| Datum: | Donnerstag, 25. Juni 2026 |
| Ort: | Gemeindehaus Rapperath |
| Dauer: | 19:05 Uhr bis 21:00 Uhr |
Öffentlicher Teil
TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
| • | aufgrund der letzten Einwohnerfragestunde und der daraus folgenden Thematik der Geschwindigkeitsmessanlage K80 eine Ortsbegehung mit mehreren Beteiligten stattgefunden hat. Hierdrüber hatte der Vorsitzende keine Kenntnis. |
| • | der Glasfaserausbau in Rapperath bisher problemlos voranschreitet. |
| • | eine Veranstaltung zum Thema „Starkregenkonzept“ im Ortsbezirk stattgefunden hat. Die Ergebnisse des Konzepts können auf der Internetseite der Gemeinde Morbach eingesehen werden. Weitere Umsetzungen der aufgeführten Maßnahmen können erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. |
| • | die Zaunanlage am Spielplatz fertigstellt wurde. |
| • | ein Handlauf an der Rampe zum Gemeindehaus angebracht wurde. (Kosten 207,77 €) |
| • | das große Regal im Gemeindehaus aufgebaut wurde. |
| • | die Wildschäden am Sportplatz mittlerweile schon zum zweiten Mal instandgesetzt wurden. Den Auftrag zur Wiederherstellung der Parkplatzflächen ist an die Firma Meter zum Angebotspreis von 7.068,60 € Brutto erteilt wurde. |
| • | die Beleuchtung an der Grillhütte und Strahler am Sportlehrheim erneuert wurden. Die Kosten wurden von der Rapperather Dorfgemeinschaft übernommen. |
| • | der Weiher wurde ausgebaggert bzw. von Schilf befreit. |
| • | die Straße „Am Nauberg“ wurde im Rahmen der Straßenunterhaltung mit einer neuen Teerdecke versehen. |
| • | die Zufahrtsstraße zur Mariensäule instandgesetzt wurde. |
| • | der ehemalige Ortsvorsteher Egon Schabbach die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz erhalten hat. |
| • | die Jugendeinrichtung Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe Palais e. V. sich mehr in die Dorfgemeinschaft integrieren möchte. |
| • | es Bestrebungen mehrerer Stellen gibt, ein „Dhrontalkesselchen“ in Anlehnung an das „Balkankesselchen“ zu gründen. |
| • | der Radweg über die Hammerbrücke wiederhergestellt werden soll, inklusive einer Überquerungshilfe. |
| • | in naher Zukunft eine Erweiterung der Baumgräber auf dem Friedhof erstellt werden soll. |
TOP 3: Haushalt 2027
TOP 3.1: Prioritätenliste Investitionen 2027
Für die Investitionsmaßnahmen für den Ortsbezirk Rapperath werden folgende Prioritäten vorgeschlagen:
| • | Erweiterung Straßenbeleuchtung „Zum Schulgarten“ |
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.2: Prioritätenliste Unterhaltung 2027
Für die Unterhaltungsmaßnahmen für den Ortsbezirk Rapperath werden folgende Prioritäten vorgeschlagen:
| • | Sanierung der Dacheindeckung des Gemeindehauses in „PREFA“ Kleinformat aus Aluminium. Weiterhin sollen entsprechende Vorrichtungen für eine Solaranlage berücksichtigt werden, um hier zukunftssicher aufgestellt zu sein. (Thema Heizung, Wärmepumpe etc.) |
| • | Sanierung der Friedhofsmauer |
| • | Sanierung des Geländer an der Dhronbach aufgrund Sicherheitsmängel |
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.3: Verwendung von Budgetierungsmitteln 2027
Die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 sollen bereitgestellt werden. Der Ortsbeirat beschließt folgende Maßnahmen:
| • | Erweiterung des WLAN-Netzes im Jugendraum |
| • | Sanierung der Friedhofsmauer |
| • | Überprüfung und Nachjustierung der Fenster im Gemeindehaus |
| • | Durchführung von Mulcharbeiten und der Rückschnitt der Hecken/Sträuchern am Wegesrand im Ortsbezirk besonders Bauplätze, Mariensäule etc. |
| • | Reinigung der Bestuhlung im Gemeindehaus |
| • | Sanierung der Wildschäden besonders am Sportplatz |
| • | Vereinbarung eins jährlichen Wartungsvertrags für den Turbo-Lifter im Gemeindehaus |
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Bauantrag zur Errichtung einer Garage in Rapperath
Sach- und Rechtslage: Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Garage zu Unterbringung von zwei Wohnwägen in Rapperath, Flur 10, Flurstück 1/13 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rapperath II - Am Boernchen“ und der Standort der Garage liegt außerhalb der Baugrenze im hinteren Grundstücksbereich. Der Bebauungsplan weist diese Fläche als Dorfgebiet (bebaubare Mischbaufläche) aus.
Die geplante Garage mit Pultdach hat eine Fläche von rund 9 x 8 m (mit Dachüberstand) und eine mittlere Wandhöhe von rund 3,8 m. Die Zufahrt soll über die Straße „Leisberg“ erfolgen.
Für die beantragte Garage außerhalb der Baugrenze ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Da der Bebauungsplan die Fläche als Baufläche (Dorfgebiet) ausweist und es sich bei der Garage um eine Nebenanlage handelt, ist die abweichende Bebauung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss: Für das Bauvorhaben „Errichtung einer Garage“ in Rapperath, Flur 10, Flurstück 1/13 wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 5: Anfragen
Frage: Wie kann das Einblasen der Glasfaser beantragt werden? Gibt es für den Glasfaserausbau eine festgelegte Reihenfolge, nach der die einzelnen Anschlüsse abgearbeitet werden, oder erfolgt die Umsetzung nach einem anderen Verfahren?
Antwort: Das Einblasen der Glasfaser erfolgt durch Subunternehmer nach deren ausgewählten Planung. Eine feste Reihenfolge der Anschlüsse besteht wohl nicht.