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Morbacher Rundschau
Ausgabe 31/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Merkblatt für Hundehalter/-innen und Hundeführer/-innen

Liebe Hundefreunde,

dieses Merkblatt ist an alle Hundehalter/-innen und Hundeführer/-innen gerichtet. Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sind die besten Voraussetzungen des Zusammenlebens und deshalb soll dieses Merkblatt die wichtigsten Verhaltensregeln in Erinnerung rufen.

Hundehalterinnen und Hundehalter sowie die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden beauftragte Personen sind gemäß der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Gemeinde Morbach dazu verpflichtet, dass ihr Tier

nur von geeigneten Führern ausgeführt wird,

nicht unbeaufsichtigt umherläuft,

innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt wird,

außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung angeleint wird, wenn sich andere Personen nähern,

Kinderspielplätze nicht betritt und

sich nicht in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken badet.

Verunreinigungen durch Kot sind durch den Hundehalter bzw. die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragte Person unverzüglich zu beseitigen.

Für jeden Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen ist.

Hundehalter/-innen und Hundeführer/-innen begehen eine Ordnungswidrigkeit wenn sie gegen diese Verhaltensregeln verstoßen. Dieses ordnungswidrige Verhalten kann mit einer Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden.

Gefährliche Hunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten. Sie müssen ferner einen Maulkorb tragen, der das Beißen sicher verhindert.

Liebe Hundehalter/-innen, liebe Hundeführer/-innen, wir sind überzeugt, dass die Beachtung der vorgenannten Regeln Ihr persönliches Ansehen als Tierhalter/-in nachhaltig stärkt.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen herzlich und wünschen Ihnen mit Ihrem Hund viel Freude.

Das Ordnungsamt
der Gemeinde Morbach