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Morbacher Rundschau
Ausgabe 30/2026
Seite 6
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Morbacher St. Anna Kirmes vom 22.07. – 29.07.2026 - Verkehrsregelung

Bekanntmachung

Verkehrsregelung anlässlich der Morbacher St. Anna Kirmes vom 22.07. – 29.07.2026

Aus Anlass der Morbacher St. Anna Kirmes (25.07.2026 – 30.07.2026) ergeht für die Ortslage Morbach gemäß § 44 i.V.m. § 45 Abs. 1 und Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Zeit von Mittwoch, 22. Juli 2026, 10:00 Uhr bis Mittwoch, 29. Juli 2026, 12:00 Uhr die nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung.

 — 

I. Sperrungen

Teilstrecken der Bernkasteler Straße, Birkenfelder Straße, Bahnhofstraße, Saarstraße, Jugendherbergstrasse,

der Busbahnhof und der Untere Markt,

werden in der Zeit von Mittwoch, 22. Juli 2026, 10:00 Uhr bis Mittwoch, 29. Juli 2026, 12:00 Uhr wie folgt gesperrt:

1. Sperrung für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme des Lieferverkehrs

a)

von Donnerstag,

dem 23.07.2026, 14:00 Uhr bis

Freitag,

dem 24.07.2026, 17:00 Uhr

b)

am Samstag,

dem 25.07.2026, 06:00 Uhr bis 13:00 Uhr

c)

am Montag,

dem 27.07.2026, 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr

d)

am Dienstag,

dem 28.07.2026, 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr

2. Sperrung für Fahrzeuge aller Art

a)

von Freitag,

dem 23.07.2026, 17:00 Uhr bis

Samstag,

dem 25.07.2026, 06:00 Uhr

b)

von Samstag,

dem 25.07.2026, 13:00 Uhr bis

Montag,

dem 27.07.2026, 06:00 Uhr

c)

von Montag,

dem 27.07.2026, 12:00 Uhr bis

Dienstag,

dem 28.07.2026, 06:00 Uhr

d)

am Dienstag,

dem 28.07.2026, 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr

3. Parkplätze

Die Plätze Pont-Sur-Yonne, Am Oberen Markt, Unterer Markt, der Busbahnhof und der obere Teil des Parkplatzes Bernkasteler Straße, werden bereits ab Mittwoch, 22. Juli 2026, 10:00 Uhr, der untere Teil des Parkplatzes Bernkasteler Straße ab Donnerstag, 25. Juli 2026, 16:00 Uhr wegen Aufbauarbeiten für Fahrzeuge aller Art gesperrt.

II. Umleitungen

Saarstraße aus Richtung B 327 über Reitergasse

Birkenfelder Straße aus Richtung B 269 über Reitergasse

Die Umleitungsbeschilderung erfolgt entsprechend den örtlichen Verhältnissen.

Auf den Umleitungsstrecken wird ein beidseitiges Haltverbot angeordnet.

III. Ausnahmegenehmigungen

Anlieger der von den Sperrungen betroffenen Grundstücken erhalten auf Antrag von der örtlichen Ordnungsbehörde, Zimmer 109, Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO zum Befahren der gesperrten Straßen während der Teilsperrung.

IV. Verlegung der Bushaltestelle

Die Bushaltestelle ZOB Morbach wird ab Mittwoch, 22. Juli 2026, 10:00 Uhr bis Mittwoch, 29. Juli 2026, 12:00 Uhr in die Schulstraße (Grundschule) verlegt.

Zur Regelung des Verkehrs im Bereich der Schulstraße wird die Aufstellung der nachfolgenden Verkehrszeichen ergänzend angeordnet:

beidseitiges Haltverbot von der Einmündung Hebegasse bis zur Einmündung Bergweg in der Schulstraße,

beidseitiges Haltverbot von der Einmündung Bahnhofstraße bis zur Einmündung Schulstraße im Bergweg,

Einbahnstraße von der Einmündung Hebegasse entlang der Grundschule bis zur Einmündung Bergweg in der Schulstraße.

Einbahnstraße von der Einmündung Hochwaldstraße/Schulstraße in Richtung Grundschule bis zur Kreuzung Hebegasse/Schulstraße.

Die Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

V. Hinweis

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Freihaltung der Rettungswege finden an allen Tagen verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Bereich der Umleitungen und des Kirmesgeländes statt.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die getroffenen Anordnungen genauestens zu beachten, um ein Verwarnungsgeld oder das Abschleppen des Fahrzeuges zu vermeiden.

Morbach, 20.Juli 2026
Gemeindeverwaltung Morbach
Ordnungsamt