- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags
Sachverhalt:
Alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 05.05.2020 verpflichtet, die einmaligen Ausbaubeiträge abzuschaffen und durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu ersetzen. Markus Herrmann, Mitarbeiter der Finanzabteilung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, stellt den Ortsbeiräten die Vorgehensweise zur Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags in der Gemeinde Morbach vor. Durch die gesetzliche Neuregelung ist es notwendig, dass sogenannte Abrechnungseinheiten gebildet werden. Die Gemeindeverwaltung macht hierzu einen ortsbezirksbezogenen Vorschlag, der durch den Ortsbeirat beschlossen werden soll.
Beschluss:
Die definierte und vorgestellte Abrechnungseinheit für den Ortsbezirk Morbach zur Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge wird beschlossen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
Zu Punkt 3: Haushalt
Zu Punkt 3.1: Prioritätenliste Investitionen 2024
Beschluss:
Für die Festlegung von Prioritäten für Investitionen 2024 werden folgende Maßnahmen empfohlen:
| 1. | Ausführung des Ausbaus der Biergasse |
| 2. | Überplanung der Freiflächen, Gestaltung - Bestattungsformen usw. des Friedhofes |
| 3. | Sanierung und Umnutzung „Haus der Begegnung“/Telefonmuseum auf Grundlage der vorliegenden Baugenehmigung; bauliche und brandschutzrechtliche Maßnahmen, Maßnahmen der Unfallkasse und technischen Gebäudeausstattung |
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| Planung - Ausschreibung - Umsetzung in Bauabschnitten |
| 4. | Entwicklung eines Nutzungskonzeptes für das Sport- und Freizeitzentrum; Sanierung des Freibades unter Beibehaltung des Badcharakters, Weiterentwicklung des Sport- und Freizeitzentrums, Bike Parc, Boule Sport-Anlage, Wohnmobilstellplatz, Umgestaltung des LKW-Parkplatzes |
| 5. | Sanierung der zentralen Kunstrasen-Sportanlage im Sportzentrum bis 2026; Erneuerung des Kunstrasenbelages, Austausch der alten Flutlichtanlage gegen eine neue LED-Anlage |
| Planung, Antragstellung, Zuschussanträge, Umsetzung | |
| 6. | Sanierung/Erweiterung der Grundschule Morbach; entsprechend dem Klassenraumbedarf Fachräume, energetische Sanierung, Außenanlagen/Spielplatz, Turnhalle, usw. |
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| Planung - Anträge - Umsetzung |
| 7. | Parkraumuntersuchung im Ortskern; |
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| Umsetzung der ersten Maßnahmen nach Beschlussfassung des Ortsbeirates: Einbahnstraßenregelung in der Breitwiese, Anpassung der Parkscheibenregelungen, Prüfung von Querungshilfen im Bereich Bernkasteler Straße - Busbahnhof und unterer Hebegasse zwischen der Einfahrt Parkplatz VR-Bank Hunsrück-Mosel und Parkplatz Hebegasse |
| 8. | Naherholungsgebiet Ortelsbruch; |
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| Entwicklung eines Konzeptes unter Beteiligung der Forstverwaltung; Waldlehrhütte/Generationen-Park, Waldlehrpfad, Bereich Nixenweiher, weitere Freizeitmöglichkeiten, Finnenbahn, usw., Anbau Lager-/Verkaufshütte an die Waldlehrhütte (Planung, Ausschreibung, Umsetzung), Erweiterung Generationen-Park mit Spiel-/Fitnessgeräten für Kinder und Erwachsene mit Handicap |
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| Planung - Zuschussantrag - Ausschreibung - Umsetzung |
| 9. | Baldenauhalle - Sporthalle; |
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| Austausch der alten/defekten Anzeigetafel gegen eine moderne neue Tafel |
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| Prüfung - Angebote - Anschaffung |
| 10. | Maßnahmen im Ortskern; |
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| Durchgrünung des Ortsbezirks mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern und artenreichen Staudenpflanzen, Blumenwiesen und Insekten-Hotels, Aufstellen von weiteren Blumensäulen, Verbesserung der Stromversorgung bei Großveranstaltungen und anderen Veranstaltungen (Mehrwert auch im Ernst- bzw. Katastrophenfall), Anlegen eines Boule Platzes für Jedermann |
| 11. | Baldenauhalle (Gebäudeausstattung); |
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| Verbesserung - Überarbeitung - Ergänzung der technischen und sonstigen Gebäudeausstattung |
| 12. | Untersuchung und Entwicklung neuer Baugebiete unter Einbeziehung des Grundsatzes „Innen- vor Außenentwicklung“ im Zeitfenster der vorausschauenden Notwendigkeiten |
| 13. | Erschließung eines Wertstoffhofes mit zusätzlichen Annahmemöglichkeiten |
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Haushalt
Zu Punkt 3.2: Prioritätenliste Unterhaltungsmaßnahmen 2024
Beschluss:
Für die Festlegung von Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen 2024 werden folgende Maßnahmen empfohlen:
1. Friedhof Morbach;
Sanierung der Friedhofsmauer, Treppenanlage Bischofsdhroner Straße, Überarbeitung der beiden Eingangstore
2. Naherholungsgebiet Ortelsbruch;
Neuanstrich der Waldlehrhütte, Instandhaltung der Anlagen (Bänke, Tische, Grillhütten, usw.)
3. Ortskern Morbach;
Austausch/Ergänzung von Kleinspielgeräten, Reparatur/Montage/Demontage der Weihnachtsbeleuchtung, Aufstellen von weiteren Blumensäulen, Durchgrünung des Ortsbezirks mit standortgerechten Bäumen (Austausch von Bäumen), Sträuchern und artenreichen Staudenpflanzen
4. Sanierung Ehrenmal am Platz „Pont-sur-Yonne“;
Prüfung der erforderlichen Sanierungsarbeiten, Planung - Ausschreibung - Umsetzung
5. Haus der Begegnung;
Reparatur-/ Malerarbeiten in der Küche, Malerarbeiten im Flurbereich Obergeschoss (Mali-Hilfe), Überprüfung/Behebung Feuchteschäden in der Küche/Bad Obergeschoss
6. Beseitigung von Schäden im Bereich von Straßen und Freiflächen im gesamten Ortsbezirk
7. Spielplätze im Ortsbezirk;
Reparatur/Austausch von Spielgeräten, Verbesserung der Nutzung der Spielplätze durch Aufstellung zusätzlicher Ruhebänke und Prüfung der Montage von Sonnensegeln, Überprüfung der Nutzung (Frequentierung) der Spielplätze
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Haushalt
Zu Punkt 3.3: Verwendung von Budgetierungsmitteln
Beschluss:
Die Budgetierungsmittel 2024 sollen für folgende Maßnahmen verwendet werden:
| 1. | Maßnahmen im Ortskern in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Morbach und dem Gewerbe- und Verkehrsverein (10.000,00 EUR); |
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| Anlegen eines Boule-Platzes für Jedermann, Begrünung/Bepflanzung, Aufstellen von weiteren Blumensäulen im Ortsbezirk, Möblierung - Ergänzung Kleinspielgeräte, Gestaltungselemente bezogen auf Jahreszeit, Maibaum - Weihnachtsbaum - Weihnachtsbeleuchtung, Morbacher St. Anna Kirmes |
| 2. | Naherholungsgebiet Ortelsbruch (4.500,00 EUR); |
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| Entwicklung eines Konzeptes unter Beteiligung der Forstverwaltung, Waldlehrhütte/Generationen-Park, Waldlehrpfad, Bereich Nixenweiher, weitere Freizeitmöglichkeiten, Finnenbahn, usw., Anbau Lager-/Verkaufshütte an die Waldlehrhütte (Planung, Ausschreibung, Umsetzung), Erweiterung Generationen-Park mit Spiel-/Fitnessgeräten für Kinder und Erwachsene mit Handicap |
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| Planung - Zuschussantrag - Ausschreibung - Umsetzung |
| 3. | Fortführung Sanierung und Umnutzung „Haus der Begegnung“ (3.500,00 EUR); |
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| Verschiedene kleinere Maßnahmen im Erdgeschoss, Bereich Küche/Saal, Obergeschoss Bereich Treppenhaus/Flur |
| 4. | Sonstige Maßnahmen (3.000,00 EUR); |
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| Aufstellen von Ruhebänken, Abfallbehältern, Hundetoiletten, usw. |
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4: Bausache;
Zu Punkt 4.1: Bauantrag zur Errichtung eines Heizungs- und Gartengeräteraumes mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für den „Anbau eines Heizungs- und Geräteraumes an eine bestehende Garage“, in Morbach, Flur 4, Flurstück 184/6 vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße. Dieser setzt unter anderem fest, dass Nebenanlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze zulässig sind.
Wegen Platzmangels innerhalb der Baugrenzen liegt der Anbau im hinteren Grundstücksbereich und überschreitet die festgesetzte Baugrenze. Die Wand des Gebäudekomplexes hat zum Nachbargrundstück eine Länge von rund 12 m und am höchsten Punkt eine Höhe von rund 3 m.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Anbau eines Heizungs- und Geräteraumes an eine bestehende Garage“, in Morbach, Flur 4, Flurstück 184/6 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Morbach II - An der Hunsrückhöhenstraße wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen
Sachverhalt:
Anfragen:
Anfragen liegen nicht vor.
Mitteilungen:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
| • | die Submission zur Vergabe des Auftrags für die Herstellung einer Überdachung der Freifläche vor der Friedhofskapelle erfolgt ist. Die Angebote wurden überprüft und die Auftragsvergabe erfolgt, |
| • | die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bike Parks im Sportzentrum beantragt ist. Mit der Ausführung soll zeitnah begonnen werden, |
| • | die Beschilderung und Flyer zum historischen Rundgang im Ortsbezirk Morbach erneuert bzw. ausgetauscht wurden. Berthold Staudt bieten regelmäßige Führungen an, |
| • | der Glasfaserausbau im Ortsbezirk Morbach abgeschlossen werden konnte, |
| • | auch in diesem Jahr ein abwechslungsreiches Programm für die St. Anna Kirmes zusammengestellt werden konnte. Mit in die Planungen wurde auch das Kulturzentrum Belginum einbezogen. Die St. Anna Kirmes ist Bestandteil des Morbacher Musiksommers, der jährlich stattfindet, |
| • | mit der Baumaßnahme „Freilegung des Morbachs - Grüne Lunge Gerberweg“ begonnen wurde. |