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Morbacher Rundschau
Ausgabe 30/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 20.06.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 21 Geschäftsordnung i.V.m. § 16 a Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Der Vorsitzende hat im Rahmen der Einwohnerfragestunde zum Ausbau der OD Heinzerath K1/96 eine diskussionsähnliche Fragerunde zur verwaltungsseitigen Prüfung, zum allgemeinen Sachstand, zum Kostenteilungsschlüssel, dem Einbau von Straßenbeleuchtung sowie Läufersteinen und einem Ermittlungsverfahren aufgrund einer Demonstration vor einer vergangenen Gemeinderatssitzung zugelassen. Die jeweilige Beantwortung erfolgte durch Bürgermeister Hackethal mit dem Hinweis auf die im Rahmen der weiteren Anliegerversammlung am 25.05.2023 vorgestellte weitere Vorgehensweise und das daraus resultierende, weiter laufende Prüfverfahren.

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

-

folgende Ausschusssitzungen – u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

-

am 13.06.2023 die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

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am 14.06.2023 die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss

-

am 15.06.2023 eine Ortsvorsteherdienstbesprechung stattgefunden hat.

-

das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung mit Schreiben vom 26.04.2023 einen Zuwendungsbescheid für die „Landesförderung Gemeindeschwester+“ in Höhe von 31.500 €, höchstens 0,5 Stellen einer Fachkraft, für das Kalenderjahr 2023 beschieden hat.

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die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimangepassten Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Zuwendung in Höhe von 187.055,75 € für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach beschieden hat.

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das Hunsrücker Holzmuseum im Mai als „Musem des Monats“ durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration ausgezeichnet wurde. Die mit 1.000 Euro dotierte Auszeichnung wurde von Kulturstaatssekretär Jürgen Hardeck überreicht.

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im Benehmen mit den Beigeordneten eine Eilentscheidung nach § 48 GemO für die Vergabe von Straßenunterhaltungsarbeiten im Zuge des Glasfaserausbaus im Ortsbezirk Morbach wie folgt herbeigeführt wurde: Im Zuge des Glasfaserausbaus im Ortsbezirk Morbach ist vorgesehen, innerhalb der Ortslage die nachfolgend aufgeführten Arbeiten an und auf den Gehwegen sowie Straßenrinnen durchzuführen.

1.

Angebots-Nr. 20230322-01 = 16.944,63 € (brutto)

Austausch defekte Pflasterstein Teilstück Gehweg Mühlenweg; Austausch defekte Gehwegplatten gegen Rechteck Pflastersteine Teilstück Hochwaldstraße ca. 160 m²

2.

Angebots-Nr. 20230322-02 = 68.056,10 € (brutto)

Austausch defekte Gehwegplatten gegen Rechteck Pflasterstein Teilstück Hochwaldstraße + Bahnhofstraße ca. 529,5 m²

3.

Angebots-Nr. 20230322-03 = 3.983,58 € (brutto)

Austausch defekter Tiefbordsteine Teilstück Gehwegs Bereich Bahnhofstraße ca. 45,00 lfm

4.

Angebots-Nr. 20230322-04 = 3.891,97 € (brutto)

Austausch defekte Tiefbordsteine Tannenweg ca. 20,00 lfm und Asphaltarbeiten Feldstraße ca. 4,00 m²

Die Maßnahme wurde vor Baubeginn durch die Firma Westnetz, Trier ausgeschrieben und submittiert. Die dort erzielten Einheitspreise für die einzelnen Positionen werden eins zu eins an die Angebote für die Gemeinde Morbach übernommen. Im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Jour-Fixe-Termine wurde verwaltungsseitig festgestellt, dass der Zustand entlang der Gehwege sehr schadhaft ist und sich im Zuge des Glasfaserausbaus die Gelegenheit bietet, die Schäden zu beheben und damit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Entscheidung ist – zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen und zeitlichen Engpässen - dringend, da die Firma Araz GmbH, Wittlich die Baumaßnahmen im Ort weiterführen müssen und der Baustoffhandel diese Vorlaufzeit benötigt. Die Straßenunterhaltungsarbeiten wurden im Benehmen mit den Beigeordneten auf der Grundlage der Angebote vom 22.03.2023 an die Firma Araz GmbH und Co. KG, Wittlich zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 92.876,28 EUR erteilt

Zu Punkt 3: Verlängerung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages inkl. Sanierungskonzept Straßenbeleuchtung zu 100 % auf LED mit der Firma Westenergie AG, Trier

Sachverhalt:

Vertragsverlängerung

Der aktuelle Straßenbeleuchtungsvertrag „Licht & Service“ hat eine Vertragslaufzeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2025. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Ohne Kündigung verlängert sich die Laufzeit automatisch um drei Jahre.

Vertragsbestandteile sind der Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage, Instandhaltung der Leuchtstellen, Instandhaltung des Straßenbeleuchtungsnetzes sowie der Ersatz von Schäden (Vandalismus). Eigentümer ist die Firma Westenergie AG. Bei Auslauf des Vertrages gehen die Leuchtstellen unentgeltlich an die Gemeinde über. Das Straßenbeleuchtungsnetz müsste zum Sachzeitwert erworben werden. Das aktuelle Entgelt für die Wartung pro Leuchtstelle beträgt 39,32 € (netto) im Jahr inkl. Vandalismusschäden.

Die Westenergie AG bietet nun eine Vertragsverlängerung in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter an (Zusatzvereinbarung).

Die Zusatzvereinbarung beinhaltet unter anderem:

  • Laufzeitverlängerung bis 2035 (10 Jahre)
  • Pauschalentgelt je Leuchtstelle ab 2023 = 39,32 € (netto) Leuchte im Jahr
  • LED-Rabatt = 6,48 € pro Leuchte im Jahr
  • Aktualisierte Preisgleitformel jeweils zum 1. Januar eines Jahres
  • Standsicherheitsüberprüfung gemäß Westenergie-Standard
  • Wartungsintervall: 4 Jahre
  • Garantie auf neue LED-Leuchten: 10 Jahre

Umstellung auf LED-Beleuchtung

Nach der RoHS-Richtlinie und Ökodesign-Richtlinie der EU gibt es ab Juli 2023 Handelsverbote für die T8-Röhre und ab 2027 für die HIT-Lampe. Westenergie empfiehlt daher die Umstellung der betroffenen Leuchten auf LED-Technik.

In der Gemeinde Morbach sind von mittlerweile 1.979 Leuchten noch 388 Leuchten auf energieeffiziente LED-Technik umzurüsten. Die Schätzkosten für eine Umrüstung betragen 550,00 Euro pro Leuchte, somit insgesamt rd. 213.400,00 Euro.

Für die Umstellung auf LED gewährt Westenergie einen Rabatt auf die jährliche Wartungspauschale von 6,48 Euro pro Leuchte. Ferner werden Strombezugskosten eingespart.

Westenergie bietet den Vertragspartnern ein Sanierungskonzept im Rahmen der ersten vier Jahre – bis 30.06.2027 – mit folgenden Wahlmöglichkeiten an:

  • Wahlmöglichkeit 1: Die Investitionskosten der LED-Umrüstung werden als

Finanzierung („innogizer“) über die Restlaufzeit des Vertrages umgelegt oder

  • Wahlmöglichkeit 2: können über Angebote abgerechnet werden.

Die Firma Westenergie AG, Trier hat hierzu ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches in der Sitzung vorgestellt werden soll.

Beschluss:

Der vorliegenden Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 01.01.2016 inkl. der Umstellung zu 100 % auf LED-Technik wird unter Auswahl der Wahlmöglichkeit 2 zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Sachverhalt:

Der Präsident des Landgerichts Trier hat mit Schreiben vom 13.03.2023 festgelegt, dass aus dem Bereich der Gemeinde Morbach elf Personen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen vorzuschlagen sind.

Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wurden gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Zusätzlich wurde in der Morbacher Rundschau und auf der Internetseite der Gemeinde Morbach zur Abgabe von Bewerbungen aufgefordert.

Insgesamt haben sich 10 Personen um dieses Ehrenamt beworben.

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste wird in der Gemeinde für die Dauer einer Woche zur Einsicht von jedermann ausgelegt. Der genaue Zeitpunkt der Auflegung wird vorab in der Morbacher Rundschau bekanntgegeben.

Da es sich bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO handelt, ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden (§ 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO). Außerdem finden die Ausschließungsgründe nach § 22 GemO keine Anwendung. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich (§§ 36 Abs. 1 S. 2, 77 GVG).

Gemäß § 40 Abs. 5 HS 2 GemO wird einstimmig beschlossen, die nachfolgende Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Beschluss:

Für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen werden die in vorliegender Liste aufgeführten Personen vorgeschlagen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Bebauungsplan Hinzerath II - Allwies: Einstellung des Verfahrens

Sachverhalt:

Im Ortsbezirk Hinzerath wurde eine Fläche im Bereich des Gemeindehauses geprüft, um im Sinne der Innenentwicklung eine kleine Lösung der Ortsentwicklung durch Abrundung der Ortslage vorzubereiten ohne aufwendige Erschließung neuer Bauflächen im Außenbereich. Der Gemeinderat hat hierzu am 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.

Eine Abfrage bei den Eigentümern hat ergeben, dass die Flächen im Plangebiet nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird verwaltungsseitig empfohlen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

Beschluss:

Das Bauleitplanverfahren „Hinzerath - „Allwies“ zur Schaffung von verbindlichem Baurecht für neue Wohnbauflächen wird aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirats Hinzerath eingestellt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6: Unterrichtung über das Ergebnis der unvermuteten überörtlichen Prüfung der Gemeindekasse Morbach gemäß § 33 Abs. 1 GemO

Sachverhalt:

Der Fachbereich Revision/Gemeindeprüfung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat die Gemeindekasse der Gemeinde Morbach unvermutet geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auf Stichproben in folgenden Bereichen:

  • Kassenbestandsaufnahme
  • Organisation der Kasse
  • Datenverarbeitung
  • Dauernde Überwachung der Gemeindekasse und örtliche Kassenprüfung
  • Zahlungsverkehr
  • Stundung, Niederschlagung Erlasse
  • Mahn- und Vollstreckungsverfahren
  • Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sowie von sonstigen Unterlagen (Verwahrgelass)
  • Zahlstellen

Folgende Zahlstellen wurden in die Prüfung einbezogen:

  • Bürgerbüro
  • Ordnungsamt
  • Standesamt
  • Tourist Information
  • Vollstreckungsbeamter
  • Zentrale

Folgende Zahlstellen blieben ungeprüft:

  • Zahlstelle
  • Archäologiepark Belginum
  • Freibad Morbach
  • Grundschule Morbach
  • Holzmuseum Weiperath
  • Telefonmuseum

Die örtlichen Erhebungen wurden in der Zeit vom 28.11.2022 bis 09.01.2023 durchgeführt.

Beschluss:

Das Ergebnis der unvermuteten überörtlichen Prüfung der Gemeindekasse Morbach durch den Fachbereich Revision/Gemeindeprüfung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und die Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 7: Vergabeverfahren

Zu Punkt 7.1: Auftragsvergabe: Lieferung von zwei Notstromerzeugern

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Lieferung von zwei Notstromerzeugern von sechs Motorsirenen konnte zum Angebotspreis von 108.639,86 € (brutto) an die Fa. Technische Handelsonderneming Kwakkel, Bergstraat 23, NL-7161 EE Neede, Niederlande am 01.06.2023 vergeben werden.

Zu Punkt 7.2: Beauftragung der Straßenunterhaltung 2023 in der Einheitsgemeinde Morbach

Sachverhalt:

Die Straßenunterhaltungsarbeiten 2023 in der Einheitsgemeinde Morbach wurden in der Morbacher Rundschau öffentlich ausgeschrieben und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde Morbach veröffentlicht sowie auf den Vergabeplattformen www.subreport-evlis.de und www.service.bund.de eingestellt.

Dem der Ausschreibung zugrundeliegendem Leistungsverzeichnis haben der Bau- und Liegenschaftsausschuss am 08.02.2023 und der Gemeinderat am 14.02.2023 zugestimmt.

3 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Es wurde kein Hauptangebot ausgeschlossen.

Nach erfolgter Submission am 11.04.2023 wurde die Firma Juchem Asphaltbau GmbH, 55758 Niederwörresbach zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 233.924,29 EUR für die Maßnahme als wirtschaftlichster Bieter festgestellt.

Zu Punkt 7.3: Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 2000; Freigabe Ausschreibung

Sachverhalt:

Ergänzend zu dem bestehenden Fahrzeugkonzept soll ein Tanklöschfahrzeug 2000 (TLF 2000) beschafft werden.

Aufgrund des erhöhten Wald- und Vegetationsbrandrisikos und der großen Industrieansiedlung mit einem erhöhten Risiko soll im Rahmen des Sonderförderprogrammes des Landes Rheinland-Pfalz ein TLF 2000 beschafft werden. Dieses Fahrzeug wird sowohl in der überörtlichen Hilfe des Landkreises Bernkastel-Wittlich, als auch im Konzept „Überregionale Hilfe“ des Landes Rheinland-Pfalz eingesetzt werden.

Für das Fahrzeug wurden die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gestellt. Die Sonderförderung des Landes Rheinland-Pfalz beträgt laut Mitteilung der ADD 111.000,00 €. Von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde eine Zuwendung von 40.000,00 € in Aussicht gestellt, welche jedoch noch durch den Kreisausschuss (KA) zu bewilligen ist. Die gesamte Zuwendung beträgt nach Zustimmung des KA somit 151.000,00 €.

Im Rahmen einer Markterkundung betragen die Anschaffungskosten für das TLF 2000 ca. 360.000,00 €. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine europaweite Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.

Beschluss:

Der vorgestellten Planung zur Beschaffung des TLF 2000 wird zugestimmt und das vorliegende Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung freigegeben. Die Vergabe erfolgt losweise.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8: Anfragen

Sachverhalt:

Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

Ist eine Beheizung des Schwimmbads über Photovoltaik oder Solarthermie im Rahmen des Programms „Kipki“ förderfähig?

Antwort:

Diese Fragestellung ist im Rahmen des Gesamtkonzepts für das Morbacher Schwimmbad zu prüfen.

Anfragen der CDU-Fraktion:

Bereits im November 2020 haben wir durch Einbringung eines gemeinsamen Antrages dafür Sorge getragen, dass die Erschließung des Gewerbegebietes „Hinter Kreuz“ im Ortsbezirk Gonzerath unter Trägerschaft vom Zweckverband HuMos inklusive der Wasserver- und -entsorgung zuwendungsfähig und beschleunigt umgesetzt werden kann. Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung Morbach beauftragt, mit der Ortsgemeinde Longkamp, sowie der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues Verhandlungen aufzunehmen, um in diesem Bereich ein interkommunales Gewerbegebiet zu errichten und somit im direkt angrenzenden Buchenwald Flur 21 der Gemarkung Longkamp, ohne einen erhöhten Aufwand, die Nutzfläche des Gewerbegebietes zu verdoppeln. Dadurch würden sich die Erschließungskosten auf die Gesamtfläche gesehen minimieren.

1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die Erschließung des Gewerbegebietes „Hinter Kreuz“ im Ortsbezirk Gonzerath unter Trägerschaft vom Zweckverband HuMos und wurden bereits Fördermittel beantragt?

Antwort:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos- hat am 04.11.2021 der Übernahme der Trägerschaft des Gewerbegebietes Gonzerath –Hinter Kreuz- zugestimmt (s. auch Mitteilung im GR am 15.11.2021). Es besteht Baurecht auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Der Grunderwerb ist bis auf ein Flurstück abgeschlossen.

Am 20.07.2022 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Webeler, Koblenz, damit beauftragt, die ingenieurtechnischen Planungsleistungen europaweit auszuschreiben.

Die vorgelegten Kriterien für die Auswahl der Bewerber bedürfen noch der Zustimmung in der nächsten Verbandsversammlung. Fördermittel wurden noch nicht beantragt. Diese können erst auf der Grundlage einer Genehmigungsplanung beantragt werden, die noch zu erarbeiten ist.

2. Wann kann frühestens mit einer tatsächlichen Umsetzung der Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes „Hinter Kreuz“ im Ortsbezirk Gonzerath gerechnet werden?

Antwort:

Nach Beauftragung der Planungsleistungen im 2. Halbjahr 2023, können im 1. Halbjahr 2024 der Förderantrag gestellt und die Genehmigungen eingeholt werden, damit im 2. Halbjahr 2024 die Bauleistungen ausgeschrieben werden können. Mit der tatsächlichen Umsetzung ist im Jahr 2025 zur rechnen.

3. Wurden bereits Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Ortsgemeinde Longkamp, sowie der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in Bezug auf die Errichtung eines interkommunalen Gewerbegebietes geführt?

Antwort:

Am 13.01.2021 hat hierzu eine Besprechung mit Vertretern der Ortsgemeinde Longkamp und der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, der Gemeinde Morbach und des Ortsbezirks Gonzerath sowie der Forstverwaltung Bernkastel-Kues stattgefunden. Eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hinter Kreuz in Gonzerath betrifft einen schützenswerten Laubwaldbestand auf der Gemarkung Longkamp, der bereits im Zusammenhang mit den Planungen der B50neu und eines Interkommunalen Gewerbegebietes Monzelfeld/Longkamp mehrfach gutachterlich untersucht wurde. Insgesamt ist festzustellen, dass ein Gewerbegebiet im Bereich des Waldbestandes artenschutzrechtlich Probleme mit sich bringen würde.

4. Wurde im Vorfeld der aktuellen Straßenbauarbeiten zwischen KVP Blockhaus und der OD Gonzerath, wie von uns angeregt, mit dem LBM kontakt aufgenommen, um zumindest die im B-Plan vorgesehene Linksabbiegespur zum Gewerbegebiet im Rahmen der Vollsperrung herzustellen?

Antwort:

Der LBM Trier hat im Mai 2022 angekündigt, die Fahrbahn der B269 Blockhaus-Gonzerath zu sanieren. Daraufhin hat die Verwaltung Kontakt mit dem LBM aufgenommen und mit Schreiben vom 27.06.2022 auf die vorgesehene Linksabbiegespur zur Anbindung des geplanten Gewerbegebietes hingewiesen. Die bauliche Umsetzung der Anbindung obliegt dem Zweckverband Gewerbepark HuMos und ist förderfähig im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes. Hierfür sind die erforderlichen Fachplanungen, Genehmigungen und Förderanträge noch zu stellen. Da allerdings erst ab 2025 mit der baulichen Umsetzung zu rechnen ist, hat der LBM entschieden, die Sanierung der Fahrbahn dennoch in 2023 durchzuführen.

Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Sachstand der Pachtreduzierung und der wirtschaftliche Situation der AöR Windkraft „Am Ranzenkopf“

Im Rahmen einer ausführlichen Beratung über die wirtschaftliche Situation der AöR Windkraft „Am Ranzenkopf“ und der daraus resultierenden Pachtreduzierung wurde am 14.09.2021 der Beschluss gefasst, dass die Gemeindeverwaltung Morbach jährlich eine Vorstellung der aktuellen Lage.

Wann ist vorgesehen den Gemeinderat über die aktuelle wirtschaftliche Situation der AöR Windkraft „Am Ranzenkopf“ zu informieren?

Antwort:

Die Jahresabschlüsse der Energie Bernkastel-Wittlich AöR, sowie der weiteren Gesellschaften werden anlässlich der Sitzung am 28.06.2023 beschlossen werden. Erst dann liegen die vollständigen Unterlagen und Zahlen vor. Ein Bericht über die wirtschaftliche Situation ist für eine der nachfolgenden Gemeinderatssitzungen vorgesehen.

Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Sachstand Schwimmbad und Radwegekonzept:

Die Gemeinde Morbach hat derzeit einige Maßnahmen in Planung und in der Ausführung zu denen wir als Vertreter im Gemeinderat die aktuellen Sachstände erfragen möchten. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Sanierung des Freibades unter Erhaltung des vorhandenen Badcharakters und gibt es einen aktuellen Zeitplan für die Umsetzung der Teilmaßnahmen im laufenden Betrieb?

Antwort:

Um eine Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen zur Sanierung des Freibades Morbach erarbeiten zu können, ist eine Vorplanung erforderlich. Diese dient der Umsetzung der Vorgabe des Gemeinderates, den Charakter des bisherigen Freibades zu erhalten. Eines der im Jahr 2005 beauftragten Planungsbüros, das für die Freibadtechnik hat auf Anfrage mitgeteilt, dass man nach der langen Zeit davon ausgegangen sei, dass kein Interesse mehr bestehen würde und aufgrund voller Auftragsbücher keine Möglichkeit zur Erarbeitung einer Vorplanung bestehen würde. Die Suche nach Planungsbüros, welche die Thematik Freibadtechnik beherrschen und Kapazitäten frei haben, war bisher erfolglos. Eine intensivere Auseinandersetzung mit der Freibadplanung ist aufgrund vielfältiger weiterer Aufgaben aktuell schwer möglich. In der zweiten Jahreshälfte soll ein weiterer Versuch gestartet werden.

2. Wie ist der aktuelle Sachstand des Radwegekonzeptes der Gemeinde Morbach und wurden bereits Teilmaßnahmen der bisherigen Ergebnisse umgesetzt?

Antwort:

Das Radwegekonzept ist fertig gestellt. Die Wege wurden auf ihre kurzfristige Nutzbarkeit geprüft. Hier wurden Beschilderungsergänzungen der HBR-Radwege für den Bereich Gutenthal, Odert, Hunolstein und Weiperath durch den Bauhof durchgeführt, so dass diese Bereiche abgeschlossen sind. Auch die Befahrbarkeit zwischen Hinzerath, Hundheim, Wenigerath, Bischofsdhron und Morbach ist gegeben.

Weiterhin hatte die Verwaltung Anfang Januar 2023 ein Gespräch mit der neu gegründeten Projektgruppe Radwege des LBM. Diese hatte sich zwar schon im September 2022 gebildet, die grundlegenden Aufgaben und Kompetenzen wurden aber hausintern erst Monate später geklärt, so dass man sich erst Ende Januar für einen Arbeitstermin treffen konnte.

Anfang März hat die Verwaltung das Radwegekonzept als digital einlesbare Datei bekommen und an den LBM weitergeleitet. Weiterhin wurden in diesem Zusammenhang die Gefahrenpunkte wie folgt weitergeleitet, mit der Bitte um Prüfung und Planung von Querungshilfen:

Diese sind an der:

-

B 327: Querungshilfe auf der B327 im Bereich Gutenthal / HuMos und Hoxel / Morscheid-Riedenburg / Wolzburg

-

B 327: Querungshilfe beim Gewerbepark HuMos und dem Ort Morbach (zwischen alter Straßenmeisterei und Zufahrt Gewerbepark)

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B 327: Fortführung des Radweges / Querungshilfe im Bereich des Kreisels B 327 / B 50 auch in Richtung Hinzerath

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B 269: Querungshilfe auf der B 269 im Kreuzungsbereich der K 123 (Wenigerath) und “Energielandschaft“ mit Anbindung nach Rapperath

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B 269: Querungshilfe auf B 269 Kreuzung „Alte Römerstraße“ K 88 südlich von Gonzerath (Anbindung zwischen Wederath / Gonzerath / Elzerath / Heinzerath)

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B 269: Querungshilfe bei Gärtnerei Berg (kurz vor Einmündung B 269 in B 327) zur Anbindung Hoxel / Morscheid-Riedenburg / Wolzburg in Richtung Morbach

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K 80: Querungshilfe im Kreuzungsbereich K 80 und Einmündung K 96 (Richtung Heinzerath) / hier muss noch ein Radweg auf der anderen Bachseite gebaut werden (siehe Radwegekonzept)

-

K 80: Querungshilfe auf der K 80 zwischen dem Ort Rapperath und der Zufahrt in Richtung Kläranlage Morbach

Eine Prüfung seitens des LBM wurde zugesagt, allerdings wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass als endgültige Entscheidungshilfe für den LBM das Radwegekonzept des Kreises maßgeblich ist. Dieses befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung.

Die Inhalte des Radwegekonzeptes der Gemeinde Morbach sollen hier aber weitestgehend integriert werden.

Anfrage der FWM-Fraktion zur Grundschule Blandine Merten, Morscheid:

1.

Wann ist die Sanierung der Grundschule Blandine Merten, Morscheid abgeschlossen?

Antwort: Über die Sommerferien 2023.

2.

Findet der Umzug in die Grundschule Blandine Merten, Morscheid wie in der vergangenen Gemeinderatssitzung mitgeteilt, in den diesjährigen Sommerferien statt?

Antwort: Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage mit einem „Ja“ beantwortet werden.

3.

Wird der Schulunterricht nach den Sommerferien 2023 in der Grundschule Blandine Merten in Morscheid aufgenommen?

Antwort: Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage mit einem „Ja“ beantwortet werden.

Anfrage der FWM-Fraktion zum Ärztehaus

Wann wird das Ärztehaus fertiggestellt sein?

Antwort: Die Frage wurde im Rahmen der Anfrage der CDU-Fraktion beantwortet.

Anfrage der FDP-Fraktion:

Es wird gebeten, das Thema „Überprüfung der gemeindlichen Spielplätze“ auf die Tagesordnung der nächsten Bau- und Liegenschaftssitzung aufzunehmen.

Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand des Hinüberwegs:

Gibt es einen neuen Sachstand zum Zustand des Hinüberwegs?

Antwort: Es gibt keinen neuen Sachstand.