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Morbacher Rundschau
Ausgabe 30/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach am 20.06.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Anzeige von Spenden gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:

Lfd.Nr.

Spender

Betrag

Zweck

1.

Förderverein der freiwilligen Feuerwehr Haag

500,00 €

Geldspende für die Erneuerung des Spielplatzes im Ortsbezirk Haag

2.

Roman Friedt

250,00 €

Geldspende für die Erneuerung des Spielplatzes im Ortsbezirk Haag

3.

Alfred Thiel - Gedächtnis -Unterstützungskasse GmbH

2.000,00 €

Geldspende für ein Bodentrampolin des Spielplatzes im Ortsbezirk Hundheim

4.

Doris Janosch

200,00 €

Geldspende für die Seniorenarbeit bei der Seniorenberatung Geheischnis

5.

VR-Bank Hunsrück-Mosel e.G.

500,00 €

Geldspende für ein Bodentrampolin des Spielplatzes im Ortsbezirk Hundheim

Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.

Beschluss:

Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Morbach - In den Seifen: Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach verfügt im Flächennutzungsplan für den Zentralort Morbach über keine potentiellen Wohnbauflächen mehr, die eine weitere Ortsentwicklung zulassen. Die Betrachtung der realistischen Möglichkeiten zur Ortsentwicklung in Morbach und zur Ausweisung von Wohnbauflächen konzentriert sich auf den Bereich „In den Seifen“ am südlichen Ortsrand von Morbach, der derzeit als Betriebsstandort eines landwirtschaftlichen Betriebes genutzt wird. Unter der Voraussetzung, dass eine Umsiedlung dieses Betriebes umgesetzt werden kann, soll im Rahmen der Flächennutzungsplanung die Ausweisung von Wohnbauflächen vorbereitet werden.

Zur Betrachtung der Immissionsproblematik wurde zur Machbarkeit eines bauleitplanerischen Verfahrens eine erste Abschätzung der Geräuschimmissionen im Plangebiet durch ein Gutachterbüro durchgeführt, wonach die Ausweisung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen grundsätzlich möglich erscheint.

Grundsätzliche Fragen ergeben sich aus den Vorgaben der Regionalplanung, die auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogrammes im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes Schwellenwerte für die Wohnbauflächenentwicklung eingeführt hat. Die Gemeinde Morbach hat nach diesen Berechnungsvorgaben derzeit deutlich mehr an Wohnbaulandflächen im Flächennutzungsplan dargestellt, als es sich nach dem aktuellen rechnerischen Bedarf begründen lässt. In diesem Fall ist die Darstellung weiterer Wohnbauflächen an die Rücknahme bestehender - noch nicht realisierter - Wohnbauflächendarstellungen mindestens gleicher Größenordnung gebunden (sog. „Flächentausch“). Diese Fragestellung ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung durch Aufstellung eines Wohnbauflächenkonzeptes gemeinsam mit den Ortsbezirken der Gemeinde Morbach zu beantworten.

Es ist vorgesehen, nach Vorliegen eines tragfähigen Wohnbauflächenkonzeptes die landesplanerische Stellungnahme für die Flächennutzungsplanänderung zu beantragen.

Beschluss:

Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Morbach - der Flächennutzungsplan zur Ausweisung von Wohnbauflächen geändert werden. Hierzu soll in Abstimmung mit den Ortsbezirken ein tragfähiges Wohnbauflächenkonzept zur Verteilung der Wohnbauflächenpotentiale in der Gemeinde erstellt werden.

Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Morbach im Bereich Morbach - In den Seifen“ durchgeführt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Sonderinteresse:

1

(Achim Zender)

Zu Punkt 4: Kooperationsvereinbarung für den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Morbach, 2. Bauabschnitt;

Ortsbezirke Gutenthal, Hoxel, Hundheim, Morscheid-Riedenburg, Wenigerath und Wolzburg

Sachverhalt:

Die Ortsbezirke Gutenthal, Hundheim, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wenigerath und Wolzburg werden zurzeit über VDSL- bzw. Vectorings-Ausbauten verschiedener Netzbetreiber versorgt. Gewerbekundenprodukte sind nach aktuellem Stand über diese Technologie nicht verfügbar. Innerhalb der Ortslage verfügen nur wenige Sonderkunden (z.B. Schulen) über einen solchen Glasfaseranschluss.

Die Westenergie Breitband GmbH, Essen, plant die Ortsbezirke Gutenthal, Hundheim, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wenigerath und Wolzburg eigenwirtschaftlich und flächendeckend mit einer Glasfaserinfrastruktur bis ins Haus auszubauen, um den Bürgern den Zugang zu gigabitfähigen Glasfaserhausanschlüssen zu ermöglichen. Dazu ist beabsichtigt, ein FTTH-Netz in den bisher nicht mit dieser Technologie ausgebauten Teilbereichen zu errichten.

Die Gemeinde Morbach und die betroffenen Ortsbezirke begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich und unterstützen die Westenergie Breitband GmbH (WEB) bei der Umsetzung durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung. Zudem wird die Ausweitung auf weitere Ortsbezirke ausdrücklich gewünscht und unterstützt.

Die flächendeckende Versorgung mit FTTH-Anschlüssen erfordert umfangreiche Tiefbauaktivitäten und erhebliche Investitionen in die entsprechende Glasfaserinfrastruktur. Üblicherweise ergibt sich bei vergleichbaren Maßnahmen daher eine Wirtschaftlichkeitslücke, welche mittels öffentlicher Förderung geschlossen werden muss. Ziel der Kooperationspartner ist es, die Ausweisung einer Wirtschaftlichkeitslücke durch das Erreichen einer entsprechenden Vorvermarktungsquote zu vermeiden und den Ausbau ohne die Einbringung öffentlicher Mittel durchzuführen. Für die Gemeinde wurde eine Vorvermarktungsquote von 40% ermittelt.

Die WEB beabsichtigt den Ausbau bei Erreichen der Quote in den Jahren 2023 und 2024. Wird die Quote von 40% verfehlt, ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht gegeben und es erfolgt grundsätzlich keine Umsetzung des Projektes. Über ggf. mögliche Alternativen und Varianten stimmen sich die Kooperationspartner auf Wunsch ab.

Grundsätzlich erfolgt die Errichtung des Längsnetzes flächendeckend in allen Bereichen, in denen Endkundenverträge abgeschlossen werden. Die Dimensionierung erlaubt den Anschluss aller im Ausbaubereich liegenden Grundstücke unabhängig vom Abschluss eines Endkundenvertrages im Rahmen der Vorvermarktung. Die Errichtung des Hausanschlusses soll nach den aktuellen Erkenntnissen im Rahmen der Ersterschließung für alle Kunden kostenlos erfolgen, welche im Rahmen der Vorvermarktung einen Endkundenvertrag mit der WEB abgeschlossen haben. Für alle Teilnehmer, welche sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Glasfaserhausanschluss entscheiden, erfolgt die Errichtung des Hausanschlusses nach entsprechender Beauftragung. Es fallen dann für den Kunden Kosten gemäß des jeweils gültigen Preisblattes (z. Zt. 1.243,55 €) an.

Um das gemeinsame Interesse am Glasfaserausbau zu unterstreichen unterstützt die Gemeinde die WEB bei der Vermarktung wie folgt:

  • Die WEB schreibt nach Abschluss des Kooperationsvertrages alle Eigentümer an und informiert über das Ausbauvorhaben und das gemeinsame Ziel der Kooperationspartner. Hierfür stellt die Gemeinde das Wappen für den Briefkopf der Anschreiben zur Verfügung.
  • Die WEB führt in Abstimmung mit der Gemeinde bei Bedarf eine Bürgerinformationsveranstaltung durch. Die Gemeinde unterstützt die WEB nach Möglichkeit bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und der Kommunikation des gemeinsamen Ziels während der Veranstaltung. Kosten für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten zu diesem Zweck fallen dabei für die WEB keine an.
  • Die Gemeinde informiert die Bürger durch entsprechende Veröffentlichungen im Amtsblatt über das Ausbauvorhaben.

Beschluss:

Ein flächendeckender Ausbau eines Glasfasernetzes in den Ortsbezirken Gutenthal, Hundheim, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wenigerath und Wolzburg durch die Westenergie Breitband GmbH und der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der jeweiligen Ortsbeiräte empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Vergaben

Zu Punkt 5.1: Bau eines naturnahen Holzsteges an der Viaduktschleife im Naturpark Saar-Hunsrück

Sachverhalt:

Die im Naturpark Saar-Hunsrück liegende Viaduktschleife (5,2 Kilometer) hatte bislang im Bereich des Edenbruchs lediglich provisorische Holzstege, die im Jahr 2020 errichtet wurden. Zur endgültigen Fertigstellung des Weges soll der Steg nun mit Douglasienholz landschaftsangepasst gestaltet und naturverträglich mit Krinner Schraubfundamenten auf einer Länge von 85 Metern und einer Breite von 1 Meter mit einseitigem Handlauf ersetzt werden. Die Montage mit diesen speziellen und langlebigen, jedoch kostenintensiven Fundamenten ist sehr naturschonend, da diese in das Erdreich geschraubt bzw. gedreht und nicht betoniert werden. Dadurch wird ein möglicher Eingriff ins Bachtal minimiert.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 37.000 €. Ein entsprechendes Vergleichsangebot liegt vor. Ein Förderantrag über den Naturpark Saar-Hunsrück wurde gestellt. Es wird eine Förderung in Höhe von 29.600 € erwartet (80 %). Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 7.400 € (20 %).

Beschluss:

Dem Bau eines naturnahen Holzsteges an der Viaduktschleife im Naturpark Saar-Hunsrück wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5.2: Vergabe eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts für die Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Für die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts für die gesamte Gemeinde Morbach wurde eine Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung in Form eines wettbewerbsoffenen Verfahrens ausgeschrieben. Die Angebotsaufforderung sowie die Zusendung des Leistungsverzeichnisses erfolgten am 16.02.2022 an sieben geeignete Planungsbüros.

Das der Ausschreibung zugrundeliegende Leistungsverzeichnis wurde vorab zusammen mit dem „Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz“ (IBH) erarbeitet.

Drei Firmen und eine Bietergemeinschaft haben fristgerecht (16.03.2022) ein Angebot abgegeben. Es wurde kein Angebot ausgeschlossen. Alle Angebote waren vollständig.

Auf Grundlage einer den Firmen mitgesandten und somit bekannten Bewertungsmatrix wurden die vier Angebote bewertet. Bewertungsgrundlagen waren „Preis“ (30%), „Referenzen der letzten 5 Jahre“ (10%), „Fachlicher Eindruck“ (45%), „Methodenkompetenz für die Bürgerbeteiligung“ (10%) sowie „Internetauftritt und Kompatibilität zum Geoinformationssystem der Gemeinde CAIGOS“ (5%). Für die Beurteilung des „Fachlichen Eindrucks“ haben die vier Bewerber am 28.04.2022 einer Bewertungskommission ihr Büro und das jeweils geplante Vorgehen vorgestellt.

Als Ergebnis der Beurteilung aller Bewertungsfaktoren entsprechend o.g. Gewichtung wird empfohlen, den Auftrag an das Büro Reihsner; Wittlich, zu vergeben.

Die Gesamtkosten der Planungsleistung werden vom Land Rheinland-Pfalz nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung (Förderbereich 2.8 Hochwasserrisiko Management) mit bis zu 90% gefördert.

Beschluss:

Die Auftragsvergabe zur Erstellung eines „Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Morbach“ an das Büro Reihsner, Wittlich, wird empfohlen. Die Auftragssumme für das Konzept beträgt 206.774,40 (brutto).

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0