- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags
Sachverhalt:
Alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 05.05.2020 verpflichtet, die einmaligen Ausbaubeiträge abzuschaffen und durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu ersetzen. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Morbach (Finanzabteilung) stellen den Ortsbeiräten die Vorgehensweise zur Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags in der Gemeinde Morbach vor. Durch die gesetzliche Neuregelung ist es notwendig, dass sogenannte Abrechnungseinheiten gebildet werden. Die Gemeindeverwaltung macht hierzu einen ortsbezirksbezogenen Vorschlag, der durch die Ortsbeiratsmitglieder beschlossen werden soll.
Beschluss:
Die im Anhang definierte Abrechnungseinheit für den Ortsbezirk Merscheid zur Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge wird beschlossen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
Zu Punkt 3: Bausachen
Zu Punkt 3.1: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarglasdachs als Freisitz und Geräteschuppen mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Merscheid - In der Langwies"
Gemäß § 22 GemO nimmt das Ratsmitglied Thomas Hoff an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Solarglasdachs als Freisitz mit integriertem Geräteschuppen in Merscheid, Flur 8, Flurstück 97/3 vor. Die Solarfläche soll als Stromlieferant für das Wohnhaus dienen. Die Anbringung von Solarflächen auf dem Dach des Wohnhauses ist aufgrund der Ausrichtung und des Aufbaus des Daches nicht möglich.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merscheid – In der Langwies. Das geplante Solarglasdach liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Da laut Bebauungsplan Nebenanlagen nur innerhalb der bebaubaren Fläche zulässig sind, beantragt der Bauherr eine Befreiung von dieser Festsetzung.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das geplante Bauvorhaben hält ausreichend Abstand zum Lenscherdbach ein.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Errichtung eines Solarglasdachs als Freisitz mit integriertem Geräteschuppen“, in Merscheid, Flur 8, Flurstück 97/3 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Merscheid – In der Langwies“ wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
Zu Punkt 3: Bausachen
Zu Punkt 3.2: Bauvoranfrage zur Restaurierung einer Wassermühle zu Wohnzwecken und zum Mühlenbetrieb im Außenbereich
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Restaurierung einer Wassermühle zu Wohnzwecken und zum Mühlenbetrieb in Merscheid, Flur 13, Flurstücke 3/1, 26, 28 und 29 vor.
Die Grundstücke liegen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Bei dem Mühlenanwesen handelt es sich um ein historisches, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude. Die Sanierung der Mühle zu Wohnzwecken, die Nutzung der vorhandenen Scheune und des Stalls sowie die Wiederaufnahme des Mühlenbetriebs dienen der zweckmäßigen Verwendung des Gebäudes und dem Erhalt des Gestaltwerts. Demnach kann das geplante Vorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB zugelassen werden.
Im Gebiet ist eine Wasserleitung vorhanden. Die Beseitigung des Abwassers muss durch die Errichtung einer DIN-gerechten Kleinkläranlage sichergestellt werden.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Restaurierung einer Wassermühle zu Wohnzwecken und zum Mühlenbetrieb“, in Merscheid, Flur 13, Flurstücke 3/1, 26, 28 und 29 wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4: Planung Erneuerung der Zaunanlage des Spielplatzes im Ort
Im Rahmen der vom Ortsbeirat angestrebten Neugestaltung der Zaunanlage auf dem Spielplatz Merscheid wurden erste Gestaltungsvorschläge erörtert.
Über die Art und Ausführung der Zaunanlage ist vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden.
Die Maßnahme soll im Frühjahr 2024 realisiert werden.
Zu Punkt 5: Friedhofsangelegenheiten
Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung die Vertragsverhandlungen zur Friedhofsübernahme zeitnah zum Abschluss zu bringen. Des Weiteren sollte vorzeitig und unabhängig der Vertragsverhandlungen eine Mülltonne zur Verfügung gestellt werden, da Müll in den Außenanlagen entsorgt wird.
Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen
Mitteilungen:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass