| Datum: | Donnerstag, 3. Juli 2025 |
| Ort: | Gemeindehaus Hinzerath |
| Dauer: | 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr |
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16a Gemeindeordnung
Es werden folgende Fragen der Einwohner gestellt und beantwortet:
Warum sind keine Veranstaltungen im Rahmen des Morbacher Kultursommers, insbesondre im Zusammenhang mit der Kirmes, im Ortsbezirk geplant?
Ein Ortsbeiratsmitglied erklärt, dass dies bereits mit dem Kulturzentrum thematisiert wurde und für das kommende Jahr 2026 angestrebt wird, den Ortsbezirk in den Morbacher Kultursommer mit einzubinden.
Wann werden die Beitragsbescheide im Zuge der Erneuerung der L159 zugestellt?
Der Ortsvorsteher teilt mit, dass noch nicht bekannt ist, wann die Bescheide an die Bürger versendet werden.
Wurden genügend Interessenten für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk gefunden und wann wird dieser starten?
Der Ortsvorsteher teilt mit, dass sich genug Bürger für den Glasfaserausbau angemeldet haben und dieser durch E.O.N. genehmigt wurde. Der Ausbau wird im Jahr 2026 beginnen.
TOP 2: Aufstellung der Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Hinzerath "Hinzerath - Zum Waldbach": Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Gemäß § 22 GemO nimmt das Ratsmitglied Johannes Schell an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Sach- und Rechtslage: Im Ortsbezirk Hinzerath soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der bebaubare Innenbereich am südlichen Ortsrand an der Straße Zum Waldbach unter Einbeziehung einer Außenbereichsfläche klargestellt und abgegrenzt werden. Durch Einbeziehung der Außenbereichsfläche kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden.
Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss: Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet am südlichen Ortsrand des Ortsbezirkes Hinzerath an der Straße Zum Waldbach wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hinzerath – Zum Waldbach“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung einer Außenbereichsfläche klarzustellen und abzugrenzen.
Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
1 Sonderinteresse (Schell, Johannes)
TOP 3: Haushalt 2026
TOP 3.1: Prioritätenliste Investitionen
Es werden folgende Prioritäten für Investitionsmaßnahmen für den Ortsbezirk festgelegt:
| • | Nach der Niederlegung der „neuen Kirche“ des Ortsbezirkes durch das Bistum Trier und deren Abriss, sollen eine Einmessung der Grundstücke erfolgen, sowie ein Bebauungsplan erstellt werden. |
| • | Endausbau der Innerortsstraße „Kastanienweg“/Wasserführung |
| • | Herstellung einer gepflasterten Parkfläche oberhalb der alten Kirche an der „Hochscheider Gasse“ |
| • | Erwerb alter Bausubstanz für Wohn- und Gewerbeflächen |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.2: Prioritätenliste Unterhaltung
Es werden folgende Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen für den Ortsbezirk festgelegt:
| • | Sanierung der Straßendecke der Straße „Zum Strütchen“ |
| • | Sanierung der Kellerdecke im Bürgerhaus |
| • | Installation eines Heizkörpers im Pellets Lager |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3.3: Verwendung von Budgetierungsmitteln
Die Budgetierungsmittel des Haushaltsplanes 2026 sollen für folgende Maßnahmen verwendet werden:
| • | Anschaffung eines Pufferspeichers für die Pelletheizung |
| • | Anschaffung von Spielgeräten und Sonnenschutz für den Spielplatz |
| • | Anschaffung von Weihnachtsschmuck und Beleuchtung |
| • | Anschaffung einer weiteren Lampe an der Leichenhalle zum Ausleuchten des Gräberfeldes |
| • | Anschaffung eines Schwerlastregals und eines Materialschrankes für den Putzmittelraum im Bürgerhaus |
Abstimmungsergebnis:
7 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Anfragen und Mitteilungen
Es wird angefragt,
| • | ob die Geschwindigkeitsmessanlage an verschiedene Verkehrspunkte im Ortsbezirk umgesetzt werden kann, um ein möglichst aussagekräftiges Verkehrsbild zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, unteranderem an den Ortseinfahrten und Ausfahrten die Geschwindigkeiten zu kontrollieren. |
| • | ob die Wasserführung der Innerortsstraße „Kastanienweg“ durch die Verwaltung geprüft werden kann. Bei größeren Regenmengen kommt es hier des Öfteren zu Wasseransammlungen an Hecken und Grundstücken. |
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| Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass |
| • | die Strahler am Bürgerhaus um eine Zeitschaltuhr ergänzt wurden. Bei Betätigung des Schalters leuchten diese fünf Minuten lang. |
| • | durch den Gemeindearbeiter des Ortsbezirkes die Kellerräume aufgeräumt und die Wände mit einem neuen Anstrich versehen wurden. Außerdem hat er alle Ruhebänke im Ortsbezirk gestrichen. |
| • | der Glasfaserausbau im Ortsbezirk durch E.O.N. genehmigt wurde und im Jahr 2026 beginnen soll. |
| • | nach der Fastnachtsveranstaltung die Eingangstür zum Bürgerhaus in Eigenleistung repariert werden musste. |
| • | sich der Vorsitzende aufgrund des bevorstehenden Abschlusses von „Zukunft-Check Dorf“ bei allen beteiligten Bürgern und der Verwaltung für die zahlreiche Unterstützung bedankt. |
| • | die Eingangstreppe des Bürgerhauses von den Mitarbeitenden des Bauhofes der Gemeinde Morbach instandgesetzt wurde. Der Ortsbezirk muss lediglich die Kosten für das Material tragen. |
| • | die Geschwindigkeitsmessanlage repariert und anschießend wieder zur Messung der Geschwindigkeit im Ortsbezirk installiert wurde. |