wird den Vereinen kostenlos zu vereins- und trainingszwecken zur Verfügung gestellt.
Die Nutzungsgebühr bei gebührenpflichtigen Vermietungen beträgt 20,00 Euro je Veranstaltung.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |