- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Anzeige von Spenden gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd.Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | Eugen Decker Holzindustrie KG | 400,00 € | Geldspende für Osterbastelarbeiten des Kindergartens „Auf der Huhf“ für die Verlosung der Fa. Eugen Decker Holzindustrie KG |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
| Beschlussergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |