Sehr geehrte Mitbürger*innen,
an mehreren Stellen unseres Ortsbezirks wachsen Hecken und Sträucher deutlich über die Grenzen der privaten Flurstücke in den öffentlichen Straßenraum hinaus.
Besonders unsere Gehwege sind für Fußgänger nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht mehr nutzbar. Starke Beeinträchtigungen bestehen auch an einigen Kreuzungsbereichen, wo Hecken das Einsehen in den Verkehrsraum der Vorfahrtsstraße komplett behindern.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit weise ich darauf hin, dass Hecken und Sträucher, die in die Fahrbahn von Straßen und Wegen ragen, durch einen Form- oder Pflegeschnitt zurückzuschneiden sind.
Bitte denken Sie in diesem Zusammenhang auch an die jungen Nutzer von Gehwegen. Kinder die wegen der Hecken unbedarft auf die Straße ausweichen, sind dadurch einer großen Gefahr durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgesetzt.
Nach den Festsetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes, ist ein Heckenschnitt zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ausdrücklich erlaubt, solange es sich nicht um einen starken Rückschnitt über den jährlichen Zuwachs hinaus handelt.