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Morbacher Rundschau
Ausgabe 30/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 11.07.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

-

die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom 26.06.2024 einen Betrag von 7.138,01 € als pauschalbewilligte Zuwendung für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz beschieden hat.

-

von den politischen Gruppierungen im Gemeinderat Morbach die Bildung von Fraktionen und folgende Fraktionsvorsitzenden bzw. Stellvertreter mitgeteilt wurden:

CDU:

Vorsitzender:

Manuel Blatt

Stellvertreter:

Georg Marx

und Christoph Steinmetz

FWM:

Vorsitzender:

Achim Zender

Stellvertreter:

Willi Feilen

und Arno Wilbert

SPD:

Vorsitzende:

Daniela Petry

Stellvertreterin:

Tamara Müller

SAHRA-W:

Vorsitzender:

Rainer Stablo

Stellvertreterin:

Nicole Kiefer-Hüllenkremer

Bündnis90/Grüne:

Vorsitzender:

Uwe Andretta

Stellvertreterin:

Bärbel Anton

Darüberhinaus überreicht der Vorsitzende die Glückwünsche des Landkreises Bernkastel-Wittlich an die Ortsvorsteherhin und den Ortsvorsteher der Ortsbezirke Hunolstein und Merscheid. Hier wurde im Rahmen des Projekts Zukunfts-Check Dorf erfolgreich das Dorferneuerungskonzept grundlegend erneuert.

Zu Punkt 3: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Andreas Hackethal die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.

Zu Punkt 4: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode ist bisher praktiziert worden, die Hauptsatzung der Gemeinde neu zu fassen. Dabei sollten einige Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

In dem vorliegenden Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung sind die Änderungsvorschläge in rot dargestellt.

Auf Antrag der Fraktion SAHRA-W wird einstimmig beschlossen, die Bezeichnung „Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss“ wie folgt zu ändern: „Sozial-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss“.

Beschluss:

Die modifizierte Neufassung der Hauptsatzung wird beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Festlegung des Bekanntmachungsorgans der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Aufgrund der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz muss die Hauptsatzung mindestens eine Zeitung als Bekanntmachungsform bestimmt. Die Hauptsatzung wurde im Jahre 2014 und 2019 entsprechend angepasst und der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 17.06.2014 und 25.06.2019 für die Veröffentlichungen gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach das bisherige Bekanntmachungsorgan „Morbacher Rundschau“ sowie die Bekanntmachungen nach § 1 Abs. 4 Hauptsatzung („Dringliche Sitzungen“) weiterhin im „Trierischen Volksfreund“ beschlossen. Es wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten.

Beschluss:

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Morbach gemäß § 1 Abs.1 der Hauptsatzung erfolgen in der Zeitung „Morbacher Rundschau“.

Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses oder eines Ortsbeirates werden gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung in der Zeitung „Trierischer Volksfreund“ veröffentlicht.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 6: Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wird folgende Stimmzählkommission gebildet:

1. Michael Herlach

2. Nicole Kiefer-Hüllenkremer

3. Jan Thömmes

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Nach Bekanntgabe der bei der Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten zu beachtenden Bestimmungen wird als Kandidat für die Wahl zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten vorgeschlagen:

Dietmar Thömmes

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmzettel 23

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0

Zahl der Stimmenthaltungen 0

gültige Stimmzettel 23

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja-Stimmen 23

Nein-Stimmen 0

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Dietmar Thömmes zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei.

Im Anschluss an die Wahl wird der zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Dietmar Thömmes von Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt.

Über die Wahl, Ernennung und Einführung des 1. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt. (Die Vereidigung und Amtseinführung entfallen wegen Wiederwahl.)

Für die Wahl zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wird als Kandidat vorgeschlagen:

Karl-Heinz Erz

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmzettel 23

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0

Zahl der Stimmenthaltungen 0

gültige Stimmzettel 23

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja-Stimmen 21

Nein-Stimmen 2

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Karl-Heinz Erz zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei.

Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Karl-Heinz Erz von Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt.

Über die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt. (Die Vereidigung und Amtseinführung entfallen wegen Wiederwahl.)

Für die Wahl zur 3. ehrenamtlichen Beigeordneten wird als Kandidatin vorgeschlagen:

Carmen Koltes-Boltem

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmzettel 23

Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0

Zahl der Stimmenthaltungen 1

gültige Stimmzettel 22

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf

Ja-Stimmen 20

Nein-Stimmen 2

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Carmen Koltes-Boltem zur 3. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei.

Im Anschluss an die Wahl wird die zur 3. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Carmen Koltes-Boltem von Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin der Gemeinde Morbach ernannt.

Über die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der 3. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt.

Zu Punkt 7: Neuwahl der/des Bürgermeister-in/s; Einzelentscheidung zur Stellenausschreibung

Sachverhalt:

Bei der Wahl zum Landrat des Landkreises Bernkastel-Wittlich am 09.06.2024 wurde Bürgermeister Andreas Hackethal zum neuen Landrat gewählt. Damit scheidet er als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Morbach aus. Er wird voraussichtlich am 01.03.2025 seinen Dienst beim Landkreis Bernkastel-Wittlich antreten.

Nach § 53 Abs. 5 Satz 2 GemO soll die Wahl des Bürgermeisters frühestens neun und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Nach § 60 Abs. 2 KWG setzt die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich) für die Wahl des Bürgermeisters den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl fest; der Wahltag und der Tag der Stichwahl müssen jeweils ein Sonntag sein. Die Stichwahl muss binnen 21 Tagen nach der ersten Wahl stattfinden (§ 60 Abs. 3 KWG).

Aufgrund der bevorstehenden Sommerferien und der konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse und Ortsbeiräte wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass der Kommunalaufsicht folgende Termine zur Festsetzung vorgeschlagen werden:

Ø Wahltermin 24.11.2024

Ø Stichwahltermin 15.12.2024

Darüber hinaus ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters gemäß § 53 Abs. 6 GemO spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Ausgehend von dem vorgeschlagenen Wahltermin am 24.11.2024 wäre dies der 16.09.2024. Neben der beamtenrechtlichen Bewerbung ist die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlich. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 07.10.2024, um 18.00 Uhr.

Für die erforderliche Stellenausschreibung wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Veröffentlichung analog der Bürgermeisterwahl im Jahr 2019 vorzunehmen:

  1. Morbacher Rundschau
  2. Homepage der Gemeinde Morbach
  3. Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz
  4. Trierischer Volksfreund

Beschluss:

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Kommunalaufsichtsbehörde wird gebeten, den Termin für die Wahl der/des Bürgermeister-in/s im Jahre 2024 auf Sonntag, 24.11.2024, und den Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl auf Sonntag, 15.12.2024 festzusetzen.

Darüber hinaus wird die gemäß § 53 Abs. 6 GemO erforderliche Stellenausschreibung für die Neuwahl der/des Bürgermeister-in/-s wird mit folgendem Text beschlossen:

„Bei der

Gemeinde Morbach

ist die Stelle der/des

hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters

neu zu besetzen, weil die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers am 28.02.2025 endet. Der Stelleninhaber wird sich wegen Übernahme einer neuen Aufgabe nicht um die Wiederwahl bewerben.

Die verbandsfreie Gemeinde Morbach mit insgesamt rund 11.000 Einwohnern ist in 19 Ortsbezirke eingeteilt. Sie liegt inmitten der Mittelgebirgslandschaft Hunsrück im Landkreis Bernkastel-Wittlich und ist im Landesentwicklungsprogramm IV als landesweit bedeutsamer Gewerbestandort eingestuft. In der Gemeinde sind drei Grundschulen sowie eine Integrierte Gesamtschule vorhanden.

Die/der Bürgermeister/in wird am _________(*) von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Morbach für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am __________(*) eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur/zum Bürgermeister/in ist,

  • wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl (__________)(*) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A16/B2 zugeordnet. Neben der Besoldung wird die maximal mögliche Aufwandsentschädigung gezahlt.

Zur Teilnahme an der Wahl ist neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber oder durch eine Partei oder Wählergruppe erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des KWG. Hiernach können nur Wahlvorschläge mit den ggf. notwendigen Unterstützungsunterschriften berücksichtigt werden, die am ____________(*) bis 18.00 Uhr (41. Tag vor der Wahl) - Ausschlussfrist - bei dem Gemeindewahlleiter oder der Gemeindeverwaltung Morbach ordnungsgemäß eingereicht worden sind. Die dazu notwendigen Unterlagen sowie nähere Informationen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Gültigkeit/Rechtmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnis, Übersicht über den beruflichen Werdegang usw.) werden bis zum ____________(*) (keine Ausschlussfrist) erbeten an:

Gemeindeverwaltung Morbach

- Kennwort: Bürgermeisterwahl -

Bahnhofstraße 19

54497 Morbach“

(*) Termine werden entsprechend der Festlegung des Wahltermins durch die Kommunalaufsicht ergänzt.

1. Die Stellenausschreibung ist wie folgt zu veröffentlichen:

1. Morbacher Rundschau

2. Homepage der Gemeinde Morbach

3. Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz

4. Trierischer Volksfreund

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 8: Wahl der Ausschüsse der Gemeinde Morbach

Sachverhalt:

Gemäß § 45 GemO werden die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguè/Schepers) entsprechend.

Danach ergibt sich folgende Verteilung der Sitze entsprechend dem Stärkeverhältnis im Gemeinderat:

Ausschüsse mit

SPD

CDU

GRÜNE

FWM

SAHRA-W

Summe

10 Mitglieder

1

4

1

3

1

10

Für die Besetzung des Schulträgerausschusses sowie des Umlegungsausschusses gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Da für diese Wahlen noch Klärungsbedarf besteht, sollten diese beiden Ausschüsse erst in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates gewählt werden.

In der Vergangenheit war es im Gemeinderat Morbach üblich, dass die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl der einzelnen Ausschüsse gemacht haben, der die Berechnung nach § 41 Abs. 1 KWG widerspiegelte. Um die Wahl der Ausschüsse zu vereinfachen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen auch für die Neubesetzung der Ausschüsse so zu verfahren.

Gemäß § 5 Abs. 4 letzter Satz der Hauptsatzung in Verbindung mit § 90 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) treten zum Werkausschuss zu einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu. Der Personalrat der Gemeindeverwaltung Morbach muss für die Wahl der Beschäftigtenvertreter in den Werkausschuss noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorschlagen.

Entsprechend der Festlegung in der Hauptsatzung über die Größe des Werkausschusses (10 Mitglieder) sind vier Beschäftigtenvertreter und vier Stellvertreter zu wählen. Auch diese Wahl sollte bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates zurückgestellt werden.

Auf gemeinsamen Antrag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wird einstimmig beschlossen, die Wahl der Ausschüsse - mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses - zu vertagen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Mitglieder der Ausschüsse durch offene Abstimmung zu wählen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Auf gemeinsamen Wahlvorschlag der Gemeinderatsfraktionen der CDU, SPD, GRÜNE, FWM und SAHRA-W werden folgende Personen in die Ausschüsse gewählt:

Haupt- und Finanzausschuss (Ratsausschuss)

Lfd.

Nr.

Mitglied

Anschrift

Stellvertreter/-in

Anschrift

Vorschlag

pol. Gruppe

1.

Daniela Petry

Tamara Müller

SPD

2.

Georg Marx

Martin Adam

CDU

3.

Christoph Steinmetz

Ulrich Anton

CDU

4.

Dr. Jürgen Jakobs

Andreas Tuschik

CDU

5.

Marco Thees

Manuel Blatt

CDU

6.

Uwe Andretta

Bärbel Anton

GRÜNE

7.

Achim Zender

Lisa Rech

FWM

8.

Willi Feilen

Arno Wilbert

FWM

9.

Thomas Jakobs

Michael Herlach

FWM

10.

Rainer Stablo

Nicole Kiefer-Hüllenkremer

SAHRA-W

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Rechnungsprüfungsausschuss (Ratsausschuss)

Lfd.

Nr.

Mitglied

Anschrift

Stellvertreter/-in

Anschrift

Vorschlag

pol. Gruppe

1.

Brigitte Heintel

Tamara Müller

SPD

2.

Marco Thees

Manuel Blatt

CDU

3.

Christoph Steinmetz

Ulrich Anton

CDU

4.

Jan Thömmes

Martin Adam

CDU

5.

Georg Marx

Michael Seus

CDU

6.

Bärbel Anton

Uwe Andretta

GRÜNE

7.

Michael Nellinger

Michael Herlach

FWM

8.

Lisa Rech

Thomas Jakobs

FWM

9.

Petra Arend

Anna Bader

FWM

10.

Rainer Stablo

Nicole Kiefer-Hüllemkremer

SAHRA-W

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Zu Punkt 9: Wahl der Vertreter der Gemeinde Morbach in die Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark Saar-Hunsrück

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach ist Mitglied im Verein Naturpark Saar-Hunsrück. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Nach § 5 Abs. 1 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus dem Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Gebietskörperschaften sowie aus jeweils zwei von den Kreistagen und jeweils einem von den Vertretungskörperschaften der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden zu wählenden Vertretern. Somit sind vom Gemeinderat ein Vertreter und ein Stellvertreter für die Mitgliederversammlung zu wählen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Vertreter durch offene Abstimmung zu wählen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Es wird folgender Vertreter für die Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark-Saar-Hunsrück gewählt:

Andreas Hackethal

und ein Stellvertreter:

Dietmar Thömmes

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 10: Benennung von Personen zur Wahl der Kandidaten für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier durch den Kreistag Bernkastel-Wittlich

Sachverhalt:

Nach der Kommunalwahl sind auch die Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft neu zu konstituieren.

Nach § 15 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes sowie der §§ 5 und 6 der Satzung der Planungsgemeinschaft Region Trier wählt der Kreistag mindestens die Hälfte der in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft zu entsendenden Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.

Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich sind 10 Vertreter/innen und 10 Stellvertreter/innen zu wählen, so dass aus den Reihen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden mindestens 5 Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen in Frage kommen. Nach der bisherigen Regelung hat der Kreistag Bernkastel-Wittlich jeweils 5 Vertreter auf Vorschlag der Fraktionen und der Gebietskörperschaften gewählt.

Beschluss:

Nach § 40 Abs. 5 GemO wird offene Abstimmung beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zur Wahl der Vertreter in die Regionalvertretung durch den Kreistag wird für die verbandsfreie Gemeinde Morbach folgender Vorschlag unterbreitet:

Andreas Hackethal

Stellvertreter:

Karl-Heinz Erz

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 11: Wahl der Vertreter der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf

Sachverhalt:

Nach § 6 Abs. 1 der Verbandsordnung zur Errichtung des Zweckverbandes Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf entfallen auf die Gemeinde Morbach vier Vertreter/-innen einschließlich des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.

Entsprechend der Sitzverteilung der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen liegt das Vorschlagsrecht für die zu wählenden Vertreter/-innen bei der CDU (2) und der FWM (1).

Beschluss:

Die Wahl der Vertreter/-innen in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf erfolgt in offener Abstimmung:

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

In die Zweckverbandsversammlung werden gewählt:

1. Hans-Joachim Rahn

2. Uwe Andretta

3. Karl-Heinz Erz

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 12: Wahl der Vertreter der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-

Sachverhalt:

Nach der vereinbarten Zweckverbandsordnung entsendet die Gemeinde Morbach in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - fünf Vertreter, einschließlich des Bürgermeisters. Somit sind vom Gemeinderat vier Vertreter/-innen zu wählen.

Nach den Stärkeverhältnissen der politischen Gruppierungen im Gemeinderat obliegt das Vorschlagsrecht

bei der CDU für 2 Vertreter/-innen

bei der FWM für 2 Vertreter/-in.

Beschluss:

Die Wahl der Vertreter erfolgt in offener Abstimmung.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Es werden folgende Vertreter der Gemeinde Morbach in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - gewählt:

1. Christian Haase

2. Edith Baumgart

3. Willi Feilen

4. Ulrich Mettler

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 13: Vorschlag zur Wahl des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-

Sachverhalt:

Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - wird von der Zweckverbandsversammlung gewählt.

Seit der Bildung des Zweckverbandes ist es üblich, dass der Bürgermeister der Gemeinde Morbach auf Vorschlag des Gemeinderates Morbach von der Zweckverbandsversammlung zum Verbandsvorsteher gewählt wurde.

Aufgrund der Lage des Gewerbeparks im Gebiet der Gemeinde Morbach ist es nach verwaltungsseitiger Auffassung sinnvoll und zweckmäßig, dass auch künftig der Bürgermeister der Gemeinde Morbach die Funktion des Verbandsvorstehers wahrnimmt.

Beschluss:

Die Vertreter der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - werden beauftragt, für die Neuwahl des Verbandsvorstehers Bürgermeister Andreas Hackethal vorzuschlagen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 14: Wahl von zwei Vertretern der Anstalt des öffentlichen Rechts "Energie Bernkastel-Wittlich - Anstalt des öffentlichen Rechts"

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Morbach hat am 10.12.2013 der Gründung der „Energie Bernkastel-Wittlich - Anstalt des öffentlichen Rechts“ (EBW-AÖR) als kommunales Gemeinschaftsunternehmen in Form einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt.

Nach dem derzeitigen Stand sind Träger dieser Anstalt

  • die „Energiewelt Hunsrück-Mosel, Anstalt des öffentlichen Rechts“,
  • der Landkreis Bernkastel-Wittlich
  • die „Windenergie Wittlich-Land, Anstalt des öffentlichen Rechts“
  • die „Energiegemeinschaft Traben-Trarbach - Anstalt des öffentlichen Rechts“
  • die Einheitsgemeinde Morbach

Gemäß § 6 der Satzung für die EBW-AÖR wird ein Verwaltungsrat gebildet, in den jeder Träger zwei Vertreter entsendet. Die Vertreter der Gemeinde Morbach sind vom Gemeinderat auf die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates zu wählen.

Gemäß § 88 Abs. 1 GemO ist der Bürgermeister der Gemeinde der Vertreter im Verwaltungsrat der AÖR. Der weitere Vertreter wird vom Gemeinderat gewählt.

Beschluss:

Auf gemeinsamen Antrag der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wird einstimmig beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0